Erzgebirgischer Volksfreund : 24.09.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193109248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19310924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19310924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1931
- Monat1931-09
- Tag1931-09-24
- Monat1931-09
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 24.09.1931
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WWMMSfkW Donnerstag, den 24. September 1S3l 84. Iahrg Der Inhalt -er sächsischen Spar-Notverordnung der den Sicherung -er Staalswlrlschafk der Dege nicht weiter geht. G» 1933. .<e»«»»N,lsch« «IS«« «»«*»« 0««-»«, »« La,« aa» 0n»- «» tz«IUa^» D« ftr »I« »4 mm dr«»« L-I-nU.a^imj^I« da «>!»»liab«»li» ift ro »d SKI«,,!-»« ««dürft«, 1«), a«»«U, »« ft, »I« « mm dr««, V«M- «», E-N, 10«. ft, »I« « »» »mU« «II. LI««,««»« I». «mftN« «« V»Sk-««ftl»»«», o«lpji» Nr. irre«. »«m«ind«-»ir».a-«t», «„. «»»Im. «k. X. Allgemeine Nacheichung in Aue. Vom 24. September 1931 ab findet in Aue wieder eine allgemeine Nacheichung statt. Sie wird abgehalten am 24. und 25. September für den Stadtteil Alberoda daselbst im Gasthaus „Kühler Abend" und vom 28. September ab im Bereinszimmer der Schankwirtschaft „Stadtbrauerei" in Aue, Reichsstraße 32, wohin auch die eichpflichtigen Gegenstände von Auerhammer zu bringen sind. Alle Gewerbetreibenden, Landwirte, Gast« Aenderungen im Behör-ennufbau. Die sächsische Notverordnung, die der E. V. in einen, Teil der gestrigen Ausgabe auszugsweise veröffentlichte, ver fügt die Einziehung von Beamtenstellen, die in ernstester Würdigung der Lage der Staatsfinanzen als entbehrlich zu bezeichnen sind. Vorgesehen ist die Verringerung der Zahl der Amtshauptmannschaften (28) um 3 (Dippoldiswalde, Oelsnitz i. V. und Werdau), der Zahl der Amtsgerichte (112) um 6 (Altenberg, Bernstadt, Har tenstein, Jöhstadt, Lößnitz und Wildenfels) und die Vereinigung der Kreishauptmannschaften Bautzen mit der Kreishauptmannschaft Dresden. Ferner ist vorgesehen die Auflösung des Landes kriminalamts, einer Anzahl Forstämter (Bockau, Brambach, Cosel, Halbendorf, Lößnitz b. Freiberg, Tannen bergstal und Unterwiesenthal), von 2 Straßen- und Wasserbauämtern (Döbeln und Schwarzenberg) und zwei Landbauämtern (Bautzen und Zwickau), die Vereinigung des Bergamts Freiberg mit dem Bergamt Dres- den, die Einziehung der Stelle des sächsischen Gesandten in Berlin und der Ersatz der Sächsischen Staatszeitung durch ein Vekanntmachungsblatt vom Beginne des Rechnungsjahres 1932 ab. Neuerungen im Schulwesen. Im Schulwesen soll sämtlicher wahlfreier Unter richt in den Volks- und Berufsschulen, der über die ver bindliche Wochenstundenzahl hinausgeht, beseitigt wer den. Ebenso wird in den höheren Schulen der wahlfreie Unterricht beseitigt. Weiter sieht die Notverordnung u. a. vor: Herabsetzung der Evmäßigungsstunden für die Stellenvertretung um die Hälfte, respektive völlige Beseitigung der Ermäßigungsstunden für die Verwaltung von Lehrmittelsammlungen usw. Her aufsetzung der wöchentlichen Pflicht stunden- zahl für Volks-, Hilfs- und Berufsschullehrer allgemein auf 30, für wissenschaftliche Lehrer an höheren Schulen all gemein auf 26 Stunden, Vermehrung der Unterrichtsstunden der Oberstudiendirektoren um 2 Stunden, Auffüllung der Volks schulklassen auf durchschnittlich 35 Schü - le r, bei der Berufsschule Auffüllung der Klasse in der Regel auf 30, im übrigen Auffüllung insoweit, als eine zweckmäßige berufliche Bildung aufrecht erhalten werden kann. Bei der höheren Schul« soll eine Zusammenlegung nicht genügend be setzter Klassen Platz greifen. Die Wochenstundenzahl an Volks, und Berufsschulen wird eingeschränkt. Die So gehl es nicht weiter. Die sächsische Spar-Notverordnung ist eine Zwangsaktion, welche die Landesregierung als Organ der Reichsregierung durchführen muß. Das Reich ist außerstande, auch nur an nähernd einen Ausgleich für die Lasten zu gewähren, welche es durch seine verfehlte Gesetzgebung auf dem Gebiete der Finanzen den Ländern auferlegt hat. Es hat sich darauf be schränkt, den Landesregierungen die Vollmacht zu geben, im Wege diktatorischer Gewalt sich selbst zu helfen. Für das In dustrieland Sachsen, in dem die Arbeitslosigkeit an das Doppelte des Neichsdurchschnitts heranreicht, müssen sich die Belastungen besonders fühlbar auswirken. Sie wären trotz aller Härten zu ertragen, wenn nicht von vornherein feststände, daß auch die neuen Sparmaßnahmen kein« Sanierung brin gen werden. Das Defizit auf den Nest des Etatsjahres von September bis März wird mit 17,5 Millionen berechnet, die ourch die Notverordnung ausgebracht werden sollen. Cs steht aber heute schon fest, daß diese Berechnung, welche von den Steuer einnahmen des Juni ausgeht, längst überholt ist. Die Ueber- weisungssteuern des Reiches haben seitdem eine weitere starke Verminderung erfahren, ebenso die anderweiten Einnahmen des Landes. Die besonderen Neichszuschüsse zu den Aufwen dungen für die Wohlfahrtserwerbslosen, mit welchen der Ministerpräsident rechnet, werden bestimmt ausbleiben. So mit muß auch die Hoffnung auf eine Ausgleichung der Haus halte der Bezirksverbände und Gemeinden begraben werden. Die Notverordnung gibt zwar diesen Körperschaften den Weg zur Selbsthilfe frei, aber darüber besteht nirgends ein Zweifel, daß hier die Sparmöglichkeiten bereits so ziemlich ausgeschöpft sind und wesentliche Mittel nicht mehr freigemacht werden können. Die neuen, schweren Opfer, die jetzt auferlegt worden Ind, werden die Lage höchstenfalls auf kurze Zeit erleichtern, aber keinesfalls auf die Dauer ändern. Das, was übrig bleibt, ist eine Verärgerung und Entmutigung weiter Volksschichten, ein weiterer Rückgang der Lebenshaltung, der sich auf die all gemeine Wirtschaft auswirken wird, und — hoffentlich — die Erkenntnis bei Regierung und Parteien, daß es auf diesem gung zwischen Zuständigkeiten der Ministerialinstanzen aus Nachgeordnete Behörden auf dem Gebiet der allgemeinen Ver waltung des Medizinalwesens, des Bergwesens und des Wasserrecht« s. In der ö ff« n tl iche n Fü r - sorge soll eine Paufchalisievung des Kostenteiles, den Landesfürsorgeverband bei geschlossener Fürsorge in Strafanstalten zu tragen hat, eintreten. Der zweite Teil der Verordnung beschäftigt sich mit Sicherung der Staotswirtschaft. In bezug auf die Schlacht, ste u er wird bestimmt: Au sg le 1 ch s steue r für das nach Sachsen eingeführte Fleisch in Höhe von 8 Pfennigen (frisches Fleisch), 10 Pfennigen (zubereitetes Fleisch), 12 Pfennigen für Fleisch und Wurstwaren Mr 1 Kilogramm, Zuschlag von 50 Prozent Mr Schlachtsteuer und zur Ausgleichs steuer Mr di« Zeit vom 1. Oktober 1M bis zum 31. Mär- Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 29. Juli 1931 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Persteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge- bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Ver steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den M enthalimd die amtliche* «edannimachnnge* der Amkhauplmannschaft und de« — Bezirdsverband, Schwarzenberg, der Amtsgericht, In Au», Lößnitz, Schneeberg I str di« «n-smin« und Schwarzenberg, du SladtrSt« la Grünhain. Lößnitz, Neustödlel «ad Schneeberg, der Flnanzämt« ! W, ia Aue und Schwarzenberg. >21.^ höhere Schule wird ebenfalls zur Herabsetzung der Wochen stundenzahl angewiesen. Beim Besuch des 9. und 10. Schuljahres der höheren Abteilungen in der Volksschule und beim Besuch der Berufs- schulvollklassen wird ein Schuldgeld eingeführt. Das Schulgeld Mr Schüler aller höheren Schulen wird auf240 Markerhöht. Der sogenannte Dualismus hin sichtlich der gewerblichen Lehrer an staatlichen Schulen zwischen dem Ministerium für Volksbildung und dem Wirtschafts- Ministerium wird durch Einrichtung einer besonderen Ab teilung, die der Leitung des Wirtschaftsministeriums unter- steht, beseitigt werden. Weiter wird angeordnet eine Ver einheitlichung des mittleren, wie des höheren Schul wesens und Vereinfachung der gesaomten Schulverl waltung. Die Einziehung freiwerdender Lehrstühle im Hochschulwesen ist unbedingt notwendig. Die Einschreibungs gebühr wird auf 25 Mark, die allgemeine Studiengebühr aus 65 Mark Mr das Semester neu festgesetzt. Weitere Derwallnngsersparnisfe Das Ministerium für Volksbildung hat dem Gesamt ministerium bis zum 31. Oktober 1931 einen Plan vorzulegen, der eine wesentliche Herabsetzung des Zuschußbe- darfes beim Kapitel Staatstheater gewährleistet. Die Verordnung bringt sodann eine Erschwerung des Derufungs- und Anfechtungsklageverfahrens in Verwal tungsstreitsachen. Im Hinblick auf die dadurch ein- tretende Entlastung des Oberverwaltungsgerichtes soll einer der drei Senate eingezogen werden. Was den Verkehr mit Grundstücken betrifft, so soll das Bodensperr gesetz vom 20. November 1920 außer Kraft gesetzt werden. Weiter bestimmt die Verordnung eine Uebertra- G» wndw a«b«rd«« V»rvss«n!lichtr Detzannimachungm der Sladlräl« zu A«, «Nb Schwarzenberg «ad de» Amlsgerichl, zu Sohanngrorgmstadl. Verlag Ek. M. Gärtner» Aue» Sachsen. e«niftt,q«n »«« «1 «» «i, uenit ftlm« ««) 44» Schn««»»«, 1» Sch»«fta>»«r, »1» Vmtia»l-Nlli »Ms,«IN» »ft,lachst» neben Besträ- Das Grundstück ist nach dem Flurbuch« 3,3 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 25 680 RM. geschätzt. Die Drand- verstcherungssumme beträgt 29 600 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (ß 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt an der Herzogstraße in Zschorlau, ist mit einem dreigeschossigen Kraftwagenhaus mit drei Wohnungen bebaut und führt die Ortslistennummer 165 ll. Amtliche Anzeigen. Das im Grundbuchs Mr Schneeberg Blatt 116 auf den Namen der minderjährigen Auguste Ella Hergert in Schnee berg eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 13. November 1931, vormittags 9 Ahr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2,1 Ar groß und nach dem Verkehrswerr auf 24000 NM. geschätzt. Die Brand- versicherungssumm« beträgt 16 550 NM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (Z 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück ist bebaut mit einem zwei geschossigen Gebäude und als Mansarde ausgebauten Dach- geschoß und liegt im mittleren Teil der Stadt Schneeberg, ca. 4 Minuten von, Markt entfernt, an der zur Bahnhofstraße parallel laufenden Großen Dadergass«. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). verwenden, haben diese gereinigt selbst zur Nacheichunq zu bringen, oder durch zuverlässig« erwachsen« Personen, die Aus kunft erteilen können, zur Prüfung vorlegen zu lassen. Die Eichgebühren find dabei sofort zu bezahlen. Geschäftsinhaber, die nichttransportfähige Waagen besitzen, haben dies im Eich- raume rechtzeitig zu melden. Die Reihenfolge der Erledigung wird durch besondere schriftliche Vorladungen geregelt. Wer eine Vorladung bis 27. Oktober 1931 nicht erhalten hat, hat dies am 28. Oktober 1931 im Eichraume der „Stadtbrauerei" zu melden und zwar innerhalb der Zeit von 9 bis 12 Uhr vor mittag oder von 1 bis 3 Uhr nachmittag. Nach Ablauf der Nacheichung erfolgt eine allgemeine Nach schau, ob alle Meßwerkzeuge nachgeeicht worden sind. Wer dann Gewichte» Waagen. oder. sonstige Meßwerkzeuge führt, die keinen gültigen Eichstempel aufweisen, sung Einziehung dieser Gegenstände zu gewärtigen. Aue, 21. Sept. 1931. Der Rat der Stadt — Polizeiamt. Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen des „Erzgebirgllchen Dolksfreunds" in Au», Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg einaesehen werden. Donnerstag, den 24. September 1931, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg 1 Posten Küchenherde, 1 Füllofen, 1 Löt- Buttermaschine, 1 Motorrad «nd 5 ruffische Herde öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 2545/31 Sammelort der Dieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Donnerstag, den 24. September 1931, vorm. 10 Uhr soll in Beierfeld 1 Posten Bücher (Romane, Novellen usw.) öffent- lich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eammelort der Bieter: Gasthof Albert-Turm. Q 2467/31 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. schUnei,», ME«. »"ü Mi ft, si, «i»n^id« dA »«r,-, im» a«n»«m ,«iim n«dM »ich« «rUnb-N. Schneeberg, den 22. September 1931. Das Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der han delsgerichtlich nicht eingetragenen offenen Handelsgesellschaft in Firma Schachmann L Sohn, Konfektionsgeschäft in Grün hain, Inhaber die Kaufleute Nathan und Theodor Schachmann, daselbst, wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, auf den 14. Oktober 1931, vormittags )41O Uhr bestimmt. Die Auslagen des Konkursverwalters werden auf 56,88 "HM7 MO KESt- Schwarzenberg, den 18. Sept. 1931. Das Amtsgericht. Donnerstag, den 24. Sept. 1931, nachm. 2 Uhr sollen in Bockau, Gasthof „Reichsadler", 2 Ladentafeln und 1 Waren glaskasten öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Ane. Nr. 223 übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, Muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za. 22/31 Schneeberg, den 22/ Sep'tl 1931. MSAMszerW^ Das im Grundbuchs für Zschorlau Blatt 796 auf den Namen der Frau Gertrud Melanie vhl. Pilz geb. Schaale in Zschorlau eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 13. November 1931, vormittags ^10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver- steigert werden. Die Einsicht der Mitteilungen des GrundbuLamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 17. August 1931 verlaut barten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht er- sichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Versteige- rungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, so n r- igA l muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 24/31 -
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