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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Garantieversprechen beim Uhrenkauf
- Autor
- Erlanger, Th.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente (Fortsetzung aus Nr. 4)
- Autor
- Testorf, Friedrich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 65
- ArtikelDas Garantieversprechen beim Uhrenkauf 66
- ArtikelSprechsaal 68
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 68
- ArtikelEin verstellbares Gangmodell 69
- ArtikelEinfluss des Magnetismus auf Chronometer 71
- ArtikelAus der Werkstatt 72
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 73
- ArtikelVerschiedenes 76
- ArtikelKonkursnachrichten 78
- ArtikelPatentbericht 78
- ArtikelBriefkasten 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelInserate 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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68 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Ich glaube, dass damit so deutlich wie möglich zum Aus druck gebracht ist, dass das Garantieversprechen vollkommen un abhängig und ohne Einwirkung auf den Kaufvertrag gedacht ist. leb stehe jedoch nicht an, zu bemerken, dass eine absolut sichere assung bei dieser Kürze mir nicht so leicht gegeben erscheint und ich halte es für das beste, wenn eine Einigung unter den massgebenden haktoren dahin zustande käme, welche den Zusatz autnähme: „Eine Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Geltend machung der Wandelung und Minderung wird nicht vereinbart.“ Die übrige Fassung könnte man dann nach dem Vorschläge des Zentralverbandes ohne weiteres belassen. Es entgeht mir allerdings bei meinem letzten Vorschläge nicht, dass das kaufende Publikum durch die Länge der Erklärung vielleicht sich abschrecken oder beeinflussen lässt. Allein dem gegenüber ist zu bemerken, dass erfahrungsgemäss das kaufende Publikum die Garantieversprechen überhaupt nicht liest und dass bei erzielter Einigung es keinen Einfluss auf die Kauflust haben kann. Da aber dieser Zusatz keine unerfüllbare Verbindlichkeit für den Uhrmacher enthält, so kann er zur Beruhigung des Käufers leicht aufgenommen werden, und dürfen wir wohl annehmen, dass somit Theorie und Praxis zusammen ein brauchbares Ganzes schaffen dem wir den Wunsch mit auf den Weg geben wollen seinem Zweck zu dienen, nämlich: dem Käufer berechtigte An sprüche zu sichern, die Kollegen aber zu schützen gegen Schikane oder falsch verstandene Auslegung, verbunden mit Verdruss und finanziellem Schaden, wie dies der Schreiber dieser Zeilen leider aus eigener Erfahrung kennt. Andreas Huber jun., München. -♦"5t©-*— Sprechsaal. freien M2i™™.^ Ubnk räumen . wir unsem geehrten Lesern das Recht der recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Zum Kapitel „Garantieschein“ (vom Verein München). Be- kannthch hatte der Uhrmachermeisterverein München (B. Y.) zum 13. Yerbandstag folgenden Antrag gestellt: „Der Verbandstag wolle den Vorstand beauftragen, einen Garantieschein auszuarbeiten, der in tunlichst kurzer Fassung em Käufer über die verlängerte gesetzliche Garantiefrist von b Monaten das Wandelungsrecht entzieht.“ In anerkennenswerter Weise ist die Erledigung dieses An trages vom neuen Vorstande des Zentralverbandes rasch in Angriff genommen und die Fassung eines Garantiescheines ausgearbeitet worden. Diese Fassung konnte aber den Ferein München als Antragsteller nicht ganz befriedigen, weshalb auf unsere Ver anlassung und im Einverständnis mit dem Zentralverbands-Vor stande Herr Rechtsanwalt Dr. Erlanger, München, in einem ausführlichen Artikel vorliegender Nummer auf Grund seiner Er fahrungen nochmals Stellung zu dieser Angelegenheit genommen Anschluss an die erschöpfenden Ausführungen über Rechtsbegriff und Rechtsprechung, die manchem wohl erst klar machen um was es sich handelt, worin für den Uhrmacher die Gefahr liegt und wie derselben vorgebeugt werden kann, bringt Herr Dr. Erlanger eine neue, reiflich durchdachte Fassung für unseren Garantieschein in Vorschlag. Dass möglichste Knappheit •Li- 6 ? , S ZU , wichtigsten Vorzügen gehören, ist dabei offen sichtlich berücksichtigt und deshalb auch der vorsichtshalber noch angeführte Erläuterungssatz: „Eine Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Geltend- machung der Wandelung und Minderung wird nicht vereinbart“ nicht mehr in denselben aufgenommen worden. Auch wir plädieren für Weglassung dieses Zusatzes, in welchem wir schon eine zu weitgehende, vielleicht auch das Publikum beängstigende Aufklärung erblicken würden. Dagegen möchten wir aber, trotz aller naturnotwendigen Kürze, empfehlen, nach dem Worte „repa rieren den Beisatz einzufügen: Gang" “ ' ” Un< ^ ^ürge für einen der Qualität entsprechenden Denn wir sind in allen Punkten mit den Ausführungen des £- en ? E rla nger einverstanden, nur darin nicht, dass der Käufer den Garantieschein nicht liest. Erfahrungsgemäss verlangt der Laie vom Uhrmacher eine Garantie, er verlangt sie schrift lich, er liest daher auch den ausgefertigten Garantieschein und sucht in demselben einen Vermerk über die Zuverlässigkeit des erworbenen Zeitmessers. Die Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstriimente. Von Friedrich Testorf, München-Krailling. (Fortsetzung aus Nr. 4.) [Nachdruck verboten.] Im letzten Kapitel haben wir die elektrische Zeitübertragung kennen gelernt. Die günstigen Erfolge, die im Laufe der Zeit erzielt worden sind, haben wohl dazu beigetragen, die Elektrizität auch für andere Zwecke der Zeitmessung dienstbar zu machen. ^ ese hi c hte erzählt, versuchte Alexander Bain, geboren 1810 zu Thurso in Schottland, bereits im Jahre 1840 Fig. 136. ein Pendel durch Elektromagnetismus in Schwingung zu erhalten Wir sehen also schon frühzeitig, dass weitblickende Männer bestrebt waren, die Fortschritte der Technik auch auf die ühr- macherkunst zu übertragen. Dass diese ersten Versuche verfrüht waren, können wir heute beurteilen, zumal wenn man die Strom quellen — galvanische Elemente — aus damaliger Zeit in ihren Leistungen betrachtet. Starkstrommaschinen und -anlagen gab es noch nicht, und so war die Entwicklung der elektrisch an- getriebenen Pendel einstweilen noch gehemmt. Erst Hipp in Neuchätel gelang es, befriedigende Resultate zu erzielen. Von Verbesserungen abgesehen, hat sich das System von Dr. M. Hipp
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