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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 225
- ArtikelTagesfragen 226
- ArtikelWann darf man Postsachen, ohne sich einer Portohinterziehung ... 226
- ArtikelRichtwege beim Reparieren 227
- ArtikelAusführungsbestimmungen zu § 7, Absatz 2, und § 9, Absatz 2, des ... 229
- ArtikelDie elektrische Selbstaufzuguhr System Testdorf 230
- ArtikelSprechsaal 232
- ArtikelSpiralrolle mit Klemmscheibe zur Befestigung des inneren ... 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 234
- ArtikelVerschiedenes 237
- ArtikelKonkursnachrichten 239
- ArtikelPatentbericht 239
- ArtikelBriefkasten 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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»r. 16. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Landesverband württembergischer Uhrmacher. Am 11. und 12. Juli fand in Beutlingen im „Hotel Kronprinz“ der Ver bandstag württembergischer Uhrmacher statt. In Verhinderung des erkrankten Vorsitzenden Herrn Karl Müller, Stuttgart, eröffnete der .Ehrenvorsitzende Herr A. Krauss, Stuttgart, um 3 /411 Uhr vormittags die Versammlung. Er begrüsste neben den Kollegen insbesondere den Stadtvorstand, Herrn Ober bürgermeister Hepp, Herrn Dipl.-Ing. Direktor W. Sander, Schwenningen, Vorstand der Uhrmaeherfachschule Schwenningen und zugleich Vertreter der Königl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, sowie Herrn Handwerkskammer sekretär Freytag, und übergab er danach den Vorsitz an den ersten Stell vertreter des Vorstandes, Herrn Aug. Wolf, Stuttgart. Der Vorsitzende erteilte das Wort Herrn Oberbürgermeister Hepp, der im Auftrag der Stadtverwaltung die Erschienenen in launigen Worten herzlich willkommen hiess. Herr Kollege Lachenmann, Beutlingen, sprach namens der Beutlinger Kollegen, Direktor Sander, Schwenningen, im Auftrag der Königl. Zentralstelle, Handwerkskammersekretär Freytag im Auftrag der württembergisehen Handwerkskammern. ? ie Tagesordnung des Verbandstages umfasste ausser den üblichen ge schäftlichen Angelegenheiten ein interessantes Beferat von Herrn Direktor Sander über: „Organisation und Zweck der Uhrmacherfachschule Schwen ningen“ und bat zum Schluss seiner Ausführungen um wohlwollende Förderung der Schule. Der im Schulrat sitzende Ehrenvorstand Herr A. Krauss empfiehlt den Besuch der Schule aufs dringendste. — Das neue Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und das Ausverkaufswesen wurde von Herrn Sekretär Freytag in einem gemeinverständlichen, beifällig aufgenommenen Vortrag behandelt. — Der stellvertretende Vorsitzende Herr Kollege Wolf erstattete sodann Bericht über den Zentralverbandstag in München. Herr Kollege Lachenmann, Beutlingen, hielt ein Beferat über die vom Zentral verband der Deutschen Uhrmacher errichtete Einbruchshilfskasse. Er erläuterte das Wesen dieser Einrichtung in eingehender Weise und empfiehlt den Kollegen dringend, derselben beizutreten. Nachdem noch verschiedene berufliche Missstände erschöpfende Be sprechung gefunden hatten, erfolgten die Neuwahlen. Auf Vorschlag des Herrn Kollegen Bühler, Heehingen, wird der alte Vorstand per Akklamation einstimmig wiedergewählt. Nach Erledigung der Tagesordnung, gegen ^3 Uhr, hielt ein gemein schaftliches Mittagessen die Teilnehmer in fröhlichster Stimmung beisammen. Eine angenehme Ueberraschung war es, als ein Kollege in Betzniger Tracht im Auftrag der Firma Gebr. Junghans und Thomas Haller, Sehramberg, jedem Anwesenden eine Flasche „Neuestes amerikanisches Uhrenöl“ überreichte. Bei näherer Untersuchung stellte es sich heraus, dass die Flasche vorzüg liches Sohwarzwälder Kirschwasser enthielt. Eine grössere Anzahl Kollegen folgten hierauf einer Einladung des Herrn Dieterle, Direktor der Uhrenfabrik in Kirchentellinsfurt, zu eingehender Be sichtigung derselben; sie kehrten sehr befriedigt von dem Gesehenen zurück. Dann vereinigten sich sämtliche Kollegen zu einem Abschiedsschoppen im Garten des „Hotel Kronprinz“ bis zum Abgang ihrer Züge. Die in statt licher Anzahl zurüekbleibenden Kollegen unternahmen anderen Tags unter Führung der Beutlinger Kollegen einen schönen Ausflug über Giessstein auf Schloss Lichtenstein. Nach Besichtigung desselben wurde der Abstieg nach Honau unternommen und dort die Olgahöhle und Elfengrotte besucht. Der Verbandstag in Beutlingen 1910 wird allen Kollegen in angenehmer Er innerung bleiben. Der nächste Verbandstag findet in Stuttgart statt. In Vertretung des Schriftführers: Lachenmann, Beutlingen. Verschiedenes. Die Münchener Verträge haben folgende Firmen anerkannt, die nicht dem Grossistenverbande angehören: Badische Uhrenfabrik A.-G., Furtwangen; Faller & Sohn, Gütenbach in Baden; Furtwängler Söhne, Furtwangen. Innung Halle a. S. Die Mitglieder werden nochmals auf die Ver sammlung am 1. August, nachmittags 3 Uhr, aufmerksam gemacht. Ver sammlungslokal „Peissnitz“. Es findet eine Wasserfahrt mit Damen statt, zum Schluss Kränzchen auf der Bergschenke. Vorsicht heim Kauf von Uhren mit Leuchtblättern! Von einigen Schweizer Firmen werden Uhren mit Leuchtblättern verkauft, die nicht von den Vereinigten Uhrenfabriken von Gebr. Junghans und Thomas Haller, A.-G., Schramberg, geliefert sind Der Verkauf dieser Uhren verstösst gegen die Patentrechte der genannten Firma. Wir raten den Kollegen, sich zu über zeugen, ob die Leuchtblätter auf der Bückseite die Fabrikmarke „Junghans“ tragen und mit Patentnummern versehen sind. Auf jeden Fall aber lasse man sieh von den schweizerischen Fabriken Garantie geben, dass sie für alle Un annehmlichkeiten und für allen Schaden, der durch den Vertrieb anderer als „Junghans“ Leuchtblätter entsteht, aufkommen müssen! Die Nichtbeachtung des Vorstehenden kann die Beschlagnahme der betreffenden Uhren zur Folge haben. Die Bedaktion. Bochum. In der letzten Generalversammlung des Vereins „Vereinigte Uhren- und Goldwarengeschäfte Bochum“ wurde unter anderem beschlossen: energisches Vorgehen gegen einen Herrn Martin Löwendahl, Berlin. Derselbe hatte hier einen Laden aufgemacht, pries Uhren, Uhrketten, Bohemiadiamanten (alias „Kulinan“ - Diamant-Imitation) in der bekannten marktschreierischen Weise an. Wir Hessen uns sofort einen Posten dieser „Diamanten“ kommen, verteilten dieselben und vereinbarten einen Verkaufspreis von 0,25 Mk. pro Stück, Hessen grosse Plakate drucken mit der Aufschrift: „Bohemiadiamanten Bind gepresste Glassteine. Eine Konkurrenz pries diese unter grösser Beklame früher für 0,90 Mk., jetzt zu 0,50 Mk. an. Hier zu dem reellen Preis von 0,25 Mk. pro Stück zu haben.“ Die Mehrzahl unserer Mitglieder hefteten diese Plakate inmitten ihrer Schaufenster an und stellten die Sachen in hübscher Dekorierung aus. Der Erfolg war ein vollständiger. Herr M. Löwendahl hat unsere „ungastliche“ Stadt längst verlassen, obschon der Mietsvertrag bis Oktober lautete. Es wurde ferner gegen ihn Anzeige nicht allein wegen un lauteren Wettbewerbes, sondern auch wegen Betruges erstattet. Bochum. In dem bekannten Prozess gegen den Inhaber des hiesigen „Uhren- und Goldwarenhauses“ P. K. hat das Königl. Landgericht hier ent schieden: Der Beklagte wird verurteilt, zu unterlassen: a) die Bezeichnung „Uhren- und Goldwarenhaus“ anzuwenden; b) von seinen Schaufenstern — Mehrzahl — zu sprechen; c) das Angebot des Weckers „Pilot“, statt 4,50 Mk. nur 3 Mk., als ein Zeichen besonderer Leistungsfähigkeit hinzustellen. Eine Erhöhung der Trauringpreisei Auf dem Verbandstage der Edel metallgrossisten in Gmünd verhandelte man eingehend über die Trauring frage. Das Bestreben war darauf gerichtet, eine Konvention zu bilden, um die Unterbietungen möglichst zu beseitigen. Das Ergebnis der Beratungen sind die folgenden Abmachungen. Ob die Abmachungen einmal in Kraft treten werden, ist sehr fraglich. Jedenfalls wird es unsere Leser interessieren, von den Bestrebungen der Edelmetallgrossisten Kenntnis zu erhalten: Konvention über Verkaufspreise bezw. Gold- und Fassonpreise bei goldenen Trauringen, sowie die Konditionen für Detaillisten, also Ladengeschäfte. § 1. Goldene Trauringe dürfen von Fabrikanten und Grossisten, ganz gleich, ob vollständig oder nur teilweise Eigenfabrikation, nicht unter einem bestimmten Preise an Ladeninhaber verkauft oder auch nur angeboten werden; ganz gleich in welcher Art die Angebote erfolgen, auch bei solchen in Form von Preislisten. § 2. Die festgelegten niedrigsten Goldpreise sind: 333 375 417 500 560 585 750 830 900 917 950 980 1000 105 116 130 155 172 180 225 250 270 275 285 295 305 Etwa andere hier nicht aufgeführten Goldgehälter dementsprechend. § 3. Die festgelegten niedrigsten Fassonpreise sind: bis 585/000 Golde Glanz pro Dutzend . . Mk. 6.— unter 5 Stück pro Sorte per Stück ... „ 0.75 bis 585/000 Golde matt pro Dutzend ... „ 9.— unter 5 Stück pro Sorte per Stück ... „ 1.— bis 900/000 Golde Glanz pro Dutzend . . „ 9.— unter 5 Stück pro Sorte per Stück ... „ 1,25 bis 900/000 Golde matt pro Dutzend ... „ 12.— unter 5 Stück pro Sorte per Stück ... „ 1.50 bis 1000/000 Golde matt pro Dutzend . . „ 12.— unter 5 Stück pro Sorte per Stück ... „ 2.— § 4. Berechnung der Gravur pro Buchstabe mit 5 Pf. § 5. Berechnung der Portis, bei Teilsendungen einmalige Portoberechnung mindestens erforderlich. §6. Konditionen: Die Preise verstehen sich auf a) Kassenzahlung inner halb b Tagen; b) bei verlustfreier Kasse, Tratten oder Akzepten von einer Laufzeit bis zu 45 Tagen erhöht sieh der Fakturenbetrag um 1 Prozent; c) Bei Tratten oder Akzepten von einer Laufzeit bis zu 90 Tagen erhöht sich der Fakturenbetrag um 2 Prozent; d) Prolongationen in Ausuahmefällen auf längstens 6 Wochen zulässig unter Berechnung von 6 Prozent Zinsen, 1 j„ Prozent Provision, Wechselstempelmarken und Portoauslagen; e) Ueber 90 Tage offen bleibende Posten sind dem Kreditorenverein zur Beitreibung zu übertragen; Spesen zu Lasten des Kridars. (Kommissionslager sind unter allen Umständen unzulässig, die Ueberwachungskommission hat darauf zu achten.) § 7. Provisionen an Vertreter dürfen den Satz von 3 Prozent für Binge von 333/585 und 2 Prozent für die höheren Gehalte nicht überschreiten. Von der Provision darf in keiner Weise an den Abnehmer etwas abgegeben werden. Für Uebertretungen der Konvention ist der Fabrikant haftbar. § 8. Bei Annahmen von Gold darf die Wertbestimmung desselben die Berechnung auf Grund von Feuerproben zu 2750 Mk. pro Kilo keinesfalls übersteigen. § 9. Zurücknahme und Umarbeiten moderner oder unmoderner Trauringe dürfen nur auf Grund des Altgoldpreises zur Verrechnung gebracht werden, also Fassonvergütung usw. ausgeschlossen. Ebenso darf Silber nicht höher angenommen werden, als pro Kilo 6 Mk. unter dem jeweiligen Tageskurs. § 10. Vorstehende Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn Kollegen untereinander sich Binge und Gold gegenseitig überlassen. § 11. Bei Zuwiderhandlungen soll für jeden einzelnen Fall eine Kon ventionalstrafe von 500 Mb. gezahlt werden, und zwar in die Unterstützungs kasse des Verbandes der Deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede für unverschuldet in Not geratene Kollegen. Selbstverständlich kann diese Zahlung nur einmal für jeden Fall verlangt werden, es erlöschen durch einmal erfolgte Zahlung alle Ansprüche für diesen Fall. § 12. Entstehen über die Verpflichtung zur Zahlung der Konventional strafe Streitigkeiten, so soll mit Ausschluss der ordentlichen Gerichte ein Schiedsgericht entscheiden. Die Ernennung der Schiedsrichter und das Ver fahren wird durch die § § 1025 bis 1048 der 0. P. 0. geregelt mit der Mass- gabe, dass die von den Parteien ernannten Schiedsrichter einen Obmann zu wählen haben. Die Schiedsrichter und der Obmann sind aus der Zahl der Vertragschliessenden zu wählen. Können sich die Schiedsrichter über einen Obmann nicht einigen, so soll gemäss §1031 der C.P.O. das Gericht den Obmann ernennen. § 13. Wer zuerst den Gegner zur Benennung eines Schiedsrichters auf gefordert hat, ist berechtigt, das Verfahren zu betreiben, und es kann zur Er ledigung dieses Verfahrens kein neues wegen desselben Vertragsbruches ein geleitet werden, jedoch sind sämtliche Vertragsohliessende berechtigt, dem Kläger beizutreten, namentlich auch dem Schiedsgerichte das nötige Beweis material zu schaffen.
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