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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Grenze des Sichtbaren (I)
- Autor
- Borchardt, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Hamburger Detaillistenkammer und die Warenhaus-Umsatzsteuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Denkschrift der sächsischen Mittelstands-Vereinigung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- ArtikelCentral-Verband 65
- ArtikelDie sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung 66
- ArtikelVertragsbrüchige Lehrlinge 66
- ArtikelDie Verpfändung von Uhren, Gold- und Silberwaren in Versatzämtern 68
- ArtikelStaatliche Aufwendungen zur Förderung des Gewerbes in Preussen ... 69
- ArtikelDas Zinsrecht 69
- ArtikelGrundlegende Gesichtspunkte für die künstlerische Ausstattung ... 70
- ArtikelKuppelungs- und Einstellungsvorrichtung für elektrisch ... 72
- ArtikelGestohlene Uhren 74
- ArtikelZur Leipziger Ostermesse 75
- ArtikelDie Grenze des Sichtbaren (I) 75
- ArtikelDie Hamburger Detaillistenkammer und die Warenhaus-Umsatzsteuer 77
- ArtikelDie Denkschrift der sächsischen Mittelstands-Vereinigung 77
- ArtikelAstronomisches 78
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 78
- ArtikelVerschiedenes 80
- ArtikelVom Büchertisch 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Nr. 5. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 17 Standes, aber dieses Näherbringen geht nicht ins Ungemessene. Die Linse kann sich in wunderbarster Weise den verschiedensten Entfernungen anpassen, aber doch nur in gewissen Grenzen; näher als 10 cm kann einem normalen Auge ein Gegenstand nicht gebracht werden, wenn die Strahlen sich noch auf der Netzhaut zu einem Punkt vereinigen sollen. Für manche Augen liegt dieser Nahepunkt noch etwas näher, aber vorhanden ist er für jedes Auge. Auch hier kann die Fähigkeit des Auges wieder durch eine Linse verstärkt werden. Man kann vor das Auge eine kleine Linse setzen, die den vom Gegenstand ausgehenden Strahlen kegel als einen Strahlenzylindor ins Auge schickt, der wieder in einem Punkte der Netzhaut vereinigt wird. Durch eine solche „Lupe“ kann daher die scheinbare Grösse eines Gegenstandes erheblich vermehrt werden, und durch eine Zusammensetzung von Linsen zu einem Mikroskop ist es gelungen, aus der Welt des Kleinen in die des Kleinsten zu dringen; doch auch hier stellen sich dem Vordringen zum Allerkleinsten natürliche Grenzen ent gegen, die durch die neuesten Erfindungen der sogen. „Ultra mikroskope“ erheblich erweitert sind. Dr. Bruno Borchardt. Die Hamburger Detaillisteukammer und die W arenliaus - U msat zsteuer. er Gesamtausschuss der Hamburg-Altonaer Gewerbeschutz vereine und Gewerbeschutzkommissionen beschäftigte sich vor einiger Zeit mit der an die Detaillistenkammer gerichteten Eingabe bezüglich Anregung zur Einführung einer Umsatzsteuer für die Warenhäuser und Konsumvereine. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Detaillistenkammer eine Anregung wegen Einführung einer Umsatzsteuer für die Warenhäuser ab gelehnt hätte, mit der Bemerkung, dass sie es jetzt nicht für angebracht hielte, eine Umsatzsteuer für die Warenhäuser zu ver langen. Eine persönliche Unterredung des Gesamtausschusses mit dem Vorstand der Detaillistenkammer überzeugte die zuerst genannten Herren, dass die Detaillistenkammer eine grosszügige und durchgreifende Arbeit, wie sie hinsichilich der Warenhaus- Umsatzsteuer geleistet werden müsste, wenigstens zur Zeit nicht leisten wird. Wie uns berichtet wird, fiel bei dieser eben angeführten persönlichen Unterredung besonders auf, dass ein Vorstands mitglied der Kammer sich nicht einmal darüber klar war, dass wir es in den Warenhäusern nicht mit einem wirtschaftlichen Fortschritt, sondern mit einem für Kenner leicht einzusehenden grossen wirtschaftlichen Rückschritt zu tun haben, und dass die Warenhäuser keine Waren billiger, wohl aber vielfach teurer ver kaufen. Interessant soll auch die Haltung des Sekretärs der Detaillistenkammer gewesen sein, der die falsche Auffassung des Vorstandsmitgliedes teilte und dadurch bewies, dass er sich praktisch mit der Warenhaus-Umsatzsteuerfrage bislang nur recht oberflächlich beschäftigt hat. In der Sitzung des Gesamtausschusses soll denn auch zum Ausdruck gekommen sein, dass ein Mann mit einer solchen Auf fassung vielleicht ein ganz guter Beamter des Verbandes der Waren- und Kaufhäuser werden könne, niemals aber ein tüchtiger Berater einer Detaillistenkammer. Hinsichtlich der Besteuerung der Konsumvereine zeigte sich die Vorstandschaft der Detaillistenkammer eigentümlicherweise zugänglicher und geneigter, und haben demzufolge die eingangs genannten Vereine beschlossen, gemeinsam mit anderen kauf männischen Vereinigungen eine Eingabe wegen Besteuerung der Konsumvereine an die Detaillistenkammer zu richten. Um den Boden für eine gründliche Erörterung dieser Frage in Hamburg vorzubereiten, soll auf klärendes Material über die Konsumvereine verbreitet werden. Nun aber kommt die grosse Kluft zwischen den Ansichten der einzelnen Parteien. Die linksstehenden Redner hören hier mit ihren Betrachtungen auf, die rechtsstehenden dagegen meinen, dass zu einer Mittelstandsexistenz auch eine gewisse Selbständig keit im Handeln und eine gewisse Sicherheit im Bezüge der Ein nahmen gehöre. Beide nicht unmittelbar in Geldwert ausdrück- baren, aber in dem Gesamtwerte des Einzellebens sehr sichtbar zum Ausdruck kommenden wirtschaftlichen Momente halten sie für ein unerlässliches Kennzeichen jeder Mittelstandsexistenz, und deshalb w-ünschen sie, dass sich unser Wirtschaftsleben so gestalte, dass immer mehr Personen — ausser einem mittleren Ein kommen — auch Selbständigkeit im Handeln und Sicherheit in ihren Einnahmen erlangen möchten; dabei ist nicht zu verkennen, dass viele wirtschaftliche Erscheinungen der Jetztzeit die Selb ständigkeit des Handelns und die Sicherheit der Einnahmen be schränken. Als Definition für den Begriff „Mittelstand“ muss demnach für jeden Volksfreund gelten: „Der Mittelstand ist die Gesamtheit aller Personen, die durch irgend welche, den Staatsgesetzen nicht zuwiderlaufende Erwerbsquellen Einnahmen mittleren Umfanges (900 bis 9500 Mk.) haben und in der dauernden Benutzung ihrer Er werbsquellen von dem Willen einzelner Dritter unabhängig sind.“ Von Interesse dürfte es noch sein, wenn wir auch die Definition für eine „gewerbliche Mittelstandsexistenz“ anführen. Sie lautet: „Eine gewerbliche Mittelstandsexistenz ist die Verbindung eines an sich zum Lebensunterhalte nicht ausreichenden Kapitals mit einer fachmännisch ausgebildeten Arbeitskraft zu einer wirtschaftlichen Einheit, die ihrem physischen Träger neben erwünschter Selbständigkeit des Handelns ein wesentlich höheres Einkommen ermöglicht, als es die Summe der Kapitalzinsen und des ortsüblichen Tagelohnes einer entsprechenden gewerb lichen Hilfskraft darstellt. Gerade aus ihr kann man die wert steigernde Kraft des gewerblichen Mittelstandes für unser Nationalvermögen und für unser Volk überhaupt erkennen.“ Wenn die vorstehenden Definitionen, trotz ihres sichtlichen Bestrebens, den Mittelstandsbegriff genauestens zu erfassen, etwas gesucht und gekünstelt klingen, so scheinen sie doch wohl geeignet, dem Begriff „Mittelstand“ Sinn und Inhalt zu geben, und wir müssen sie mangels treffenderer Bezeichnungen annehmen. Dr. H. P. -«x- Die Denkschrift der sächsischen Mittelstands- Vereinigung ist in letzter Zeit fertiggestellt und von einer Abordnung dieser Korporation dem Königl. Sächischen Minister des Innern, Grafen Hohenthal, überreicht worden. Der Minister bekundete sein Wohlwollen für die Mittelstandsbestrebungen und versprach eine gründliche Prüfung aller in der Denkschrift enthaltenen Wünsche und Vorschläge. Die Denkschrift selber ist das Werk einer halb jährigen, umfassenden und gründlichen Arbeit. Sie ist unter Mitwirkung aller, der sächsischen Mittelstands-Vereinigung an geschlossenen Berufsgruppen zu Stande gekommen und nicht eher abgeschlossen worden, als bis über alle wichtigen wirtschaftlichen Fragen ein allseitiges Einverständnis erzielt war. Die so oft gehörte Behauptung, dass es unmöglich sei, die verschiedenen Mittelstandsinteressen unter einen Hut zu bringen, ist durch das Zustandekommen der Denkschrift glänzend widerlegt. Alle darin enthaltenen wirtschaftlichen Forderungen können den Anspruch erheben, die einmütige Zustimmung aller organisierten Mittel standskreise zu besitzen. Und hierdurch gewinnt die Denkschrift für die Regierungen wie für die gesetzgebenden Körperschaften ihre besondere Bedeutung. Es handelt sich hier nicht um allerlei Einzelforderungen enger Berufskroise, die etwa untereinander in Widerstreit ständen, sondern um grosszügige Reform-Bestrebungen des ganzen Wirt schaftslebens, die untereinander in harmonischen Einklang gebracht sind und die volle Billigung aller rechtschaffenen Berufsgruppen besitzen. Die Regierungen riskieren also nicht, durch Bewilligung einzelner dieser Forderungen den Widerstand anderer, mittel ständischer Erwerbsgruppen herauszufordern. In dieser Hinsicht ist bereits innerhalb der mittelständischen Berufszweige alles so weit ausgeglichen worden, dass hier keine kollidierenden Inter essen mehr in Frage kommen. Bei einer vernünftigen Wirt schaftsordnung bilden die verschiedenen Berufszweige des Mittel-
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