Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aenderungen im Postverkehr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir) (Fortsetzung aus Nr. 9)
- Autor
- Hillmann, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 145
- ArtikelWer ist der Schuldige? 146
- ArtikelDas Fernrohr und seine Verwendung in der Astronomie 146
- ArtikelAenderungen im Postverkehr 147
- ArtikelDas Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir) (Fortsetzung aus Nr. 9) 148
- ArtikelSprechsaal 150
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 152
- ArtikelDie öffentliche Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule 154
- ArtikelEingegangene Beiträge für das Jahr 1910 155
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 155
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelKonkursnachrichten 159
- ArtikelPatentbericht 159
- ArtikelBriefkasten 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelInserate 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
14Ö Allgemeines Journal der Ührmaeherkunst. Nr. iO. (Vorderseite) Postlagerkarte Nr. . . 3 (Name der Postanstalt) gültig bis einschl. 19 , den 19 Kaiserliches Postamt Dienststempel R PA 96 (Rückseite) Die unter der Aufschrift Postlagerkarte Nr .. 3 (Name der Postanstalt) bei der ausstellenden Postanstalt ein gehenden gewöhnlichen Briefsendungen werden nur gegen Vorzeigung dieser Karte am Postschalter ausgehändigt. i Freimarke Der Inhaber einer Postlagerkarte ist für alle Nachteile verantwortlich, die aus dem Verlust oder der missbräuchlichen Benutzung der Karte entstehen. Nachnahmekarten und Nachnahmepaketadressen mit anhängender Postanweisung. II. Zur Erleichterung des Nachnahmegeschäfts soll von jetzt ab für die Versendung von Karten und Paketen mit Nachnahme im inneren deutschen Verkehr die Benutzung von Nachnahmekarten und Nachnahmepaketadressen mit anhängender, vom Publikum vorzuschreibender Postanweisung zu gelassen werden. Zu diesem Zwecke werden Formulare zu Nachnahmekarten (C 20 b) und zu Nacbnahmepaketadressen (C 20 a) auf hellbraunem Kartonpapier hergestellt und bei den Postanstalten zum Verkauf an das Publikum bereitgehalten werden. Auch ist es gestattet, beide Formulare im Wege der Privatindustrie hersteilen zu lassen. Musterformulare werden den Oberpost direktionen demnächst von der Beichsdruckerei zugehen. Die Oberpostdirektionen haben die Muster an die Postanstalten und an Iinnen usw., die von der Herstellung auf privatem Wege Gebrauch machen wollen, weiterzugeben, ausserdem auch die Druckformularlieferer unter Uebersendung der Muster zu ver ständigen. Die Interessenten, die häufig Nachnahmekarten und Nachnahmepakete absenden, sind davon in Kenntnis zu setzen, dass die Benutzung der neuen Formulare vom 1. Januar 1911 ab zur Bedingung gemacht werden wird. Die Postanstalten haben darauf zu achten, dass die von den Druckformularlieferern und der Privatindustrie hergestellten Formulare zu Nachnahmesendungen den amtlichen Mustern genau entsprechen. Formulare, die dieser Anforderung nicht genügen, sind zurückzuweisen. Mit dem Verkauf der Formulare, die bei den Postanstalten zum Preise von 5 Pfg. für 10 Stück abzusetzen sind, soll am 1. Juli begonnen werden. Bei Nachnahmesendungen mit anhängender Postanweisung hat die Bestimmungspostanstalt zu prüfen, ob die Postanweisung richtig ausgefüllt ist; bei Abweichungen zwischen den Angaben des Absenders auf den Sendungen bezw. den Postpaketadressen und auf den Postanweisungen sind erstere Angaben massgebend. Unrichtigkeiten sind mit blauer Tinte zu berichtigen, unter Um ständen ist eine neue Nachnahmepostanweisung auszufertigen. Vom Publikum auszufüllende Posteinlieferungsscheine. III. Um den Schalterverkehr zu beschleunigen, soll ge eigneten Firmen usw. das Vorschreiben der Posteinliefe rungsscheine gestattet werden. Die hierbei zu benutzenden Formulare (C 62 g) werden in Schwarzdruck hergestellt und in Blocks zu 100 Stück mit vorgedruckter Blattzahl geliefert. Die Abgabe der Blocks an das Publikum erfolgt kostenfrei. Die Scheine sind vom Publikum so weit auszufüllen, dass der An nahmebeamte nur den Postvermerk auszufertigen und mit einem Abdrucke des Tagesstempels zu versehen, sowie bei Wertsendungen das Gewicht einzurücken hat. Postanweisungen mit anhängendem Posteinlieferungsschein. IV. Im weiteren sollen vom 1. Juli ab Postanweisungen mit anhängendem, vom Publikum vorzuschreibendem Post- einlierungsschein (0 90 e) sowohl mit eingedrucktem Wert stempel zu 10 und 20 Pfg. als auch ungestempelt zum bisherigen Preise ausgegeben werden. Die neuen Formulare sind für die Einzelauflieferung von Postanweisungen bestimmt, während die seitherigen Formulare zu Postanweisungen (0 90) künftig nur in den Fällen verwandt werden sollen, wo Postanweisungen auf Grund von Einlieferungsbüchern oder Verzeichnissen eingeliefert werden. Bis auf weiteres können jedoch auch die Formulare 0 90 für einzeln aufzuliefernde Postanweisungen weiterbenutzt werden. Die Oberpostdirektionen wollen hiernach das Erforderliche veranlassen und die Neuerungen durch Schalteraushang, sowie auf sonst geeignete kostenfreie Weise dem Publikum bekanntgeben. H5XSH — Das Ordnen des Kronenaufzuges (ßemontoir). Von Bruno Hillmann. Mit Origmalzeichnungen des Verfassers. [Nachdruck, auch Uebersetzung, verboten.) (Fortsetzung aus Nr. 9.) II. Das Gesperr. enn man bedenkt, dass zu einem Gesperr weiter nichts gehört, als ein in die Zähne des Sperrades fassender Sperrkegel und eine Feder, die denselben in die Zähne drückt; erwägt man weiter, wie so einfach diese beiden Teile geformt werden können, um dennoch sicher zu funktionieren, und vergegenwärtigt man sich dagegen, zu was für wunderlich verzerrten Figuren Sperrkegel und Sperrfeder unter der Neuerungs- sucht gebildet wurden, da möchte man wie der Schüler in Goethes Faust kopfschüttelnd sagen: „Mir wird von alledem so dumm, als ging mir ein Mühlrad im Kopfe herum.“
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder