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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 113
- ArtikelAufruf! 114
- ArtikelProfessor Ludwig Strasser 114
- ArtikelReichsversicherungsordnung und kommunale und soziale Besteuerung ... 116
- ArtikelDas Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir) 116
- ArtikelDie wichtigsten Neuerungen im Prozessverfahren 118
- ArtikelAus der Uhrenindustrie 119
- ArtikelAus der Werkstatt 120
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 121
- ArtikelEine Krankenwärteruhr 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 122
- ArtikelVerschiedenes 125
- ArtikelKonkursnachrichten 127
- ArtikelPatentbericht 127
- ArtikelBriefkasten 127
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 128
- ArtikelInserate 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 8. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 125 durch Herford und Umgebung und dem Verzeichnis der Aussteller auch einen Annoncenanhang enthalten soll. Wir bitten alle diejenigen, welche die Ausstellung zu beschicken ge denken, und auch diejenigen, welche von der besonders günstigen Reklame in diesem Pestbuch Gebrauch machen wollen, sich an den Unterzeichneten Schriftführer möglichst bis Ende April zu wenden. Julius Reinhard, I. Vorsitzender. Paul Rentsch, I. Schriftführer, Hannover, Haller Strasse 41 A. — Verschiedenes. Oeffentllehe Handwerkerversainmlung. Am Sonntag, den 17. April, nachmittags 2 Uhr, findet im Saale des Stadtgartens in Stuttgart (Kanzleistrasse 50) eine öffentliche Versammlung der Handwerksmeister und Gewerbetreibenden Württembergs statt. Tagesordnung: 1. Welche Bedeutung hat die Aufhebung des § lOOq der Gewerbeordnung (Festsetzung von Mindestpreisen) für das Handwerk? Referenten: Herr Hof flaschnermeister Vötter, Stuttgart, Herr Friseurmeister Schütz, Stuttgart. 2. Freie Aussprache. Nachdem die Frage der Aufhebung des § 100q der Gewerbeordnung durch den Reichstag kürzlich wieder angeregt worden ist und der Ausschuss des Deutschen Handwerks und Gewerbekammertages Erhebungen in der Angelegenheit anstellt, ist eine Stellungnahme zu dieser Frage in einer öffentlichen Versammlung dringend geboten. Wir laden deshalb sämtliche Handwerksmeister zur Teilnahme an dieser Versammlung ebenso dringend wie freundlich ein. Die Landesverbände der Bäckermeister, Flaschnermeister, Fleischermeister, Friseurmeister, Gipser meister, Glasermeister, Küfermeister, Mühlenbesitzer, Sehlossermeister, Schmiede meister , Sehuhmachermeister, Tapeziermeister,' Uhrmachermeister, Würtlembergischer Handwerker-Landesverband, Schwäbischer Handwerkerbund und Württembergischer Bund für Handel und Gewerbe (E. V.). Johannes Ritt in Altona feiert am 1. Mai sein 50 jähriges Geschäfts jubiläum. Herr J. Ritt sen. steht im 78. Lebensjahr und erfreut sieh einer guten Gesundheit. Er war langjähriges Vorstandsmitglied des Altonaer Vereins, sowie Mitbegründer des Zentralverbandes. Unsere herzlichsten Glückwünsche! Die „Uhrmacherverbindung Urania“ in Glashütte hat in ihrer letzten Mitglieder-Hauptversammlung auf Wunsch auswärtiger Mitglieder beschlossen, die Einweihung der Uraniawarte nicht zu Pfingsten, sondern erst Mitte Juni stattfinden zu lassen, um noch dringend erwünschte Zu wendungen zur Beschaffung der inneren Einrichtung abzuwarten. Die Vor standswahlen ergaben die Wiederwahl des bisherigen Vorsitzenden und nur eine kleine Aenderung in der Verteilung der übrigen Vereinsämter. Der „Passive Mitgliederausschuss“ behielt seine Zusammenstellung. Inzwischen wurde ein langjähriges Mitglied, Herr Uhrenfabrikant Richard Lange, in Anbetracht der hohen Verdienste, die sich derselbe als bedeutender und hoch- angesehener Fachmann durch sein erspriessliches Wirken in Glashütte um die Förderung und Hebung der Uhrmacherkunst erworben hat, einstimmig zum Ehrenmitglied der „Uhrmacherverbindung Urania“ ernannt. Kalenderreform und wirtschaftliches Leben. Im Hansabunde sprach Generalkonsul a. D. Ernst von Hesse-Wartegg, über: „Die Festlegung der Feiertage und die Kalenderreform in ihrer Bedeutung für das wirtschaftliche Leben.“ Der Redner, dem die Einführung der Einheitszeit nach Stunden zonen auf dem Erdball, die sogen, mitteleuropäische Zeit, zu danken ist, be tonte zunächst die grosse Wichtigkeit der zu behandelnden Frage für die ganze Welt und wies auf die vielen Unstimmigkeiten, ja Unmöglichkeiten des jetzigen Kalenders hin, nach dem das Jahr im Winter anfängt, während doch die Natur im Frühjahr zu neuem Leben erwacht und nach dem der neue Tag um Mitternacht beginnt, während die Sonne in der Frühe aufgeht. Der Vor tragende ging dann auf die Bedeutung eines feststehenden Osterfestes gerade für Handel und Industrie ein. Fällt das Osterfest früh und ist das Wetter noch schlecht, dann ist das Ostergeschäft flau, und fällt Ostern auf einen späten Termin, so kauft das Publikum keine Frübjahrssachen, sondern Sommer kleidung. In den Berichten der Handelskammern wird diese Behauptung ziffernmässig bewiesen. Die Handelskammer in Frankfurt a. M. hat bereits im Jahre 1840 die Feststellung des Osterfestes als äusserst wünschenswert bezeichnet, und andere Handelskammern folgten sehr bald auf diesem Wege, doch fehlte der Bewegung die Einheitlichkeit. Um die Festlegung des Osterfestes zu bewirken, sind, wie der Redner erwähnte, mehrere Vorschläge gemacht worden. Fast sämtliche Handels kammern Europas haben den Wunsch ausgesprochen, dass Ostern stets am ersten Sonntag nach dem 4. April fallen sollte, während Geheimrat Förster, der frühere Direktor an der Berliner Sternwarte, dafür plädierte, dass das Osterfest auf den dritten Sonntag nach der Tag- und Naohtgleiehe fällt. Redner wies darauf hin, dass dieser Vorschlag keine wirklich praktische Be deutung hätte, und entwickelte darauf seine Absichten, die auf folgendes hinaus laufen: Das Jahr behält 12 Monate, aber ein Tag muss ausgeschaltet werden. Das Jahr hat also 365 Tage, oder vier Quartale zu je 91 Tagen, während ein Quartal einen Extratag aufweist, der, wie gesagt, äusgemerzt werden muss. Dies geschieht am besten und einfachsten in der Weise, dass der Neujahrs tag weiterhin zwar als Neujahr bezeichnet, aber nicht in die Monatsrechnung mit aufgenommen wird. Wenn man bereits im nächsten Jahre mit dieser Reform des Kalenders den Anfang macht, dann liegt die Sache besonders einfach. Das Jahr 1911 fängt nämlich mit einem Sonntag an, und der Montag, der erste Tag der Woche, würde dann der 1. Januar sein und ewig bleiben. Ostern fiele dann stets auf den 7. April. Mit diesem Termin würden nicht nur Handel und Industrie zufrieden, sondern auch die Kirche einverstanden sein. Der Weihnachtsabend würde bei diesem Kalender stets auf einen Sonntag fallen. (Wir kommen hierauf noch ausführlicher zurück. Die Redaktion.) Regelung des Ausverkaufswesens. Der Regierungspräsident zu Püsseldorf ordnet auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wett- bewerb vom 7. Juni 1909 und der Ausführungsbestimmung vom 27. August 1909 für den Umfang des Regierungsbezirks Düsseldorf nach Anhörung der zu ständigen gesetzlichen Gewerbe- und Handelsvertretungen bis auf weiteres folgendes an: Alle Warenverkäufe, die unter der Bezeichnung eines Aus verkaufs oder einer nach § 9, Abs. 1 des Gesetzes gleichartigen Bezeichnung angekündigt werden — mit Ausnahme der unten genannten Saison- und Inventurausverkäufe — müssen spätestens 2 Wochen vor ihrem Beginn bei der Handelskammer, wenn der Ort, in dem der Ausverkauf stattfinden soll, dem Bezirk einer solchen angehört, in den übrigen Fällen bei der Ortspolizei behörde dieses Ortes angezeigt werden. Die Anzeige muss Vor-und Zuname, sowie Wohnort des Ankündigenden, Grund des Ausverkaufs und Zeitpunkt seines Beginnes enthalten. Spätestens 1 Woche vor Beginn des Ausverkaufs ist ein von dem Ankündigenden unterschriebenes Verzeichnis von Art und Menge der ausverkaufenden Waren bei der Handelskammer (Ortspolizeibehörde) einzureiohen. Eine Verkürzung der angeführten Fristen kann durch die Anmeldestelle nach Anhörung eines Sachverständigen zugelassen werden, wenn eine Ware dem Verderben ausgesetzt oder Gefahr im Verzüge ist. Die Einsicht in das Verzeichnis der Waren ist jedem gestattet. Die eingegangenen Anzeigen sind auf der Anmeldestelle 3 Jahre lang aufzubewahren. Die im ordentlichen Geschäftsverkehr üblichen und in der Ankündigung als solche bezeichneten Saison- und Inventurausverkäufe dürfen im Jahre nur zweimal stattfinden, und zwar in der Zeit vom 2. bis 31. Januar und 1. bis 31. Juli. Es sind aber nur entweder zwei Saisonausverkäufe oder je ein Saison - und ein Inventurausverkauf gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und unrioßtige Angaben bei Befolgung der Anordnungen werden nach Massgabe des Gesetzes bestraft. Diese Anordnungen treten mit dem 1. April in Kraft. Beiträge der Arbeiter für ihre Organisation. Es beträgt im Durchschnitt: , , , die jährliche der jährliche Beitrag zur Gewerbe: Lohnsumme: Gewerkschaft: Mark Mark °/ 0 des Lo Holzarbeiter 1097,75 52,08 4,75 Lithographen 1422,— 63,13 4,44 Buchdrucker 1422,— 59,11 4,23 Metallarbeiter in der Maschinenindustrie 1050,— 32,52 3,22 Hafenarbeiter 1174,— 34,41 8- Metallarbeiter in der Metallverarbeitung 1151,50 32,52 2,82 Gastwirtsgehilfen 826,— 23,50 2,84 Lederarbeiter 1312,— 29,34 2,23 Bäcker 970,— ■ 21,23 2,20 Zimmerer 1353,25 30,10 2,22 Maurer und Bauhilfsarbeiter 1353,25 26,10 2,— Steiuarbeiter 1173,50 21,36 1,82 Transportarbeiter 1272,— 18,— 1,50 Schneider 1199,75 16,70 1,40 Fleischer 970,— 11,64 1,20 Statutarische Preisvereinharungen haben bindende Kraft. Die Vereinigung der selbständigen Schmiede Stettins hat einen Preistarif. Zwei Schmiede hatten diesen Tarif durch Unterbietung umgangen und wurden statutengemäss in Strafe genommen mit 15 bezw. 20 Mk. Da sie nicht zahlten, wurde die Sache eingeklagt und ein vollstreckbares Urteil des Amtsgerichts zu Stettin erzielt. Gegen dieses erhoben die Verurteilten Berufung beim Land gericht, welch letzteres die Berufung kostenpflichtig verwarf. In der Begründung heisst es u. a.: „Die Zulässigkeit derartiger Vereinigungen und der von ihnen statutenmässig für den Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Strafen kann keinem Zweifel unterliegen. Die Vorschriften des § 152 der Gewerbeordnung finden hier keine Anwendung. Ohne die^Strafgelder müsste der Zweck der Vereinbarung als vereitelt angesehen werden. Die Strafbarkeit der Unter bietung ist statutarisch festgelegt, also können sich die Beklagten nicht beschwert fühlen, wenn gegen sie eine Strafe festgesetzt wird.“ Die Organisation der Uhrmacher Oesterreichs zu grossen Ver bänden, die allerdings erst schwache Ansätze zeigt, hat, wie aus der „Oester reich-Ungarischen Uhrmaeherzeitung“ hervorgeht, durch das Verhalten dreier Mitglieder des Wiener Uhrmacheivereins eine eigentümliche Störung erlitten. In der letzten Generalversammlung des Vereins der Wiener Uhrmacher wurde über den Antrag eines Mitgliedes der Beschluss gefasst, durch Bezirks versammlungen auf die Kollegenschaft einzuwirken, um durch einen besseren Zusammenschluss der Kollegen sowohl die allgemeinen Verhältnisse zu heben wie auch im besonderen die lästige Sehmutzkonkurrenz und die Preisunter bietung zu beseitigen. Es sollte durch die Pflege der Kollegialität besonders das eine erreicht werden, dass die Uhrmacher mit dem Vorurteil breohen möchten, im Kollegen einen Widersacher, einen Feind, einen Konkurrenten zu erblicken, vielmehr sollte jedermann erkennen, dass der Standesgenosse in den heirsohenden trüben Zeiten und dürftigen Verhältnissen in dem Kollegen den Leidensgenossen erkennt und sieh mit ihm verbindet, um nach dem Grund sätze : „ Einigkeit macht stark! “ gemeinsame Feinde gemeinsam niederzuringen. Um dieses Programm zu verwirklichen, diesen Beschluss durchzuführen, er nannte der Ausschuss des Vereins der Wiener Uhrmacher ein Komitee, be stehend aus den Herren Josef Lad, Josef Stelzer und Friedrich Krumm, welche im Namen des Vereins die Bezirksversammlungen zu leiten hätten und bewilligten den Betrag von 160 K aus Vereinsmitteln, um die entstehenden Kosten bestreiten zu können. Genannte Herren gingen mit Eifer an die Arbeit. Sie eilten von Bezirk zu Bezirk, und wenn auch nicht alle Kollegen ihrem Rufe folgten, so erschien doch immerhin eine stattliche Anzahl, die, in Erkenntnis der Notwendigkeit des Zusammenschlusses, die Anregung des Vereins der Wiener Uhrmacher mit Freude begrüssten. Soweit schien alles
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