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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kurze Nachricht über niedersächsische und westfälische Meister der Uhrmacherkunst und ihre Werke; von 1380 bis 1600
- Autor
- Martin, Henri
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 305
- ArtikelTagesfragen 305
- ArtikelKurze Nachricht über niedersächsische und westfälische Meister ... 306
- ArtikelVIII. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 309
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (IV) 310
- ArtikelUeber die Ausbildung der Uhrmacherlehrlinge 312
- ArtikelAus der Werkstatt 315
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 316
- ArtikelVerschiedenes 317
- ArtikelKonkursnachrichten 319
- ArtikelPatentbericht 319
- ArtikelBriefkasten 319
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 319
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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306 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 20. Polizeibehörde und bei der Stadtpolizei hatte keinen Erfolg, da ein regelrechter gesetzmässiger Schuldtitel vorlag. Nun wurde eine schriftliche Eingabe an das Fürstliche Amts gericht gemacht, in welcher auf ganz bestimmte Personen hin gewiesen wurde. Diese Annahme, dass es sich auch in diesem Falle um die schon seit längerer Zeit ihr Un wesen treibenden Händler Schöttle aus Oberndorf am Neckar, zurzeit in Erfurt, Gutjahr, Gastwirt aus Pforz heim, und Wolschko in Erfurt handle, bestätigte sich, und geht ihre Manipulation folgendermassen vor sich: Der erstere verkauft irgendwoher bezogene Waren an den zweiten oder dritten, verklagt ihn sofort und erhält so einen rechtskräftigen Schuldtitel in die Hand. Mit diesem reisen nun die Leute in friedlicher Eintracht von Ort zu Ort, und mietet sich der zweite auf Tage oder, wie in Arnstadt, auf Stunden ein, der erstere benachrichtigt den Gerichtsvollzieher, und die Pfändung geht vor sich nach Gesetz und Eecht. Natürlich dringt der Kläger auf schleunigste Versteigerung, was eventuell durch Ver sprechungen erzielt wird. In den meisten Fällen sind die Leute gar nicht polizeilich angemeldet, so dass Bestrafung ein treten kann. Nunmehr wurde die dem Gerichtsvollzieher vorstehende Be hörde dem Einspruch insofern gerecht, indem sie eine gründliche Prüfung der Akten vornahm. Inzwischen war der Versteigerungs termin herangekommen, und da sich kein Sachverständiger fand, der der Versteigerung als solcher beiwohnen sollte, wurde die selbe vertagt. Leider wurde festgestellt, dass ein sich sonst über legen glaubender Kollege in A., der auch die Eingabe mit unter schrieben, sich hergegeben hatte, die in den Akten liegende Taxe zu prüfen und für richtig zu erklären, wofür er 2,50 Mk. erhielt. Nun setzte eine sehr eifrige Nachforschung über die oben genannten Händler ein, die sehr wertvolles Material lieferte. Welches sind nun die Mittel, erfolgreich gegen solche Schäden vorzugehen? Ist eine solche Versteigerung angesetzt, so ist es das erste, dass die Uhrmacher und Goldarbeiter einig sind und keine Taxe machen und sich nicht als Sachverständige hergeben. Die Gerichtsvollzieherordnung schreibt vor: Bei Versteige rungen von Kunstgegenständen, Schmuck, Kostbarkeiten, Uhren, Goldwaren muss eine regelrecht angefertigte Taxe vorliegen, die Versteigerung darf nur im Beisein eines einwandfreien Sach verständigen vor sich gehen 1 ). Infolge des zusammengekommenen Materials aus allen Plätzen, wie Weimar, Gotha, Erfurt, Jena, Nordhausen, wo die in Frage kommenden Händler schon Gastrollen gegeben hatten, gestattete dies dem Fürstlichen Amtsgericht einen Einblick in die Akten, und es wurde festgestellt, dass eine Beanstandung im zweiten Termin Erfolg haben musste. Im zweiten Versteigerungstermine hatte der Versteigerer einen auswärtigen Sachverständigen gewonnen und gab vorher eine Er klärung desselben ab bezw. verlas eine solche, wonach die Taxe geprüft und für richtig befunden und die Waren genau taxiert seien. In diesem Termine nun trat beim ersten Stücke, eine Herren uhr, Metall versilbert, 3 / 4 Platine ohne Steine, ein Arnstädter Kollege vor und beanstandete den Verkauf, erhob Einspruch wegen un richtiger Taxe und beanstandete den Sachverständigen. Die Taxe war nicht eigenhändig vom Sachverständigen angefertigt, sondern allem Anschein nach vom Gläubiger oder Schuldner selbst, ferner schien der Sachverständige nicht ganz einwandfrei. Es wurde nun sofort eine persönliche Meldung beim Gericht gemacht, und da der Gerichtsvollzieher keinen Bescheid vom Ge richt bekam, hob er den Termin auf. Eine Beschwerde oder Schadenersatzklage ist bis heute den Beanstandern noch nicht zugegangen. Hätte nun der Gerichtsvollzieher, im guten Glauben seine Sache sei ganz in Ordnung, trotzdem die Versteigerung fortgesetzt, so hatte die Polizei ein anderes Mittel bereit. Da durch die ein gegangenen Berichte aus den verschiedenen Städten über die Personen und die Art ihrer Manipulationen festgestellt war, dass 1) Die Bestimmungen sind nicht überall die gleichen. dieselben im gegenseitigen Einverständnis, also Schuldner und Gläubiger, die Pfändung vornehmen lassen und dieselben sich, wie schon erwähnt, nur ganz vorübergehend aufhalten und sich meistens gar nicht anmelden, so nahm die Polizei an, es handle sich um Umgehung der Gewerbeordnung, und da der Verkauf von Waren im Umherziehen laut Bestimmungen des Wander gewerbes mit einer Extrasteuer von 120 Mk. herangezogen wird, so wird diese Steuer sofort auferlegt. Ausserdem ist es aber verboten, im Umherziehen Uhren und Gold waren zu verkaufen, und daher hätte die Polizei den Verkauf verhindert und die Waren für Strafe und Kosten beschlagnahmt, auch hätte sie den Besitznachweis von dem Verkäufer, d.h. Gläubiger verlangt. Allen Kollegen empfehlen wir daher, sobald solche Annonce erscheint, ähnlich wie wir vorzugehen und sich eventuell Material und Akten vom Polizeikommissariat Arnstadt, Herrn Kommissar Ganz, kommen zu lassen. -I U Kurze Nachrichten über' niedersächsische und westfälische Meister der Uhrmacherkunst und ihre Werke; von 1B80 bis 1600. Von Henri Martin in Dresden. [Nachdruck verboten.] rs^psVleichwie im übrigen Deutschland nach der Erfindung der ßäderuhren (Gewichtuhren), die vermutlich zuerst in Hj|iHf Italien vor sich gegangen, bald an verschiedenen Orten 1 —' Uhren dieser Art auf Kirchtürmen errichtet worden waren, so gab es auch im alten Lande der Sachsen, in Nieder sachsen und in Westfalen, bereits im 14. Jahrhundert Städte und Ortschaften, deren Kirchtürme Gewiehtsräderuhren besassen, die heimische Meister verfertigt hatten. Und diese Uhrenmacher im eigentlichen Sinne des Wortes waren daselbst, trotz der frühen Periode, wie auch späterhin noch, ziemlich zahlreich vertreten und sie selbst wohlgeschickt und arbeitsfreudig gewesen. Ersteres wird erklärlich, wenn man weiss, dass die genannten Länder damals ein grosses Gebiet umfassten, das sich fast über den ganzen Nord westen Deutschlands bis weit nach Mitteldeutschland hinein erstreckte. Was zum ändern die Leistungsfähigkeit dieser Meister anbelangt, so ist zu sagen, dass ihre Erzeugnisse in der aller ersten Zeit natürlich nur einfacher Art gewesen sind, und dass letzteren erst in späterer Zeit von ihren Verfertigern eine ge diegenere Ausführung, die im weiteren Gange der Zeit die bisher immerhin noch einfache Räderuhr, hier und da sogar zur Kunst uhr gestaltete, indem ihr astronomische Darstellungen und auto matisches Figurenwerk beigegeben wurde. Die Ueberlieferimgen, die über diese frühen niedersächsischen und westfälischen Uhr macher und Uhrenkünstler und ihre Werke Aufschluss geben sollen, sind leider nicht besonders zahlreich und inhaltsreich; sie enthalten zuweilen nur den Namen des Meisters und vielleicht noch das Jahr seines Wirkens. Trotz dieser Mängel wollen wir doch den Versuch machen, die diesbezüglichen Archivalien, deren Auffindung in der Hauptsache dem Kreisgeriehtsregistrator Sack in Braunschweig zu danken gewesen ist, im Verein mit noch einigen weiteren Quellenschriften, die hierher gehören, zu be arbeiten, um sie dadurch namentlich in Fachkreisen bekannt werden zu lassen, denn selbst bei der Knappheit ihres Textes liefern diese wertvollen Berichte immerhin den Beweis, dass die Uhrmacherkunst auch in diesen Teilen Deutschlands schon zeitig und erfolgreich gehandhabt worden ist. Wenn ihre Vertreter auch lange nicht jene Kunstfertigkeit zu erreichen vermochten, die den süddeutschen Meistern innewohnte und deren Werke uns darum immer wieder von neuem entzücken, so dürfte es doch wohl berechtigt sein, auch einmal dieser Uhrmacher zu gedenken, die in den nordwestlichen Niederungen Deutschlands, an der Unter elbe, der Weser und weiterhin, ihren Wohnsitz hatten. Um besser verständlich zu sein bezw. um ein klareres Bild von dem Entwickelungsgange der Uhrmacherkunst in Nieder sachsen und Westfalen — wenn man überhaupt von einem solchen im eigentlichen Sinne hier sprechen kann — geben zu können,
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