Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- ArtikelTagesfragen 274
- ArtikelSchuldscheine über Abzahlungskäufe sind stempelpflichtig 275
- ArtikelAntike und moderne Stunden (Fortsetzung des gleichbetitelten ... 275
- ArtikelDie Transportpendel 277
- ArtikelSprechsaal 280
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (II) 280
- ArtikelAusstellung auf dem II. Verbandstage des Niedersächsischen ... 282
- ArtikelEchte gewachsene und synthetische Edelsteine 283
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 284
- ArtikelVerschiedenes 285
- ArtikelKonkursnachrichten 287
- ArtikelVom Büchertisch 288
- ArtikelPatentbericht 288
- ArtikelBriefkasten 288
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 281j Verein Berliner Uhrmacher, E. V. Wir weisen unsere Mitglieder auf die am Dienstag, den 20. Sep tember, abends 8'/a Uhr, in den Industrie-Festsälen stattfindende Monats versammlung besonders hin und wollen nicht unerwähnt lassen, dass eine Reihe wichtiger Angelegenheiten zur Verhandlung kommen, weshalb das Er scheinen eines jeden Mitgliedes geboten ist. Die vorläufige Tagesordnung lautet: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Bericht über die letzte Versammlung. 3. Vortrag über die neue Handwerker-Krankenunterstützungkasse. . 4. Vortrag über den Unterricht der Fachblasse an der Pflichtfortbildungs schule I. 5. Bericht über die Tagung des Deutschen Uhrmacherbundes. 6. Die Schäden der Uhrmacher durch den Verkauf der Leihhäuser. 7. Verschiedenes und Entgegennahme von Anträgen aus der Versammlung. Näheres ist aus unseren „Nachrichten' 1 zu ersehen. Der Vorstand. Albert Bätge, 1. Vorsitzender. Uhrmacherverein Bernburg. Den geehrten Mitgliedern hierdurch zur gell. Kenntnis, dass unsere nächste Versammlung nicht am 5., sondern erst am 12. Oktober d. J. statt findet, und bittet um vollzähliges Erscheinen Der Vorstand. Uhrmacherzwangsinnung Halle a. S. Unsere nächste ordentliche Quartalsversammlung findet am Montag, den 3. Oktober, nachmittags 3 Uhr, im Ratskeller statt. Die Mitglieder sind verpflichtet, zu erscheinen. Unentsehuldigtes Fernbleiben kostet 1 Mk. Strafe. Jedes Mitglied kann sich aber durch einen anderen Kollegen vertreten lassen; zu diesem Zwecke ist eine schriftliche Vollmacht auszustellen. Tagesordnung: 1. Protokollverlesung und Eingänge. 2. Wahl eines Vorstandsmitgliedes. 3. Antrag auf Regelung der Gehilfenunterstützung. 4. Festsetzung der Prüfungstermine. 5. Antrag, dass die Prüflinge, die ausserhalb der festgelegten Prüfungs- zeit geprüft werden wollen, die entstehenden Kosten zu tragen haben. 6. Zentralverbands - Angelegenheiten. 7. Beschlussfassung darüber, dass die Veröffentlichung von Reparatur preisen, die eine Herabwürdigung unseres Standes herbeiführen, also somit gegen die guten Sitten verstossen, unter Strafe gestellt werden. 8. Verschiedenes. 9. Vortrag des Kollegen W. König über: Der unlautere Wettbewerb und seine Bekämpfung. Wir bitten unsere Mitglieder, etwaige Wünsche und Anträge bis zum 18. September an den Unterzeichneten gelangen zu lassen, damit sie noch in der Nummer vom 1. Oktober veröffentlicht werden können. Die obige Tagesordnung stellt eine äusserst interessante Tagung in Aus sicht und rechnen wir deshalb auf einen recht zahlreichen Besuch. Mit kollegialen Grüssen G. Uhlig, Obermeister. Zwangsinnung Harburg (Elbe). Unsere nächste ordentliche Innungsversammlung findet am Montag, den 3. Oktober, abends 8V2 Uhr, in G. Meyers Casino, Brückenstr. 3, statt. Tagesordnung: 1. Uebernahme der Lieferung des „ Allgemeinen Journals der Uhr- macherkunst“ an sämtliche Mitglieder durch die Innung. 2. Uebernahme der Lieferung der „Handwerkerzeitung“ an sämtliche Mitglieder durch die Innung. 3. Beitritt zum Unterverband Norden. 4. Lokalveränderung. 5. Beitritt zum Handwerkerbund. 6. Anschaffung eines Innungsschrankes. 7. Verschiedenes. Die Mitglieder werden gebeten, recht pünktlich und zahlreich zu er scheinen. Der Vorstand. I. A.: Emil Hoffmann, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Nächsten Montag, den 19. September, abends 9 Uhr, findet im „Mariengarten“ zwanglose Monatsversammlung statt. Um den kollegialen Verkehr zu heben, ersuchen wir die werten Mitglieder, zahlreich zu erscheinen. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. Niedersächsischer Uhrmacher-Unterverband. Unsere Mitglieder machen wir darauf aufmerksam, dass alle Sendungen für denVerband laut Beschluss des Verbandstages Herford nur an den Vor sitzenden, Herrn Kollegen Jul. Reinhard, Hannover, Seilwinderstr. 5, zu richten sind. Uhrmacherzwangsinnung Reichenbach-Nimptsch (Schles.). Unsere Innung hielt am 28. August ihre Mitgliederversammlung ab. Der Vorsitzende eröffnete gegen 3 Uhr die Sitzung, welche die erste seit Einrichtung der Innung ist. Nachdem den Mitgliedern die Statuten überreicht waren, wurde der aufgestellte Haushaltsplan unverändert genehmigt. Die Versammlung wählte sodann die Kollegen Seidel und Hirsch, Reichenbach, zu Prüfungs meistern, sowie die Herren Drieschner und Bartsch, Reiohenbach, zudem Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen. Es wird dann noch ein Antrag einstimmig angenommen, gegen gewisse Firmen energisch vorzugehen. Hiernach ergriff der Vorsitzende das Wort zu einem halbstündigen Vortrag über Entstehen, Zweck und Ziele des Handwerks, bezw. der Innungen, welcher dankbar aufgenommen wurde. Ausflüge der Innung nach der Freiburger Uhrenfabrik, sowie nach dem Nickelbergwerk und den Magnesiagruben bei Frankenstein werden angeregt. Gegen 6 Uhr wurde die Versammlung geschlossen. H. Hirsch. Rheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede (Sitz Köln). Einladung zu dem vom 28. bis 30. September 1910 in Düsseldorf, Städtische Tonhalle, Tonhallenstrasse, stattfindenden VIII. Verbandstage. Mit dieser Tagung ist wiederum eine Ausstellung in Uhren aller Art, Bijouterien, Schaufensterdekorationen usw. verbunden. Die bis heute vor liegenden Meldungen von Ausstellern berechtigen zu der Annahme, dass dieselbe reicher beschickt werden wird, als die bisherigen. Kollegen, die keiner Vereinigung angehören und den Verbandstag zu besuchen wünschen, wollen sich zwecks Zustellung einer Einladung mit Tagesordnung an den zweiten Schriftführer Kollegen Herrn H. Laehenmeyer, Köln, Schildergasse 29, wenden. Anmeldungen als Mitglied des Verbandes sind an den Kollegen Herrn Jean Dilger, Köln, Alter Markt 69, zu richten. Der Vorstand. I. A.: Fr. Schwank, Vorsitzender. Unser langjähriger, pflichttreuer Kassierer, unser lieber Kollege August Hain, ist fern von der Heimat, auf einer Erholungsreise in Gotha, an einem Sehlaganfall plötzlich verschieden. Wir betrauern diesen unerwarteten Hingang aufs tiefste und werden dem uns unvergesslichen braven Kollegen für alle Zeiten ein dankbares Andenken bewahren. Landesverband württembergischer Uhrmacher, Carl Müller, Vorsitzender. —»*04— Verschiedenes. Ein altes Privilegium des Königl. Leihamts in Berlin. Bekannt lich hat der Deutsche Handwerkertag auf die schädlichen Wirkungen der Pfandleihen für den gesamten Handel, insbesondere aber für den Uhren- und Goldwarenhandel, nachdrücklichst hingewiesen. Von grossem Interesse dürfte daher ein Urteil der Berufungskammer des Königl Landgerichts I in Berlin vom 29. September 1909 sein, das sich mit der privilegierten Stellung des Königl. Leihamts in Berlin beschäftigt. Es dürfte nicht unbekannt sein, dass nach geltendem Recht jeder, der gestohlene, verlorene oder sonstwie abhanden gekommene Sachen ankauft oder zum Pfände nimmt, diese dem berechtigten Eigentümer ohne Wertersatz zurüekgeben muss. Es ist daher für den Uhr macher und Goldschmied stets ein gewagtes Unternehmen, von Unbekannten Wertsachen anzukaufen; denn er kann immer darauf gefasst sein, dass er diese Sachen, wenn sie etwa irgendwo gestohlen sind, ohne eine Entschädigung wieder herausgeben muss. Bei einem besonders billigen Erwerbspreis riskiert er bei alledem noch, in den Verdacht der Hehlerei zu kommen. — Das Königl. Leihamt in Berlin, das im Grunde doch weiter nichts als ein Privatunternehmen des Staates ist, hat nun in dieser Beziehung eine auffallend privilegierte Stellung. Wie das Berufungsgericht ausführt, ist für das Königl. Leihamt in Berlin noch ein Reglement aus dem Jahre 1834 in Wirkung, in welchem es heisst, dass „das Königl. Leihamt die von ihm angenommenen Pfänder an niemand, auch nicht an gerichtliche Behörden, anders als gegen vollständige Befriedigung wegen des Kapitals, der Zinsen und der etwaigen Kosten aus zuliefern verpflichtet“ sei. Diese Vorschrift ist durch das Bürgerliche Gesetz buch nicht beseitigt worden, da das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Ge setzbuch ausdrücklich die landesgesetzlichen Bestimmungen in dieser Beziehung, aufrecht erhalten hat. Auf kommunale und private Pfandleihen findet das erwähnte. Reglement aus dem Jahre 1834 keine Anwendung. Nehmen diese gestohlene Gegenstände zum Pfand, so müssen sie sie auf Verlangen des be rechtigten Eigentümers ohne Ersatz wieder herausgeben. — Da, wie erwähnt, der Betrieb des Königl. Leihamts in Berlin sich von einem Privatbetriebe kaum unterscheidet, so ist diese privilegierte Stellung doppelt auffallend. Der kleine Geschäftsmann, der im besten Glauben und zu reellem Preise eine Sache erstanden hat, die sich später als gestohlen herausstellt, büsst sein Geld ein, da er sie ohne Entschädigung herausgeben muss. Zu der Zeit, als das Reglement erlassen wurde, und bis zum 1. Januar 1900 bedeutete dieses keines-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder