Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vertragsbrüchige Lehrlinge
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- ArtikelCentral-Verband 65
- ArtikelDie sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung 66
- ArtikelVertragsbrüchige Lehrlinge 66
- ArtikelDie Verpfändung von Uhren, Gold- und Silberwaren in Versatzämtern 68
- ArtikelStaatliche Aufwendungen zur Förderung des Gewerbes in Preussen ... 69
- ArtikelDas Zinsrecht 69
- ArtikelGrundlegende Gesichtspunkte für die künstlerische Ausstattung ... 70
- ArtikelKuppelungs- und Einstellungsvorrichtung für elektrisch ... 72
- ArtikelGestohlene Uhren 74
- ArtikelZur Leipziger Ostermesse 75
- ArtikelDie Grenze des Sichtbaren (I) 75
- ArtikelDie Hamburger Detaillistenkammer und die Warenhaus-Umsatzsteuer 77
- ArtikelDie Denkschrift der sächsischen Mittelstands-Vereinigung 77
- ArtikelAstronomisches 78
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 78
- ArtikelVerschiedenes 80
- ArtikelVom Büchertisch 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
66 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 5. Die sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arheiterversicherung. [Nachdruck verboten.] ist ein unbestrittener Ruhmestitel Deutschlands, dass unser Vaterland zuerst unter allen anderen Staaten den Mut gehabt hat, an die Stelle aller bisherigen, nur unzulänglich wirkenden Mittel eine gross an gelegte, umfassende Zwangsversicherung der Arbeiter gegen die Folgen von Krankheiten, Unfällen, Alter und Invalidität zu setzen. Die Leistungen des Deutschen Reiches auf diesem Gebiete der sozialen Fürsorge, die in ihrem jetzigen Umfange ganz allein ein Werk des grossen Kaisers Wilhelm I. und seines genialen Staatsmannes Bismarck ist und auf der kaiserlichen Botschaft vom Februar 1881 beruht, sind bisher noch von keiner anderen Nation erreicht worden, ja das Beispiel Deutschlands hat die übrigen Kulturstaaten überhaupt erst angeregt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Aber in keinem Lande ist, die Arbeiterversicherung auch nur annähernd in gleichem Umfange durchgeführt wie in unserem engeren Vaterlande, dem Deutschen Reiche. Ganz besonders ver dient hervorgehoben zu werden, dass die freie Republik der Ver einigten Staaten bisher noch nichts hervorgebracht hat, das als ein Schritt auf dem Wege zu einer gesetzlich geregelten Ver sicherung der Lohnarbeiter gelten könnte, ein Beweis dafür, dass die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft unter mon archischer Staatsform besser gewahrt sind. Die greifbarste Wirkung der obligatorischen Arbeiter versicherung in Deutschland sind die eigentlichen Versicherungs leistungen, die den Arbeitern und ihren Angehörigen und Hinter bliebenen auf Grund erworbener Rechtsansprüche gewährt worden sind, und zwar sind in Deutschland in den Jahren 1885 bis 1903' allein 4 Milliarden Mark für diesen Zweck ausbezahlt worden. Gewiss hat mit dieser Summe, so gross sie auch ist, nicht jedem, der es nötig hatte, geholfen werden können, aber wenn die deutschen Arbeiter diese Summe aus ihrer Tasche hätten zahlen müssen, wie es also in Ländern, wo eine obligatorische Ver sicherung nicht besteht, der Fall sein müsste — welches Elend und welche Not wäre dann unter zahlreichen Arbeiterfamilien hereingebrochen, die heute, dank der grossartigen deutschen Sozialpolitik, ohne allzu grosse Sorgen ruhig in die Zukunft blicken können! Aber diese baren, direkten Versicherungsleistungen sind noch nicht einmal die wichtigste Seite des ungeheueren Segens, den die deutsche Versicherungsgesetzgebung der deutschen Arbeiter schaft gebracht hat. Vielmehr besitzt diese Arbeiterversicherung des Deutschen Reiches auch eine ungemein hohe allgemeine und ethische Bedeutung. Zunächst muss hier betont werden, dass die Arbeiter versicherung eine mittelbare Besserung der Lohnverhältnisse zur Folge gehabt hat. Die Unternehmer haben bis Ende 1902 rund 1,9 Milliarden Mark zu den Kosten und Lasten der Versicherung beigesteuert, das Reich fast 3 / 10 Milliarden, die Arbeiter 1,8 Milliarden Mark. Jene 1,9 Milliarden Mark sind nun nicht etwa von den Unternehmern auf die Arbeiter abgewälzt worden, vielmehr haben sich die gezahlten Löhne unter der Herrschaft der Arbeiter- Versicherung nicht nur nicht vermindert, sondern eine sichtlich steigende Richtung beibehalten. Um den Beitrag der Unter nehmer haben sich mittelbar die Löhne über die Wirkung der allgemein steigenden Tendenz hinaus erhöht. Noch bedeutsamer sind die günstigen Eingriffe der Arbeiter versicherung in die gesundheitlichen Verhältnisse der Arbeiter. Denn jede Arbeiterversicherung muss danach streben, den Gefahren, bei deren Verwirklichung sie Entschädigungen zu zahlen hat, vor zubeugen und ihre Folgen abzuschwächen. Es sei hier nur erinnert an das von der Invalidenversicherung eingeführte vor beugende Heilverfahren, das sich namentlich gegen die Lungen krankheiten richtet, und an die eigentliche Unfallverhütung bei der Unfallversicherung. Beispielsweise hatten von den 61 deutschen Unfallversicherungs-Berufsgenossenschaften Ende 1903 60 der selben Unfallverhütungs-Vorschriften erlassen. Dazu tritt die Gewährung von Prämien für Rettung Verunglückter und für Abwendung von Unfällen. Im Jahre 1902 wurden in der ganzen deutschen Unfall versicherung ausgegeben: für Ueberwachung der Betriebe 859631 Mk., für Kosten bei Erlass von Unfallverhütungs- Vorschriften 31815 für Prämien für Rettung Verunglückter und Abwendung von Unglücksfällen, einschliess lich der Fürsorge für Verletzte in den ersten 13 Wochen 695477 „ insgesamt also 1586923 Mk. Für das Heilverfahren nach der 13. Woche gab die deutsche Unfallversicherung rund 2‘^ Millionen Mark aus, für Kur- und Verpflegungskosten an Krankenhäuser 407 Millionen Mark. Die deutsche Invalidenversicherung wandte 1902 für das Heilverfahren 9,05 Millionen Mark auf. Die deutsche Krankenversicherung — ohne die Knappschaftskassen — hatte 1902: 37,5 Millionen Mark für ärztliche Hilfe, 26,6 Millionen Mark für Arznei und Arzt, 29,3 Millionen Mark für Anstaltsverpflegung zu zahlen, was zu sammen 93,4 Millionen Mark ausmacht. Die Wucht dieser Zahlen wirkt aber noch gewaltiger, wenn man sie mit den in anderen Ländern für diese Zwecke verausgabten Summen vergleicht. Beispielsweise gab in Oesterreich, das am frühesten hinter Deutsch land zur Zwangsversicherung übergegangen ist, die Kranken versicherung im Jahre 1901 für ärztliche Hilfe nur 7,45 Millionen Kronen (1 Krone nur 85 Pfg.), für Medikamente 5,63 Millionen Kronen, und für Spitalverpflegung nur 2,72 Millionen Kronen aus. Aber nicht genug damit. Durch die obligatorische Ver sicherung haben in Deutschland auch andere wichtige sozial politische Massnahmen eine nachhaltige Aenderung erfahren. So hat die deutsche Invalidenversicherung bis Ende 1903 für den Bau von Arbeiterwohnungen 118,4 Millionen Mark, für den Bau von Kranken- und Genesungshäusern, Volksheilstätten, Herbergen zur Heimat, Arbeiterkolonieen, Volksbädern, Blindenheimen, Kleinkinderschulen, Arbeitsnachweis - Geschäftsräumen u. s. w. 148,9 Millionen Mark darlehensweise gegeben, und für eigene Veranstaltungen, wie Krankenhäuser, Heilanstalten, Lungenheil stätten, Genesungsheime u s. w. 29,1 Millionen Mark verwendet. Im ganzen sind also rund 296 Millionen Mark allein von der deutschen Invalidenversicherung sozialpolitischen Zwecken dienst bar gemacht worden. Dies ein wahrheitsgetreues Bild von den Wirkungen unserer nationalen sozialpolitischen Fürsorgegesetz gebung. Dr. Pp. — Vertragsbrüchige Lehrlinge. Von Dr. jur. Biberfeld. [Nachdruck verboten.] s gab eine Zeit, wo die Zucht, die der Meister über seinen Lehrling handhabte, zwar eine viel strengere und straffere war als sie es heute ist und nach dem Gesetz sein darf, so dass man vermuten sollte, es wäre damals das Entlaufen aus der Lehre eine Erscheinung gewesen, die man tagtäglich in zahllosen Wiederholungen hätte beobachten können, und dass man den Lehrling, der seinen Meister heimlich ver lassen hatte, viel mehr bemitleidete als verurteilte. Aber gerade das Gegenteil war der Fall; das Pflichtgefühl und die Selbst achtung, das Bewusstsein, man müsse zu seinem Worte stehen und bei dem, was man zugesagt, auch aushalten, war so stark, dass es auch in den jungen Leuten das Unbehagen selbst über manche Härte weitaus überwog und sie dazu bestimmte, bis zum letzten Tage bei ihrem Lehrherrn auszuharren, mochte dieser ihnen auch das Leben ganz unnötigerweise erschweren. Die Familie, deren Sohn unter Vertragsbruch die Lehre verlassen hatte, hatte das Gefühl, mit einem Makel behaftet zu sein, und hätte sicher den Entlaufenen nicht mit offenen Armen freudig bei sich aufgenommen. Wie ganz anders aber heutzutage! Die Erziehungsgewalt, die der Meister über seinen Lehrling besitzt, ist eine ausser ordentlich abgeschwächte, und die Erziehungsmittel, deren er sich hierbei bedienen darf, sind vom Gesetzgeber gewisssermassen mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder