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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wann darf man Postsachen, ohne sich einer Portohinterziehung schuldig zu machen, zu einer Kollektivsendung vereinigen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Richtwege beim Reparieren
- Autor
- Jarck, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 225
- ArtikelTagesfragen 226
- ArtikelWann darf man Postsachen, ohne sich einer Portohinterziehung ... 226
- ArtikelRichtwege beim Reparieren 227
- ArtikelAusführungsbestimmungen zu § 7, Absatz 2, und § 9, Absatz 2, des ... 229
- ArtikelDie elektrische Selbstaufzuguhr System Testdorf 230
- ArtikelSprechsaal 232
- ArtikelSpiralrolle mit Klemmscheibe zur Befestigung des inneren ... 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 234
- ArtikelVerschiedenes 237
- ArtikelKonkursnachrichten 239
- ArtikelPatentbericht 239
- ArtikelBriefkasten 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 15. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 227 einem mechanischen Zwischenträger ohne eigenes materielles Interesse, dessen Tätigwerden dann unerlaubte Veranstaltung eines Nebenpostverkehrs bedeute. Die Firma W. & ß. in Pforzheim habe hinsichtlich der Zustellung der Schmuckstücke an die zuständigen Lieferanten und der Prüfung und Kostenberechnung der aus geführten Reparaturen eine eigene geschäftliche, rechtlich relevante Tätigkeit entfaltet. Das von beiden Firmen geübte Verfahren stelle sich demnach als eine lediglich auf zwei Personen begrenzte Korrespondenz dar und bedeute keine strafbare Porto hinterziehung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Reichsgericht das landgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zum Zwecke einer noch notwendigen Feststellung an die Vorinstanz zurück. Die Ausführungen des Landgerichts stünden zwar voll und ganz auf dem Boden der Judikatur des Reichsgerichts, wonach das entscheidende Kriterium für Verletzung des Postregales sei, ob der erste Adressat in Ver folgung eines eigenen materiellen Interesses mit den einzelnen Stücken vor ihrer Weiterbeförderung eine geschäftliche bezw. rechtlich relevante Manipulation vornehme. Im vorliegenden Falle treffe dies aber hinsichtlich der Tätigkeit der Firma W. & R. nur für den Hintransport zu, ob auch für die Rücksendung der Gegen stände, sei Sache weiterer Feststellungen der Vorinstanz. (Urteil des Reichsgerichts vom 12. Juli 1910.) Iliclitwege beim Reparieren. Vortrag in der Uhrmacher-Zwangsinnung zu Harburg von Carl Jarck. Meine Herren! Ihrer freundlichen Einladung, am heutigen Tage hier einen Vortrag zu halten, bin ich gern gefolgt. Wenn man 50 Jahre mit Lust und Liebe am Werktisch sass, so können Sie sich wohl denken, wie schwer es einem wird, in der seit Jahren freilich ersehnten Selbstpensionierung die in Fleisch und Blut übergegangenen Freuden und Leiden des Uhrmachers nicht mehr zu empfinden. Wenn ich nun auch in der langen Geschäfts zeit jede Gelegenheit und jede Mussestunde benutzte, um meine Kenntnisse zu erweitern, so liegt es mir doch durchaus fern, Ihnen weise Lehren zu erteilen, sondern ich will versuchen, Ihnen aus meinem Lebensgang zu erzählen, und zwar ist mir diesmal Gelegenheit gegeben, auf Harburger Grund und Boden zu be ginnen, denn vor 72 Jahren arbeitete mein Vater als Uhrmacher gehilfe hier am Sande bei dem Gründer der Ihnen ja allbekannten Firma Bethje. Der Vater des kürzlich verstorbenen Carl Bethje war ein tüchtiger Uhrmacher der alten Schule. Die meisten der hier ver sammelten Herren Kollegen können sich wohl kaum noch einen Begriff von den Qualen eines Spindeluhrarbeiters machen, und ich will Sie mit einer Aufzählung der einzelnen Arbeiten auch nicht ermüden. Es wird genügen, wenn ich Ihnen mitteile, dass die alten englischen Spindeluhren, die fast 100 Jahre als Zeitmesser ge dient hatten, einer derartigen Reparatur bedurften, die trotz der da maligen Arbeitszeit von 6 bis 9 Uhr, nicht in einem Tage vollendet werden konnte. Trotz des durch solch eingehende Instandsetzung bedingten hohen Preises von 4 bis 10 Mk. hatte Bethje so viel zu tun, dass zwei Gehilfen, ein Lehrling, der blinde Georg Bethje mit Schwarzwälderuhren und der „Alte“ selbst stets beschäftigt waren, ja im Dezember wurde regelmässig bis 1 oder 2 Uhr nachts gearbeitet. Dafür gab’s dann auch zu Weihnachten eine neue Pfeife oder sonst einen Gegenstand, der 1 Mk. oder einen halben Taler kostete. Als ein Gehilfe mal erzählte, er habe bei Engels in Lübeck 3 Mk. zu Weihnachten bekommen, da meinte Herr Bethje: „Der gute Engels denkt wohl gar nicht daran, dass sehr häufig die beiden Festtage je an einem Wochentage stattfinden, und somit zwei Arbeitstage verloren gehen.“ Trotz solcher Kleinlich keiten blieben die Gehilfen meistens jahrelang beim Genannten, denn er bezahlte den damals ganz horrenden Lohn von wöchent lich 6 Mk. Nur als er an seinem Hochzeitstage den Gehilfen in gewohnter Weise Bratkartoffeln, Tee und etwas gestrichenes Schwarzbrod in die Werkstube schickte, da fühlten sieh die beiden Gehilfen beleidigt und kündigten am nächsten Sonntag. Der „Dessauer“ ging nach England und mein Vater zum „alten Brandt“ in Altona. Dort in Altona bei dem Vorgänger der noch jetzt bestehenden Uhrenfirma Klahn gefiel es meinem Vater nicht nur der vorzüg lichen Kost wegen, sondern auch des offenen Wesens des ge nannten Chefs ausgezeichnet. Trotzdem, als der Dessauer nach einigen Monaten aus London schrieb: „Mensch, komme hier her. Du verdienst hier das Dreifache und brauchst fast kein anderes Werkzeug als Reibahle, Bürste, Schraubenzieher und einige Zangen.“ Da war der Genannte im Begriff, nach England zu folgen, als unerwartet ein Strassenzimmer (Ladenfenster beanspruchte, man damals noch nicht) im Hause seines zukünftigen Schwiegervaters frei wurde, und da erfolgte das Etablissement in Stade. Mein Vater arbeitete ganz im Sinne Bethjes und hatte das Glück, viele Reparaturen zu erhalten und jährlich 20 bis 25 Uhren zu verkaufen, so dass er einen Gehilfen engagieren musste. Wenn der Gehilfe nun eine Uhr bis zum Ausputzen fertig hatte, dann sah mein Vater sie noch einmal durch und notierte alle Mängel auf einem Blatt Papier, das dem Betreffenden mit der Weisung übergeben wurde, diese Fehler abzuhelfen und dann das Werk noch einmal vorzulegen. War die reparierte Uhr dann vollendet, so wurde im Hauptbuch das ganze Sündenregister (z. B. acht Löcher gefüttert und drei Eingriffe versetzt, Spindel in den rich tigen Winkel gedreht, der künstlich hergestellte Schwerpunkt der Unruh beseitigt usw.) in so ausgedehnter Weise angeschrieben, dass eine grössere Reparatur die Folioseite des Buches füllte. Freilich wurde bei diesen teuren Arbeiten nicht nur nichts ver dient, sondern tatsächlich wurde daboi zugesetzt; aber mein Vater tröstete dann immer damit, dass, wenn später die Uhr zum Reinigen wieder käme, dann würde dies Ausputzen, das mit 1 Mk. honoriert wurde, in der Zeit von 1 Stunde verdient, und dann käme der Segen der guten Arbeit. Die Kunden waren aber, wenn mein Yater ihnen vorlesen wollte, was alles an der Uhr gemacht sei und wieviel Stunden die Ausführung dieser Reparatur gekostet habe, einfach der Meinung: „Papier ist geduldig“, und gingen, wenn ihr Zeitmesser wieder reparaturbedürftig war, zu einem anderen Uhrmacher. Als ich konfirmiert wurde und bei meinem Vater in die Lehre kam, war kein Betriebskapital mehr im Ge schäft vorhanden, und dazu etablierte ein 42jähriger Uhrmacher gehilfe hier in Stade ein neues Geschäft. Als bekannt wurde, dass der neue Uhrmacher jede Taschenuhr für 2,50 Mk. unter Garantie guten Gehens repariere, strömte fast jeder Besitzer einer kranken Uhr zu ihm, und in unserem Geschäft wurde der Ver dienst recht mager, denn es stellte sich heraus, dass die blosse Reinigung einer früher sehr sorgfältig reparierten Uhr nicht ge nügte, um einen zufriedenstellenden Gang derselben zu erzielen, und sobald ich meine vierjährige Lehrzeit beendet hatte, nahm ich eine Gehilfenstelle an, um bessere Arbeitsmethoden zu erlernen. Ich hatte auch das Glück, gute Werkstätten und Gelegenheit zur Vervollkommnung zu bekommen; aber im grossen und ganzen war es immer dasselbe. Ein Bild jener Zeit mag folgende Episode zeigen. Der berühmte Kessels in Altona nahm einen jungen Mann vermögender Eltern in die Lehre mit der Bedingung, ihn nicht eher zu entlassen, als bis er wirklich ausgelernt habe. Der sehr begabte Lehrling blieb auf diese Weise 8 Jahr dort. Schliess lich wurde eine Kondition in London auf Zuraten von Kessels angenommen. Am Tage seiner Abreise ri.ef der Lehrherr den Betreffenden in sein Zimmer mit den Worten: „So, nun will ich dir noch Mitteilung machen über ganz vorzügliche Arbeitsweisen, namentlich über das Regulieren der Boxchronometer, die ich dir bisher sorgfältig verheimlichte. “ Der junge Mann war dadurch ganz empört und dankte unklugerweise für die beabsichtigte Auf klärung. So wurde auch fast überall dem Gehilfen sorgfältig ver heimlicht, wieviel die neuen Uhren beim Einkauf kosteten. Durch einen Zufall wurde mir eine Gehilfenstelle in meiner Vaterstadt bei einem unverheirateten Uhrmacher, der 7 Jahre bei dem renommierten Lorenzen in Altona gearbeitet hatte, angeboten, und zwar mit der Aussicht, dass ich in einigen Jahren dessen Geschäft übernehmen sollte. Als ich am ersten Tage bei ihm arbeitete, erzählte er mir nun folgendes: „ Der Ohronometermacher Kessels hatte hinter seinem Hause einen kleinen Garten, zu dessen Bearbeitung ein alter Arbeitsmann
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