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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VIII. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede (Schluss aus Nr. 20)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 321
- ArtikelTagesfragen 322
- ArtikelFachkonferenz der Interessenverbände der Gold- und Uhrenbranche ... 322
- ArtikelSprechsaal 325
- ArtikelVIII. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 327
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (V) 329
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 330
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelKonkursnachrichten 336
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelPatentbericht 336
- ArtikelBriefkasten 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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328 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Mr. Ü. Wurrmann, als Vorsitzender der Handwerkskammer, Dr. Wilden, als Syndikus der Handwerkskammer, August Heckei, als Vor sitzender des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, Carl Marfels, als Vorsitzender des Deutschen Uhrmacherbundes, Jul. Reinhard, als Vorsitzender des Niedersächsischen Unterverbandes und Karl Haas, als Vorsitzender der Taschenuhrabteilung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten. Der Fachpresse spricht der Vorsitzende Dank aus für die tatkräftige Unterstützung und für das gute Einvernehmen im vergangenen Jahre. Als Vertreter der Presse begrüsst der Vorsitzende die Herren Wildner, Schultz und König. Ein Kaiserhoch schloss die Begrüssungsansprache. Es folgten die üblichen Erwiderungen der genannten Ehrengäste. Hierauf wurde zu Punkt 5 der Tagesordnung, Bericht über den Bundestag, übergegangen. Der Vorsitzende konnte sich kurz fassen, da über die Tagung in der Fachpresse ausführlich be richtet worden ist. Nur einzelne Punkte hob der Vorsitzende hervor, so die Aussprache über die Detailpreislisten der Fabri kanten. Es wurde auch bekanntgegeben, dass die Firma Lange & Söhne, Glashütte, ihre Eabattsätze erhöht habe. Die Gründung einer Einbruchshilfskasse wurde als dringend notwendig erkannt und der Wunsch ausgesprochen, dass der Zentralverband und der Uhrmacherbund Zusammengehen sollten. Herr Kollege Brünninghaus, Lüdenscheid, spricht seine Freude darüber aus, dass jetzt auch der Deutsche Uhrmacher bund die Möglichkeit der Gründung einer Einbruchshilfskasse eingesehen habe. Herr Marfels hebt hervor, dass er früher das Bedenken gehabt habe, dass die Versicherungsgesellschaften den Uhrmachern, die Mitglied der Hilfskasse wären, einen eventuellen Schaden nicht vergüten würden. Diese Bedenken haben sich jedoch als nicht zutreffend erwiesen. Ueber die Frage der Preislisten entspann sich eine sehr lebhafte Debatte und wurde folgende Resolution einstimmig an genommen : „Die heutige Versammlung erklärt es für dringend er forderlich, dass die Fabrikanten und Grosshändler keine Detail- • Preislisten aufstellen, sondern die Festsetzung des Verkaufs preises den Uhrmachern überlassen.“ Bei Punkt 7 der Tagesordnung: Wie verhalten sich die orts ansässigen Uhrmacher gegenüber der Einrichtung öffentlicher Uhren durch Gesellschaften oder Gemeinden? wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Einrichtung von Zentraluhranlagen in grösseren Städten einem Bedürfnis entspräche.-Von den Gesell schaften wird jedoch dahin gestrebt, sich ein Monopol zu sichern und Privatanschlüsse zu legen. Sollte in grösseren Städten die Errichtung derartiger Anlagen erwogen werden, so wäre zunächst die Bedürfnisfrage zu prüfen; läge ein Bedürfnis vor, so müsste die Gemeindevertretung an die Uhrmacher herantreten, damit diese die Ausführung übernähmen. Wünschenswert wäre ein gemeinsames Vorgehen von seiten der Uhrmacher. Herr Kollege Hünteler, Essen, spricht sich dafür aus, dass derartige Anlagen nur von Uhrmachern ausgeführt werden. Ge wöhnlich wäre jedoch die Anlage schon vergeben, wenn man sich an die Uhrmacher wende. Mit Hilfe der Handwerkskammern müsste man dahin streben, dass die Gemeindebehörden derartige Arbeiten an die ansässigen Handwerker vergäben. Herr Dr..Wilden weist daraufhin, dass in erster Linie zur Selbsthilfe geschritten werden müsse. Die Handwerkskammer Düsseldorf habe erkannt, dass die elektrischen Uhren eine Zukunft haben würden und habe sie deshalb mehrere Kurse über elek trische Uhren unter der Leitung des Herrn Kollegen Stade ver anstaltet, die auch sehr gut besucht worden wären. Der Einfluss der Handwerkskammern auf die städtischen Verwaltungen sei ein sehr geringer, und wäre es vor allem auch Aufgabe der Handwerker selbst, auf die Stadtverordneten einzuwirken. Ueber die Kassenrevision, als Punkt 8 der Tagesordnung, berichtet Herr Kollege Gockel, Remscheid; er habe zum achten Male die Kasse geprüft und gefunden, dass diese mustergültig geführt sei. Er spricht dem Kassierer seinen Dank aus und bittet um Entlastung. Die Entlastung wurde dem Kassierer einstimmig erteilt. Anträge hat die Innung Remscheid gestellt, und zwar als ersten: „Der Verband möge an die Fabrikanten und Grossisten herantreten und darauf hin wirken, dass die Furnituren ein heitlich nach dem metrischen Masse gemessen werden.“ Nachdem Herr Kollege Gockel den Antrag kurz begründet hatte, wurde derselbe einstimmig angenommen. Ueber den zweiten Antrag, sich gegen eine Wertzuwachs steuer auszusprechen, referiert gleichfalls Herr Kollege Gockel. Ihm erwiderten die Herren Marfels und Schultz, Berlin. Es wurde keine Abstimmung vorgenommen. Herr Kollege Brünninghaus, Lüdenscheid, referiert über die Schädigung durch die Exporteure und deren Angestellte. Gerade in dem Industriebezirke werden die Uhrmacher durch den Privatverkauf besonders der Exportangestellten schwer ge schädigt. Vor 2 Jahren sind die Verbände gemeinsam in einem Anschreiben an die Exportfabrikanten heran getreten, in einigen Fällen auch mit gutem Erfolg. Herr Brünninghaus wird ge beten, sein Material dem Vorstande zur weiteren Verfolgung zu übergeben. Es folgt dann der Vortrag des Generalsekretärs des Deutschen Mittelstandsbundes, Dr. Hansen, Düsseldorf, über „Die Wir kungen des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wett bewerb.“ Der Referent zeigte im einzelnen, dass ein abschliessendes Urteil über die Wirkungen des neuen Gesetzes jetzt noch ver früht sei- Insbesondere zog er einen Vergleich zwischen dem alten und neuen Gesetz und wies an zahlreichen praktischen Beispielen und den wichtigsten bis jetzt vorliegenden Gerichts entscheidungen nach, in welchem Umfange die Generalklausel und die neuen Ausverkaufsbestimmungen als wirksame Neuerung zu begrüssen und wo noch jetzt Umgehungsmöglichkeiten vor handen seien. Hinsichtlich der Regelung der unlauteren Reklame sei ein wesentlicher Fortschritt nach den bis jetzt vorliegenden Erfahrungen nicht erzielt worden, da man der harmlosen Reklame und den scherzhaften Uebertreibungen einen zu grossen Spiel raum belasse. Vor allen Dingen mahne die im neuen Gesetz gebotene Handhabe für die Selbsthilfe bei Verfolgung unlauterer Wettbewerbshandlungen zu einer viel häufigeren Benutzung, als dies bisher geschehen sei. Nachdem er dann noch kurz die Stellung der Handelskammern bei der Verfolgung unlauterer Wettbewerbshandlungen charakterisiert und eine kräftigere Heran ziehung der Gewerbetreibenden als Richter zu den Kammern für Handelssachen begründet hatte, kam er am Schlüsse zu folgenden Ergebnissen: Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 stellt gegenüber dem alten Wettbewerbsgesetz einen grossen Fortschritt dar. Von besonderem Wert für den gewerb lichen Mittelstand ist die Einführung der Generalklausel und die Regelung des Ausverkaufswesens. In der bisherigen Praxis haben sich die Verfügungen der höheren Verwaltungsbehörde, die für eine Reihe von Städten über vorherige Anmeldung von Ausverkäufen und über die Regelung von Saison- und Inventurausverkäufen auf Grund der §§ 711 und 9 II des neuen Wetthewerbsgesetzes erlassen worden sind, als überaus heilsam zur Eindämmung der unlauteren Kon kurrenz erwiesen. Es wird deshalb dem gewerblichen Mittel stand dringend empfohlen, den Erlass solcher Verfügungen aller- wärts anzustreben. Soll das Wettbewerbsgesetz im übrigen durchgreifenden Er folg bringen, so ist vor allem die Mitwirkung des gewerblichen Mittelstandes selbst, insbesondere der mittelständischen Korpora tionen nicht zu entbehren. Als zuverlässigste Basis zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbs empfiehlt sich die Branchen organisation. Als wertvoll für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ohne übermässige Schärfe empfiehlt sich die Einrichtung von Einigungsämtern der Handelskammern nach dem Muster des von der Handelskammer Düsseldorf geplanten Einigungsamtes. Schliesslich ist es für die Rechtsprechung in den den Detail handel betreffenden Wettbewerbsfragen erforderlich, dass auch
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