Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Entwurf eines Gesetzes betreffend die gewerblichen Berufsvereine
- Autor
- Peregrinus
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Biedermeierzimmer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- BeilageBiedermeierzimmer; Ausstellung der Firma C. W. Pickelein, ... -
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelAufruf 2
- ArtikelWie verhält sich der Uhrmacher, der ein Darlehen gegen ... 2
- ArtikelEntwurf für ein Gesetz zur Regelung des Ausverkaufswesens 3
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes betreffend die gewerblichen ... 5
- ArtikelDas Biedermeierzimmer 6
- ArtikelDas Deutsche Museum (I) 7
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik 9
- ArtikelIn eine bestehende Fernleitung eingeschaltete Regelvorrichtung ... 10
- ArtikelSelbsttätige elektrische Aufziehvorrichtung für Federtriebwerke 11
- ArtikelDer Uhrmacher und Brillenmacher in der „guten alten Zeit“ 12
- ArtikelDie Einführung neuer Branchen in Handwerk und Gewerbe 13
- ArtikelAstronomisches 14
- ArtikelSprechsaal 15
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83 - Uhren 15
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 15
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 16
- ArtikelVerschiedenes 16
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- BandBand 32.1907 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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T 6 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 1. 7. Der siebente Einwurf hat den Zwang der Veröffentlichung der Jahresrechnung zum Gegenstände. Meine Bemerkung zu 6. dürfte auch hier zutreffen; beide Punkte sind Vorteile, aber keine Nachteile des Gesetzentwurfs. 8. Der achte Einwand betrifft die Möglichkeit der An fechtung eines Vereinsbeschlusses im Klagewege. Auch hier liegt ein Vorteil des Entwurfes begründet, denn er schafft für das Iteichsvereinsrecht das für den Verein als solchen wichtige demokratische Verwaltungsprinzip und bietet in der Forderung, dass die stimmberechtigten Mitglieder majorenn sein müssen, die beste Kautel gegen jugendliches Querulantentum. 9. Der Vorstand des Vereins hat nicht das Recht, seiner seits ohne Genehmigung der Generalversammlung einen Extra beitrag zu erheben. Auch das entspricht nur dem Interesse des Vereins als solchen und dem für die Leitung eines Vereins in umgänglicher Weise zu beobachtenden demokratischen Prinzip. 10. Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied desselben, oder ein anderer ver fassungsmässig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schaden ersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. Wer Rechte haben will, muss auch die entsprechenden Pflichten auf sich nehmen. Und wer als juristische Person Ver träge, in Sonderheit Tarifverträge, will abschliessen können, muss das auch mit dem ernsten Willen tun, dass er für seine Willens- entschliessungen und Handlungen die volle Garantie zu über nehmen hat. Und die Herren, die sich hiergegen gewendet haben, wollen das offensichtlich nicht. Die wollen Rechte, aber keine Pflichten. Die kann ein jeder in Utopien bekommen. Solange er aber in Deutschland lebt, muss er bedenken, dass es ausser ihm und seinen eventuellen Berufsgenossen in diesem Lande noch eine ganze Menge andere Menschen gibt. 11. Dem Verein kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er das Gemeinwohl gefährdet, z. B. Wasserwerkstreiks, Gasanstaltsstreiks, Eisenbahnerstreiks u. s. w. insceniert. Das wird jeder vernünftig denkende Mensch nur mit Be friedigung entgegennehmen. Andernfalls wäre ja auch der Ver einszweck primär und die Staatsraison sekundär. Und das mag sich mit einer bestimmten Weltanschauung vereinigen, die über wiegende Anschauung ist das nicht. Das ist auch ganz gut so. Vergegenwärtigt man sich das nun so alles, so sagt man sich unwillkürlich, dass doch die parlamentarische Kritik eines der artig wichtigen Gesetzentwurfes entsprechend auch eine besonders fruchtbare sein müsste. Das ist in diesem Falle tatsächlich aber anders gewesen. Kaum jemals hat die parlamentarische Dis kussion bei einem so wichtigen Gesetze so viel Kraftausdrücke und so wenig sachliche Momente gezeitigt, wie das im vorliegenden Falle tatsächlich geschehen ist. Weniger Pose, betreffend den Schutz der wirtschaftlich Schwachen und viel — viel mehr sachliche Ueberlegung hätten bei der ersten Beratung der Allgemeinheit grössere Dienste ge leistet. b&SH Das Biedermeierzimmer 1 ). m Nachgange zu unserer vorjährigen Artikelserie (siehe die Nummern 4, 5, 8, 9, 13 und 24 des Journals) „Der j Biedermeierstil“ bringen wir heute die Reproduktion eines durch die Güte der Königl. Graphischen Sammlung in München uns zur Verfügung gestellten >Aquarellkunstblattes: „Biedermeierzimmer“, Wohnraum und zugleich Arbeitsstätte eines Kupferstechers darstellend. Derlei Interieur«' sind sehr selten, da es damals nicht leicht einem Maler einfiel,' den meist dürftig eingerichteten Wohnraum zum Gegenstand, eines Gemäldes zu erheben. Heute ist das schon eher möglich, ja sogar gewisser- massen empfehlenswert, nachdem alles, wa&ißicb mit Recht oder Unrecht „Biedermeier“ heisst, Mode geworden ist. Die Biedermeierzeit brachte zwar keinen wirklichen Kunst stil auf die Beine; denn ihren Erzeugnissen fehlte der leitende 1) Hierzu eine Abbildung auf der Kunstbeilage. Gedanke, das höhere Ideal, „der Ausdruck eines auf das Ueber- sinnliche gerichteten Gedankens“. Da sie fast nur das notwendige Bedürfnis zu befriedigen suchte, stellte sie ihre Elaborate mehr auf die Stufe des Handwerks. Bei liberaler Auffassung mag die Bezeichnung „Stil“ für die (1820 bis 1840 dauernde) Periode jedoch dann gelten, wenn man das Vorhandensein der körperlichen Gestaltung als Ausdruck der Gefühlsweise und der äusseren Lebensverhältnisse würdigt,. Die Einfachheit und Schmucklosigkeit der Zeit oder, wenn man will, des Stils war keine freiwillige, keine gewollte. Sie hatte ihren Grund in der Ablenkung vom Realen — wie sie als Folge der schlimmen Zeitläufe: Nachwehen der Napoleonischen Wirtschaft, Unterdrückung politischer Regungen, entstehen musste, — in der Hinneigung zu geistiger und wissenschaftlicher Tätigkeit, in der alles Nebensächliche ausschaltenden Beschäftigung mit nationalen, patriotischen Fragen und vor allem in der allgemeinen Verarmung. Die Kriegsfurie hatte im Besitz, in Luxus und Ueppigkeit gründlich aufgeräumt. Frauenhand glättete die Wogen der Verwüstung in Haus und Hütte und suchte den mangelnden Komfort durch Behaglichkeit, durch Blumen und Farben zu er- - setzen. Daher der weibliche Zug des Stils. Werfen wir einen Blick in das im Grundton freundliche Biedermeierheim (siehe Abbildung). Das Zimmer wird durch breite Lichtwellen erhellt, die zu dem zweifenstrigen Erker un gehindert hereinfluten. Erker geben malerische Winkel, einen guten Aufriss und einen belebten Grundriss. Die meisten Bieder- meierhäuschen lassen allerdings architektonische Kunstformen ver missen: ein viereckiger einstöckiger Bau mit niederem Dreiecks giebel, flankiert von zwei quadratischen Akroterien, im Giebel ein rundes Fenster; die Parterrefenster mit farbigen Läden ver sehen, das Holz der schwach gebogten Haustüre in Schrägriemen, Horizontalriemen, Längsfalzungen oder Rautenmuster verlegt; neben den Steinstaffeln der Türe halbkreisförmige Kellerfenster. Wo man der guten Bautradition treu geblieben war, gliederte man die Fassaden durch gesimsartige Streifen, fügte Vorbauten an, erhöhte die Giebel und gab dem geschrägten Dach reichliche Ausmasse. Hierzu kam eine meist ungezwungene Gruppierung der Häuser, deren Aussehen durch Ecksteine, Hausbänke, Gärtchen und Fassadenbepflanzung und -Umrankung wesentlich verschönert wurde. Doch kehren wir in das Zimmer zurück. Den Erker schliesst oben ein Tüll- (vielleicht auch grüner Tuch-) Vorhang ab, Stange und Stoff mit Messingblech-Ornamenten geziert. Die Vertäfelung des Zimmers ist älteren Datums, dagegen sind die Möbel reines Biedermeier. Typisch sind hier durchwegs die Füsse; die einen dünn, gerade, nach unten sich zuspitzend als Nachklang von Empire, die anderen, nach aussen geschweift und der Sitz rundlehnig, sind altgriechischen Möbelformen entnommen. Sonst herrscht am Mobiliar überall das Quadratische (gewöhnlich auch das Zylinderische) vor. Man besehe sich das Klavier, den Bücherschrank, den Tisch, die Schreibkommode, alles einfache konstruktive Lösungen ausschliesslich der Bedarfsfrage. Die grossen Längsflächen der Schranktüren sind durch einfache, gekreuzte Leisten versteift und damit belebt. Den Aufsatz des Schrankes bildet ein der Steinplatte nach gebildeter Holzkasten. (Angefangene Pyramide!) In der Mitte des Zimmers darf man sich wohl noch den grossen runden Familientisch denken, einbeinig auf dreigliedrigem Untersatz. Auch kleine runde Tischchen kommen vor, deren Schäfte auf „griechisch“ geschweiften Beinen stehen. An den Möbelkanten sitzen häufig Halbsäulen, während die Stuhllehnen fast durchgehends ein Zierstück (Leyer, Palmette) tragen. Dieses Mobiliar vvird merkwürdig verschönt durch den Wechsel von rotgelbem und schwarzem Holz. Also auch hier wieder die Farbe als Hauptmoment. Farbig waren natürlich auch die Tapeten und die Möbelbezüge. Modefarbe war besonders Grün. So sind auch die flachen, glatten Bilderrahmen (Kupferstiche, Porträts, Sil houetten oft mit Bändchen und Kränzchen geziert) in zwei farbigem Holz, während die Spiegel mit einem Giebelaufsatz prunken. An der Uhr, rechts auf der Schreibkommode, sehen wir den ägyptisch-assyrischen Einschlag an den schiefen Wänden des Gehäuses. Typisch ist auch der Klingelzug, ein breites, mit Wolle oder Glasperlen besticktes Band mit Messinghandgriff
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