Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 369
- ArtikelRechtsfragen im Weihnachtsverkehr 370
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule über ... 371
- ArtikelDas Löten und einige Ringreparaturen 372
- ArtikelHandwerkssekretäre 374
- ArtikelDie Uhr als Kulturträgerin 375
- ArtikelEnglische Spindelkloben als Sammelobjekte 377
- ArtikelAus der Werkstatt 378
- ArtikelDie schwarzen Listen 378
- ArtikelUhrmacheraufzüge 379
- ArtikelSprechsaal 380
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 380
- ArtikelVerschiedenes 382
- ArtikelKonkursnachrichten 383
- ArtikelPatentbericht 383
- ArtikelBriefkasten 384
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 384
- BandBand 35.1910 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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882 Allgemeines Journal der Uhrmaclierkunst. Nr. 24. Verbandsorgans im redaktionellen Teil erscheint, angenommen. Zu Punkt 3 wird das Antwortschreiben der Fabrik F. S. vorgelesen, das einstimmig be friedigt. Sodann kam der I. Vorsitzende auf die Gewerbeschau 1912 eingehend zu sprechen und empfiehlt, sich bei derselben zu beteiligen. Zum letzten Punkt gekommen, stellt Kollege Babos den Antrag, nach Weihnachten die Rathaus uhr zu besichtigen, was angenommen wurde. Ende der Versammlung etwa 12 Uhr. Ernst Karkutsch, I. Schriftführer. Am 8. Dezember starb im Alter von 66 Jahren unser ehemaliger Vorsitzender, der Rentier Herr Richard Felsz. Er war ein eifriger Förderer unserer Fachliteratur, ein liebens würdiger und selbstloser Freund. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Uhrmacherverein Naumburg a. S. C. Pr echt, Vorsitzender. Niedersächsischer Uhrmacherunterverband (Sitz Hannover). Wir geben unseren Mitgliedern bekannt, dass wir die Jahrbücher des Zentralverbandes an unsere Mitglieder versandt haben. Sollte ein Mitglied das Jahrbuch nicht erhalten haben, so bitten wir, dasselbe bei unserer Ge schäftsstelle, Seilwinderstrasse 5, zu verlangen. Unser nächster III. Verbandstag findet vom 15. bis 20. September 1911 im Wilhelmsgarten in Braunsehweig statt. Wie bekannt, ist dieser Verbands tag wieder mit einer Ausstellung verbunden, die hoffentlich reich beschickt werden wird, da die Räume vorzüglich geeignet sind und sich unser III. Ver bandstag eines besonders regen Besuches erfreuen wird. Unsere Mitglieder wollen ferner davon Kenntnis nehmen, dass sich vom 1. Januar 1911 ab die Geschäftsstelle des Verbandes in Hannover, Grosse Packhofstrasse 17, befindet und alle Zuschriften von diesem Tage ab nach dort zu richten sind. Jul. Reinhard, Vorsitzender. -♦•8S8+- YerscMedenes. Hausierhandel. Ein Erlass des Handelsministers Dr. Weisskirchner hat den Hausierhandel für die Stadt Wien verboten. Ein Einigungsamt zur Schlichtung von Wettbewerbsstreitigkeiten soll, einer Anregung aus dortigen Detaillistenkreisen zufolge, in Breslau errichtet werden. Man verspricht sich von einem solchen Einigungsamt grosse Vorteile. P. L. VI als fliegendes Reklame-Luftschiff in der Leipziger Strasse in Berlin. Das Passagierluftschiff „P. L. VI“, das im vorigen Monat eine glänzende Fahrt nach Kiel und Schleswig-Holstein ausgeführt hatte, wird in etwa 8 Tagen nach Berlin zurückkehren, um hier allabendlich bei gutem Wetter seine Fahrten über die Leipziger und Friedrichstrasse zu unternehmen und den Berlinern zu verkünden, wo sie die besten Waren er halten. Gegenwärtig werden die für die Reklamebeleuehtung notwendigen Maschinen und Scheinwerfer in der Bitterfelder Ballonhalle in das Luftschiff eingebaut. Zu beiden Seiten des Balloukörpers werden in einer Entfernung von 3 bis 4 m von der Hülle auf starken Gestängen Scheinwerfer montiert, die in bestimmten Zwischenräumen automatisch verschiedene Reklamebilder a,uf die helle Umhüllung werfen. Belebung des Weihnachtsgeschäftes. In Frankfurt a. M. besteht die segensreiche Einrichtung der „Weihnaehtskassen“, durch die mit- an erkennenswertem Eifer gerade in den kleinbürgerlichen Kreisen grosehen weise gespart wird. Vor einigen Tagen gelangten die Sparbeträge, die in diesem Jahre die ansehnliche Summe von 3 Millionen Mark erreichten, zur Auszahlung. Der weitaus grösste Teil dieser Gelder wird selbstverständlich zu Weihnachtseinkäufen verwendet, und die Detailgeschäfte werden bald den Goldstrom merken, der sich über sie ergiesst. Auch Va Million Mark Rabattgelder, die Anfang Dezember zur Verteilung gelangten, sind ein hübscher Zuschuss zu den Weihnachtseinkäufen. (sk.) L. Ve. m. m. Fk. Leipzig, 3. Dezember. (Nachdr. verb.) Die obige rätselhafte Inschrift erschien eines Tages in den „Gronauer Nachrichten“ in einer Annonce, die die Räumung des Warenlagers des Uhrmachers R. ankündigte. Sie sollte, richtig gelesen, heissen: „Laut Vereinbarung mit meinen Fabrikanten“; laut dieser, erklärte R., wolle er sein gesamtes Waren lager im Werte von über 100009 Mk. zu und unter Einkaufspreisen räumen und sicherte den Kunden hohen Rabatt zu. Er wollte zu diesem Ausverkauf durch das Verhalten seiner Konkurrenten veranlasst sein und be absichtigte, durch grossen Absatz möglichst jeden Bedarf an Uhren und Goldwaren für die nächste Zeit zu decken, um den Konkurrenten vorläufig den Absatz ihrer Waren unmöglich zu machen oder doch sehr zu verringern. Gegen R. wurde beim Landgericht Münster Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt, da er über den Wert und den Umfang seines Waren lagers unwahre Angaben gemacht habe. Eine Nachprüfung ergab die Richtig keit dieser Behauptungen. R. suchte sich damit zu verteidigen, dass er jederzeit „laut Vereinbarung mit seinem Fabrikanten“ Wareu in dem an gegebenen Umfang und Wert habe beziehen können und dieses auch in der Annonce zum Ausdruck gebracht habe. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass R. durch seine Annonce im Publikum die irrige Auffassung erweckt habe, dass ein vorhandenes Warenlager besonders billig verkauft werden sollte. Damit habe er das Publikum über geschäftliche Verhältnisse getäuscht und sich im Sinne des § 4 des Gesetzes betr. den unlauteren Wett bewerb strafbar gemacht. Das Urteil lautet auf 30 Mk. Geldstrafe. R. legte Revision beim Reiehsgerioht ein und rügte allgemein Verletzung des materiellen Rechts. Der höchste Gerichtshof trug jedoch keine Bedenken, das Rechts mittel als unbegründet zu verwerfen. (Urteil des R.-G. vom 2. XII. 10.) Staatliche Unterstützung des Handwerks und Kleingewerbes. Auf Grund der Beschlüsse der letzten Session des Sächsischen Landtages gewährt das Ministerium des Innern zur Förderung des Handwerks und Kleingewerbes Darlehen aus dem gewerblichen Gesellschaftsfonds, jedoch nicht an die Gewerbetreibenden direkt, sondern an Gemeinden und gewerbliche Genossenschaften. Die Gewährung solcher Darlehen ist an verschiedene Be dingungen geknüpft, so unter anderem, dass a) die Darlehen ausschliesslich zur Förderung gewerblicher Kleinbetriebe dienen und zur Anschaffung von Antriebs - und Arbeitsmaschinen verwendet werden sollen, b) nur solche Ge werbetreibende berücksichtigt werden können, die in ihrem Betriebe ordnungs gemässe Buchführung haben oder zur Einführung solcher sich verpflichten, und deren Einkommen aus dem Gewerbebetriebe den Betrag von jährlich 6000 Mk. nicht übersteigt, c) der an einen einzelnen Gewerbetreibenden zu gewährende Betrag 5000 Mk. nicht übersteigen soll, sowie d) die Gemeinde Darlehnsschuldnerin wird und sieh zur Verzinsung und Rückzahlung des Darlehns zu verpflichten hat. — Das Darlehen ist in 10 Jahren zu tilgen und jährlich mit 2 Proz. zu verzinsen. Einbrüche: Herford. Ein grösser Uhrendiebstahl wurde in dem Gold warenladen des Uhrmachers Schlüter ausgeführt. Die Diebe hatten die Fenster scheibe zertrümmert und dann aus dem Schaufenster etwa 50 goldene und silberne Uhren im Weit von 1500 Mk. geraubt. — Wilhelmshafen. Drei Ausländer, die in Varel bei einem Uhrmacher Diebstähle verübt hatten, wurden auf telephonisches Ersuchen der Gendarmeriestation in Ellenserdamm, als sie dort eben den Zug verlassen wollten, von der Polizei dingfest gemacht. Sie gestanden nach längerem Leugnen und wurden dem hinzugekommenen Gendarmeriewaehtmeister übergeben. — Mühlhausen, Ostpr. Der im hiesigen Zweiggeschäft des Uhrmaehermeisters Pahlke aus Braunsberg be schäftigte Geschäftsführer Kurt Lehnert wurde wegen Diebstahls von Gold- und Silbersachen im Gesamtwerte von rund 1200 Mk. verhaftet. Lehnert war nach Königsberg gefahren, erstattete bald darauf bei der hiesigen Polizei die Anzeige, dass in dem von ihm verwalteten Geschäft ein Einbruchsdiebstahl ausgeführt worden sei. Die sofortige polizeiliche Feststellung ergab, dass eine Hintertür zum Gesehäftslokal erbrochen und ein Fenster geöffnet war. Jedoch lenkte sich im späteren Verlauf der Ermittelungen der Verdacht auf Lehnert selbst. Nachdem er verhaftet und einem Kreuzverhör unterzogen war, gestand er ein, die Tat ausgeführt zu haben. Er hat die Sachen vor seiner Abreise entwendet, nach Königsberg genommen, dort verpackt und auf der Gepäck abfertigung des Hauptbahnhofs als Gepäckstück zur Aufbewahrung abgeliefert. Auf Ersuchen der hiesigen Polizei hat das Polizeipräsidium Königsberg dort das Gepäckstück mit sämtlichen gestohlenen Sachen beschlagnahmt. Kollegen, tretet der Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes bei! Glashütte i. Sa. Nach dem vorläufigen Ergebnis der am 1. d. Mts. vor genommenen Volkszählung wurden in hiesiger Stadt 2671 Einwohner, und zwar 1386 männliche und 1285 weibliche gezählt. Die Zahl der Haushaltungen betrug 678. Bei der Volkszählung 1905 betrug die Einwohnerzahl 2407 — 1199 männliche und 1208 weibliche —, die Zahl der Haushaltungen 613. Neue Kristallständer für Brillen und Pineenez bringt die Firma Rudolf Flume, Berlin SW., in den Handel. Die gerade Form zeigt die Abbildung (Preis 2,40 Mk. pro Dutzend), sie eignet sich besonders für die Pineenez deutscher Form, während zwei andere geschweifte Sorten für Brillen und Pineenez ohne Fassung bestimmt sind. Die Ständer sind in Kristallglas fein geschliffen, sehr elegant in der Ausführung. Einen Abheber für Vierteltriebe von Babyweckern bringt die Firma Georg Jacob, G. m. b. H, Leipzig, soeben in den Handel. Die Handhabung ist, wie die Abbildung zeigt, denkbar ^ einfach. Das Werkzeug wird mit dem JR festen Teil unter das Vierteltrieb ge- setzt, den beweglichen Teil klappt man dann ebenfalls an und bringt die 'iJr Tll Schraubenwelle auf die Spitze des affi Minutenradzapfens. Durch Anziehen der Schraube wird nun das Vierteltrieb von der konischen Welle gelöst und mit Leichtigkeit heruntergenommen. Das bisherige Abnehmen dieser Triebe
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