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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Spiralrolle mit Klemmscheibe zur Befestigung des inneren Spiralendes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 225
- ArtikelTagesfragen 226
- ArtikelWann darf man Postsachen, ohne sich einer Portohinterziehung ... 226
- ArtikelRichtwege beim Reparieren 227
- ArtikelAusführungsbestimmungen zu § 7, Absatz 2, und § 9, Absatz 2, des ... 229
- ArtikelDie elektrische Selbstaufzuguhr System Testdorf 230
- ArtikelSprechsaal 232
- ArtikelSpiralrolle mit Klemmscheibe zur Befestigung des inneren ... 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 234
- ArtikelVerschiedenes 237
- ArtikelKonkursnachrichten 239
- ArtikelPatentbericht 239
- ArtikelBriefkasten 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 233 machern eines Ortes ausgeführt. Durch diese Einigkeit würden die Verkäufe allen Nutzen bringen, währenddem der einzelne Verkauf Schaden und Missstimmung unter den Kollegen stiften dürfte. M. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Seit dem 1. Oktober 1909 ist das neue, bedeutend verschärfte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft, und es sind gewiss viele Fachgenossen begierig, wie sich dieses Gesetz, auf das viele Hoffnungen gesetzt werden, bisher bewährt hat. Zunächst sei bemerkt, dass alles Neue Zeit gebraucht, um sich einzuleben, und auch dieses Gesetz wird noch einiger Zeit bedürfen, um mit voller Wirksamkeit gehandhabt zu werden. Zunächst waren die Aus führungsbestimmungen für dieses Gesetz vielfach noch nicht er lassen, und dies mit Absicht, da diese Bestimmungen dem Brauche in den betreffenden Landesteilen angepasst werden sollten und die Wünsche der Beteiligten erst zu hören waren. Ferner müssen sich sowohl Polizeibehörden wie auch die Gerichte in die neuen Bestimmungen einarbeiten. Man darf also aus den ersten Ver suchen, die mit dem Gesetz gemacht werden, noch kein ab schliessendes Urteil über die Wirksamkeit des Gesetzes fällen. In Liegnitz hatten wir Gelegenheit, einen Versuch mit der Hand habung des Gesetzes zu machen, und wenn auch der Versuch vorläufig nicht nach Wunsch ausgefallen ist, so könnten andere dadurch den Vorteil ziehen, zu vermeiden, was bei uns hinderlich war. Da in einem Faehblatte der Sachverhalt nicht den Tat sachen entsprechend veröffentlicht war, wird es um so mehr inter essieren, den wahren Sachverhalt kennen zu lernen. Vor reichlich 3 Jahren kam aus Myslowitz der Uhrmacher Paul Mansei nach Liegnitz gezogen, der zunächst unter der Firma Emilie Mansei ein Uhrengeschäft eröffnete. In der kurzen Zeit ist er bereits in den dritten Laden umgezogen, und die Firma wurde in Paul Mansei umgeändert. Im Schaufenster prangte ein Schild mit Eeparaturpreisen: „Zylinder 1,50 Mk. Feder mit Garantie 1 Mk. usw.“ Im Februar d. Js. erschienen Anzeigen in den Tagesblättern: „Zehn billige Uhren- und Goldwarentage, wo auf die vordem niedrigst kalkulierten Preise ein Extra-Rabatt von 10 bis 20 Proz. gewährt wird. Für jede bei mir gekaufte Uhr leiste ich 3 Jahre ' Garantie; auch beim Verzüge nach ausserhalb wird dafür gesorgt, dass die Garantie für mich meine dortigen Kollegen übernehmen.“ Billige Ausnahmetage ist man bei Warenhäusern oder bei schnell dem Modewechsel oder dem Verderben unterliegenden Waren gewöhnt, nicht aber bei Uhren. Uhren und Goldwaren nehmen auch in der Gesetzgebung eine bevorzugte Stellung ein: das Hausieren damit ist verboten. Bei Ankauf von Uhren und Goldwaren ist Vertrauen in die Epellität des Verkäufers unerlässlich, und dieses Vertrauen darf nicht durch ungehörige Eeklame untergraben werden, sonst leidet das ganze Fach darunter. Ferner ist ein Uebertragen der Garantie auf fremde Plätze an unbekannte Uhrmacher ein Unding. Man kann doch unmöglich die Garantie in fremden Städten von unbekannten Uhrmachern ausführen lassen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Wir Waren im Verein einstimmig der Ansicht, dass hier ein Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Auch von den Nachbarstädten trafen Beschwerdebriefe von Kollegen ein, die ein Vorgehen gegen solche Anzeigen wünschten. Nach dem neuen Gesetz ist es ausreichend, Meldung bei der Polizeibehörde zu erstatten, die dann das Weitere veranlasst. Erscheint die Meldung begründet genug, so erhebt der Staats anwalt die Anklage. So war es auch in Liegnitz. Wir erstatteten Meldung an die Polizeibehörde, und nun griff der Staatsanwalt ein und führte den Prozess gegen Herrn Paul Mansei wegen un lauteren Wettbewerbs. Das Verfahren ist dadurch bedeutend ver einfacht, da keinerlei Anwaltskosten und sonstige Umstände denen erwachsen, die die Anzeige erstatten. Auch kann von einem Verlieren des Prozesses keine Eede sein, da ja nicht der Uhr macherverein, sondern der Staatsanwalt den Prozess führt. Es hat sich aber bei diesem'Verfahren der Nachteil herausgestellt, dass der Angeklagte durch seinen Verteidiger das Wort ergreifen kann, so oft es nötig ist. Auf der anderen Seite hat nur der Staatsanwalt das Eecht, das Wort zu ergreifen. Als Sachver ständige waren zwar geladen: der Vorsitzende des Uhrmacher vereins Liegnitz, der gerichtliche Taxator Goldarbeiter Augener und seitens des Angeklagten der Uhrenreisende Kammler. Der Verteidiger stellte gleich bei Beginn der Verhandlung den Antrag, den Vorsitzenden des Uhrmachervereins als Sachverständigen ab zulehnen, da er interessiert bei der Sache sei, und der Gerichtshof beschloss dementsprechend die Ablehnung. Dadurch wurde es dem Vorsitzenden des Vereins unmöglich gemacht, den Sach verhalt nach allen Eichtungen hin aufzuklären, wie es nötig ge wesen wäre. Er wurde nur als Zeuge, nicht als Sachverständiger, über einige Fragen betreffs Preis und Qualität von Uhren vernommen. Ein Staatsanwalt, und wenn es auch der beste wäre, kann nicht so in alle geschäftlichen Einzelheiten eingeweiht sein, wie ein Fachmann. Dem Fachmann war es aber nicht gestattet, aufklärend bei streitigen Fällen einzugreifen, da er als Sachver ständiger vom Gerichtshof abgelehnt worden war. Als Sachver ständiger wurde der vom Angeklagten geladene Uhrenreisende Herr Kammler angenommen, der nicht gelernter Uhrmacher oder Uhrenhändler ist, sondern früher in ganz anderen Branchen tätig war. Auch der gerichtliche Taxator Herr Augener, Goldarbeiter und Inhaber eines Pfandleihgeschäfts, gab sein Gutachten ab, und auf Grund dieser beiden Gutachten wurde der Angeklagte frei gesprochen. Dieser eine Fall beweist aber noch lange nicht, dass das neue Gesetz nicht wirksam genug sei. Man kann dagegen daraus lernen, wie es künftig besser gemacht werden muss. Vor allem würde es sich empfehlon, die Anklage nicht allein dem Staats anwalt zu überlassen, sondern als Nebenkläger der Klage beizu? treten, damit auch die Gegenpartei, nötigenfalls durch einen Eechts- anwalt, genügend zu Worte kommen kann. Dann würde das Eesultat anders ausfallen. Wenn der Prozess aber auch nur bewirkt hätte, dass, in Zukunft solche Anzeigen, die der Uhrenbranche nicht würdig sind, unterbleiben, so wären wir befriedigt, und das Gesetz hätte auch seine Schuldigkeit getan. Uhrmacherverein Bezirk Liegnitz. Alex. Orth, Vorsitzender. Spiralrolle mit Kleminsclieibe zur Befestigung des inneren Spiralendes. Die in Fig. 1 u, 2 abgebildete Spiralrolle ist Herrn Eichard Lange, Oberlössnitz, früher Uhrenfahrikant in Glashütte, unter Nr. 223 636 patentiert worden. Die Spirale wird bei dieser Eolle nicht mehr festgestiftet, sondern durch ein dünnes Metallplättchen angepresst. Der Erfinder schreibt uns darüber selbst folgendes: „Bekanntlich soll nach der Theorie von Jules Grossmann, Locle, der innere Befestigungspunkt der Spirale auf einer durch den Unruhmittelpunkt gezogenen Horizontalen liegen, wenn die Uhr hängt. Oft trifft man aber diesen Punkt nicht genau, oft erheischen trotzdem die Gangabweichungen in den Seitenlagen eine kleine Verlängerung oder Verkürzung der Spirale, die bisher durch ein- oder gar mehrmaliges Abstecken und Wiederanstecken, Eund- und Flachrichten der Spirale vorzunehmen war. Dabei kam es zuweilen auch vor» dass die Spirale innen abbrach oder beim Flachrichten stark gewendet werden musste. — Wie vielleicht noch bekannt sein wird, habe ich zur Beseitigung dieser Gang abweichungen schon früher ein gesetzlich geschütztes drehbares Spiralklötzchen angewendet und mit demselben auch vorzügliche Gangresultate erzielt. Die Einrichtung ohne Eücker ist auch sehr einfach, mit Eücker und Eückerfeder, wie solche immer verlangt werden, aber verhältnismässig kompliziert und teuer. — Nach jahrelangen, vielen und mühsamen Versuchen ist es mir nun gelungen, eine Spiralrolle herzustellen, mit welcher man die Spirale, sofern sie in der richtigen Weite ausgebrochen ist, nicht mehr anstiftet, sondern durch ein rundes, der Eundung der Eolle angepasstes Metallplättchen anpresst.“ —
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