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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 337
- ArtikelErklärung des Zentralverbandsvorstandes 339
- ArtikelWege zur Erreichung einer einheitlichen, machtvollen ... 340
- ArtikelDer Vorschlag des Herrn Karl Marfels vom geschäftlichen ... 341
- ArtikelDie Uhrenanlage des neuen Rathauses in Dresden 343
- ArtikelDie Zeigerwellenreibung 345
- ArtikelSprechsaal 348
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 349
- ArtikelVerschiedenes 350
- ArtikelKonkursnachrichten 352
- ArtikelBriefkasten 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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352 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 22. Gehrde (bei Bersenbrück). Herr Hermann Stölting bat hier ein Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft nebst Reparaturwerkstatt eröffnet. Gotha. Adolf Herzberg hat Augustinstrasse 30, Ecke Klosterplatz, eine Werkstatt für Präzisionsuhrmacherei errichtet. Graz. L. Stojec hat Stadt-Kai 17 ein Geschäft in Gold-, Silberwaren und Uhren eröffnet. Ualberstadt. Herr Paul Dippner hat Breiteweg 28 ein Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft eröffnet. Hannover. Harry Garms eröffnete Nordmannstrasse 9 ein Juwelier gesehäft. Leipzig-Lindenan. Herr Ernst Pinke hat Merseburger Strasse 80b ein Uhrengeschäft, verbunden mit Gold- und Silberwaren, sowie optischen Artikeln, eröffnet. Linz a. D. Anton Pfeifhofer hat sich Römerstrasse 28 als Uhrmacher etabliert. Stallupönen. Herr Albert Klein hat Poluische Strasse 11 ein Uhren geschäft nebst Reparaturwerkstätte eröffnet. Ulm a. D. Herr Uhrmachermeister Emil Hörz eröffnete Hafenbad 2 einen Handel mit Gold- und Silberwaren und optischen Waren. Zehlendorf (bei Berlin). Herr Erich Weiss hat Hauptstrasse 17 ein Uhren- und Goldwarengeschäft eröffnet. Personalien: Redwitz i. R Uhrmacher Andreas Tbaler und Frau feierten die silberne Hochzeit. — Wörlitz (Anh.) Dem Uhrmacher Louis Graul wurde das Ehrenzeichen als Mitglied der Feuerwehr verliehen. Gestorben: Herr Uhrmacher Gustav Hüttig im Alter von 62 Jahren in Dornburg a S. — Herr Johann Gerber, Uhrmacher, im Alter von 62 Jahren in Schlettstadt i E., Rittergasse (Grüner Markt). — Herr Uhr macher Johannes Seel im 64. Lebensjahre in Graudenz, Lindenstrasse 11. Aussichten für den Absatz yoii Grossuhren. Düsseldorf. Für die nach Plänen des Professors Kleesattel ent stehende St Pauluskirche am Schillerplatz wurde der Grundstein gelegt. — Friesenheim (Baden). Für eine neue katholische Kirche wurde der Grund stein gelegt. — Gehrden (Hann.). Der Grundstein zu einer katholischen Kirche ist gelegt worden. — Gerthe (Landkreis Bochum). Hier soll eine katholische Kirche gebaut werden. — Hösel (bei Düsseldorf^. Die Grund steinlegung zu einer katholischen Kirche hat stattgefunden. — Lonsheim (Hess.) Die Grundsteinlegung für eine neue evangelische Kirche hat statt gefunden. — Luckenwalde. Die Grundsteinlegung der neuen Kirche fand in Schönefeld statt, welche von der hiesigen Firma Franz Lehmann erbaut wird. — Neumark (Westpr.). Die Grundsteinlegung für die evangelische Kirche fand dieser Tage statt. — Sehlesiengrube (Kreis Beuthen) Zum Bau der katholischen Kirche in Schlesiengrube ist die Genehmigung seitens des Ministeriums und der Bergpolizei eingegangen. Silberkurs. 800 /i 0 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 69 Mk. oder per g 6,9 Pfg. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 0,800 feine silberne Ketten auf 72 Mb. per kg, 7,2 Pfg. per g. K onkursn acliricliten. Düsseldorf. Uhrmacher Jakob Kieven, Hohestrasse 14. Anmeldefrist bis zum 20. November Prüfungstermin am 1. Dezember. Verwalter Rechts anwalt Dr. Breuer, daselbst. Küstrin. Uhrmacher Hermann Missy. Anmeldefrist bis zum 25. Nov. Prüfungstermin am 13. Dezember. Verwalter Kaufmann Herrn Gottsehalk, daselbst. — Briefkasten. R. S. in H. Billige Uhren. Sie sind erstaunt über die billigen Preise für Uhren, die Ihnen ab und zu angeboten werden, und die in gar keinem Verhältnis stehen zu den Preisen ähnlicher regulärer, aber durchaus nicht besserer Ware. Wir sind das bereits gewöhnt und können Ihre Frage, was daraus noch werden soll, nur so beantworten, dass es auf diesem Wege nicht weiter gehen kann, und dass wir von einem grossen Krach in der In dustrie, die solchen Existenzen, die um jeden Preis und an jedermann ihre Ware verschleudern, ein Ende macht, Besserung erwarten. Vielleicht ist der begonnene Streik ein Anfang davon, denn in der bisherigen Art und in dem gerade in letzter Zeit beobachteten Umfange muss eine Untergrabung der Existenz der soliden Fabrikanten, Grossisten und auch Uhrmacher die un angenehme Folge sein. Hier könnte eine Fabrikantenvereinigung (das Wort „Trust“ wollen wir nicht gebrauchen) von grossem Vorteil sein. Geschieht nichts, so kann das Ende nimmer ein gutes sein. E. L. in E. Die Bedeutung des Wortes „Franko“. Wenn Sie einem Herrn im Auslande Uhren verkauft haben, mit dem Zugeständnis, sie franko dort zu liefern, so sind wir mit Ihrem Kunden der Meinung, dass Sie nicht nur portofrei, sondern frei von allen Spesen zu liefern haben, die durch Punzierung und Weiterbeförderung durch einen fremden Spediteur entstanden sind. Den Vorwurf, dass er arglistig gehandelt habe, kann man dem Kunden nicht ohne weiteres machen, denn er braucht nicht zu wissen, dass Sie so wenig über die Art solcher Geschäfte informiert sind, und nicht wissen würden, welchen Spesenbetrag Sie dadurch auf sich laden. Mit dem ge nannten Betrage ist die Erfahrung nicht zu teuer bezahlt, dass man mit solchen Zugeständnissen sehr vorsichtig sein muss, da sie eine weitgehendere Tragweite haben können, als man zunächst annimmt. C. L. in F. Sie wünschen Auskunft über folgende Frage des Urheber rechts: Vor mehreren Jahren liess ich für den Druck von Empfehlungskarten bei einem selbständigen Photographen Uhren, Ketten u. a. photographieren, wobei ich die Einzelheiten selbst anordnete. Diese Photographien dienten dann als Grundlage für Klischees, die ich der Druckerei bezahlte, und welche sie zu den mir zu liefernden Karten mehrfach verwandte. Nun will ich diese Autotypien für Arbeiten verwenden, die eine andere Druckerei herstellt. Die erste Druckerei behauptet aber, sie allein wäre berechtigt, die Klischees zu verwenden. Hat nun die Druckerei das Recht, mir die Benutzung der Klischees zu verbieten? Antwort. Nach dem Gesetze, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907, geniessen alle Werke der Photographie schlechthin ohne Ausnahme den Schutz dieses Gesetzes, und als Werke der Photographie gelten auch die Erzeugnisse der photomechanischen Reproduktionsverfahren, d. h. aller derjenigen Techniken, bei denen, wie z. B. der Autotypie, ein Negativ die Grundlage bildet. An den Aufnahmen, die hergestellt wurden, hat also zunächst der selbständige Photograph ein Urheberrecht erworben. Dieses ist aber, wenn dem Photo graphen bekannt war, dass die fraglichen, ihm in Auftrag gegebenen Photo graphien als Vorlagen zur Vervielfältigung dienen sollen, stillschweigend auf Sie übergegangen. Denn der Zweck der Vervielfältigung könnte nicht erreicht werden, wenn Ihnen als Besteller nicht gleichzeitig das Urheberrecht an den bestellten Photographien übertragen würde; Ueber die Verwendung der Bilder und der danach hergestellten Klischees haben Sie daher allein zu bestimmen, und die Druckerei darf ohne Ihre Genehmigung die Klischees nicht verwenden bezw. ein Vervielfältigungsrecht daran geltend machen. Das würde gegen die durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgeschriebene Auslegung des abgeschlossenen Vertrages mit Rücksicht auf die Verkehrssitte und auf Treu und Glauben verstossen. Jedes Gericht würde annehmen, dass, da dem Urheber der Zweck der Aufnahme bekannt gewesen ist, die Absicht der vertragschliessenden Parteien auch auf die Uebertragung des Urheberrechts gerichtet gewesen sei. Etwas anderes ist es jedoch bezüglich der Eigentumsrechte an den Klischees, denn selbst durch die Uebertragung des Urheberrechts wird, wie es in der Begründung des Gesetzes heisst, das Eigentum am Negativ nicht berührt, und was vom Negativ gesagt ist, gilt natürlich ohne weiteres auch von einer Autotypie. Die zur Reproduktion bestimmten Klischees bleiben Eigentum des Verfertigers bezw. Druekers, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, oder wenn nicht aus den Umständen des Falles zu entnehmen ist, dass die Absicht der vertragschliessenden Parteien auch auf die Uebertragung der Platten gerichtet ist. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn Sie nur die An fertigung der Klischees bestellt, oder wenn Sie sich ausdrücklich das Eigentumsrecht an diesen Vorbehalten hätten. Aus dem Umstand allein, dass Sie die Klischees bezahlt haben, geht das nicht hervor. Ausserdem kommt auch in Betracht, dass nach den Bestimmungen des Werkvertrages alles, was zur Herstellung einer Sache notwendig ist, Eigentum des Unternehmers, in diesem Falle des Druckers, bleibt. In diesem Sinne hat auch das Reichs gericht entschieden. Die Druckerei darf aber, wie schon bemerkt, ohne Ihre Einwilligung die Klischees nicht benutzen, und es steht Ihnen natürlich frei, sich nach den Bildern, an denen Sie das Urheberrecht haben, andere Klischees anfertigen zu lassen. Prospektbeilage in dieser Nummer: Verlag von J. Engelhorns Nachf. in Stuttgart („Die Elektrizität und ihre Anwendungen.“ Von Dr. L. Graetz. 15. Auflage.) Redaktionsschluss für Nr. 231 Textteil I Inseratenteil 24. November, vormittags 8 Uhr. | 28 November, mittags 12 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S. f Mühl weg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: W. König in Halle a. S.
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