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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1907)
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
-
Band
Band 32.1907
-
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1907) -
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1907) 17
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1907) 33
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1907) 49
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1907) 65
-
Ausgabe
Nr. 6 (15. März 1907)
81
- Artikel Central-Verband 81
- Artikel Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 82
- Artikel Volkswirtschaftliches 82
- Artikel Zehnergraduhren (III) 83
- Artikel Pfandleihgewerbe 83
- Artikel Juristischer Briefkasten 83
- Artikel Grundlegende Gesichtspunkte für die künstlerische ... 84
- Artikel Ausgleichvorrichtung für Drehpendel an Uhren 87
- Artikel Freie Hemmung für grosse Schwingungen von Edmond ... 88
- Artikel Geräuschloses Rechenschlagwerk 89
- Artikel Uhr mit drehbarem, den Stundenzeiger tragendem ... 90
- Artikel Ueber den Stand des Sparkassenwesens in Preussen 91
- Artikel Astronomisches 91
- Artikel Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes ... 92
- Artikel Verschiedenes 94
- Artikel Frage- und Antwortkasten 96
- Artikel Inserate 96
- Ausgabe Nr. 7 (1. April 1907) 97
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1907) 113
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1907) 129
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1907) 145
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1907) 161
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1907) 177
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1907) -
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1907) 209
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1907) 225
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1907) -
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1907) -
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1907) 273
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1907) -
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1907) 321
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1907) 337
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1907) 369
-
Band
Band 32.1907
-
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 95 Hebung ihrer Berufsverhältnisse nach verschiedenen Richtungen hin zu beraten. Hehi^dM^cV-ft Herr ., L ° wltz aus B 0rliD - der eine wirksame und dauernde Hebung des Geschäftes mit Sprechmaschinen auf gesunder Basis von folgenden Leitsätzen abhängig machte, deren Durchführung sich der Bund zur vornehmsten Aufgabe machen müsse: 1. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes 2 Be- -f ^ nt , e , rbl6t ™g e “ (Schleuderpreise), 3 Unschädlichmachung sogen Gelegenheitshandler, die, ohne tatsächlich ein Gewerbe zu haben, mit Spreehmaschinen handeln, 4. Gewinnung des Interesses und der Mitarbeit der rSI sT“ /“ui SP^^cMnenwesen und für die Bestrebungen des Bundes, 6. Verpflichtung aller Fabrikanten, Grossisten und sonstigen Liefeianten, nur , a “ gewerbsmässige Sprechmaschinenhändler zu liefern, 6. Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Händler. Die Versammlung stimmte dem Referenten maschine sodann mlt Interesse der Vorführung einer Starkton-Sprech- Wann darf der Kaufmann das Wort „Ausverkauf“ in Ankündi- gungen benutzen? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat vor kurzem diese trage in einem Urteil entschieden. Die Vorinstanz hatte dahin erkannt dass gegen die Ankündigung eines „Totalausverkaufs zu enorm billigen Preisen wegen Geschaftsverlegung “ sich ebenso wenig etwas einwenden lasse wie gegen die Anzeige eines Ausverkaufs wegen Umzuges“ oder „wegen Umbaues oder eines Weihnaehtsausverkaufs“. Anders das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dieses entschied, dass das Wort „Ausverkauf“ in öffentlichen An kündigungen nur dann gebraucht werden dürfe, wenn die Veräusserung der vorhandenen Vorräte zum Zwecke der Beendigung — sei es des Geschäfts betriebes im ganzen, sei es des Verkaufs einer gewissen Warengattung - beabsichtigt sei. Daran ändere missbräuchliche Gewohnheit der Geschäftswelt nichts. Daraus dass man solche Bekanntmachungen noch immer häufig liest gehe noch nicht hervor, dass sie gestattet sind, vielmehr bleiben sie nur deshalb unbeanstandet, weil eben niemand gegen ihren Urheber Klage anstrengt ■a zu w Tax “preisen. Von der Detaillistenkammer in Hamburg wird bekannt gegehen: In den Schaufenstern hiesiger Auktionatoren finden sich nicht selten Plakate mit der Aufschrift „Täglich freihändiger Verkauf zu Taxpreisen angebracht. — Unter „ Taxe “ versteht man nun nicht eine beliebige Preisbes immung etwa durch den Verkäufer selbst, sondern eine autoritative Preisbestimmung bei der durch die die Einschätzung bewirkende Persönlich keit sowie durch die Grundsätze, nach denen diese hierbei nach Pflicht und Gewissen zu verfahren hat, eine Gewähr dafür liegt, dass die Preise nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu dem Wert der Ware stehen. Das Angebot einer Ware unter der Bezeichnung „Zu Taxpreisen“ enthält daher eine Angabe über Preisbestimmung die den Anschein eines besonders günstigen Angebots erweckt, da das Publikum im Vertrauen auf jene Autorität annehmen muss mThnf“ 61ü - ‘ Jelezen ^ e i t billigem, jedenfalls aber angemessenem Einkauf geboten wird. Da bei der Bestimmung der Preise durch den Ver kaufe^ selbst,, auch wenn er das Gewerbe eines Auktionators betreibt, von einer „Taxe un obigen Sinne keine Rede sein kann, und die Angabe „Verkauf zu laxpreisen m diesem Falle als unlauterer Wettbewerb (SS l U nd 4 des Wett bewerbsgesetzes) anzusehen ist, so hat die Detaillistenkammer Veranlassung ge nommen, gegen derartige Anpreisungen zunächst mit Verwarnungen vorzugehen , ® ! ® Veräusserung von Waren aus Abzahlungsgeschäften durch den Käufer, ehe er die letzte Rate beglichen hat, wird gesetzlich als Unter schlagung angesehen und bestraft. Das musste ein Eisendreher G in L --™?, au ” fall ,T' t* ™ Se f ,tember 1900 von einem Dresdner Abzahlungs geschäft für 250 Mk. Möbel entnommen und bis 1902 im ganzen 131 Mk in Woehenraten von 3 Mk. abbezahlt hatte. Durch die Krankheit seiner Frau f n f F .® r ,, 1 i n sehr bedrängte Lage und er verkaufte die Möbel nach und nach für 150 Mk. um das Geld zu seinem Lebensunterhalt zu verbrauchen. Als er kerne Raten mehr zahlte, klagte die genannte Firma wegen Wiederheraus gabe der Möbel. G. wurde dazu verurteilt, und da er sie nicht zurückgeben konnte, pachte die Firma Anzeige. Das Schöffengericht erkannte zwar an dass (j. m Not gewesen sei und liess diesen Umstand als strafmildernd gelten indessen habe der Angeklagte sich aus dem Kontrakt unterrichten können’ dass er zum Verkauf, zur Verpfändung, zum Versatz oder einer sonstigen Veräusserung der Möbel kein Recht habe. Das Urteil lautete wegen Unter- zehlf^Tage ^lefängni t ^ oder U a ^ e der Nichteinbringlichkeit auf Das Ausverkaufswesen. Im Verlaufe der Konferenz im Reichs - amte des Innern über die Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurde auch das Ausverkaufswesen behandelt wobei festgestellt wurde, dass sich die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes (§§ 1 und 4) zur Bekämpfung der Auswüchse auf diesem Gebiete nicht als zureichend erwiesen haben, und dass sich besondere Vorschriften zur Regelung des Ausverkaufswesens empfehlen. Insbesondere wurde hinsichtlich der Be” griffsmerkmale des Ausverkaufs, ob Teilausverkäufe den Totalausverkäufen gleich zu behandeln seien eine gewisse Unterscheidung für nötig erachtet und weiter festgestellt dass bei der Anmeldepflicht eines Ausverkaufs auch die Angabe des Grundes erforderlich sei. Für den Fall der Reglementierung besteht allgemeine Abneigung, die Anzeigepflicht bei der Polizei zu bestimmen es werden gewerbliche Behörden, Handels- oder Handwerkskammern hierfür empfohlen. Eine Genehmigung für Ausverkäufe vorzuschreiben wird abgelehnt ebenso wird mit grösser Einsiimmigkeit der Nachschub von Waren verneint’ Vorschriften über die Dauer der Ausverkäufe sind erwünscht. Die Anzeige eines Konkursausverkaufes soll nur so lange zulässig sein, als die Waren noch un er Obhut des Konkursverwa ters stehen; später, wenn dies nicht mehr der lall ist, soll überhaupt der Ausdruck „Konkurs“ mit solchen Waren nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Für die Veranstaltungen von sogen billigen Tagen, Restetagen u. s. w. sollen dieselben Grundsätze wie beim Aus- verkauf gelten. Ueber die neue deutsche Zeitsignalstation in Horta auf den Azoren schreiben die „Annalen der Hydrographie“ folgendes: Von der Hamburger Sternwarte sind im Laufe der letzten Jahre mehrfach auf Ersuchen verschiedener un Hafen von Horta auf den Azoren sich aufhaltenden Schiffe telegraphische Zeitsignale unter Benutzung des Kabels der Deutsch-Atlantischen Telegraphen gesellschaft nach Horta erteilt worden, welche den Schiffern die Möglichkeit der Vergleichung ihrer Chronometer mit der genauen Greenwich-Zeit geboten haben Da sich die Kenntnis der genauen Greenwich-Zeit in Horta als ein dauerndes Bedürfnis der transatlantischen Schiffahrt herausgestellt hat, so ist vom Deutschen Reiche im Einverständnis mit der Deutsch-Atlantischen Tele graphengesellschaft auf deren Station in Horta eine astronomische Präzi- sions-Pende uhr Mitte September 1906 aufgestellt worden. Diese Pendel uhr ist mit elektrischen Kontakten versehen, welche die Sekundensehläge der- selben wöchentlich einmal (Montag früh) auf telegraphischem Wege unter Benutzung des Deutsch - Atlantischen Kabels über Emden direkt auf die Chronographen der Hamburger Sternwarte automatisch übertragen. Es wird auf diese Weise durch Vergleichung mit den Normaluhren der Ham burger Sternwarte der Stand der Pendeluhr in Horta gegen mittlere Greenwich- Zeit bestimmt und sodann der Station in Horta telegraphisch übermittelt, welche ihn in das dortige Uhrjournal einträgt. Die die Azoren passierenden und in Horta Aufenthalt nehmenden Schiffe haben auf diese Weise die Ge legenheit, jederzeit den Stand ihrer Schiffschronometer durch Vergleichung derselben mit der Stations-Pendeluhr mit einer Genauigkeit von wenigen Zehnteln der Sekunde zu bestimmen. Die Station der Deutsch-Atlantischen TelegrapheDgesellschaft in Horta ist Tag und Nacht geöffnet, und den daselbst sich einfindenden Schiffern wird das Uhrjournal jederzeit zur Einsicht zu gänglich gemacht. Die Datumgrenze oder der verlorene Tag. Es ist eine jetzt ganz geläufige Tatsache, dass ein Schiff, welches in westlicher Richtung eine Welt- umseglung ausfuhrt, auf der Fahrt einen Tag überspringen muss, um bei der Rückkehr mit dem Abfahrtsort gleiches Datum zu haben, während bei der umgekehrten Fahrt von Westen nach Osten ein Tag doppelt zu zählen ist. Der Ausgleich findet jetzt immer beim Ueberschreiten der sogen. Datumseheide statt, das ist beim 180. Meridian. Dies alles war natürlich den ersten Welt- umseglern noch unbekannt und verursachte den wenigen Leuten des Magelhäens die nach dreijähriger Fahrt glücklich in die Heimat zurücktehrten, keine geringe Gewissenspein Sie hatten auf der Fahrt immer genau Kalender geführt, und dennoch fanden sie zu ihrem Erstaunen und Schrecken, als sie aut den Kap Verde-Inseln ankamen, dass sie selbst Mittwoch hatten, während die Bewohner der genannten Inseln bereits Donnerstag zählten. Sie meinten daher, doch nicht sorgfältig genug in der Führung des Kalenders gewesen zu sein und so die kirchlichen Feste und Fastenzeiten an den unrichtigen Tagen gefemrt zu haben. Als sie in Spanien landeten, suchten sie daher sofort durch eioe Wallfahrt nach Sevilla ihr Gewissen zu erleichtern. (Dr. Fr., Reclams Universum.) V . 1,er Feb !; uar a . ls richtiges Datum. Ein Leser der Zeitschrift „Notes and Quenes schreibt an dieses, alle seltsamen Dinge meldende Blatt dass er Jüngst in der Speisekartensammlung eines Freundes eine Speisekarte vom 30. Februar 1904 gefunden habe. Er glaubte zuerst an einen Druckfehler musste sich aber überzeugen lassen, dass die Tagangabe an und für sich ganz richtig wai. Dieser 30. Februar war auf folgende Weise zu Stande gekommen- Das Essen um dessen Speisekarte es sich handelt, fand auf einem Paeific- dampfschiff, der Siberia“, die das Stille Weltmeer von Yokohama nach San ran ® ls °c östlich fahrend kreuzte. Auf diese Weise wurde ein Tag gewonnen und da, das im Februar des Schaltjahres 1904 geschah, wurde dem Februar ein weiterer Tag als 30. angefügt. So auffällig das Datum ist, so ist doch an seiner Zulassigkeit nichts auszusetzen. Es muss einen Zeitunterschied geben, wenn man nicht mit der Sonn’ früh sattelt und reitet und stets sie in einerlei Tempo begleitet“. tt t So r enreakti r das . Au f? e * Eine äusserst interessante Kette von Untersuchungen hat Dr. Beauvois, der bekannte französische Augenspezialist abgeschlossen die für die Augenhygiene von bedeutendem Wert sind. Von jeher war es bekannt, dass kurz nach Sonnenfinsternissen sich Augenkrank- iieiten der schlimmsten Art herausstellten. Ganz besonders war dies der Fall nach der in Paris sichtbaren Sonnenfinsternis am 30. August 1906 als die Sonne um die Mittagszeit sich für zwei Stunden plötzlich verfinsterte’. Einige Tage darauf füllten sich die Kliniken mit Patienten, die über teilweisen oder vollständigen Sehverlust klagten, da bei ihnen allen die Netzhaut sichtlich geschwächt war. So erzählt Buffon 1743, dass einer seiner Freunde, der die Sonnenfinsternis durch ein in ein Kartenblatt gebohrtes Loch betrachtet hatte das Bild der Sonne für drei Wochen lang stets vor Augen hatte, sei es im Dunkeln oder im Freien, überall wohin er sah. Buffon selbst wurde das Upter einer solchen Sonnenreaktion, als er Untersuchungen über die Farben- Veränderungen der Sonne während einer Verfinsterung anstellte. Ein Viertel- jahr lang war sein Gesichtsfeld wie von dunklen Punkten durchsetzt. Auch selbe berichtet Wlrd ^ Trinka ’ so un S laublieh es klingen mag, das- Konkursnachrichten. Bromberg Am 20. März Vergleichstermin im Konkurs über den Nachlass des Goldarbeiters Hermann Kinder. r l, D J °n I ? ,1 T d ' i. Am 2L März Schlusstermin im Konkurs des Uhrmachers Gerhard Heimbaeh. p ia Dr ®, S Q 6 iu' Hande ’ s gesellschaft A. Schubert & Co., Juwelen, Uhren, Gold- und Silberwaren, Wilsdruffer Strasse 2, am 4. März Konkurs eröffnet; Anmeldefrist bis 25. März, Prüfuugstermm am 5. April. T E ,T. ren t rie . dersdorf - Uhrmacher August Wilhelm Ferdinand Fink am 4. Marz Konkurs eröffnet; Anmeldefrist bis 30. März, Wahltermin am 21. Marz, Prufungstermin am 11. April. v Frelbar S (Breisgau). Goldschmied Eugen Schneider am 1. März Konkurs eröffnet; Anmeldefrist bis 19. März, Versammlung am 30. März, Prufungstermin am 6. April.
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