Erzgebirgischer Volksfreund : 09.10.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193110098
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19311009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1931
- Monat1931-10
- Tag1931-10-09
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 09.10.1931
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84. Jahrg. Freitag, den S. Oktober 1S3I. Nr. 236. Amtliche Anzeigen. Freitag, den 9. Oktober 1931, vorm. 11 Uhr soll in Zschorlau 1 Drehbank für Metallbearbeitung öffentlich meist bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Rest. Bierhalle. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Forststraße und Regelung des Steinbaches nächst dem Täumerhaus sollen als Notstandsbau vergeben werden. Rund 2100 odw Massen, 200 obm Mauerwerk, 200 qm Böschungspflaster, 500 qm Versteinung. Verdingungsunter lagen gegen postgeldfreie Einsendung von 1,— NM. beim Staatl. Straßen- und Wasserbauamt Schwarzenberg. Zeich- nungen und Ausführungsunterlagen sind ebenda einzusehen. Angebote mit der Aufschrift „Hochwasserplanung 14" ver siegelt und postgeldfrei bis zur Angebotseröfsnung am 14. Oktober 1931, vormittag 11 Uhr an Vas Bauamt. Zuschlags- ftist 5 Tage. Arbeitsbeginn 2 Tage nach Zuschlagserteilung. Bis 21. Oktober nicht beantwortete Angebote gelten als ab- tselehnt. Schwakenberg, 7. Oktober 1931. Staatl. Straßen- und Wasser-Bauamt Schwarzenberg. Gewerbesteuer betr. Die nach 8 35 des Gewerbesteucrgesetzes vom 31. Juli 1926 alljährlich von den Arbeitgebern zur Feststellung des Beteiligungsverhältnisses der Wohnsitzgemeinde an der Ge- werbesteuer einzureichende Nachweisung ist nach dem Stande vom 10. Oktober 1931 aufzustellen und Lis zum 17. Oktober 1931 hier einzureichen. Die Nachweisungen müssen getrennt nach den Wohnorten der Arbeitnehmer ausgestellt werden. Sie müssen Namen, Vornamen, Stand, Wohnort und Woh nung der Arbeitnehmer enthalten. Aufzunehmen sind nur die in den hiesigen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, und zwar auch ausländische Arbeitnehmer, sowie solche, die am Stichtage keinen Lohn bezogen haben. Schwarzenberg, am 5. Oktober 1931. Der Rat der Stabt — Steueramt. Personenstandsaufnahme 1931. Am 10. Oktober 1931 findet ein« Personenstands- und Betriebsstättenaufnahme statt. Die Vordrucke zu den Haushaltungslisten und Detriebs- blättern sowie zu den Hauslisten werden den Hausbesitzern in diesen Tagen zugestellt. Die Listen sind unter Beachtung der auf den Vordrucken aufgedruckten Anleitung sorgfältig auszufüllen, zu unter schreiben und vom Hausbesitzer persönlich oder durch eine un terrichtete Person, und zwar: für Alt-Schwarzenberg im Stadthaus, 1. Obergeschoß, Zimmer 46, für die Stadtteile Sachsenfeld und Wildenau im Stadt- Haus. 1. Obergeschoß, Zimmer 47, für Stadtteil Neuwelt in der Verwaltungsstelle Neuwelt nach der den Hausbesitzern mit zugestellten Aufstellung wieder abzugeben. Die Abgabezeiten sind unbedingt einzuhalten. Kinder müssen znrückgewiesen werden. Die Hausbesitzer und Wohnungs- und Betriebsstätten. Inhaber sind zur Ausfüllung der Listen bzw. Blätter bei Ver meidung von Strafen verpflichtet. Schwarzenberg, am 5. Oktober 1931. Der Nat der Stadt — Steueramt. Reform-Realgymnasium Schwarzenberg. Anmeldungen für die Osteraufnahm« 1932 in die Sexta werden vom 5.—12. Oktober 1931 im Amtszimmer des Rektors entgegengenommen und zwar Montag», Mittwoch», Freitags und Sonnabend» von 11—12 Uhr, Donnerstags von 47—6 Uhr. Außerdem Sonntag, den 11. Oktober, von 11—12 Uhr. Dor- zulegen sind: Geburtsurkunde (Familienstammbuch), Imps, schein, letztes Schulzeugnis bzw. Zensurbuch, für Mädchen außerdem ein bezirks- und schulärztliches Zeugnis. Die anzumeldenden Schüler sind persönlich vorzustellen. Schwarzenberg, am 7. Oktober 1931. Die Direktion des Reformrealgymnasiums Schwarzenberg Nutz- un- Brennholz - Versteigerung. Neu-orser- Slaatssorslrevier. (Sauxtrevier und Tranzahler Wald.) Donnerstag» den 22. Oktober 1SS» tm Gasthof „Kaiserhof" ' in Neudorf i. Srzgeb. 1. Vormittag 10 Ahr Nutzholz: 3870 rin si. Klötze, 8-14 cm Obst., 3.- und 4.— m lg. -- 167 lm, 1549 dgl. 15-49 cm Obst-, 3.— und 5.— m lg. — 245 lm. 2. Nachmittag 1 Ahr Brennholz r 185.5 rm fi. «rennscheite, Il.-Ill. X!.. 141.— rm ft. «renn- Knüppel» tl. XI.. 6 - rm ft. Harken, 322.5 rm fi. Brennüste, und 263 rm fi. Brennreifig. Ausbereilet in den Ab». 40 (Kahlschlaa) 12, 13, 31, 109, 114, 115 (Dchsstgen) 3, 5, 6, 11. 12, 13, 14, lü, 17. 18. 19. 20. 21 und 26 (Einzelhölzer). Forflam» Neudors. Fvrstkass« Schwarzenberg. Aufhebung der Grund Kritik ist verboten. Ein Beauftragter der Neichsregierung, der Ministerial dirigent Häntzschel, hat am gestrigen Mittwoch im Rundfunk die neueste Notverordnung „erläutert". Da diese 32 Seiten in Großquart umfaßt, war das, was der Herr sagen konnte, natürlich sehr lückenhaft. Ferner ist die Abstumpfung der sog. Staatsbürger gegenüber der Notverordnungsflut und den mehr oder weniger zutreffenden amtlichen Kommentaren so weit fort geschritten, daß wohl die meisten Rundfunkhörer ihre Appa rate ausgeschaltet haben. „Was nützen schon die Notverord nungen, und was uützt die Rederei darüber", diese Resigna tion dürfte überwiegen. Diesmal hoben sich aber die Leute, welche den Lautsprecher drosselten, um ein Vergnügen gebracht. Der Apologet der Regierung erklärte nämlich am Schluß sei- nes Speaches: „Endlich können die in der Verfassung festgeleg- ten Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Diese Be- stimmung gilt aber nur firr die in der Notverordnung zuge lassenen Maßnahmen und soll im Gegenteil sicherstellen, daß Lei ihrer Durchführung in die Grundrechte nicht weiter ein gegriffen wird als es im Einzelfall unbedingt notwendig ist." Also: damit Lei der eifrigen Auslegung der Notverordnung die Grundrechte nicht unnütz beschädigt werden, hat man lieber gleich die Grundrechte selbst aufgehoben. Das ist ungefähr dasselbe, wie wenn eine Hundetante ihre sämtlichen Hunde meuchelt, weil die Hundesperre der Bewegungsfreiheit der Tiere gewisse Schranken auferlegt. Was wie ein Witz aus dem Munde des Herrn Ministerialdirigenten klingt, hat eine aber sehr ernste Seite. Es zeigt sich nämlich, daß die Hochachtung vor der Verfassung auch dort im Schwinden ist, wo man ihr besondere Pflege angedeihen lassen sollte. * Die Schlußbestimmungen der neuen Notverordnung, durch welche die letzten Reste der Derfassüng aufgehoben werden, sind «ine Ueberraschung für die Oeffentlichkeit insofern, als über diesen Schritt vorher nichts durchgesickert war. Im übri gen erscheint die Aufregung darüber als überflüssig. Es han delt sich ja schließlich nur um das Fortschreiten auf einer längst begangenen Bahn. Man ist versucht, in diesem Zusammen- Hang einiges über die Entwickelung zu sagen, welche unter Brünings Einfluß die Dinge genommen haben. Aber der Kanzler hat sich durch Notverordnungen vor jeder Kritik ge schützt, deshalb bleibt der Presse nichts anderes übrig, als darüber zu schweigen. Die Auffassung des Kanzlers geht, wie eine halbamtliche Aeußerung zum Ausdruck bringt, dahin, daß er sich nicht aus der von ihm verfolgten Linie heraus- drängen läßt. Das sagt in Verbindung mit der Aufhebung der Grundrechte durch die Notverordnung eigentlich alles. Die Frage bleibt nur offen, ob es Dr. Brüning wirklich ge- lingt, den sich häufenden innen- und außenpolitischen Wider- ständen zum Trotz sich burchzusetzen. G» rechte der DersMrmg. Das ominöse Kapikel VIII -er Notverordnung. Der am Mittwoch veröffentlichten „Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen" — deren Inhalt im E. V. ausführlich wicdergegeben wurde — ist noch ein achtes Kapitel beigefügt, das folgende Schluß- Lestimmungen enthält: 8 1. Die im Artikel 48 Abs. 2 der Rcichsverfassunq ge nannten Grundrechte werden für die Geltungsdauer dieser Verordnung in dem zu ihrer Durchführung erforderlichen Umfang außer Kraft gesetzt. 8 2. Diese Verordnung tritt, soweit sie nichts anderes bestimmt, mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft. » * Um sich die ganze Tragweite der Aufhebung der Grund rechte der Rcichsvcrfassung klarzumachen, erscheint es not wendig, den Umfang der Bestimmungen, die die Grundrechte enthalten, einmal därzulegen. Artikel 114 der Rcichsverfaffung garantiert die Frei heit der Person als unverletzlich. Artikel 115 lautet: Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich. Artikel 117: Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen, und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich. Artikel 118: Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. Artikel 123: Me Deutschen haben da» Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und un bewaffnet zu versammeln. Artikel 124: Alle Deutschen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden. Dies Recht kann nicht durch Borbeugungsmaßregeln beschränkt «erden. Artikel 153: Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. O All« diese Grundrecht« der Verfassung si n d vom M i t t w o ch ab aufgeh oben. Erst wenn man sich hierüber klar ist, kann man ermessen, welche ganz außer- ordentliche und in ihrer Tragweite gar nicht abzusehende Be deutung die neue Notverordnung hat. Es handelt sich hier um einen Akt, der in der Geschichte des deutschen Volkes nahezu ohne Beispiel ist. Es ändert auch nichts an der Lage, wenn von Regierungsseite beruhigende Erklärungen dahin abgegeben werden, daß die Aufhebung der Grundrechte der Notverordnung nur zur Klarstellung angekügt sei, damit nicht etwa die Gerichte die Möglichkeit hätten, den Inhalt der Not- Verordnung anzuzweifeln. Proteste tn -er Presse. Der Berliner Lokal-Anzeiger setzt sich mit der Aufhebung der Grundrecht« kritisch wie folgt auseinander: Durch die ausdrückliche Aufhebung der verfassungsmäßigen Grundrechte der Deutschen sind wir auf dem Wege abseits des I „Das nächste Kabinett wir- Kugenberg heitzen". Lavals Meinung. Berlin, 7. Okt. Aus einem Privatgespräch, das der fran zösische Ministerpräsident Laval kürzlich gehabt hat, sind Sätze durchgesickert, die in den beteiligten Kreisen außerordent liches Aufsehen erregen. Laval sagte: Ich kann mich mit Brü ning, wie er es will, nicht verständigen. Er braucht Geld. Gebe ich es ihm, so werde ich gestürzt. Meine -Franzosen wissen doch, daß das nach st e deutsche Kabinett, mit dem wir zu verhandeln haben, Hugenberg heißen wird. Dann sind frühere Verhandlungen unnütz. normalen Nechtszustandes in Deutschland um einen bedeut samen Schritt weiter gekommen. Don den Juristen der Neichsregierung wird zwar behauptet, daß damit nicht wesent lich Neues geschehen sei, es handele sich „nur" darum, den Gerichten des Reiches die Möglichkeiten zu Einwendungen gegen die geltenden Notverordnungen zu nehmen. Ueber dieses „nur" im gegenwärtigen Augenblick zu streiten, wäre möglich. Es genügt aber festzustellen, wie gering der ver hältnismäßige Schutz des Bürgers durch die nicht zu besei tigend« Unabhängigkeit der Gerichte heutzutage von amtlichen Stellen bewertet wird. Da man die Unabhängigkeit der Ge richte nicht antasten darf, hebt man die Grundrechte der Ver fassung — vorübergehend natürlich, nur vorübergehend! — auf und beseitigt so mit einem Federstrich die eigentliche Lebensaufgabe der Juristen, den Schutz des Bürgers gegen Willkür oder Unrechtzufügung jeder Art von feiten der Der- waltung zu gewährleisten. In jedem Falle nimmt die be stehende Diktatur jetzt heutigentags ungleich größere Macht befugnisse gegenüber der Bevölkerung für sich in Anspruch, als ihr nach den bisherigen Notverordnungen zustand. Die Pressefreiheit gehört, wie man sieht, damit zu den auch ver- fafsungsmäßig aufgehobenen Grundrechten des Bürgers. Die Neichsregierung glaubt, fortan auch ohne Mitwirkung der öffentlichen Meinung den Nöten der Zeit gewachsen zu sein. Wir beneiden sie nicht um die furchtbare Verantwortung, die sie mit dieser Notverordnung auf sich zu nehmen den Mut gefunden hat. DieDeutsche Ztg. schreibt: Ist so etwas je dagewesen? Tine Regierung tritt zurück und erläßt in dem Augenblick mit diktatorischer Vollmacht «ine Notverordnung, die abermals für weite Teile der Bevölkerung schwerste Opfer mit sich bringt und schärfstens in di« öffentliche und private Wirtschaft und persönliche Freiheit eingreift. Wo nimmt die Regierung Brüning, die mit ihrem Rücktritt sich selbst bescheinigen muß, daß sie am Ende ihres Lateins ist, die Legitimation her, mit einer Notgesetzgebung die Bahnen vorzuschreiben, die den deut- scheu Dingen über die Amtsdauer dieser Regierung hinaus ihren Lauf aufzwingen sollen? Alles, was sich in -neinhalb Jahren aus dem Wirken dieser Regierung ereignet hat, spricht gegen diese Legitimation. Der Abend nennt das „Doppelereignis" ein „Kuriosum des Derfassungslebens". Tine Regierung erlasse auf Grund des Artikels 48 eine Notverordnung und trete an demselben Tage zurllckl Noch klarer als bisher stelle sich heraus, daß unter den gegebenen Verhältnissen di« ganze Macht der Ent- scheidung beim Reichspräsidenten sei. Das zweite Kabinett Brüning werde nur noch als Uebergang zu einem ausaospro- chenen Rechtskabinett betrachtet. WWKlAWM «»mir«—»- mlchum »u d«r «e Sm»- M» äeiilar«. D« pr«t» »» »I« »4 mm dm«» «»!»«<.>» «ml,»l«d<,lr» Ist »» <gmilNm<m,«,m Md Slillm,»»»«» «»dlrMmr ««»dU» »» Ul dl» l» mm dr««, P«M- U»dlm«M«d »», m««r«» «00. »dr dl» «0 mm dmU» Mill. a»lm<ir«>l« I» mmldrt,»« em<dm!«mla- v^sch«a-a»»l» > vuop, e>r. I««. »»*»la»»»lt»«a»»«»i «I». v«»Im. >r. m. Ur »u MI «mchmitl.- «rlchamnd» «M«M dl, mrsINam 9 Uhr u d«^m>s«!<hdiu. ßrllm. «»» ««Lhr^U» »K^IlliUahmi»« wtch*al8?»I«d»», mch^lchl^ Ur dUeiUdU^l d»r duÄ Fmis-mchm «U»,»d»n»ii «»»»l,«. — gür Ä0t,«d» m- »rlanSl «lng»landl»r SchrlftlW» lldmmmm« dl» Schrlsl- Mtmm t«lm virmlimrima. — U»l«rbr»chma« dm »» I»dftm<irl«d«, dqrliidm drln»ein^rdt«. B«l gahlmg^ »»rt», m» Kontur, ,»Um Rtdatl« ,ü nicht mnlirdari. 0a»PIS»sch1fr»e«ll« lai Am, 0dh»lh. vchomdrrg och Sch«art»nd«,. m «nlhallend die «»Mche» »«kanntmachung,« der Amtahauplmannschast Md de» Vezirksverband, Schwarzenberg, der Amlsgrrichk in Au«, Lößnitz, Schneeberg und Schwarzenberg, der Sladträl« in vrünhain, Lößnitz, Neuftädtet und Schneeberg, d« Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. E» «erden außerdem »erössenlllchtr Bekanntmachungen brr Stadkrät« zu Au, md Schwarzenberg und des Amtsgericht, zu Johanngeorgenstadt. Verlag S. W. Gürluer» Aue» Sachsen. gmashnchm, «m m» lihnih Almi er»») 44» Scham»", 1», SchamrMdm, »»Ich vr.hlanlchrlst! v»Niss,lad ekmsichft»
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