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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine alte Jahruhr mit zwei Federhäusern
- Autor
- Engelmann, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Moderne Geschäftsführung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Dauer der Lehrzeit im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 241
- ArtikelTagesfragen 242
- ArtikelHerford 243
- ArtikelDie Ermittlung der Selbstkosten 244
- ArtikelEine alte Jahruhr mit zwei Federhäusern 246
- ArtikelModerne Geschäftsführung 248
- ArtikelDauer der Lehrzeit im Uhrmacherhandwerk 248
- ArtikelSprechsaal 249
- ArtikelTurmuhrwerk mit elektrischer Minutenauslösung und elektrisch ... 249
- ArtikelAus der Werkstatt 250
- ArtikelKann der Prinzipal verlangen, dass der Angestellte während der ... 251
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 251
- ArtikelVerschiedenes 254
- ArtikelKonkursnachrichten 256
- ArtikelPatentbericht 256
- ArtikelBriefkasten 256
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Nr. 16. gebildet finden, besitzen Dr. Crusius auf Schloss Sahlis, Domherr Dr. Friederici. Leipzig, Prau Oberst von Hugo auf Schloss Osna brück, Ernst Zachariä, Leipzig, und, als Schenkung des verstorbenen Leipziger Oberbürgermeisters Dr. Tröndlin, das Verbandsmuseum des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Moderne Geschäftsführung. Unser Vertrauensmann in Buchfübrungsangelegenheiten, Herr Arth. Hartmann, Leipzig, Gemeindestrasse 36, hat ein kleines Buch geschrieben, das verdient, von allen Kollegen gründlich studiert zu werden. Der Titel des Buches lautet: „Wie soll ich meine Bücher führen? Was haben mir meine Bücher zu sagen?“ Ausführliche Anleitung zur Inventuraufnahme, sowie zum Ein richten, Führen und Abschliessen der Bücher. Das Buch kostet nur 1,20 Mk. Es enthält eine reiche Fülle neuer Anregungen und bildet einen Beitrag zu der Frage: „Wie verbessern wir unsere Lage?“ Als ein Beispiel aus dem Buche drucken wir mit der freundlichen Erlaubnis des Verfassers das Kapitel: „Bei spiel einer Kalkulationsrechnung“ ab: Angenommen ein Geschäft mit 20000 Mk. Lager hat im Durchschnitt jährlich durch Warenverkauf 24000 Mk. und durch Reparaturen 3000 Mk. Einnahmen, also zusammen 27000 Mk. Umsatz gehabt. Es will nun wissen, wie es zu kalkulieren hat, wenn sämt liche Bedürfnisse gedeckt und einige Gewinne erreicht werden sollen. Sein Etat stellt sich pro Jahr wie folgt: Ueberschlag Mk. Ladenmiete 2700,— Lieht, Heizung, Reinigung, Porti, Reisen, Steuern usw. 810,— Feuer- und Diebstahlsversicherung 135,— Gehilfenlohn, Kranken- und Invalidenkasse . . . 1350,— Gehäusemacher, Goldarbeiter, Graveur usw. . . . 640,— Abnutzung und Neuanschaffung der Werkzeuge, sowie des Sobaufensters und Mobiliars .... 270,— Abschreibung der Ladenhüter 810,— Reklame, Drucksachen, Schreib- und Packmaterial 270,— Verluste an Aussenständen 135,— ^ Skontoabzüge und Rabattmarken 1350,— 0 Verzinsung des Anlagekapitals 64o’— 2 Selbsterhaltung und Haushalt des Inhabers . . . 3240,— 12 vom Umsatz 10 Proz. 3 „ Vs n 5 „ 2 » 1 X 3 „ 1 „ ergibt 12150,— oder 45 Proz. für die notwendigsten Bedürfnisse. Soll nun noch ein kleiner Gesehäftsgewinn er reicht werden, und zwar in der bescheidenen Höhe von 1350,— also 5 „ so beziffert sich die Kalkulation auf 13500,— oder 50 Proz. Wenn nun der Preisstellung die oben aufgestellten 50 Prozent zugrunde gelegt werden, so müssten alle Waren mit 100 Prozent Aufschlag, also dem doppelten Einkaufspreise, ausgezeichnet und verkauft werden. Beziffert sich der jährliche Umsatz, wie oben gesagt, auf 27000 Mk., und es wird mit 50 Proz. kalkuliert, so wären es für 13500 Mk. Waren zum Einkaufspreise, welche sich in Wirklichkeit umgesetzt haben. Das Warenlager beträgt jedoch 20000 Mk., davon haben sich nur 2 / 3 des Lagers umgesetzt, mithin hat 1 / s gar keine Gewinne hervorgebraeht, sondern nur zur Erzeugung oben angeführter Verluste mit verholfen. Es ist daher sehr logisch, dass das Warenlager zu gross oder der Umsatz zu klein war. Bei richtiger Kalkulation dürfte das Lager nur etwa 12000 Mk. betragen oder, wenn mit dem oben angegebenen Lager gearbeitet werden soll, müsste ein Umsatz von mindestens 40000 Mk. zuzüglich Repara turen erzielt werden. Sofern sich der Umsatz noch vergrössert, so vermindert sich die Kalkulation, oder wenn der Prozentsatz behalten wird, vergrössert sich der Gewinn. Demnach werden wirkliche Gewinne erst dann erzielt, wenn der Normalumsatz überschritten worden ist und das Warenlager sich zum zweiten Male dreht. Es empfiehlt sich, die Waren gruppenweise zu ordnen und alle Artikel in gewisse Preisgrenzen einzuteilen. Die billigen laufenden Waren müssen unbedingt die normale Kalkulation haben, denn sie müssen das Geschäft erhalten und fortwährend ersetzt werden. Die weniger gangbaren Waren können je nach dem Artikel entweder höher oder niedriger kalkuliert werden. Seltene Geschäfte, die nur bei Gelegenheit gemacht werden, lassen auch ab und zu eine billigere Preisstellung zu, jedoch sollen solche Fälle nicht als Norm angesehen, sondern nur ausnahmsweise ge stattet werden. Jede Ware soll neben der Lagernummer den deutlich ausgedrückten Verkaufspreis angeben, damit der Käufer aussuchen kann, was ihm gefällt, und Vertrauen zum Geschäfte hat. Hält man im praktischen Leben Umschau und sieht man sich die Geschäfte bei Lichte an, d. h. so wie sie wirklich sind, so wird man bald erkennen, dass es mit der Kalkulation recht schlimm aussieht. Sehr viele Geschäfte kalkulieren leider über haupt nicht, sondern verkaufen darauf los und schaden sich und ihren Kollegen, überhaupt der ganzen Branche. Ich habe Fälle kennen gelernt, wo Geschäfte ihr Warenlager jährlich wohl ein- bis zweimal umgesetzt haben und dabei aber nicht aus dem Schneider herausgekommen sind. Offenbar liegt doch der Grund dazu in zu billigen Verkaufspreisen und zu niedriger Kalkulation. Auch erklärt sich die allgemeine Nieder lage dieser Branche einzig und allein im fälschen Kalkulieren. Solange nicht die Kalkulation als unbedingte Notwendigkeit er kannt und durchgesetzt wird, kann auch auf eine Aufbesserung der Verhältnisse nicht gerechnet werden, denn diejenigen Ge schäftsleute, die ohne jede Kalkulation arbeiten, drücken dermassen auf die soliden Geschäfte, dass auch diese viel Schwierigkeiten haben, ihre notwendige Kalkulation durchzuführen, um ihr Unter nehmen auf gesunder Basis zu erhalten. Es ist nur zu wünschen, dass dem jungen Nachwuchs in der Lehre oder Fachschule bei gebracht wird, dass ein Geschäft ohne Kalkulation nicht existieren bezw. selten etwas verdienen kann. Nur in 'einer richtigen Kalkulation, peinlicher Ordnung der Buchführung und gesunden Geschäftsführung liegt die Gewähr für ein sicheres Vorwärts kommen. Dauer der Lehrzeit im Uhrmacherhandwerk. (Ergebnis der Umfrage vom 5. Juli 1909.) I. Ergebnisse. Auf Veranlassung eines Gesuches des Ostpreussischen Uhr macherverbandes vom 18. April 1909 an die Handwerkskammer Königsberg um Festlegung der Lehrzeit im Uhrmachergewerbe auf 4 Jahre, veranstaltete diese letztere zu Anfang des Monats Juli durch Vermittelung der Geschäftsstelle des Deutschen Handwerks und Gewerbekammertages eine Rundfrage über die Dauer der Lehrzeit bei sämtlichen deutschen Handwerkskammern. Auf die Rundfrage antworteten sämtliche Kammern bis auf eine, Reutlingen, so dass die nachstehende, tabellarische Auf stellung eine klare, erschöpfende Uebersicht der diesbezüglichen Bestimmungen im ganzen Deutschen Reiche gewährt. In 20 Hand werkskammerbezirken ist die Lehrzeit nach Vorschriften, die seitens der betreffenden Handwerkskammern ergangen sind, auf 4 Jahre festgesetzt, in weiteren 14 währt sie der Regel nach, ohne be stimmte Vorschrift, 4 Jahre; im ganzen ist also in 34 Kammern oder in 47,2 Prozent sämtlicher Kammern das schon erreicht, was fast von allen Seiten, wie dies aus der Beantwortung der Rund frage hervorgeht, als erstrebenswertes Ziel für dies Gewerbe be zeichnet wird. Von 30 Handwerkskammern, in deren Bezirk die Lehrzeit 3 bis 4 Jahre dauert, haben elf keine besonderen Vor schriften erlassen, bei drei Handwerkskammern, Bromberg, Detmold und Wiesbaden, ist sie auf mindestens 3^2 Jahre normiert. Nahezu übereinstimmend halten auch diese 30 Kammern eine Herauf setzung der Ausbildungszeit auf 4 Jahre für wünschenswert und im eigensten Interesse des Nachwuchses für geboten, doch wird es eben je nach örtlichen Verhältnissen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Lehrlingseltern in das freie Ermessen des Meisters bezw. beim Abschluss des Lehrvertrages in das des Lehrlings und seiner Eltern gestellt, zu welcher Lehrzeit er sich verpflichten will, unter der überall selbstverständlichen Beobachtung des § 130a der Gew.-Ordn., nach dem die Lehrzeit mindestens 3 Jahre dauern, aber 4 Jahre nicht übersteigen soll. Diesen 64 Handwerkskammer bezirken gegenüber, in denen das Erstrebte gj,nz oder zum grössten
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