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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Borgunwesen und seine Bekämpfung durch den Zentralverband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Erfindung der Taschenuhr
- Untertitel
- Das 400. Gedenkjahr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- BeilageDer Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Sitz ... -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 1
- ArtikelAn unsere Leser! 2
- ArtikelDas Borgunwesen und seine Bekämpfung durch den Zentralverband 2
- ArtikelDie Erfindung der Taschenuhr 3
- ArtikelDie Uhrenindustrie nach der gewerblichen Betriebsstatistik von ... 5
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmeßinstrumente ... 6
- ArtikelWie kann sich der Uhrmacher gesund erhalten? 8
- ArtikelStaubstudien (I) 11
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- ArtikelZu den Aussichten auf Patenterteilung 12
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 13
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelKonkursnachrichten 16
- ArtikelPatentbericht 16
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 3 § 7. Die Mitglieder verpflichten sich, alle Mitteilungen der I Rechtsschutzstelle Nichtmitgliedern gegenüber streng geheim zu halten. Die Mitglieder haften der Rechtsschutzstelle gegenüber für jeden Schaden, der aus der Uebertretung dieser Yorschrift entsteht. § 8. Die Rechtsschutzstelle steht unter der Leitung des Vorstandes des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Die Geschäfte derselben werden von dem Schriftführer des Verbandes wahrgenommen. § 9. Jedes Mitglied, das die Rechtsschutzstelle in Anspruch nimmt, hat sofort mit dem Aufträge für jeden einzelnen Fall zur Bestreitung der Kosten 30 Pfg. in bar zu entrichten. — Für alle durch die Rechtsschutzstelle eingetriebenen Forderungen sind an diese 5 Proz. zu zahlen resp. gleich in Abzug zu bringen. § 10. Es ist Pflicht jeden Mitgliedes, die Rechtsschutzstelle sofort zu benachrichtigen, wenn infolge Mahnungen durch die Rechtsschutzstelle Zahlungen erfolgen oder andere Vereinbarungen getroffen werden. — Von den erzielten Resultaten sind die Mit glieder durch das Organ zu unterrichten. § 11. Wird ein Mitglied einer Uebertretung beschuldigt und diese von ihm bestritten, so entscheidet der Vorstand nach ein facher Mehrheit über die Angelegenheit als Schiedsgericht. § 12. Die Rechtsschutzstelle kann nur von Mitgliedern des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in Anspruch ge nommen werden. Organ der Rechtsschutzstelle ist das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst“ in Halle a. S. § 13. Die Kasse der Rechtsschutzstelle wird unabhängig von der Kasse des Verbandes verwaltet. In jedem Jahre ist über die Kasse und über die Tätigkeit der Rechtsschutzstelle Bericht zu erstatten. § 14. Sollte die Rechtsschutzstelle aus irgendeinem Grunde ihre Tätigkeit einstellen, so fällt das etwa vorhandene Vermögen dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher zu. Halle a. S., den 1. Januar 1910. —K>«— Die Erfindung der Taschenuhr. (Das 400. Gedenkjahr.) j|j||5ä|!as Jahr 1909 ist allerdings schon vorüber, freilich nur |||M|W ganz kurze Zeit, und deshalb kommt eigentlich dieser jlpt|qlj Nachruf, oder dieser historische Rückblick, oder wie ——^ man sonst die Sache nennen will, eigentlich etwas ver spätet, aber man soll doch nicht sagen, dass eine Erfindung von der Bedeutung, wie die der Taschenuhr, uns derart gleichgültig gewesen sei, dass wir, obgleich genau (?) 400 Jahre seit damals her sind, im oder wenigstens nach dem 400. Gedenkjahre nicht einige Worte der Rückerinnerung gefunden hätten. Genau 400 Jahre seit damals sollen es her sein? Nun, lieber Leser, verzeihe diese Hyperbel; so ganz genau wird es vielleicht nicht stimmen, aber wahrscheinlich, höchst wahrscheinlich, dürften es 400 Jahre her sein. Sicher ist, es gibt kein Jahr, das mit mehr Recht auf die Bezeichnung des Erfinderjahres bei der Taschenuhr Anspruch machen könnte, als das Jahr 1509. Ich weiss, es gibt Forscher, die als Erfindungsjahr das Jahr 1507 annehmen, es gibt welche, die das Jahr 1508 bevorzugen, die meisten aber halten an dem Jahre 1509 fest, und wie ich glaube, mit allem Recht. Es ist überhaupt töricht, zu glauben, dass der Gedanke, eine Taschen uhr zu erzeugen, fix und fertig aus dem Haupte Peter Henleins gesprungen wäre, wie einst Minerva gestiefelt und gespornt aus dem Haupte des Zeus; es ist auch ausgeschlossen, dass Henlein, wenn er den Gedanken einmal gefasst hatte, ihn ohne weiteres in die Tat umsetzen konnte, es ist nicht anders denkbar, als dass er Jahre hindurch versucht, probiert, geändert hat, bis er endlich die kleine Taschenuhr aus Eisen fertiggestellt hatte, die ohne Gewichte ging, die durch ein stählernes Band in Gang gesetzt und gehalten wurde, und die 40 Stunden gegangen sein soll. Da ist es vielleicht nicht möglich, von einem Erfindungsjahr über haupt zu sprechen, und zweifellos hat Henlein schon in den Jahren vor 1509 an der Uhr gearbeitet, vielleicht schon im Jahre 1505, vielleicht noch früher. Aber 1509 trat er zum erstenmal mit seiner Erfindung vor die grosse Oeffent- lichkeit und konnte auch zuerst auf den Markt treten; denn am 19. November 1509 wurde er als Meister in Nürnbergs Schlosser innung aufgenommen, und da erst konnte er sein Erzeugnis in den Verkehr bringen. Vorher durfte er nicht selbständig arbeiten, nichts von ihm Gearbeitetes verkaufen, bis dahin war er Gehilfe in fremdem Lohn. In welchem Jahre die erste Taschenuhr wirklich fertiggestellt wurde, wusste man schon unmittelbar nach Henleins Tode nicht, und wahrscheinlich hatte es ausser dem Erfinder niemand gewusst. Peter Henlein war ein Kind des 15. und 16. Jahrhunderts, und doch liegt er uns so ferne, als ob Jahrtausende uns von ihm trennen würden. Es gibt ägyptische Pharaonen, die seit Jahr tausenden den ewigen Schlaf in ihren Pyramidengräbern schlafen, und von denen wir weit mehr wissen als von Peter Henlein, der in Nürnberg zur Zeit dessen grossen Glanzes lebte, der ein Zeit genosse von Hans Sachs und Albrecht Dürer war, und obgleich seine Erfindung, kaum dass sie bekannt geworden war, überall das grösste Aufsehen erregte. Wir wissen wenig von ihm, und was wir heute doch wissen, ist ein Ergebnis moderner Forschung; je weiter wir in den letzten Jahrhunderten zurück gehen, desto unbekannter war Peter Henlein. Hat man ihm doch selbst seinen Namen nicht einmal ungekränkt gelassen, eine Zeit lang aus dem Peter Henlein einen Peter Hele gemacht, und lange Zeit hindurch stand die Frage in Erörterung: war Peter Henlein oder Hele überhaupt der Erfinder der Taschenuhr? Auch die Städte Augsburg und Strassburg bemühten sich, den Erfinderruhm für ihre Bürgerschaft in Anspruch zu nehmen. Strassburg trat für den bekannten Mathematiker Isaak Habrecht auf den Kampf platz und forderte für ihn die Erfinderehre. Die Stadt konnte jedoch den Anspruch nicht durchsetzen, denn bald konnte man nachweisen, dass Habrecht, der erst im 17. Jahrhundert lebte, um 100 Jahre zu spät gekommen war, und dass man schon 100 Jahre vor ihm Taschenuhren gekannt hatte. Augsburg konnte über haupt mit keinem bestimmten Erfindernamen dienen, es verwies nur auf eine Urkunde, in der bekräftigt war, dass der Stadtrat von Augsburg im Jahre 1373 der Herzogin von Teck ein „Eierlein“ geschenkt habe. Und unter „Eierlein“ könnte nur eine Taschenuhr verstanden werden, da doch die ersten Uhren bekanntlich so genannt worden sein sollen. Das war aber nicht richtig; die ersten Uhren wurden überhaupt nicht „Eierlein“ genannt, und als man sie so nannte, sprach man von „Nürn berger Eierlein “. Nun sind hierüber die Akten längst geschlossen, es ist heute über jeden Zweifel festgestellt, dass Henlein der Erfinder war, und aus dem Nürnberger Bürger- und Meisterbuch ist zu ersehen, dass er am 19. November das Meisterrecht über Schlosserei erhielt. Da man ein Alter von 30 Jahren als das geringste bezeichnen kann, in dem man das Meisterrecht erringen konnte, so ist fast sicher, dass er nicht nach 1479 geboren worden sein dürfte. Genau bekannt ist sein Geburtsjahr nicht. Auch über seine Erziehung und seinen Entwicklungsgang ist nichts bekannt geworden. Er scheint in seiner Jugend ein etwas heftiger und rasch zugreifender junger Mann gewesen zu sein, und es scheint, dass bei der Familie überhaupt die Hand, und wenn es sein musste, auch das Messer etwas locker sass, denn das einzige, was wir von ihm aus der Zeit vor seiner Meisterwerdung wissen, war, dass er im Jahre 1504 beschuldigt wurde, im Vereine mit anderen in der Nacht zum 8. September den Schlosser Clemens Glaser bei einer Rauferei erschlagen zu haben. Nähere Umstände hierüber sind nicht bekannt, aber dass Peter Henlein in die Sache sehr stark verwickelt war, ist daraus zu entnehmen, dass er unmittelbar darauf in ein Barfüsserkloster floh, um dort ein Asyl zu finden. Er soll die Tat sogar eingestanden haben, es schienen aber doch Umstände obzuwalten, die die Tat in milderem Lichte erscheinen Hessen, denn der Rat der Stadt Nürnberg gab ihm mehrere Jahre hindurch Geleitsbriefe. Viele sahen darin ein gewisses Wohlwollen der Behörde für den Erfinder der Taschen uhr und wollen deshalb die erste Erzeugung einer solchen noch vor das Jahr 1504 setzen. Wohl nicht mit Recht. Das an scheinende Wohlwollen des Nürnberger Magistrats datiert viel mehr daher, dass nach eingehender Untersuchung gefunden
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