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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Dauer der Lehrzeit im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Turmuhrwerk mit elektrischer Minutenauslösung und elektrisch automatischem Aufzug
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 241
- ArtikelTagesfragen 242
- ArtikelHerford 243
- ArtikelDie Ermittlung der Selbstkosten 244
- ArtikelEine alte Jahruhr mit zwei Federhäusern 246
- ArtikelModerne Geschäftsführung 248
- ArtikelDauer der Lehrzeit im Uhrmacherhandwerk 248
- ArtikelSprechsaal 249
- ArtikelTurmuhrwerk mit elektrischer Minutenauslösung und elektrisch ... 249
- ArtikelAus der Werkstatt 250
- ArtikelKann der Prinzipal verlangen, dass der Angestellte während der ... 251
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 251
- ArtikelVerschiedenes 254
- ArtikelKonkursnachrichten 256
- ArtikelPatentbericht 256
- ArtikelBriefkasten 256
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Kr. 16. Allgetöeines Journal der Ührmacherkunst. 249 Teile erreicht ist, wollen die sieben Handwerkskammerbezirke (9,4 Prozent der Gesamtzahl), in denen die Lehrzeit nur 3 Jahre währt, nicht allzuviel bedeuten. Drei von diesen sieben Kammern, Koblenz, Strassburg und Würzburg, haben die 3jährige Lehrzeit durch besondere Bestimmung festgelegt. — Die Unterschiede, die sich nach der geographischen Verteilung der Kammerbezirke er geben, sind nur geringfügiger Natur; so haben von elf west deutschen Kammern sieben die 4jährige Lehrzeit, drei die 3 bis 4jährige und eine die 3jährige, während von zwölf ostdeutschen Kammern vier die 4jährige und acht die 3 bis 4jährige haben, aber keine die 3jährige hat. Ein wenig auffallend könnte nur der Umstand erscheinen, dass von den sieben Kammerbezirken, in denen die 3jährige Lehrzeit besteht, drei Süd- und Westdeutsch land angehören, doch mögen hierbei besondere lokale Verhältnisse im Gewerbe bestimmend gewesen sein. II. Tabellarische Aufstellung des Ergebnisses der seitens der Handwerkskammer Königsberg ver anstalteten Rundfrage über die Dauer der Lehrzeit im Uhrmacher handwerk. Die Lehrzeit im Uhrmaeherhandwerk währt: 1. 2. 3. 4. 4 Jahre nach besonderer Vorschrift der ohne besondere Vorschrift der 3 bis 4 Jahre 3 Jahre betreffenden Handwerkskammer betreffenden Handwerkskammer im Handwerks- im Handwerks im Handwerks kammerbezirk im Handwerks kammerbezirk kammerbezirk kammerbezirk 1. Aachen Braunschweig Altona* Augsburg (mit einigen Ausnahmen) 2. Arnsberg Köln a. Rh. Arnstadt* Coblenz f 3. Bielefeld Flensburg Aurich Freiburg i. B. (mit einigen Ausnahmen) 4. Chemnitz Frankfurt a. 0. Bayreuth Gotha 5. Darmstadt Gera Berlin Strassburg f 6. Dessau fHerzgt. Anhalt) Halle a. S. § Bremen* Ulm (mit einigen Ausnahmen) 7. Dresden Hamburg Breslau* Würz bürg f 8. Düsseldorf Karlsruhe Bromberg (3'k Jahre mindestens) 9. Insterburg © Osnabrück Kassel 10. Kaiserslautern Saarbrücken Danzig 11. Leipzig Schwerin i. M. Detmold (3Vs bis 4 Jahre 12. Lübeck Sigmaringen Dortmund 13. München Stralsund Erfurt* 14. Münster Stuttgart Greiz* 15. Oldenburg — Hannover* 16. Passau — Harburg 17. Plauen — Heilbronn 18. Stadthagen — Hildesheim* 19. Weimar — Konstanz 20. Zittau — Liegnitz 21. — — Magdeburg * 22. — — Mannheim* 23. — — Meiningen 24. — — Nürnberg 25. . — — Oppeln* 26. — — Posen 27. — — Regensburg 28. — — Stettin 29. — — Wiesbaden (3I/2 Jahre) — 30. — — Königsberg Sa. in 20 Hand in 14 Hand in 30 Hand in 7 Hand werkskammer werkskammer werkskammer werkskammer bezirken bezirken bezirken bezirken © Nur die Uhrmaeherinnung in Insterburg hat die Lehrzeit durch. Be schluss auf 4 Jahre festgesetzt. § Für Halle a S. ist inzwischen, auf Antrag der Uhrmacherinnung, eine 4 jährige Lehrzeit festgesetzt. * Die Handwerkskammern mit einem * haben für ihren Bezirk keine Bestimmungen über die Dauer der Lehrzeit im Uhrmacherhandwerk erlassen. f Die Handwerkskammern Coblenz, Strassburg und Würzburg haben die 3jährige Lehrzeit im Uhrmaeherhandwerk durch besondere Bestimmung fest gesetzt. (Deutsches Handwerksblatt.) - Spreclisaal, In dieser Rubrik räumen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigefübrt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Erwiderung auf den Schlüssabsatz des Artikels „Zur Besserung der Lage des Uhrmachers“ im Sprechsaal der Nr. 11 dieser Zeitung. Der Schreiber des genannten Artikels, Herr Kollege Werdo, hat es für angebracht gehalten, in dem oben bezeichneten Teil desselben eine interne Angelegenheit des Ham burger Uhrmachervereins in die breite Oeffentlichkeit zu tragen. Nur mit Widerstreben folge ich ihm auf dieses Gebiet, und würde es sicher unterlassen, wenn nicht meine Stellung als Lehrer der Fachzeichenklasse und als derzeitiger Obmann des Prüfungs ausschusses es erforderte, und wenn mein Ersuchen an Herrn Werdo, seine Ausführungen durch das längst eingegangene Urteil des Herrn Professor Strasser zu ergänzen, nicht erfolglos ge blieben wäre. Herr W. berichtet in dem angezogenen Artikel, dass der von einem Lehrling als Prüfungsstück angefertigte Haken von dem Hamburger Prüfungsausschuss das Prädikat „gut“ erhalten habe, aber von der Prüfungskommission des Deutschen Uhrmacherbundes als unrichtig bezeichnet sei, dass ferner die anwesenden Kollegen in einer Versammlung (5. Mai) nach „Betrachtung“ ihr Gutachten dahin abgegeben hätten, einen solchen Haken noch nicht gesehen zu haben, und zum Schluss soll der Haken Herrn Professor Strasser übersandt werden. Dazu bemerke ich: 1. Dass der betreffende Prüfling nicht für die Anfertigung des Hakens allein, sondern für seine gesamte Prüfungsarbeit das Prädikat „sehr gut“ erhielt. Er hatte diese Aufgabe in bester Weise erfüllt, nur hatte er versäumt, ein besseres Kad zu machen, trotzdem ich mich erboten hatte, für ihn ein richtiges zu schneiden; die Zähne des alten ßades waren viel zu schräg, dazu beträgt die Zähnezahl 45. 2. Die Arbeiten wurden von dem Lehrherrn des Prüflings an die Prüfungskommission des Deutschen Uhrmacherbundes, welche alljährlich eine Prämiierung von Lehrlingsarbeiten ver anstaltet, gesandt, aber leider wurden die Hilfsscheiben, die zur Herstellung und zur Beurteilung unbedingt notwendig sind, nicht beigefügt, und darauf ist der Irrtum der Berliner Kollegen zurück zuführen, wenn sie der Meinung waren, dass der Ausgang des Hakens zu steil sei. Der Haken konnte keine andere Form er halten, wenn er theoretisch richtig nach der Zeichnung gemacht wurde. 3. Dass in der betreffenden Vereinsversammlung hier in Ham burg keiner der anwesenden Kollegen Verständnis von Theorie für sich in Anspruch nahm, was Herr Werdo für seine Person noch durch die Worte zum Ausdruck brachte: „Ich verstehe zwar nichts von Theorie, aber das kann ich so sehen, dass der Haken nicht richtig ist“. 4. Dass Herr Professor Strasser schon Anfang Juni sein Urteil dahin abgegeben hat: „Zeichnung und Haken sind voll kommen richtig.“ Ich habe in der betreffenden Versammlung meinen Standpunkt rein sachlich vertreten, aber leider nur bei wenigen Verständnis gefunden. H. A. Meinecke. Turmuhrwerk mit elektrischer Minutenauslösung und elektrisch automatischem Aufzug. Turm- oder Grossuhren mit elektrischer Minutenauslösung kommen bei elektrischen Zentraluhrenanlagen zur Verwendung, wenn es sich um den Antrieb freigehender, dem Wind und Weiter ausgesetzter Zeiger handelt. Die Werke der elektrischen Neben uhren sind bekanntlich nicht im stände, solche freigehenden Zeiger im Freien auf die Dauer gut und sicher zu betreiben. Die Turm uhrwerke für grössere freigehende Zeiger werden durch ein Ge wicht betrieben, das entweder alle 8 Tage von Hand oder in be-
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