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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Referat über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Herstellung der Fahrradgewinde
- Autor
- Thiesen, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 97
- ArtikelAufruf! 98
- ArtikelRichard Lange 98
- ArtikelAlbert Baumgarten † 98
- ArtikelReferat über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 99
- ArtikelDie Herstellung der Fahrradgewinde 101
- ArtikelDie Frühjahrsmesse 1910 zu Leipzig 102
- ArtikelAntike und moderne Stunden 103
- ArtikelAus der Werkstatt 105
- ArtikelAus dem Jahresbericht der Deutschen Seewarte für 1909 105
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 106
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 106
- ArtikelVerschiedenes 108
- ArtikelKonkursnachrichten 110
- ArtikelVom Büchertisch 110
- ArtikelPatentbericht 111
- ArtikelBriefkasten 111
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 111
- ArtikelInserate 112
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 7. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 101 zeichnet und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind. Für diese Ausverkäufe braucht weder ein besonderer Grund angegeben zu werden, noch unterliegen sie dem Verbote des Vor-und Nach schubes von Waren. Jedoch kann die höhere Verwaltungsbehörde über Zahl, Zeit und Dauer der üblichen Saison- und Inventur ausverkäufe nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Gewerbe- und Handelsvertretungen Bestimmungen treffen, deren Ueber- tretung mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft wird. So weit die ausserordentlich wichtigen Bestimmungen des Gesetzes über Ausverkäufe. Die folgenden Paragraphen sind für Sie, m. H., von geringerem Interesse. Hervorzuheben sind noch der § 12, der das sogen. Schmiergeld verbot enthält und sich gegen das Unwesen der Bestechung von Angestellten richtet, die §§ 14 und 15, die die Geschäftsanschwärzung verbieten, und die §§17 und 18, welche denVerrat von Geschäftsgeheimnissen mit Strafe bedrohen. An anderer Stelle habe ieh bereits erwähnt, dass der Inhaber des Geschäfts grundsätzlich für Verfehlungen gegen das Gesetz haftet, die von einem Angestellten begangen werden. In jedem Falle kann er auf Unterlassung derartiger Verslösse in Anspruch genommen werden. Zur Klageerhebung berechtigt ist jeder Gewerbetreibende, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in den Verkehr bringt, ferner Korporationen aller Art zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit sie in bürgerlichen Bechtsstreitig- keiten klagen können, also Innungen, Innungsverbände, ein getragene Vereine usw. Nach § 13 kann der Anspruch auf Schadenersatz (auf Grund der §§ 1, 6, 8, 10, 11 und 12) auch gegen Bedakteure, Verleger und Drucker geltend gemacht werden, wenn diese die Unrichtigkeit der gemachten Angaben kannten. Diese Bestimmung ist sehr wichtig, da dadurch erfolgreich gegen die Schwindel inserate vorgegangen werden kann. Auf Unterlassung kann natürlich gegen Verleger usw. ebenso geklagt werden, wie gegen jede andere Person, also ohne Bücksicht auf das Vorhandensein einer Verschuldung. Die im Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz verjähren in 6 Monaten von dem Zeitpunkt an. in welchem der Anspruchsberechtigte Kenntnis erlangt hatte, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren von der Begehung der Handlung an. Strafverfolgung tritt grundsätzlich — mit wenigen belanglosen Ausnahmen — nur auf Antrag ein. Die öffentliche Klage wird nur dann von der Staatsanwaltschaft erhoben, wenn das öffentliche Interesse verletzt ist; anderenfalls sind der Ge schädigte oder die genannten gewerblichen Korporationen auf den Weg der Privatklage angewiesen. Derartige Klagen gehören vor die Schöffengerichte. M. H.! Das sind die für Sie wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes. Hoffen wir, dass ihre Wirkung zum Nutzen und Segen für Handel und Gewerbe gereicht. Dle Herstellung der Fahrrad gewinde. • (Antwort auf Frage 1827.) echt viele Uhrmacher befassen sich mit dem Verkauf und der Beparatur von Fahrrädern, aber wenige sind unter diesen, die die Bedeutung dieses Nebenberufes voll würdigen. Um in dieser Branche etwas Erspriessliches zu leisten, muss der Beparateur sich so einrichten, dass er ohne jede Schwierigkeit alle Beparaturen ebenso haltbar als auch genau und gefällig ausführen kann. Dies trifft aber für nur wenige, von Mechanikern eingerichtete Werkstätten zu, während das Gros aller Fahrradreparateure mit einigen wenigen Schrauben schlüsseln, Zangen und Gewindebohrern auszukommen glaubt. Natürlich merkt es das Publikum sehr bald, dass es ungenügend bedient wird, und der Versuch des Geschäftsinhabers, aus diesen Arbeiten einen Gewinn herauszuschlagen, bleibt ein Versuch, weil der Nebenberuf eben nicht aus den Anfängen der Entwicklung herauskommt. Und doch steht es ein- für allemal fest, dass eine gut eingerichtete Eeparaturwerkstatt bestens florieren wird, wenn sich ihr Inhaber ernstlich darum bemüht. Die Fahrrad- und Autoreparaturen werden sehr viel besser bezahlt, als die Bepara turen an Uhren, und an guten Beparateuren besteht ein solcher Mangel, dass die Kundschaft dem tüchtigen Fachmanne von weit und breit zugeströmt kommt. Verfasser dieser Zeilen freut sich heute, wenn ihm keine Uhren mehr zur Beparatur gebracht werden, obgleich er einen tadellosen Laden nebst ausreichendem Lager unterhält. Es ärgert ihn eben der Ausfall an Verdienst, den er durch die Ausführung der Uhrenreparaturen erleidet. Es ist also ganz falsch, sich der Fahrradreparatur zuzuwenden, ohne im Besitz ausreichender Werkzeuge zu sein. Die unent behrlichsten Maschinen des Fahrradreparateurs sind nun eine Feldschmiede und eine Drehbank. Ersterer bedient man sich zum Löten, Härten und Anlassen, ihr Preis beträgt 25 Mk. Der Zweck der Drehbank ist ohne weiteres klar, neben der Aus führung der vielen, stündlich sich wiederholenden Dreharbeiten ist eine Drehbank aber auch für das Gewindeschneiden unent behrlich. In Berücksichtigung der gestellten Frage werde ich diesem Thema in den nachstehenden Ausführungen nähertreten. Die Gewinde der Fahrradteile, als der Achsen, Konen, Lager schalen und Schrauben, sind, nicht nur den verschiedenen Marken entsprechend, sehr ungleich dimensioniert, sondern sie wechseln auch innerhalb eines bestimmten Fabrikates mit den Jahren sowohl den Gewindegängen als auch dem Durchmesser nach oft und stark. Diese Differenzen sind zum Teil durch technische Verbesserungen und die Mode bedingt, in manchen Fällen ent springen sie aber auch dem Bestreben der Fabrikanten, die Ab nehmer auch in Hinsicht auf die Ersatzteile von der Fabrik ab hängig zu machen. Es ist ihnen ganz genau bekannt, dass auch die grössten Schneidzeugzusammenstellungen nur Backen und Bohrer in Abstufungen von Vi6 Zoll enthalten, und in dieser Er kenntnis lassen sie Konusse usw. in Durchmessern anfertigen, die zwischen 2 / 16 Zoll liegen. Dadurch erklärt es sich, dass der Besitz auch des grössten Schneidzeuges nicht genügt, um alle Arbeiten erledigen zu können. Die Möglichkeit, jedes Gewinde, ganz gleich, ob fein, grob, dick oder dünn, schneiden zu können, ist nur durch die Ver wendung der Drehbank gegeben. Am besten eignet sich hierzu eine Leitspindelbank, da diese jedes Gewinde automatisch schneidet. Eine für solche Zwecke ganz hervorragend geeignete Bank, die Verfasser jedem anderen Fabrikat sowohl hinsichtlich des Preises, als auch in bezug auf die Konstruktion, vorzieht, ist die Aster bank. Nun kostet aber eine Leitspindelbank immer ihre 400 bis 500 Mk., und es ist nicht jedem Beparateur möglich, diesen Preis anzulegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, alle vorkommenden Gewinde auch auf einer entsprechend grossen Bank ohne Leit spindel auszuführen. Wie dies gemacht wird, soll nachstehend erklärt werden. Verfasser kaufte sich für billiges Geld eine gebrauchte Bank mit Spindelstock, Beitstock, Support und Auflage. Da die Lager des Spindelstocks nicht mehr gut waren, liess er in einer Maschinenfabrik nach seinen Angaben eine neue, 13 mm durch bohrte Spindel und neue Lager anfertigen. Sodann wurde der unentbehrlichste Bestandteil einer Mechanikerbank, ein zentrisch spannendes Universaldrehfutter von 110 mm Durchmesser be schafft, welches auf den Gewindekopf der Spindel geschraubt wird. Damit war für den Preis von rund 200 Mk. eine Dreh bank geschaffen, auf der alle vorkommenden Arbeiten erledigt werden können. Hat man nun z. B. einen Konus anzufertigen, weil ein passender nicht käuflich ist, so kann er entweder direkt von der Stange gedreht werden, falls er durch die Bohrung des Spindelstocks hindurchgeht, oder man verwendet einen rohen Konus, wie sie in gestanztem Zustande und ungebohrt erhältlich sind. Zum Bohren des Loches steckt man den Eohteil in das Backenfutter, sticht mit dem Handstahl einen Lochkonus an und bohrt mit einem Spiralbohrer durch. Es empfiehlt sich, mit einem Bohrer von 4 bis 5 mm vorzubohren und alsdann mit einem genau passenden Bohrer das Loch richtig aufzubohren. Alsdann wird mit Hilfe des Supports und ohne den Konus jemals auszuspannen, die Stirnseite des letzteren flachgedreht. Nach Beendigung dieser Arbeit ist das Loch mit dem passenden Gewinde zu versehen.
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