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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der neuen Steuerzettel und die Abschreibungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelDas Ende des Nomos-Prozesses 161
- ArtikelErlaubte Mittel zur Bekämpfung des Sonderrabatts 163
- ArtikelEine alte Normaluhr ohne Gabelführung 164
- ArtikelDas Ordnen des Kronenaufzuges (Remontoir) (Fortsetzung aus Nr. ... 165
- ArtikelBericht über den 19. Verbandstag des Verbandes Deutscher ... 166
- ArtikelSprechsaal 167
- ArtikelDie Sonne gibt die Zeit nach Besançon durch Telegraphie ohne ... 169
- ArtikelDer neuen Steuerzettel und die Abschreibungen 170
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 171
- ArtikelVerschiedenes 172
- ArtikelKonkursnachrichten 174
- ArtikelVom Büchertisch 174
- ArtikelPatentbericht 174
- ArtikelBriefkasten 175
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 175
- ArtikelInserate 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 11. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 171 Buchführung noch nicht eingeführt hat, etwa weil sein Geschäft noch zu unbedeutend dazu ist, oder dass er wissen will, wie „die Karre läuft“, um dann, wenn dies sich herausgestellt hat, die für ihn passende Art der Buchhaltung einzuführen. Also der Bogen mit den Einnahmen und Ausgaben (für Löhne usw.) liegt vor, und auf Grund desselben richtet der die Untersuchung führende Beamte die bekannten Fragen an den Geschäftsmann. Vergisst dieser nun, was wohl sehr häufig der Fall ist, von seinen Ein richtungen die gesetzlich zulässigen Abschreibungen zu machen, so täuscht er sich selbst ein viel höheres Einkommen als das wirkliche vor, und er hat ausserdem den nicht abgeschriebenen Betrag mit zu versteuern! Er straft sich mithin doppelt. Diese Abschreibungen können* und müssen logischerweise aber nicht nur bei Werkstattausrüstungen vorgenommen werden, sondern auch am Inventar; bei Ladengeschäften folgerichtig auch für die jenigen Waren, die man als Ladenhüter bezeichnet. Denn wer hat diese nicht, wer ist vor ihnen gesichert? Da sie also voraus sichtlich noch unter dem Einkaufspreis losgeschlagen werden müssen, so ist es nötig, dies in der Inventur und bei der Steuer veranlagung mit zu berücksichtigen. Wieviel in solchen Fällen abgeschrieben werden kann, hängt von den verschiedenen Artikeln ab. Es kann hier nicht näher darauf eingegangen werden. Für Werkstatteinrichtungen, also für Maschinen und Apparate, sowie für Handwerkzeuge, wird man im allgemeinen mit folgenden Sätzen rechnen können: Maschinen 10 Proz., Werkzeuge 20 Proz., und Inventar, also Schreibtisch usw. und Kontoreinrichtungen überhaupt 5 Proz. Nehmen wir an, ein Uhrmacher habe sich eine Werkstatt für 1000 Mk. eingerichtet, oder eine solche für diesen Betrag gekauft. Bechnet er richtig, so wird er darauf rund 10 Proz. abschreiben müssen, denn um so viel beträgt der Wort jetzt weniger als 1 Jahr zurück. Es wären also von dem Einkommen 10 Proz. des früheren Wertes der Einrichtung, also der jetzige Minderwert, abzurechnen, mithin 100 Mk.! Um diese 100 Mk. kann der Geschäftsmann, wenn er nicht daran denkt, dass sie abgesetzt werden müssen vom Reinerträge der Einnahmen, höher veranlagt werden, als es eigentlich der Fall sein sollte. Und damit kommt er womöglich eine Klasse höher. Der Beamte hat natürlich keine Veranlassung, den, der gegen die Veranlagung der Einschätzungskommission reklamiert, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, dass er eigentlich die Abschreibung vor nehmen könnte. Die Beamten sind dazu nicht verpflichtet, und dann haben sie es auch mit einer zu grossen Zahl verschiedener Fälle zu tun. Es ist vielmehr Sache des Geschäftsmannes selbst, dafür zu sorgen, dass er nicht zu Schaden kommt. Selbst verständlich ist es nicht möglich, in einer so kurzen Notiz wie die vorliegende die Angelegenheit ausführlicher zu behandeln und mehr Beispiele zu besprechen; das ist auch gar nicht notwendig, denn die gegebenen Hinweise werden genügen für jeden, der sich in der erwähnten Lage befindet. Nur das sei bemerkt, dass man im allgemeinen gut daran tun wird, sich mit dem ver nehmenden Beamten über das zu versteuernde Einkommen zu einigen, denn sonst geht die Sache vor die betreffende Kommission, und da wird die Behandlung schon schwieriger. Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen 1 )- Uhrmacherzwangsinnung in Leisnig. Unsere diesjährige Hauptversammlung findet am Montag, den 6. Jnni, vormittags 11 Uhr, in Leisnig, „Hotel goldener Löwe“, statt. Alle Mitglieder werden hierdurch freundlichst eingeladen. Tagesordnung: 1. Eingänge und Mitteilungen. 2. Kassenbericht. 3. Haushaltplan. 4. Neuwahl. 5. Anmeldung der Lehrlinge. 6. Anträge. 7. Allgemeines. Mit kollegialem Gruss Eobert Müller, Obermeister. Zwangsinnung für das Fürstentum Lippe. Versammlung am 24. April in Lage. Nach Begrüssung der zahlreich erschienenen Mitglieder wird die Ver sammlung um 3 x / 2 Uhr vom Obermeister Eegel eröffnet. Das vom Schrift führer verlesene Protokoll der letzten Versammlung wird genehmigt. Von den eingegangenen Entschuldigungen betreffs Fehlens in dieser Versammlung werden drei als begründet anerkannt und eine verworfen. Bei Punkt 2j- Kassenbericht, werden die Kollegen Harmann und Vollmer als Revisoren gewählt, und ist nach ihrem Bericht an der Kassenführung kein Tadel. Die Jahresrechnung sehliesst ab mit einer Einnahme von 483,50 Mk., Ausgabe „ 422,41 „ Kassenbestand 61,09 Mb. Der Haushaltplan für 1910 wird genehmigt und soll sofort der Behörde vorgelegt werden. Die laut § 28 des Statuts ausscheidenden Vorstands mitglieder Siekmeier und Fischer werden wiedergewählt. Zu der in Herford (Schützenberg) am 16., 17. und 18. August stattfindenden Uhren ausstellung, verbunden mit einem Verbandstage des Niedersächsisehen Unter verbandes (Sitz Hannover), werden als Delegierte gewählt die Kollegen Sauerländer, Mauersberger, Meier und Meierkamp und wird auch sämtlichen Mitgliedern der Besuch dieser Versammlung empfohlen. Beschlossen wurde noch die Anschaffung des von Ludwig Isensee herausgegebenen Buches: Fragen und Antworten, sowie Arbeitsunterweisungen für die Uhr machergehilfenprüfung (Preis 1,80 Mk.). Mit einem Dank für den zahlreichen Besuch und fröhlichem Wiedersehen in Herford auf dem Verbandstage sehliesst der Obermeister um 5 J / 2 Uhr die Versammlung. Wilh. Krüger, I. Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Stuttgart. Am Dienstag, den 26. April, abends 8 1 / 1 Uhr, fand im grossen Saal des „Gasthofs zum Herzog Christoph“ die Gründung einer Zwangsinnung für das Uhrmaehergewerbe der Stadt Stuttgart statt. Der seitherige Vorsitzende des Uhrmachermeistervereins, Herr Karl Müller, begrüsst die zahlreich er schienenen Kollegen und erteilt das Wort dem Vertreter der Aufsichtsbehörde, Herrn Dr. Frank, welcher sieh über Zweck und Ziel einer Zwangsinnung verbreitet und die Hoffnung aussprieht, dass auch unser Gewerbe reiche Förderung durch die Gründung einer solchen erfahren möge. Man schreitet hierauf zur Wahl des Obermeisters, die auf den seitherigen Vereinsvorsitzenden, Kollegen K. Müller, fällt, der sämtliche Stimmen auf sich vereinigt. In den Innungsaussehuss wurden gewählt die Kollegen: A. Krauss jun., A. Wolf, R. Hoffmeister, 0. Berner, A. Hanenwald, J. Blank, A. Müller, E. Lang; in den Ausschuss für Gehilfen- und Herbergswesen die Kollegen Schiele und Brahm; in den Ausschuss für Lehrlingswesen die Kollegen Dolfinger und Gruber. — Nachdem die Wahlen erledigt sind, beglück wünscht Dr. Frank die neuen Ausschussmitglieder und spricht seine besten Wünsche für das Blühen und Gedeihen der Innung aus. Der Obermeister erwidert, indem er seinerseits Herrn Dr. Frank sowohl für seine Glück wünsche ,. als auch für die geschickte Leitung des heutigen Abends dankt. Hierauf werden die Mitglieder mit den Hauptpunkten der neuen Satzungen bekanntgemacht und einige kürzlich eingelaufene Schreiben besprochen. Auf eine früher an die Technische Hochschule gemachte Eingabe betreffs Abgabe der Normalzeit wird von derselben hierfür ein jährlicher Beitrag von 200 Mk. verlangt. Da diese Summe als entschieden zu hoch angesehen wird, so wird die Sache einstimmig abgelehnt und der Obermeister beauftragt, weitere Schritte zu tun. Zum Schluss wird ein Antrag auf Verlegung des Versammlungslokals eingebraoht und beschlossen, in der Nähe des Bahnhofs ein geeignetes zu suchen. Schluss der Versammlung 11 Uhr. R. Hoffmeister, Schriftführer. Uhrmacher- und Goldschmiede-Zwangsinnung Tilsit. Zur Konstituierung der Innung und zur Besetzung der Innungsämter war vom Magistrat, als Aufsichtsbehörde, eine Innungsversammlung nach dem Rathause zum 6. Mai, nachmittags 4 Uhr, unter dem Vorsitz des Herrn Stadtrat Rohde, einberufen worden. Erschienen waren von 24 Mitgliedern nur 17, Die Vorstandswahl, welche auf Wunsch aus der Versammlung durch Stimm zettel vorgenommen wurde, ergab als Vorsitzenden (Obermeister) L. Fischer, auf 3 Jahre gewählt; ferner die Herren Goldarbeiter Fehrmann, stell vertretender Vorsitzender; Uhrmacher Schmalöwski, Schriftführer; Uhrmacher Bacher, Kassenführer; Uhrmacher Lippke, Beisitzer. Thüringer Unterverband. XI. Verbandstag zu Eisenach, Restaurant ..Phantasie" am 5. Juni 1910. Nachdem der Beschluss, unsern diesjährigen Verbandstag in Jena ab zuhalten, durch die Nichtbeteiligung der Saale-Ilm-Innung fallen gelassen, gleichfalls Mühlhausen, wegen der schwierigen Verbindungen für die Kollegen des südlichen Thüringens, ist durch Vorstandsbeschluss der Verbandstag nach 1) Zur Beachtung. UV“ Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 12 bestimmte Einsendungen werden bis spätesten» den 7. Juni erbeten,
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