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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auf die Petition an die verschiedenen Ministerien wegen Abstellung des Handelns mit Uhren und Goldwaren in den Kasernen, Eisenbahnwerkstätten und staatlichen Gebäuden, welche von den Interessenten-Verbänden der Uhren- und Goldwarenbranche unterzeichnet war, siehe Verbandsorgan Nr.3, S.34, sind uns nachstehende Antwortschreiben zugegangen:
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Petition an den Bundesrat betreffend die Zugehörigkeit zur Lagerei-Berufsgenossenschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
-
Band
Band 32.1907
-
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1907) -
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1907) 17
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1907) 33
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1907) 49
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1907) 65
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1907) 81
-
Ausgabe
Nr. 7 (1. April 1907)
97
- Artikel Central-Verband 97
- Artikel Auf die Petition an die verschiedenen Ministerien wegen ... 98
- Artikel Petition an den Bundesrat betreffend die Zugehörigkeit ... 98
- Artikel VIII. Konferenz der Interessenten-Verbände der Uhren- ... 99
- Artikel Gewerbepolitische Umschau 101
- Artikel Soll ein Geschäftsmann in Gütergemeinschaft oder in ... 102
- Artikel Julius Grossmann † 104
- Artikel Zur Leipziger Ostermesse 104
- Artikel Viertelschlagwerk mit veränderlichen Akkorden 104
- Artikel Zweiteiliges Federhaus für Uhrwerke 105
- Artikel Unlauterer Wettbewerb 106
- Artikel Das Deutsche Museum (III) 106
- Artikel Zum Hausierhandel mit Schmucksachen u.s.w. 109
- Artikel Patentbericht für Klasse 83 - Uhren 109
- Artikel Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 110
- Artikel Königl. Fachschule für Feinmechanik, einschliesslich ... 110
- Artikel Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes ... 110
- Artikel Verschiedenes 111
- Artikel Vom Büchertisch 112
- Artikel Frage- und Antwortkasten 112
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1907) 113
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1907) 129
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1907) 145
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1907) 161
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1907) 177
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1907) -
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1907) 209
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1907) 225
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1907) -
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1907) -
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1907) 273
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1907) -
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1907) 321
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1907) 337
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1907) 369
-
Band
Band 32.1907
-
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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98 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 7. Auf die Petition an die verschiedenen Ministerien wegen Abstellung des Handelns mit Uhren und Goldwaren in den Kasernen, Eisenbahnwerkstätten und staatlichen Gebäuden, welche von den Interessenten- verbanden der Uhren- und Goldwarenbranche unterzeichnet war, siehe Verbandsorgan Nr. 3, S. 84, sind uns nachstehende Antwortschreiben zugegangen: Königl. Württ. Kriegs- ,, . T ministerium. Stuttgart, 30. Januar 1907. Nach Ihrer gemeinschaftlich mit anderen Verbänden ein gereichten Eingabe vom 25. d. M. soll eine grosse Anzahl Händler mit Taschenuhren mit zunehmendem Erfolg Abnehmer in den Kasernen, ^„und nicht zuletzt auch in den württembergischen Garnisonen“, suchen, indem sie das gesetzliche Verbot des Feil- bietens im Umherziehen dadurch umgehen, dass sie unter Vorlage von Mustern zunächst nur Bestellungen entgegennehmen und die Ware erst nachher an den Käufer aushändigen. Bevor daher der Eingabe eine Folge gegeben werden kann, muss um nähere Angaben darüber ersucht werden, in welchen württemb. Standorten und bei welchen württemb. Truppenteilen der von Ihnen beklagte Hausierhandel mit Taschenuhren statt gefunden hat, und welches die betreffenden Händler gewesen sind. Generaldirek tion der K. Württ. Staatseisenbahnen. Stuttgart, 31. Januar 1907. Die Generaldirektion nimmt Bezug auf ihre Schreiben an den Vorstand des Deutschen Uhrmacherbundes vom 13. Sep tember 1902 und an den Verein der Juweliere, Gold- und Silber schmiede Württembergs vom 11, Dezember 1902. Sobald bestimmte Einzelfälle bezeichnet werden, wird die Generaldirektion einschreiten. Kriegsministerium. Dresden, 1. Februar 1907. Auf die Eingabe des Central-Verbandes der Deutschen Uhr macher und der mitunterzeichneten übrigen gewerblichen Verbände wird diesen Vereinigungen nachstehendes eröffnet: Das Unterzeichnete Kriegsministerium muss selbstverständlich ein besonderes Interesse daran haben, dass Unteroffiziere und Mannschaften der Armee nicht, wie in der Eingabe dargelegt, durch gewissenlose Händler und Reisende, welche ihnen Uhren und Schmucksachen zu einem dem Werte der Sache nicht ent sprechenden Preise aufnötigen, übervorteilt und in schwierige Geldverhältnisse gebracht werden. Es ist daher gern bereit, wenn ihm bestimmte Fälle von Ausbeutungen genannter Art mitgeteilt werden, solche den be treffenden Truppenkommandeuren, denen nach den bestehenden Bestimmungen das Recht der Erlaubniserteilung zum Eintritt in die Kasernen allein zusteht, zur Kenntnis zu bringen. Auch werden diese Kommandeure, wenn ihnen Ueber- vorteilungen ihrer Untergebenen durch die in der Eingabe bezeichneten Personen von dort aus unmittelbar und einwandfrei mitgeteilt werden, selbst das Erforderliche zur Abstellung ver anlassen. Königlich Sächsisches Kriegsministerium.\ Kriegsministerium. Berlin, 6. Februar 1907^, Dem Central-Verband erwidert das Kriegsministerium , auf das gefällige Schreiben vom 25. Januar 1907 ganz ergebenst, dass die Aufmerksamkeit der militärischen Kommandobehörden pp. unaus gesetzt darauf gerichtet ist; Missstände der geschilderten Art zu beseitigen. Insbesondere üben die Truppenkommandeure eine scharfe Kontrolle über die Geschäftsreisenden aus, die sich mit Angeboten an die Mannschaften in den Kasernen wenden. Wenn es trotzdem einzelnen Hausierern pp. gelingt, die Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung zu umgehen, so liegt dies mit daran, dass den militärischen Dienststellen Mittel und Wege fehlen, die be treffenden Personen einer strafbaren Handlung zu überführen. Von der erbetenen mündlichen Erörterung dieser Angelegenheit im Kriegsministerium mit Vertretern der hierbei interessierten Verbände ist daher keine wesentliche Förderung zu erwarten, und dürfte hiervon abzusehen sein. Das Kriegsministeriufn wird jedoch Gelegenheit nehmen,, den militärischen Dienststellen nochmals die scharfe Beaufsichtigung der Geschäftsreisenden pip., die den Zutritt zu einer Kaserne erbitten, zur Pflicht zu machen. Die entsprechende Benachrichtigung der übrigen Verbände pp., die das dortige Schreiben mit unterzeichnet haben, wird dem Central-Verband ergebenst anheimgestellt. Berlin, 8.'Februar 1907. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Auf das Schreiben vom 25. Januar d. J. Im Bereiche der Staatseisenbahnverwaltung ist den Händlern und Geschäftsreisenden das Betreten der Bureau- und Arbeits räume verboten. Sollte "gegen dies Verbot verstossen worden sein, so muss Ihnen überlassen bleiben, diejenigen Dienststellen, bei denen Kaufgeschäfte der von Ihnen erwähnten Art abgeschlossen sind, den Königlichen Eisenbahndirektionen zur weiteren Ver anlassung namhaft zu machen. Ich stelle anheim, den Mitunterzeichnern der Eingabe von diesem Bescheide Kenntnis zu geben. K. B. Kriegs ministerium. München, 16. Februar 1907. Auf die an Seine Exzellenz den Herrn Kriegsminister gerichtete Eingabe vom 25.1.07 wird ergebenst erwidert, dass der Hausier handel jeder Art in den Kasernen im allgemeinen verboten ist. Eine Anordnung, dass die Mannschaften Reisende, die ihnen ausserhalb der Kasepne Waren anbieten, grundsätzlich abzuweisen haben, kann nicht getroffen werden. Im übrigen wurde den Generalkommandos Kenntnis von Ihrer Vorstellung gegeben. Es wird Ihnen anheimgestellt,.n die Vertreter der übrigen Verbände, die das Schreiben an Seine Exzellenz mit unterzeichnet haben, von dem Vorstehenden zu unterrichten. Petition an den Bundesrat betreffend die Zugehörigkeit zur Lagerei-Berufsgenossenschaft. An den Hohen Bundesrat zu Berlin. Auf Grund der allgemeinen Bestimmungen des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes, § 1, letzter Absatz, welcher lautet: „Für Betriebe, welche niitjbesonderer Unfallgefahr für die darin beschäftigten Personen nicht verknüpft sind, kann durch Beschluss des Bundesrats die Versicherungspflicht ausgeschlossen werden“, beantragen die ehrerbietigst Unterzeichneten Verbände, der Hoho Bundesrat möge beschliessen: die Befreiung von der Ver- sicherungspflicht und Zugehörigkeit zür ‘LageTei-Be'fufs- genossenschaft fflr die Uhren-, Juweleü-, Gold- und Silbef’- warenhandlungen. Begründung: Seit einigen Jahren mehren sich bei den Unterzeichneten Verbänden die Beschwerden über Heranziehung der Mitglieder zur Lagerei-Berufsgenossenschaft, und zwar werden die betreffenden Handeltreibenden durch Schriftstücke mit folgendem Wortlaut zur Anmeldung aufgefordert:
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