Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über den 19. Verbandstag des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelDas Ende des Nomos-Prozesses 161
- ArtikelErlaubte Mittel zur Bekämpfung des Sonderrabatts 163
- ArtikelEine alte Normaluhr ohne Gabelführung 164
- ArtikelDas Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir) (Fortsetzung aus Nr. ... 165
- ArtikelBericht über den 19. Verbandstag des Verbandes Deutscher ... 166
- ArtikelSprechsaal 167
- ArtikelDie Sonne gibt die Zeit nach Besançon durch Telegraphie ohne ... 169
- ArtikelDer neuen Steuerzettel und die Abschreibungen 170
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 171
- ArtikelVerschiedenes 172
- ArtikelKonkursnachrichten 174
- ArtikelVom Büchertisch 174
- ArtikelPatentbericht 174
- ArtikelBriefkasten 175
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 175
- ArtikelInserate 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Allgemeines Journal der TJhrmaclierkunst. 167 in Gemeinschaft mit den drei Uhrmacherverbänden ein Rund schreiben an die verschiedenen Innungen zu erlassen, worin auf die Bedeutung der Münchener Verträge in geeigneter Weise hin gewiesen werden soll, namentlich darauf, dass die Uhrmacher, wenn ihnen ernstlich daran gelegen wäre, ihre eigene wirtschaft liche Lage zu heben, nur bei den Mitgliedern des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten ihre Waren kaufen sollten. Sodann wurde Stellung genommen zu dem Versandhaus Stukenbrock in Einbeck, welches seine Kataloge, in denen auch Uhren durch Wort und Bild zum Kaufe angeboten werden, auf den Bahnhöfen, besonders im Rheinland, Westfalen, ausliegen habe. Man war einstimmig der Ansicht, dass durch das Ausliegen der Kataloge auf den Bahnhöfen eine ganze Menge Geschäfts zweige, so auch der Uhrenhandel, arg geschädigt würden. Um dieser Schädigung zu steuern, wurde beschlossen, in einer Ein gabe an die einzelnen Eisenbahndirektionen bezw. an den Eisen bahnminister die Beseitigung der Kataloge zu erbitten. Was im übrigen die Angelegenheit Stukenbrock anlangt, so möge an dieser Stelle gleich darauf aufmerksam gemacht werden, dass nach § 2 der Münchener Verträge (Abteilung Grossuhren) die Firma Stukenbrock als Versandhaus von den Mitgliedern des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten unter der Bedingung bedient werden kann, dass sie auf den Einkaufspreis, den der Uhrmacher zahlt, für sich einen Nutzen von mindestens 60 Proz. aufschlagen muss. Taschenuhren dagegen dürfen der Firma Stukenbrock von den Mitgliedern des Verbandes überhaupt nicht geliefert werden. Trotz dieses Verbotes ist es aber doch vorgekommen, dass Taschenuhren von einigen dem Grossisten verbände als ausserordentliche Mit glieder angehörenden Fabriken in dem Versandhause Stukenbrock anzutreffen waren. Durch streng sachliche Untersuchung hat sich herausgestellt, dass in den wenigen Fällen, die sich haben nachweisen lassen, stets unlautere Elemente ihre Hand im Spiele gehabt haben, so dass weder dem Grossisten, noch dem betreffenden Fabrikanten ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Wenn es wahr ist, dass die Firma Stukenbrock die Taschenuhren direkt vom Uhrmacher bezogen hat, um sie dann weiter an das Publikum zu verkaufen, so kann sie diese natürlich auch in ihren Katalogen feilbieten, und es lässt sich dann gegen die genannte Firma kaum mit Erfolg Vorgehen, weder auf Grund des Gesetzes vom 11. Januar 1876, betreffend die Nachbildung von gewerblichen Mustern und Modellen, noch auf Grund des Wettbewerbsgesetzes. Mit Entrüstung wurde auch Kenntnis davon genommen, dass die Berliner Einkaufsgenossenschaft ihr Absatzgebiet weit über Berlin hinaus erstreckt, ja sogar neuerdings mit der Absicht umgeht, in den Provinzialstädten, z. B. Magdeburg, Zweignieder lassungen zu errichten 1 ). Da die Einkaufsgenossenschaft den in Berlin ansässigen Mitgliedern des Grossistenverbandes eine scharfe Konkurrenz macht, so wurde von einem Berliner Mitgliede der Antrag gestellt, den Berliner Grossisten mehr Bewegungsfreiheit dadurch zu verschaffen, dass diese nicht in so strenger Weise wie die übrigen Mitglieder des Verbandes an die Münchener Verträge gebunden wären. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass die Münchener Verträge für alle Mit glieder des Verbandes bindend wären und daher auch von den Berliner Mitgliedern streng eingehalten worden müssten. Gleich zeitig wurde den Uhrmacherverbänden dringend ans Herz gelegt, ihre Mitglieder immer wieder auf die Gegenverpflichtung aufmerk sam zu machen, nur bei den Mitgliedern des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten zu kaufen. Hierbei erklärte Herr Marfels, es sei in Anbetracht der guten Beziehungen zwischen dem Grossisten verband und den Uhrmacherverbänden ein Gebot des Anstandes, dass der Uhrmacher keine weiteren Einkaufsgenossenschaften gründe, durch die er dem Grossisten in den Rücken falle. Uebrigens sei an dieser Stelle gleich darauf hingewiesen, dass in| der Ausdehnung der Beiliner Einkaufsgenossenschaft weit über Berlin hinaus eine Verletzung der Münchener Verträge liegt. Aus der Mitte .der Versammlung wurde ferner der dringende Wunsch ausgesprochen, dass die Uhrmacherverbände auf ihren Fachausstellungen nicht Leute zulassen, die nicht ge 1) Wie wir aus absolut zuverlässiger Quelle wissen, handelt es sich hierbei um ein blosses Gerede, dem jede Unterlage fehlt. Die Redaktion. bunden sind. Dies ist ein Gebot der Logik, nachdem von den Uhrmachern die Preisbindung der Erzeugnisse der mit dem Grossisten verbündeten Fabrikanten verlangt worden sei. Eine wichtige Angelegenheit wurde noch von Herrn Haas- Köln, Vorsitzenden der Taschenuhrkommission, zur Debatte gebracht, nämlich die Frage, ob die Bügelringe und Kronen einer goldenen Uhr von demselben Feingehalt sein müssten, wie die Uhrgehäuse selbst, Veranlassung dazu gab eine Anfrage der Pforzheimer Handelskammer an die Leipziger Handelskammer, ob es im schweizerischen Uhrenhandel üblich sei, goldene Uhren in billigerer Preislage mit Krone, Aufzugstift und Bügel aus minder wertigerer Legierung zu versehen. Man war einstimmig der Ansicht, dass Krone wie Bügel, da sie nicht als wesentliche Bestandteile dös Gehäuses betrachtet werden können, aus unedlen Metallen angefertigt werden dürfen. Bei dieser Gelegenheit kam ferner zur Sprache, dass das Nettogewicht der goldenen Herrenuhr gehäuse öfters weit unter dem angeblichen Bruttogewicht sich befinde. Es wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das Gehäusesyndikat nur gestatte, die Bruttogewichte der goldenen Herrenuhren anzugeben, und dass der Abfall je nach der Gehäuse dekoration höchstens bis 15 Proz. betragen dürfe. Irgendwelche Mittel, um das Nettogewicht für die Gehäuse anzugeben, gäbe es nicht. Es sei viel zu kompliziert, jedes einzelne Gehäuse nach Fertigstellung der Dekoration wieder netto zu wägen, da dann die Sprungfedern, Bügel, Küvetten usw. besonders wieder entfernt werden müssten. Der Antrag, an Stelle des alten Preisschlüssels einen neuen Schlüssel einzuführen, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der neue Schlüssel in kurzer Zeit den Nichtinteressenten ebenso bekannt sein dürfte wie der alte, und dass man auf dem gleichen Flecke stehen bleiben würde. Ausserdem würde es viel Unkosten verursachen, da die Preislisten umgedruckt werden müssten. Lasse man aber zwei Schlüssel nebeneinander bestehen, dann würde dieser Umstand nur zu Irrtümern führen, die doch un bedingt vermieden werden müssten. Dem Antrage des Herrn August Heckei, dass es in Zukunft den Vertretern der Uhrmacherverbände gestattet sein möge, an den Beratungen der Fachkommissionen teilzunehmen, wurde im folgenden Sinne stattgegeben: Den offiziell geladenen Vertretern der Uhrmacher verbände soll es bei den künftigen Tagungen des Grossistenverbandes gestattet sein, an den Sitzungen der einzelnen Fachkommissionen teilzunehmen, jedoch nur insoweit, als es sich nicht um streng vertrauliche Angelegenheiten handelt. Dies sind die wichtigsten Punkte der Heidelberger Tagung. Nachdem noch über die Wahl des nächsten Kongressortes sich eine lebhafte Debatte entsponnen hatte, aus der dann schliesslich Weimar siegreich hervorging, wurde der Verbandstag von dem wiedergewählten Vorsitzenden, Herrn Berger, geschlossen, der dabei nicht unterliess, den Vertretern der drei Uhrmacherverbände für ihr Erscheinen nochmals seinen herzlichsten Dank auszusprechen. Sprechsaal, In dieser Rubrik räumen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Der Uhrmacher als Fahrradreparateur. Meine in Nr. 7 dieser Zeitung unter der Ueberschrift: „Die Herstellung der Fahrradgewinde“ gebrachte Fragebeantwortung hat mir zwei recht energisch gehaltene Entgegnungen eingetragen, die in den Nrn. 9 und 10 naehzulesen sind. Dazu habe ich folgendes zu sagen: Seit vielen Jahren ist es mein Bestreben, die Kollegen, denen es nicht gelingen will, im erlernten Beruf vorwärts zu kommen, in den ihnen etwa passend liegenden Nebenfächern Elektrotechnik und Mechanik zu unterweisen. Es ist niemals mein Ziel gewesen — man mag meine in den verschiedenen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder