Dresdner Anzeiger : 16.02.1830
- Erscheinungsdatum
- 1830-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-183002160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18300216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18300216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1830
- Monat1830-02
- Tag1830-02-16
- Monat1830-02
- Jahr1830
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- Dresdner Anzeiger : 16.02.1830
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Nr. 47- Dresdener UMWW Anzeiger Dienstag, 16. Februar 1830. Herausgeber: F. G. Aster und § Arnold. Gesetze und Verordnungen. Von Gottes Gnaden, Wir An ton, König von Sachsen rc. rc. rc., entbieten allen und jeden Um seren Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Creis- Haupt» und Amtleu ten, Amtsverwaltern, Schössern, Rächen der Städte, Richtern, Voigten, Schultheissen, Ge meinden, und allen andern Unseren Unterthanen Unseren Gruß, Gnade und geneigten Willen, und fügen jedermänniglich zu wissen. Unsere getreuen Unterthanen werden die Güte und Barmherzigkeit des Herrn, der im verstossenen Jahre Unser Land gnädig bewahret, es mit man- mchfaltigem Guten reichlich gesegnet und mit sei nem Tröste gestärkt hat, dankbar erkennen, aber auch sich verpflichtet fühlen, Ihn, den AUgütigen, um Seinen ferneren Schutz und Segen gemein schaftlich anzuflehen, um gnädige Vergebung unse rer Sünden reuevoll zu beten, und sich zu einem Verhalten erwecken zu lassen, welches Serien großen und unverdienren Gnadenerweisungen entspricht. Zur Belebung dieses frommen Sinnes haben Wir beschlossen, in dem gegenwärtigen Jahre zwei besondre Buß» und Vertage, und zwar den ersten auf den zwölften März, den zwei ten auf den fünften November, anordnen zu lassen. So wie es nun bei Begehung dieser Tage, in Absicht auf das Läuten und die Anzahl der Predigten, wie an einem der höchsten Feste gehalten werden, auch wegen des Niederknieens und sonst cs bei vo riger Anordnung verbleiben soll, und aller Handel und Gewerbe, alle gewöhnliche Wochcnarbeiten und alle und jede Lustbarketten und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten gänzlich untersagt sind; so wird auch, zu desto kräftiger Beförderung der gemein schaftlichen Verehrung und Anbetung Gottes, sich Jedermann in seinem Hause alles dessen enthalten, was sowohl seine eigne als der Seinigen Andacht hindern könnte, damit die Feier dieser Tage desto ungestörter begangen, und für Unser gesammles Land und für Jeden insbesondere recht heilsam und gesegnet werden möge. An diesen zwei Bußtagen sollen folgende Bis bel-Abschnitte verlesen und nachbemerkte Texte erklärt werden. Am ersten Bußtage, ^2.März, Freitags nach dem Sonnt. Reminiscere. Statt der Epitt^: st. Mos. Kap. VU V. 4—9» Höre Israel — die Thore. Statt des Evangelli: Rßm. III. V. 19 — 24. Wir wissen aber — Jesum geschehen ist. Text zur Vormittagspredigt: i.DriefJoh. Kap. I. D. g u. 9. So wir sagen — Untugend. Text zur Nachmittagöpredigt: i.DriefJoh. Kap. HI. V. 5 u. 6. Ihr wisset, daß Er — noch erkannt. Am zweiten Bußtage, A. November, Freitags nach dem XXI. Dreieinig- keitssonntage. Statt der Epistel: Psalm XIUX. V. 17 — so. Laß dichs nicht — Licht nimmermehr. Statt des Lvangelii: Luc. Kap. XII. V. 16—21. Er sagte ihnen ein Gleichniß — reich in Gott. Text zur Vormittagspredigt: Psalm XO. V. Zu. 9. Denn unsre Missethat — Geschwätz. Text zur Nachmittagspredigt: 4- Mos. Kap. XXIII. V. 10. Meine Seele müsse — dieser Ende. Wir begehren hierauf, allergnädigst befehlend, es wolle Jedermann dieser Unsrer Verordnung zur gesegneten Beförderung sowohl seiner eignen, als auch der allgemeinen, geistlichen und leiblichen Wohlfahrt dieser Lande, allenthalben gehorsamltch nachkommen, und, bet Vermeidung ernsten Ein sehens, dawider nicht handeln. Daran geschiehct Unsre Meinung. Gegeben zu Dresden am 27. Januar rgzo. Gerichtliche und außergerichtliche Versteigerungen. r) Mittwoche den »7. Febr- d.J., nachmitt. 5 Uhr, sotten zu Dresden, an der Kreuzkirche Nr. Z2Z. erste Etage, nachvcrzeichncte, zu einem Herr schaft!. Nachlasse gehörigen, fast ganz neuen Damenkleider, als: 1 reich mit Silber gesticktes Tüllkleid mit silb. Franzen, L IVlLnteuu von Silberstoff mit silb. Borde, r ganz neues,. modernes, mit Gold gesticktes Uuroß6-Kieid nebst 1 dergl. Nest, 1 weißes OrAonNtt-Kleid, s schwarze Flohrkleider mit Atlas-Auspntz, 2 ganz moderne Damenkleider von mit Seide durchwirkter Ouse, mit rethem Allas besetzt und garnirt, 10 div. seid. Damenkleiderrc. meistbietend überlassen werden durch Carl Ernst Heinrich, Xucd. jur. 2) Vom 24. Februar d. I. und felgende Tage, nachmittags von 2 Uhr an, sollen in Radeburg, beim Hrn. Posthalter Schlegel, Meißener Por- zellaine verschiedener Arten, weiße, blaue, bunte
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