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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Kalender
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 193
- ArtikelTagesfragen 193
- ArtikelZur Leihhausfrage 194
- ArtikelPlaudereien am Werktisch 196
- ArtikelUeber die Anwendung und Behandlung der Amerikanerzangen 197
- ArtikelEine alte Normaluhr ohne Gabelführung 198
- ArtikelDer Kalender 199
- ArtikelSprechsaal 201
- ArtikelKollegen in Württemberg! 202
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 202
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelKonkursnachrichten 207
- ArtikelPatentbericht 207
- ArtikelBriefkasten 208
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 208
- ArtikelInserate 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Mr. 13. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 201 gleich auf den 2; März über. Aber selbst da waren die Differenzen noch lange nicht beendet. Manche dieser Regierungen behielten ihren eigenen Festkalender und berechneten z. B. Ostern ganz unabhängig vom Kalender astronomisch nach den Keplerischen Tafeln. Dies führte zu mancherlei unerquicklichen Streitigkeiten. So wollte im Jahre 1724 der preussische König seine katholischen Untertanen veranlassen, an dem von ihm berechneten 9. April das Osterfest zu begehen, während der Kurfürst von der Pfalz seine protestantischen Untertanen wieder bewegen wollte, am 16. April das Osterfest zu feiern. Beim Reichskammergericht feierten die protestantischen Assessoren in ihrer Karwoche, und die katholischen tagten ruhig weiter, während in der Woche darauf die katholischen feierten, und die protestantischen arbeiteten, und als der Kaiser in' Wien den protestantischen Assessoren mit Entlassung drohte, kam es zu sehr energischen Protesten. Endlich setzte Friedrich II. allen Weiterungen ein Ziel, indem er die vollständige Annahme des gregorianischen Kalenders auch in der Berechnung der Fest tage durchsetzte, und nun wurde der Kalender auch „Reichs kalender“ benannt. Das ist die Geschichte des Kalenders in ihren äussersten Umrissen. Wir wissen, dass der Streit um ihn noch lange nicht zum Abschluss gebracht ist, und dass wir eben jetzt in einer Zeit periode stehen, wo lauter und dringender als je der Ruf nach endgültiger Reform des Kalenders, hauptsächlich nach der mit der Reform unlöslich verbundenen Festsetzung des Osterfestes ertönt. Alle Blicke sind jetzt nach London gerichtet, von wo der Stein des Anstosses endlich zum Rollen gebracht werden soll. Wir sind heute für eine eingreifende Aktion besser gerüstet als vor Jahrhunderten, da heute jedem guten Reformgedanken das gesprochene, geschriebene und gedruckte, ja selbst telegraphierte und telephonierte Wort zur Verfügung steht. So wollen wir denn hoffen, dass der Jahrtausende alte Streit um den richtigen Kalender endlich in einer unserer vorgeschrittenen Zeit und der Wissen schaft würdigen Weise zur Beendigung gelangen wird. Dr. A. M. — Spreclisaal, In dieser Rubrik räumen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Echt und imitiert. Ueber die Auslegung dieser Begriffe im Tischlergewerbe dürften auch sehr viele aus den Uhrmachorkreiseu im unklaren sein; das beweisen die sich stets wiederholenden Anfragen, was unter echt massiv und imitiert zu verstehen sei. Da sich dadurch manches Geschäft nicht nur aufschiebt, sondern auch zerschlägt, so soll Nachstehendes zur Orientierung dienen. Es ist dreierlei zu unterscheiden von den in den Handel gebrachten Sachen aus dem Tischler- oder Schreinergewerbe. 1. Naturfarbige und imitierte Stücke. Diese Sachen werden nur aus den gangbaren billigen Holzarten, die meist aus dem europäischen Festlande kommen, hergestellt; z. B. Erle, (Elsen), Kiefer, Fichte, Tanne, Lärche, Buche, Linde, Pappel usw. Entweder werden diese Hölzer bis zur Fertigstellung roh behandelt, lasiert oder poliert, so dass man auf den ersten Blick das Natur holz erkennen kann, oder aber die Stücke werden dann je nach Wunsch in den Farben gebeizt, welche man wünscht. So erhält man dann nussbaumartige, mahagoniartige, kirschbaumartige Sachen; diese nennt man dann imitiert. 2. Furnierte Sachen. Bei diesen werden die gleichen, geraden oder gebogenen Flächen, welche aus unserem gewöhn lichen inländischen Holze sind, mit einem schwachen Furnier geleimt; dieses Furnier ist von Edelhölzern geschnitten oder gemessert. Die Aussenansicht der furnierten Sachen unterscheidet sich von denen der echten Sachen in den gleichen, geraden oder gebogenen Flächen durch nichts. Jedoch nimmt man bei diesen furnierten Sachen die hervorstehenden Stücke, wie Leisten, Säulen, Verdoppelungen, Bildhauerarbeiten, Drechslerarbeiten, auch nur aus gewöhnlichen Hölzern, die man der Farbe des Edelholzes täuschend ähnlich beizt, so dass der Laie es oft nicht zu unter scheiden versteht. Natürlich gibt es hier nur gewisse Hölzer, die zur Imitation genommen werden können, da sich nicht jedes Holz dazu eignet. Diese Sachen nennt man imitiert furniert oder halbecht. 3. Echt massiv. Hier herrscht die grösste Unklarheit, indem der Laie meint, hier sei alles massiv echt. Bei allen echt massiven Sachen sind nur echt massiv sämtliche Bildhauer- und Drechslerarbeiten; von der Tischlerarbeit nur die Leisten und Teile, die eingefräst oder aufgesetzt oder aufgelegt sind, kurzum alle diejenigen Teile, welche sich dem Auge sichtbar zeigen. Alle am- deren geraden ebenen, gebogenen Flächen sind nur furniert. Die Hauptsache der Teile ist also aus gewöhnlichem Holze. Da nun die Edelhölzer 3, 4 bis 5 fach so teuer sind als gewöhnliche Ware, so muss eben sparsam umgegangen werden. Man wird also, wenn man sich die echten Stücke von hinten betrachtet, finden, dass sogar bei den ganz starken Leisten, welche 6 bis 15 cm und mehr Ausladung haben, nur das echt ist, was das Profil ausmacht; denn es ist eben nur eine dünne Schicht aufgeleimt, so viel, dass das Porfil herauskommt. Ganz ausgeschlossen ist es, Teile, welche dem Auge nicht sichtbar sind, aus echtem Holze zu fertigen. Wenn also der Laie beim Kauf irgendeines Stückes der Echtheit halber Bedenken hat, so soll die Erklärung des Verkäufers einsetzen, dass man unter echt massiv nur versteht, sämtliche geraden ebenen oder gebogenen Flächen furniert, sämtliche Drechsler- und Bildhauerarbeiten, Leisten, Fräsereien echt massiv. Nur so ist es im Schreiner- und Tischlergewerbe Usus; denn es fällt keiner Möbelfabrik oder Tischlerei ein, bei einer Kommode oder einem Schrank den untersten Boden aus echt massivem Holz herzustellen. Da der Preis der Sachen sich verdreifachen, vervierfachen, auch verfünffachen würde, so kämen dann Preise heraus, die fast jeden Käufer abschrecken würden. Auch wäre es gar nicht einmal angebracht, bei echtem Piano oder bei echten Uhren alles aus massivem Holz zu machen, da die Klangwirkung so leiden würde, dass derartige Stücke dann einfach unverkäuflich wären. Die Preise der Edelhölzer stellen sich deshalb so teuer, weil sie drei bis viermal so viel Wasser ent halten als unsere Hölzer; dieses kommt wieder durch die grosse Porosität her, auch durch den hohen Transport vom Walde_ bis zum Wasser oder zur Küste. Kenner unterscheiden die fertigen echten Sachen von den imitierten sofort durch die grosse Porosität. Wenn also die Herren Uhrmacher Hausuhren oder kleinere Uhren haben, deren Leisten, Drechslerei- und Bildhauerei-Arbeiten aus echtem Holz sind, dann sind eben die Sachen als echt zu verkaufen, wenn auch die Rückwände, Böden usw. aus weissem Holz sind, das ist gleich. Es wird hoffentlich mit dieser kurzen Erläuterung vielen geholfen sein. Ein Fachmann. Unlauterer Wettbewerb. Das Referat über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Nr. 7 des Verbandsorganes vom 1. April enthält zu Irrtümern führende Angaben über das neue Gesetz, so dass wir uns veranlasst sehen, davor zu warnen, gericht liche Schritte auf Grund dieses Artikels zu unternehmen. Nach unseren gemachten Erfahrungen sollten derartige unzuverlässige Abhandlungen in unserem Verbandsorgan nicht gebracht werden, bevor sie nicht auf ihre Richtigkeit geprüft worden sind. In dem Referat steht: „Verboten sind also nach neuem Recht, während sie früher erlaubt waren, Angaben wie: Grösstes Uhren lager am Platze.“ Auf Grund dieses zeigten wir einen hiesigen Kollegen beim Staatsanwalt wegen unlauterer Reklame an, gleich zeitig jedoch setzten wir uns brieflich mit dem Verfasser dieses Artikels, Herrn Dr. Reichel, Assistent der Handwerkskammer zu Breslau, in Verbindung, und bekamen zu unserer grössten Ver wunderung die Mitteilung, dass wir seine Ausführungen miss verstanden hätten. Der § 3 des neuen Gesetzes verbietet: über die Menge der Vorräte unrichtige Angaben zu machen, die geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervor zurufen. Besitzt also der betreffende Uhrmacher — schreibt uns Dr. Reichel — tatsächlich das grösste Lager, und kann er dafür den Beweis erbringen, so steht dem nichts entgegen. Nach unserer Ansicht besteht ein offenbarer Widerspruch in den zitierten
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