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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.03.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193203188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19320318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19320318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1932
- Monat1932-03
- Tag1932-03-18
- Monat1932-03
- Jahr1932
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.03.1932
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3. Fortsetzung. Vach-rvck verboten 1 ri-ii-i- 1. 2. 3. 4. spart wird, geht auf der anderen durch Fehler, Krankheit, Einarbeitung neuer Kräfte usw. wieder verloren. Zur die Arbeitslosen. Jeden Gelegenheitsverdienst muß der unterstützte Ar beitslose melden. Bei der Anrechnung auf die Unterstüt zung müssen Werbekosten abgesetzt werden. Darunter fällt auch Fahrgeld. (Z 112 AVADG). Lin unterstützter Arbeitsloser kann die Annahme einer AushilsStätigkeit nicht ohne Rechtsfolgen ablehnen (Sperrung der Unterstützung; § 90 a. a. O.) Renten auS eigener Fürsorge dürfen auf die Arbeits losenunterstützung nicht angerechnet werden (Z 112a a. a. O). Wenn der unterstützte arbeitslose Ehemann für 2 oder mehr Angehörige (Kinder, Eltern usw.) Zuschläge zu seiner Unterstützung bekommt, kann die Ehefrau soviel verdienen, wie sie will. Es darf nichts angerechnet werden (§ 112b a. a. O.). 5. Jeder vom Arbeitsamt unterstützte Arbeitslose ist gegen Krankheit pflichtversichert (F 117 a. a. O.). Kocksn Lie Luppen Sio sporsy bedsit, Loi» vnei Vv!«t P7s/s §0^6/1 ü/ets/? /V/c/rs « 5ckMMs/n s, SS /o/mts/s/r / wie es für die einzelne Grube ist, so ist's auch Lei dem ganzen Bergbau. — Nun seht mal um Euch, wie es zugeht, junger Herr! Ist's da ein Wunder, daß der Herr der Berg« zürnt. Dessen nimmt mich schier Wunder, daß er uns den Bergsegen nicht ganz ver. sagt, ob all unserer Bosheit und unserer Laster. Hochmut und Verschwendung sind allüberall, und sie, die das Bolt be lehren sollten, und sollten's zum Guten anhalten, sie treiben es am schlimmsten. — Ja, ja, schaut mich nur nicht so verwun dert an, junger Herr — Ihr seid ja auch auf der hohen Schule gewesen und habt noch ein groß Stück vom Reich gesehen, da werdet Ihr wohl auch nicht die Augen zugemacht haben, mein ich Luch fällt es nur nicht so auf, Ihr kümmert Euch nicht so darum, aber unsereins, der tagtäglich sein Leib und Seel dem höchsten Bergherrn empfehlen muß, der weiß, daß nur Redlichkeit und Reinheit des Herzens und schlichter und fester Glaube bei ihm gilt, der wird oft erbittert, wenn er steht, wie nur Schein und Lug und Trug herrscht. — Aber ich glaube, daß es auch noch anders werden wird, — wäre selbst wohl auf getreten, wenn ich's nur könnte — gewundert aber hat's mich, daß noch keiner von uns ist aufgestanden gegen den Unfug — denk aber immer noch und hoff's, daß, wenn's mal einer tut, es auch einer von uns ist." Der Alte schwieg und so legten sie stumm einen großen Teil des Weges zurück. Dann begann Günther wieder: „Junger Herr, nehmt's nicht für ungut, daß ich so heftig geworden, aber Ihr wißt: Weß das Herz voll ist, deß geht der Mund über! Ja, ja, ich fürchte, es kann auch bei uns bald mal aufhören. Der Herr der Berge will nicht, daß das müh- sam aus dem Schachte gewonnene Erz zu unrechten Dingen verwendet wird, zwar sieht er's eine Weile mit an, aber dann greift er mit seiner starken Hand ein. Seht, Ihr seid doch auch unser Herr und Erbe der Grube, darum wollt ich's Euch sagen, denn — Euer Vater würde mir doch nicht glauben." Die letzten Worte sagte er in einem dumpfen, traurigen Tone und streifte dabei Heinrich mit einem scheuen Blicke, als wollte er sehen, welchen Eindruck er mit dieser vorsichtigen Mahnung gemacht habe. Heinrich fühlte sehr wohl den gegen seinen Vater gerich teten Vorwurf und gereizt durch dieses Benehmen des Ober steigers, der den Sohn gegen den Vater aufzuhetzen schien, sagte er: „Mein Vater weiß sehr gut, daß unrechter Erwerb von Geld und Gut keinen Segen bringt, nur hat er mehr zu tun als überflüssige Klagen und unpassende, wenn auch gut ge meinte Warnungen immer ruhig anhören zu können. „Uebrigens", setzte er ruhiger hinzu, „kann mein Vater andere nicht am unrechten Gebrauche ihres Geldes hindern, so lange sie nicht der Stadt gefährlich werden: dann aber wird ex auch kräftig einspringen, darüber könnt Ihr ruhig sein, Günther, da kennt IHv döch meinen Vater auch." Günther seufzte nur leise und schwieg. Auch Heinrich nahm das Ge spräch nicht wieder auf, ihn beschäftigten noch zu sehr des Steigers Worte. Er sagte sich, daß sie doch anders gemeint waren, als er sie ausgelegt hatte. Dorauf*hatte nun der alte Günther mit seiner geheim nisvollen Warnung angespielt? Sollte sein Vater denn un redlichem Erwerb nachgehen? „Nein, sagte er sich, ein Eber hardt würde das nie tun, gewiß ist es nur ein Gerücht, von einem bösen Neider ausgcsprcngt und der alte Mann hier glaubt sich berufen, dich zu warnen, von ibm war's jedenfalls nicht böse gemeint . . ." „Junger Herr," unterbrach hier Günther seinen Gcdan- kengang, „wollet mir erlauben, daß ich mich für jetzt von Euch beurlaube. Ick) wohne nicht in der Stadt, sondern mein Häus chen steht oben am Graben. Ick; würde Euch bitten, unter mein Dach zu treten, aber Ihr habt wohl keine Zeit . . ." „O ja, Zeit genug," entgegnete Heinrich, aus dessen Her- zen der Groll geschwunden war, und dem seine heftigen Worte leid taten, „ich hatte schon selbst den Wunsch, Euch zu be suchen." Das Recht nach edlen Metallen zu schürfen war ein Re- gal, d. h. ein Vorrecht des Landesherrn. Dieser konnte sich dessen entäußern und es auf andere übertragen. Bei neu entdeckten Erzlagern gaben nun die Landesherrn, um unter- nehmende Leute heranzuziehen, das Schürfen frei, d. h. sie gaben ihr Dorecht, alle Erze ollein abbauen zu lassen, auf, und gestatteten jedem, gegen eine bestimmt« Abgab«, auf ihrem Eigentum zu schürfen, so geschah es Lei der Entdeckung de» Freiberger Silbers, wo die Markgrafen von Meißen das Schürfen auf dem Berge frei gaben, wovon dann die dort ent- stehende Stadt den Namen erhielt. So scheinen auch die Herren von Schönburg gehandelt zu haben, wie wenigstens aus dem Titel Freie Bergstadt zu schließen, ist. Durch diese Vergünstigung blühte der Bergbau schnell in die Höhe, überall: auf dem Gotteswalde, im Brunn- städtel, am Schnepfenberge trieb man Stollen ins Gestein, um nach dem edlen Metall zu suchen; und so erhoben sich rings um die Stadt von Jahr zu Jahr mehr Halden und Schächte. Daher staunte auch der junge Eberhardt nicht wenig, als er nach seines Vaters Schacht Hinaufstieg und eine so große Veränderung ringsum fand. Wie er fortging, waren in Löß nitz eben die ersten schüchternen Versuch« gemacht worden, und jetzt sah er ein« solche stattliche Reihe von Derggebäuden vor sich. Die Grube des alten Eberhardt lag am weitesten von der Stadt entfernt, sie war eine der jüngsten und «rtragreichsten. Sie hatte auch die größte Belegschaft, die unter dem alten Günther als Obersteiger stand. Es war schon spät als Heinrich auf die Grube kam, so daß er seinen Vater nicht mehr antraf. Doch erbot sich der Obersteiger, den jungen Herrn zu führen. Heinrich warf einen Bergkittel über, setzte eine hohe, feste Schachtmütze auf und folgte dem Alten in den Schacht. Günther führte ihn nun vor Ort, wo die Leute mit Fäustel und Schlägel das Erz aus dem Gestein heraus spreng, ten. Da erklärte ihm der alte Obersteiger eingehend alles, die Arten der Gewinnung des Erzes, die verschiedenen Sorten, ihren Wert usw., und erwies sich dabei als ein tüchtiger Mann, daß sich Heinrich bald mit ihm in einem lebhaften Gespräche befand. Auch während der Ausfahrt wurde die Unterhal tung fortgesetzt und da die Besichtigung der Grube länger ge dauert hatte, als Heinrich gedacht, beschloß er mit dem Ober steiger, dessen Schicht auch beendet war, nach der Stadt zu gehen und nicht auf den Hof, der in der entgegengesetzten Rich tung, nach Affalter zu. lag. „Ihr haltet also die Grube für gut, Günther?" frug Heinrich, als sie aus dem Huthause heraustraten. „O ja, junger Herr," entgegnete der alte Obersteiger, „es ist «ine gute Ausbeutegrube. Ich denk nur, sie wird nicht gar so lange aushalten, vielleicht so an die hundert Jahre." „Nur . hundert Jahre?" frug Heinrich erstaunt. „Ja, Herr," sagte Günther, „viel weiter wird's wohl nicht reichen. Es ist jetzt kein rechter Segen mehr dahin. Ich weiß aber auch, woher das kommt." „Nun?" frug sein Begleiter. „Herr," sprach Günther leise und sah sich vorsichtig um, ,«s zürnt uns der Derggeist". „Der Berggeist?", sagte Heinrich erstaunt. „Glaubt Ihr das wirklich?" „Junger Herr!" entgegnete ernst der Alte, „Unsereiner, der in seinem Berufe geboren und in ihm ergraut ist, hat man cherlei Wissenschaft von Dingen, die ein anderer nicht sieht und kennt. Ich stamme aus einer alten Bergmannsfamilie, mein Großvater und dessen Großvater und so weiter, Urahn nach Urahn sind alles Bergleute gewesen, von ihnen habe ich die Ueberlieferung bekommen, die ich selbst In meinem Leben be stätigt gefunden; eine Grube gibt nur dann gute Ausbeute, wenn Häuer und Steiger fromm und ehrlich sind: ist aber schlechtes Volk auf ihr, oder wird die Ausbeute zu bösen Din gen verwendet, so verschließt der Berggeist die reichen Gänge und blendet die Menschen, daß sie den leeren nachgehen. Und Gehören zu den aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnun gen auch die Originalinventurzettel? Nach der Rechts- sprechung besteht für Inventurzettel keine Aufbewahrungs pflicht. Die Inventurzettel können also ohne weiteres ver- nichtet werden, doch muß, damit der Inventur nicht die Beweiskraft abgesprochen werden kann und somit nicht Schätzung des Einkommens möglich ist, der Inhalt der Aufzeichnungen von den Inventurzetteln in ein Inventur buch oder in «in entsprechendes Verzeichnis übertragen werden. Auf den Namen deS Kinde-. Wenn ein Geschäft nach vorgelegter gewerbepolizei- ltcher Bestätigung bzw. Anmeldung auf «in noch minder jähriges Kind des Schuldners übertragen ist, kann der Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken und der Gläubiger hat in der Regel das Nachsehen. Er kann aber nach einer Entscheidung des Landgerichts Gleiwitz vom 28. März 1931 auf folgende Weise ans Ziel kommen: 1. Beginnt der Vater ohne Genehmigung deS Vormund- schaftsgerichtes (ß 1645 BGB.) ein neues Geschäft im Namen des KindeS, dann ist der Sachverhalt darauf hin zu prüfen, ob der Vater die mit der Vermögensver waltung verbundenen Pflichten verletzt und, bejahenden falls, nach 8 1667 f. BGB. einzuschreiten. L. Zur Beschwerde ist jeder befugt, wenn er nur damit gleichzeitig das Interesse des Kindes verfolgt. * Jnbenturzettel in den Papierkorb! Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, auch GeschäftSpapiere und sonstige Unterlagen sollen für Steuerzwecke 10 Jahre lang aufbewahrt werden (H 162 Abs. 8 AO.). Wer dieser Aufbewahrungpflicht nicht nachkommt, muß eS sich gefallen lassen, daß sein Einkommen vom Finanzamt geschätzt wird. Man hat nur zwei Aande. „Wir müssen sparen, sparen!" sagt der Chef, und der Buchhalter Lehmann bekommt noch ein Kontokorrenibuch hinzu. Da sitzt dann der arme Kerl und schuftet und schuf, tet, big aber auch das nichts mehr hilft und ihm die Arbeit über dem Kopf zusammenschlägt. Dann heißt es: „Ja, Herr Lehmann, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr schaffen , es tut uns ja sehr leid ". Lin neuer Mit arbeiter wird eingestellt, aber auch der hat nur zwei Hände. Der ewige Wechsel ist der Buchhaltung natürlich keineswegs dienlich. Darum zuerst prüfen, wenn ein Angestellter nicht mit seiner Arbeit fertig wird, ob er nicht doch zu überlastet ist. Di« rücksichtslose Ausnutzung einer Arbeitskraft bringt nur einen Scheingewinn. Was auf der einen Seite ae- SsWchtr altrr M voa Z. N. Sie gingen einen ziemlich steilen Weg hinauf an mehreren niedrigen Hausern vorbei, Li» Günther an eine« kleinen aber äußerst sauber gehaltenen Haus« mit einem Gärtchen Halt macht« und sprach: „Hier ist mein Heim, Herr, tretet ein!" ,Lhr wohnt ja recht hübsch hier, Günther!" sagte Hein rich, da» hübsch« Hau» und den sorgfältig gepflegten Garten betrachtend. „Ja, Herr," entgegnete er darauf, „zu Hause, wo man doch den angenehmsten Teil seines Lebens verbringt, soll man es sich so bequem und schön al» möglich machen." Mit diesen Worten öffnete er die Haustür« und dann recht» in der Flur ein« andere Türe und hieß Heinrich «intreten. Doch wi« an- gewurzelt blieb er auf der Schwell« stehen, denn vor ihm stand, gerade beschäftigt, ein weißes Tuch über den Tisch zu decken, das Mädchen, das er früh am Tore gesehen. Auch die Jung- stau, die beim Oeffnen der Türe rasch aufgeschaut hatte, sah ihn verwundert an. „Meine Tochter Anna, junger Herr," sagt« Günther, auf das Mädchen zeigend, das verlegen die Schürz« glätt strich. „So ich nicht irre," sprach Heinrich, „habe ich di« Jung- stau schon einmal gesehen . . ." „O ja, Herr," sagte Anna lächelnd und erzählte dem Vater den Vorgang vom Morgen, nur was außerhalb des Tores geschehen, ließ sie fort. Als sie geendet, sagte Heinrich: „Hab ich mich auch erst gar heftig geärgert, so ist da« dich längst vergessen, und ich freue mich vielmehr darüber, da ich dadurch die schönste Jungfrau der Stadt kennen gelernt." Da bei verbeugt« er sich vor dem jungen Mädchen, wie «r es sonst wohl vor den reichen Patrizierstöchtern getan hatte. „Anna! Geh, hol den Willkommen für den werten Gast!" fiel hier der alte Günther schnell ein und als sich die Tochter gehorsam entfernt hatte, sprach er zu dem jungen Manne: „Herr, Ihr seid herumgekommen, habt mit vornehmen Leuten verkehrt und seid noch die Sprache, die dort gesprochen wird, gewohnt. Wollet indes bedenken, daß sie für arme Berg leute viel zu vornehm ist und daß unsere Mädchen solche Redensarten nicht verstehen, noch sie richtig, ich meine als bloße Redensarten, zu deuten vermögen. Ich Litt« Euch darum herzlich, wollet das in Zukunft unterlassen." Bei diesen Worten erschien Anna wieder auf der Schwell«, auf einem zinnernen Teller eine Holzkanne und einen kleinen silbernen Becher tragend. Sie schenkte den Decher voll Wein und reichte ihn Heinrich mit den Worten: „Es grüne die Tanne, es wachse das Erz," „Gott schenke uns allen ein fröhliches Herz." „Euer Wohl, junger Herr!" Dabei führte sie den Becher an ihre Lippen und nippte ein wenig von dem Weine. Mit einer tiefen Verbeugung nahm Heinrich den Becher entgegen. „Möge Euer Gruß, Jungfer Anna, der schönste, den ich bis jetzt in der Heimat gehört, zur Wahrheit werden, und vor allem an Euch! Erlaubt, daß ich den Kuß, den Eure holden Lippen dem Becher gegeben, wieder raube." Damit setzte er genau an der Stelle an, wo des Mädchen» Mund den Becher berührt hatte und trank ihn aus. Errötend über diese ungewohnte kecke Huldigung schlug Anna die Augen nieder, der Vater aber sprach mit starker Stimme: „Es ist ein alter Harzspruch, doch er paßt auch für unsere Wälder und Berge!" „Aus dem Harze also ist der Spruch?" wandt« sich Hein rich zerstreut an den alten Günther, „nun, ich härt« ihn bei nahe auch besucht, war nur wenig Tagereisen davon entfernt, es muß ein gewaltig reiches Gebirge sein." „Ja, ja/wir stammen aus dem Harze her. Als die Frei- berger Silbcrlager fündig wurden, ist ein Urahn von uns da- hin gewandert und der Spruch ist mit ihm gekommen und hat sich von Geschlecht auf Geschlecht vererbt." „Ein schöner Spruch!" entgegnete Heinrich. „Doch was ist das" unterbrach er sich auf dem Glockenklang Horcheno, der jetzt stärker als sonst ertönte." Sie läuten schon Mittag? Da muß ich nach Hause. Lebt wohl, Jungfer Anna, ich hoffe, das Glück ist mir recht bald wieder hold. Glück auf Günther! — Verzeihet, daß ich Euch solange aufgehalten." Er verneigte sich vor dem Mädchen, drückte dem Steiger die Hand und schritt von Günther bis vor die Haus- türe begleitet eiligst der Stadt zu. Als letzterer wieder in die Stube trat, war sie leer, von der Küche aber erscholl das Klappern der Teller und Tiegel, mit denen Jungfer Anna nicht eben sanft umzugehen schien. Fortsetzung folgt!
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