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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ratschläge für Klagen gegen Geschäftsbetriebe mit minderjährigem Geschäftsinhaber
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelDie Gründung einer Einbruchshilfskasse durch den Zentralverband ... 82
- ArtikelGeschäftsordnung der Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes ... 84
- ArtikelXV. Konferenz der Fachverbände 84
- ArtikelDie Gründung des Provinzialverbandes schlesischer Uhrmacher 85
- ArtikelAus der Werkstatt 87
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 88
- ArtikelRatschläge für Klagen gegen Geschäftsbetriebe mit minderjährigem ... 89
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 90
- ArtikelVerschiedenes 92
- ArtikelKonkursnachrichten 94
- ArtikelVom Büchertisch 94
- ArtikelPatentbericht 95
- ArtikelBriefkasten 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 95
- ArtikelInserate 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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90 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. dem Gefängnis Bekanntschaft machen könnte, ist eine Frage, die hier nicht näher erörtert werden soll, da die Bestrafung’ des Schuldners dem Gläubiger keinen pekuniären Nutzen bringt, Aber unter Umständen kann auf Grund des § 1645 B. G. B. an die Sache herangekommen werden. Es heisst nämlich da: „Der Vater soll nicht ohne die Genehmigung des Vormund schaftsgerichts ein neues Erwerbsgeschäft im Namen des Kindes beginnen.“ • Mitteilung des Gläubigers an das Vormundschafts gericht, das in der Regel von der Manipulation gar keine Ahnung hat, wird di6ses den Vater anbalten, die Genehmigung ordnungs- gemäss nachzusuchen. Hat der Vater den Offenbarungseid geleistet, so wird in der Regel das Vormundsebaftsgericht im Interesse des Kindes die Genehmigung, dass das Geschäft im Namen des Kindes geführt werde, versagen, denn ein etwaiger Nutzen aus dem Geschäft fliesst in die Taschen des Vaters, dagegen bleiben die Schulden auf dem Kinde hängen. .Der Vormundschaftsrichter wird häufig auch dem Vater dies Vorhalten und durch den Vorhalt herheiführen, dass der Vater wieder Inhaber wird. Allerdings heisst bedauerlicherweise die Gesetzesvorschrift „soll“, nicht „muss“; d. h. die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes ist nicht durchaus nötig zur Gültigkeit der Sache. .Es wäre dringend zu wünschen, dass in diesem Punkte das Gesetz geändert würde. Noch ein anderer Paragraph kommt unter Umständen in Frage, nämlich § 181: „Ein Vertreter kann ... im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen.“ Hat also der Vater mit dem durch ihn vertretenen Kinde Geschäfts übern ahm e durch das Kind vereinbart, so ist der Ver trag unwirksam, und der Vater ist noch Inhaber. Nur wenn das Kind neu ein Geschäft beginnt, und der Vater sich trotz der Vorschrift des § 1645 nicht vom Vormundschaftsgericht ein schüchtern lässt, ist das Kind Inhaber. Dem Gläubiger muss also anheimgegeben werden, in einem etwaigen Prozess dem Einwand des Vaters gegenüber, er sei nicht Inhaber, sich auf § 181 des B. G. B. zu beziehen, und den Nachweis zu fordern, wie das Kind Inhaber geworden sein soll; eventuell auch eine Eingabe an das Vormundschaftsgericht aus § 1645 des B. G. B. zu machen, damit das Vormundschaftsgericht die Sache nach prüfen kann. Kürzlich hat die preussische Polizeibehörde in Berlin in einem Falle, wo das Kind anders hiess als der Vater, einfach dem Vater durch Verfügung aufgegeben, das Firmenschild zu beseitigen, aa es nicht den Namen des richtigen Inhabers enthielte, und das Oberverwaltungsgericht hat nach der Feststellung, dass der Geschäftsübergang auf das Kind rechtsungültig sei, dieses Ver fahren gebilligt und die Klage des Vaters kostenpflichtig ab gewiesen. Diese erfreuliche Entscheidung zeigt, dass der Gläubiger doch nicht völlig schutzlos ist, wenn er sich rührt. Verein Berlin. Nachruf. Am 8. März verschied unser lieber Kollege uud Ehrenmitglied des Vereins, Herr Albert Baumgarten im 86. Lebensjahre. In dem Verstorbenen verlieren wir einen Mitbegründer unseres Vereins und einen eifrigen Förderer der Kollegialität, wie der Uhr macherkunst. Sein stets lauteres Wesen und seine hervorragende Geistes fähigkeit brachte ihm die Hochachtung aller Kollegen. Jeder, der mit unserem Senior Albert Baumgarten in Berührung kam, lauschte gern seinen Worten, aus denen reiches Wissen und klares Denken sprach. Nicht nur für seinen Beruf hat der Verstorbene gewirkt, sondern weit darüber hinaus stellte er Jahrzehnte seine Kraft und sein Wissen in den Dienst der Allgemeinheit. Albert Baumgarten war langjähriges Mitglied der Berliner Stadtverordnetenversammlung und Gemeindevertreter der Kirchen gemeinde Dreifaltigkeit. Für alles, was der nun von uns geschiedene liebe Kollege Baumgarten für den Verein getan hat, werden wir ihm in dankbarer Erinnerung ein dauerndes Andenken bewahren. Albert Bätge, I. Vorsitzender. Verein Berlin. Unsere nächste Mitgliederversammlung findet am Dienstag, den 22. März, abends 8'/ ä Uhr, in den „Industriefestsälen“, Beuthstrasse 19/20, statt. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Bericht über die Februarversammlung. 3. Antrag der Kommission zur Vorbereitung der Vorstandswahl: Die Entschädigung für den Vorstand um 100 Mk. pro Jahr zu erhöhen. 4. Wahl eipes Bezirksleiters für die Friedrich Wilhelmstadt und eines Bezirksleiters für die westlichen Vororte. 5. Der Zentralverband und seine Aufgaben. 6. Verschiedenes und Entgegennahme von Anträgen aus der Ver sammlung, Unsere Mitglieder bitten wir dringend, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Kollegsn, die noch nicht Mitglied des Vereins sind, werden uns als Gaste herzlichst willkommen sein. Der Vorstand. I.A.: J. Bössenroth, Schriftführer. Innungs- und Vereinsnachrichten. Altonaer Uhrmacherverein von 1867 (E. V.). Wir haben den schmerzlichen Verlust unseres Ehrenmitgliedes Eduard Sackmann zu beklagen, der in einem Alter von 80 Jahren am 13. Februar sanft entschlafen ist. . Mi* illm is .t ein Mann dahingegangen, der das Vertrauen und dm Achtung weiter Kreise besass und dessen fachmännischer Buf weit über die Grenzen seiner Vaterstadt hinausging. Der Entschlafene war Mitbegründer unseres Vereins und des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Begräbnis zeugte von einer ausserordentlichen Verehrung. Unsere Mitglieder waren vollzählig erschienen, ausserdem eine grosse Ziahl Hamburger Kollegen, sowie viele von auswärts, um ihm das letzte Geleit zu geben. Der Verein wird sein Andenken stets in Ehren halten. Der Vorstand: I. A.: W. Finder, Archivar. Bericht über die ausserordentliche Hauptversammlung am Dienstag, den 22. Februar, abends 8% Uhr, in den „Industrie festsälen“, Beuthstrasse 19/20. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Bericht der 251. Ver sammlung. 3. Wahl des I. Vorsitzenden, des I. Schriftführers, eines Bezirbs- leiters und des Vergnügungskomitees. 4. Antrag: Den Unterstützungsfonds zum teil anderweitig anzulegen. 5. Besprechung über die Frage: Einrichtung einer Embruchshilfskasse von Verbands wegen. 6. Verschiedenes und Ent- gegennahme von Anträgen. 7. Fragekasten. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Kollege Schräder, seinen Antrag, die Entschädigung für die Vorstandsmitglieder zu erhöhen, in der bassung wieder auf die Tagesordnung zu setzen, dass je 50 Mb. dem I. Vor sitzenden und dem I. Schriftführer pro Jahr mehr bewilligt werden sollen. Der II. Vorsitzende, Kollege 0. Schulz, eröffnet die Versammlung, gibt den Antrag ochradei nochmals offiziell bekannt und bittet um Stellungnahme dazu; nachdem aber einige Herren dafür gesprochen, dass dieser Antrag unbedingt den Mit gliedern vorher schriftlich zugehen müsse, beantragt Kollege Schräder end- gültig, über diesen Punkt in der nächsten Sitzung zu beschiiessen; dem Antrag wird nicht widersprochen und kommt er daher nochmals auf die nächste lagesordnung. Sodann gibt der II. Vorsitzende die Antwort der Königl. Staatsanwaltschaft bekannt, die im Ausverkaufsfall Herzig & Co. mangels an Beweisen nicht einschreiten kann. Weiter verliest der II. Schriftführer den Bericht der 251. Sitzung, der ohne Einwand angenommen wird. Zu Punkt 3 erhält Kollege Schräder das Wort und erklärt, dass er in den Sitzungen der Kommission zur Vorbereitung der Vorstandswahlen definitive Zusagen nicht erhalten konnte, er daher nach Lage der Sache nicht umhin könne, die Kollegen Bätge und Bössenfoth für ihre Posten nochmals vorzuschlagen und die selben bittet, im Interesse des Vereins die Aemter wieder zu übernehmen. Herr Kollege Bätge erklärt sich hierzu schliesslich bereit und wird per Stimm zettel mit grösser Mehrheit, fast einstimmig, wiedergewählt (2 Stimmen waren r Zur Beachtung. 09“ Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnaehriohten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 7 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 22. Nlärz er beten.
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