Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir)
- Autor
- Hillmann, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die wichtigsten Neuerungen im Prozessverfahren
- Autor
- Schönrock
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 113
- ArtikelAufruf! 114
- ArtikelProfessor Ludwig Strasser 114
- ArtikelReichsversicherungsordnung und kommunale und soziale Besteuerung ... 116
- ArtikelDas Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir) 116
- ArtikelDie wichtigsten Neuerungen im Prozessverfahren 118
- ArtikelAus der Uhrenindustrie 119
- ArtikelAus der Werkstatt 120
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 121
- ArtikelEine Krankenwärteruhr 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 122
- ArtikelVerschiedenes 125
- ArtikelKonkursnachrichten 127
- ArtikelPatentbericht 127
- ArtikelBriefkasten 127
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 128
- ArtikelInserate 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
118 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 8. in Fig. 5 aus dem dargestellten Querschnitt der wirkenden Teile deutlich zu beobachten ist, und zwar bei dem Zahne a des Triebes B und d des ßades A. In diesem Falle hilft man dem Fehler dadurch ab, indem man die scharfe Kante der Eadzähne mit einer Viereckfeile von unten her verbricht, die schräg in die Zahnlücke (siehe m Fig. 5) eingesetzt wird. Dadurch kann man, wie es gezeigt ist, gleich zwei Ecken auf einmal fortnehmen. Ein abgeschrägter Zahn ist mit n im Durchschnitt gezeigt. Wie die Zähne dann in Wirklichkeit an der unteren ßadseite aussehen, zeigt Fig. 6 recht anschaulich. Steht der Eingriff nach Stellung I (Fig. 2) sichtlich zu flach und man hat nicht gleich ein stärkeres Ead zur Verfügung, so kann man sich dadurch helfen, indem man ein rundes Scheibchen, von Messing oder Stahl, wie es in Fig. 2 mit S bezeichnet ist, zwischen dem Bücken des Triebes und seiner Auflagefläche ein- A / m Fig. 5. passt. Je nachdem man es dicker oder dünner wählt, kann man die Tiefe des Eingriffes regulieren. Steht der Eingriff nach Stellung II (Fig. 2) zu flach, wodurch ebenfalls das vorhin beschriebene Stossen der Badzahn kanten an den Wölbungen der Triebzähne eintreten kann, dann muss der Eingriff auch in dieser Stellung tiefer gebracht werden. Allerdings müsste schon reichliche Zahnluft vorhanden sein, denn bei knapper Zahnluft, wie sie durch zu dicke Triebzähne entstehen kann, ist ein Tieferrücken ohnehin unmöglich. Hier könnte nur das Abschrägen der Eadzahnkanten wirksam helfen. Anders jedoch, wenn also wirklich zu reichliche Zahnluft da ist. Dann würde ein Tieferstellen des Eingriffes die gewünschte A * / : C :f VV / Fig. 7. Abhilfe bringen. Das kann wieder auf zweierlei Art geschehen. Entweder man setzt ein grösseres Trieb ein oder bringt das Auf zugrad A etwas tiefer. Ist letzteres gut zu bewerkstelligen, dass also das Ead, wenn es tiefer gestellt wird, nicht dem Minuten rade zu nahe kommt, dann dreht man an der Federhausbrücke von der Auflagefläche des ßades auf dem Universaldrehstuhl (burin fix) etwas ab, muss aber auch durch Tieferbringen der Deckplatte der zu reichlich gewordenen Luft abhelfen, denn sonst bliebe es ja bezüglich des Eingriffes beim alten. Das Einsetzen eines grösseren Triebes ist auch dann zu empfehlen, wenn man findet, dass, wie auch aus Fig. 5 ersicht lich ist. ein falsches Verhältnis sieh damit kundgibt, wenn sich beim Ineinanderprobieren die zwischen den Triebzähnen a und c stehenden Eadzähne d und e klemmen, denn bei einem grösseren Triebdurchmesser werden die Zähne dann weiter auseinander stehen. Steht aber der Eingriff tief genug, und diese Klemmung ist dennoch vorhanden, dann setzt man ein Trieb von gleichem Durchmesser, jedoch mit geringerer Zahnzahl, ein, und man hat nun auch die weiter auseinander stehenden Zähne, wie es erforderlich war, 3. Das Sichfestklemmen der Triebzähne zwischen den ßadzähnen (wie es in Fig. 7 dargestellt ist, wo sich die Triebzähne c und d zwischen den ßadzähnen a und b klemmen) kann einesteils eintreten, wenn der Eingriff infolge schlanker Triebzähne zu tief gestellt ist, oder die Zahnzahl des Triebes ist zu gering. Um diesen Fehler zu korrigieren, kann man folgendes tun: entweder das Trieb abdrehen und die Zähne nachwälzen, oder ein kleineres Trieb einsetzen oder ein gleich grosses, aber mit grösserer, passender Zahnzahl, weil dann die Zähne enger an einander stehen. Man ersieht hieraus, wie fast unerschöpflich dieses Thema ist, wie viele Fehler allein nur in diesem einen Eingriffe des Aufzugmechanismus liegen können. Bei dieser Tatsache ist es nicht zu verwundern, wenn wir so viele schlecht gehende Auf züge antreffen. Aber auch das muss gesagt sein, wie verkehrt eine Fabrik handelt, wenn sie glaubt, der Aufzugmechanismus sei nur so Nebensache an der Uhr. Und wie freuen wir uns, und wie freut sich der Eigentümer einer Uhr über einen richtig gehenden Aufzug! Wie oft kommt es nicht vor, dass ein Kunde über den schlechten Gang seiner Uhr klagt, und bloss, weil er sie nicht genügend aufziebt, weil er sich nicht getraut weiter zu drehen, wenn es einmal „hakt“ oder schwer geht. In dem guten Glauben, dass die Uhr stets genügend aufgezogen sei und nicht lange genug gehe, kommt dann der Kunde — noch öfter die Kundin — reklamieren. Aus diesem Grunde wird der Uhr macher als ein vorsichtiger Geschäftsmann schon beim Einkauf neuer Uhren gut tun, auf einen gut gehenden Aufzug zu achten. Dieses vorstehende Kapitel über den Eingriff des Aufzug triebes in das erste Aufzugrad kann nicht beschlossen werden, ohne dem konischen Aufzugtriebe (Kegeleingriff) ein anerkennendes Wort zu reden. Man findet diese Anordnung in den Glashütter Taschenuhren, auch in einigen besseren Schweizer Fabrikaten. Wie schön sanft dieser Eingriff bei exakter Ausführung geht, darüber sich zu freuen, hat sicher schon jeder Kollege Gelegen heit gehabt, deshalb brauchen wir uns, entsprechend dem Zwecke dieser Zeilen, nicht eingehender damit zu beschäftigen. Aber zur Nachahmung sei er bestens empfohlen! (Fortsetzung folgt) —• Die wichtigsten Neuerungen im Prozessverfahren. Am 1. April d. J. ist eine Novelle zum Gerichtsverfassungs gesetz und zur Zivilprozessordnung in Kraft getreten. Sie bringt eine nicht unerhebliche Umgestaltung des Prozessverfahrens. Die wichtigsten Neuerungen, soweit sie für unsere Leser von Interesse sind, sollen im folgenden erörtert werden: Der Schwerpunkt der Novelle liegt in einer erweiterten Zu ständigkeit des Amtsgerichts sowie in einer Vereinfachung des amtsgerichtlichen Verfahrens. Bisher waren die Amtsgerichte nur bis zu einem Streitobjekte von 300 Mk. zuständig, die Novelle er höht diese Summe auf 600Mk. Miet-, Hypothekenzinsen-, Waren- usw. Ansprüche bis zum Betrage von 600 Mk. sind also nun mehr vor dem Amtsgericht einzuklagen, wo die Parteien sich bekanntlich, anders wie bei den Landgerichten und höheren In stanzen, selbst, ohne Beauftragung eines Eechtsanwalts, vertreten können. Für Zahlungsbefehle waren die Amtsgerichte schon bis her ohne ßücksicht auf die Höhe des Objekts zuständig. Ein Zahlungsbefehl über 10000 Mk. ist bei demjenigen Amtsgericht zu beantragen, das für eine Klage gegen den betreffenden Schuldner zuständig wäre. Erhebt jetzt der Schuldner Widerspruch, so ist nach der Novelle das Verfahren, trotz des Objekts von 10000 Mk., bei dem Amtsgericht anhängig, der Amtsrichter hat in die münd liche Verhandlung einzutreten und eventuell zu entscheiden; erst wenn von einer Partei die Verweisung an das Landgericht ge wünscht wird, so hat dieses zu beschliessen. Durch diese beiden Neuerungen hat sich die Kompetenz der Amtsgerichte erheblich erweitert. Wie erhebt man eine Klage? Bisher geschah das durch Zustellung einer Klageschrift an den Gegner. Jetzt genügt es, dass man eine Klageschrift bei dem Gericht einreicht oder eine solche zu Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt. Alles Weitere
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder