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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An unsere Leser!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Borgunwesen und seine Bekämpfung durch den Zentralverband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- BeilageDer Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Sitz ... -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 1
- ArtikelAn unsere Leser! 2
- ArtikelDas Borgunwesen und seine Bekämpfung durch den Zentralverband 2
- ArtikelDie Erfindung der Taschenuhr 3
- ArtikelDie Uhrenindustrie nach der gewerblichen Betriebsstatistik von ... 5
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmeßinstrumente ... 6
- ArtikelWie kann sich der Uhrmacher gesund erhalten? 8
- ArtikelStaubstudien (I) 11
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- ArtikelZu den Aussichten auf Patenterteilung 12
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 13
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelKonkursnachrichten 16
- ArtikelPatentbericht 16
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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2 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 1. An unsere Leser! Zum Jahreswechsel wünschen wir unseren werten Lesern, Mitarbeitern und Freunden herzlich Glück! Wir danken für das rege Interesse, das uns im alten Jahre entgegengebracht wurde, und bitten, uns dasselbe auch im neuen Jahr entgegenzubringen. Allen denen, die uns durch ihre Glückwünsche erfreuten, herzlichen Dank! Redaktion und Expedition des „ Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“. »es»« Das Borgunwesen und seine Bekämpfung durch den Zentralverhand. rfreulicherweise hat man in den letzten Jahren im Hand werk angefangen, gegen das seit alters her eingewurzelte Uebel der Borgwirtschaft anzukämpfen. Man kann wohl . behaupten, dass diese Arbeit nicht ganz vergeblich ge wesen ist, doch ist man noch weit von dem Ziele entfernt. Die Hauptsache bei der Bekämpfung der Borgwirtschaft wird immer die bleiben, dass der Handwerker zum kaufmännischen Rechnen erzogen wird. Die Zeiten sind schon lange vorüber, wo der Handwerker darauf stolz war, dass er die ganzen Bewohner der Stadt zu Schuldnern hatte; heute heisst es, mit den grossen Geschäften zu konkurrieren, denen grosse Kapitalien zur Seite stehen. Ganz natürlich wird da an jeder Stelle an Kraft und Mitteln gespart werden müssen, wenn man sich behaupten will. Unbestreitbar ist es, dass der Geschäftsmann, der seinen Ver pflichtungen immer pünktlich nachkommen kann, am günstigsten einkaufen kann und am aufmerksamsten bedient wird. Er steht frei da und kann sich seine Bezugsquellen nach seinem Ermessen wählen. Wichtig ist es aber für den Geschäftsmann, der seinen Lieferanten gegenüber unabhängig bleiben will, dass er dafür sorgt, dass seine Aussenstände pünktlich eingehen, dass er für seine verkaufte Ware auch sein Geld erhält. Leider ist im Publikum die Meinung weit verbreitet, dass der Handwerker Kredit geben müsse. Man wagt es gar nicht, in einem grossen Geschäftshause, oder gar im Warenhause, Kredit zu beanspruchen — beim Handwerker fühlt man sich beleidigt, wenn dieser sein Geld haben will. Es zeugt dieser Zustand von einer Gedankenlosigkeit des Publikums, die unausgesetzt durch sachliche Aufklärung bekämpft werden muss. — Leider kann das Handwerk auch nicht von jeder Schuld an diesen Zuständen frei gesprochen werden. Die Klagen darüber, dass es so schwer hält, von einem Handwerker eine Rechnung zu erhalten, sind nicht unbegründet. Der Handwerker kann immer noch nicht einsehen, dass das Reehnungschreiben das einträglichste Geschäft ist, und dass die dafür verwandte Zeit reiche Zinsen trägt. Unter Umständen wird man nun nicht umhin können, Kredit einzuräumen. Selbstverständlich soll man die grösste Vorsicht walten lassen. Sehr oft verliert man ganz gute Kunden, sobald man ihnen Waren auf Kredit gibt. Der Kunde fühlt seine Schuld als drückende Last und deckt seinen Bedarf bei einem Konkurrenten, nur, damit er nicht an seine Schuld erinnert wird. Es gibt nun aber auch Schuldner, die von vornherein die Absicht hatten, den Geschäftsmann nicht zu befriedigen. Diese Leute verstehen es ausgezeichnet, auf Kosten anderer sehr gut zu leben. Mit Rechts mitteln ist nichts auszurichten, denn es stellt sich dann sehr oft heraus, dass der Offenbarungseid schon geleistet ist. Hier nun will unserVerband eintreten, um seinen Mitgliedern zu retten, was noch zu retten ist. Die grösste Furcht haben die eben charakterisierten Leute davor, dass es allgemein bekannt wird, in welcher Weise sie ihr Dasein hinbringen. In den meisten Fällen wird durch die Mitteilung, dass bei Nichtzahlen sein Name bekanntgemacht werden wird, Barzahlung erzielt. — Es wird natürlich auch Fälle genug geben, wo auch auf diesem Wege nichts zu erreichen ist, da sollen aber wenigstens die anderen Mitglieder geschützt werden, indem sie über die betreffenden Personen aufgeklärt werden. Der Vorstand des Zentralverbandes hat in seinen Sitzungen eine Satzung für dieses Einziehungsbureau ausgearbeitet, die wir heute unseren Mitgliedern bekanntgeben. Der Grundgedanke war, unsere Mitglieder vor Schaden zu bewahren und ihnen ihr Geld nach Möglichkeit zu retten. Die Aufgabe der Organisation soll es ja sein, für den einzelnen mit Hilfe der Gesamtheit einzutreten. Jede Forderung, die uns zur Einziehung übergeben wird, muss genau begründet sein, und sind zunächst für die Porto auslagen 30 Pfg. beizulegen. Vom Verbände aus wird der Schuldner sofort gemahnt und ihm 10 Tage Frist gestellt. Zahlt er nicht, so wird er noch einmal in schärferer Weise gemahnt und darauf aufmerksam gemacht, dass er bei Nichtbezahlung seiner Schuld in eine Liste der böswilligen Schuldner eingetragen wird und damit allen unseren Mitgliedern bekannt wird. — Gelingt es uns, die Forderung einzuziehen, so sind 5 Proz. davon an den Verband zu zahlen, im anderen Falle entstehen keine weiteren Kosten. Der Zentral verband hat mit dieser neuen Einrichtung einen weiteren Fortschritt gemacht, seinen Mitgliedern positive Vorteile zu bieten, wir hoffen, dass unsere Mitglieder diese neue Ein richtung recht rege benutzen werden, und würden wir uns freuen, recht bald über Erfolgo berichten zu können. Aufträge zum Einziehen von Forderungen bitten wir an unseren Schriftführer, Herrn W. König, Halle a. S., Mühl weg 19, zu richten. Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, Halle a. S. Satzung der Rechtsschutzstelle des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. § 1. Die Mitglieder des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher errichten zu dem Zwecke, sich gegenseitig vor bös willigen Schuldnern zu schützen und ihre Aussenstände einzuziehen, eine Rechtsschutzstelle. § 2. Aufgabe der Rechtsschutzstelle ist: 1. Die Mitglieder zur Vermeidung eigener Verluste vor zahlungsunfähigen Kreditunternehmern zu schützen; 2. denselben Mittel an die Hand zu geben, um ihre zweifelhaften Aussenstände zur Vermeidung aller unnützen Kosten und Zeitverluste auf einfache Weise einzuziehen; 3. den Mitgliedern in allen gewerblichen Rechtsfragen kostenfreie Auskunft zu geben, nach Massgabe der Satzung des Verbandes. § 3. Als säumiger Schuldner oder als kreditunwürdig wird betrachtet: a) Wer auf zweimalige Aufforderung seitens der Rechts schutzstelle zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegen die Mitglieder keine Zahlung leistet oder sich in anderer Weise mit seinen Gläubigern ver ständigt; b) wer von einem Mitgliede unter Angabe von triftigen Gründen durch eigenhändig unterschriebene Er klärung als kreditunwürdig bezeichnet wird. Ueber die Aufnahme in die Liste der säumigen Schuldner entscheidet der Vorstand. § 4. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Personen, die ihm im Sinne des § 3 als säumige Schuldner oder als kredit unwürdig bekannt sind, unter Angabe der Gründe, des Vor- und Zunamens, des Standes und der Wohnung, der Rechtsschutzstelle schriftlich anzuzeigen. Derartige Schuldner werden in eine Liste (schwarzes Buch) eingetragen, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann. — Für die Richtigkeit der gemachten Angaben ist das betreffende Mitglied verantwortlich. § 5. Die Mitglieder verpflichten sich bei Strafe von 25 Mk. für jeden Fall, den ihnen von der Rechtsschutzstelle als säumige Schuldner oder als kreditunwürdig bezeichneten Personen keine Ware oder Arbeit auf Kredit zu geben, bevor dieselben ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. § 6. Die säumigen Schuldner eines Ortes werden regelmässig der dortigen Ortsvereinigung gemeldet.
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