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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 65
- ArtikelDas Garantieversprechen beim Uhrenkauf 66
- ArtikelSprechsaal 68
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 68
- ArtikelEin verstellbares Gangmodell 69
- ArtikelEinfluss des Magnetismus auf Chronometer 71
- ArtikelAus der Werkstatt 72
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 73
- ArtikelVerschiedenes 76
- ArtikelKonkursnachrichten 78
- ArtikelPatentbericht 78
- ArtikelBriefkasten 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelInserate 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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76 Allgemeines Journal der Uhrmach erkunst. Nr. 5. auch die Innung noch unter den Nachwehen zu leiden hatte. Manches habe die Innung erreicht und ihre Daseinsberechtigung erwiesen. — Kassierer l’nrToS 1 » 0 »! er ®* nen Rechenschaftsbericht, wonach sich die Einnahmen auf 407,87 Mk., die Ausgaben auf 278,19 Mk. belaufen, so dass sich ein Kassen stand von 129,98 Mk. ergibt. Das Gesamtvermögen beträgt 189,68 Mk Wach Entlastung des Kassierers und der üblichen Danksagung wurde zur Weuwahl geschritten. In Anerkennung seiner Verdienste wurde dem Vorstand die Ehre zuteil, wieder einstimmig gewählt zu werden. In die Prüfungs kommission der Handwerkskammer wurden die Herren Kollegen Kohn 1 leischer, Jacob, Reiber, Schröder und Wolfahrth gewählt. — Der Rest des Abends reichte nicht aus, die Beratung der Satzung zur Durchführung zu bringen, soll nun Zweck dieses eine neue Sitzung anberaumt werden. Schluss der Versammlung 1 Uhr. I. V. des Schriftführers: Eug. Schleicher. Verschiedenes. W^htiges Gutachten für Zwangsinnungen. Zu dem unter dieser Uebersohnft in der vorigen Nummer erschienenen Aufsatz erhalten wir von ® lnei ? die Mitteilung, dass die fragliche Innung trotz des von uns angeführten Gutachtens in letzter Instanz die Klage verloren habe. Da es sieh hier um eine für Zwangsinnungen sehr wichtige Frage handelt, werden wir uns bemühen, das endgültige Urteil im Wortlaut zu erhalten. t- T . . , , ' Die Redaktion. ,.® as Jahrbuch 1909 der Urania, Glashütte i. Sa., ist soeben an die Mitglieder versandt worden. In dem Jahrbuch wird über die rege Tätigkeit im verflossenen Geschäftsjahre berichtet. Als fachlichen Beitrag enthält das selbe die Beschreibung einer vereinfachten Hemmung mit Antrieb durch Biegung der Pendelfeder. Auch sonst gibt der Inhalt inanche wertvolle Anregung. Das Jahrbuch wird an Nichtmitglieder für den geringen Preis von 50 Pfg. abgegeben. Da die Einnahmen aus dem Verkaufe dem Sternwartenfonds zu- fliessen, wünschen wir dem Werbehen eine recht ausgedehnte Verbreitung, ü®,? sind an den Vorsitzenden der Urania, Herrn Regleur Hugo Müller, Glashütte i. Sa., zu richten. Diebstahlsförderung durch Pfandhäuser. In Nr. 3 brachten wir unter „Verschiedenes“ eine Notiz, die sieh mit einer Eingabe des Verbandes der Pfandleiher befasste. Zum Schlüsse sagten wir, dass durch die Leihhäuser der Diebstahl indirekt gefördert werde, da dem Diebe die Möglichkeit gegeben ist, das gestohlene Gut leicht zu Gelde zu machen. —' Im Anschluss an diese .Notiz erhielten wir von einem Leser den Bericht über eine Gerichtsverhandlung in Münster l. Westf. ■ Das Schöffengericht verhandelte. am 12. Februar gegen drei junge Mädchen im Alter von 14, 15 und 16 Jahren. Es wurde ihnen zur Last gelegt, in mehreren Geschäften eine Anzahl Uhren und Schmuck- sachen entwendet zu haben. Die Angeklagten gaben die Diebstähle zu und erklärten, die Gegenstände nacheinander in der Pfandleihanstalt Hölscher 1.°', ve ™ tz , t zu haben - Auf Befragen des Richters, ob der Pfandleiher sie nach der Herkunft der Sachen gefragt habe, erklärten die Angeklagten, dass derselbe die Gegenstände anstandslos in Pfand genommen habe! Der Richter sprach hierüber seine Entrüstung aus; wir meinen: mit viel Recht! — Es geht,aus_ diesem Beispiel klar hervor, in welchem Masse die Pfandleiher “® r Hehlerei und Stehlerei Vorschub leisten. Die Angeklagten wären viel leicht vor einem Rüekfall bewahrt geblieben, wenn es ihnen nicht so leicht gemacht worden wäre, die entwendeten Gegenstände zu Geld zu machen Sieben der gestohlenen Gegenstände sind innerhalb 3 Tagen im gleichen Pfandhause versetzt worden! Bei Gelegenheit einer Haussuchung nach einer gestohlenen Uhr fanden sich zufällig auch die auf die gestohlenen Gegen stände lautenden Pfandscheine. .. P er Dhrmachergehilfenverein Magdeburg feiert am Sonnabend, den 12. Marz, abends 8'/ 2 Uhr, im Belvederesaal (Fürstenwall) sein 20. Stiftungs fest, bestehend aus Konzert, Theater und Ball. Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen. Der Vorstand. n- T > IIorr , mann \ Repassage einer Zylinderuhr und des Ankerganges. Die Preissehrift, die in III. Auflage, bedeutend erweitert vorliegt, dürfte jetzt, zur Zeit der Lehrlingsprüfungen, ganz besondere Beachtung verdienen. Auch als Prämienwerk ist das vortreffliche Buch sehr geeignet. Der in weiten Kreisen als hervorragender Fachmann bekannte Kollege Herr C. Jarck in ptade urteilt über das Horrmannsche Werk: „Horrmanns Lehrbuch ißt in meinen Augen das beste Lehrmittel und die beste Unterhaltungs lektüre des Uhrmachers!“ Das Werk ist durch uns zu beziehen und kostet 4,50 Mk. broschiert und 5,— Mk. in Leinen gebunden. Von 8 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. Ein krasser Fall von Ausnutzung weiblicher Arbeitskraft beschäftigte die vierte Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts. Als Klägerin trat dort die 19jährige Kontoristin Rosa N. gegen die „Deutsche Uhrenindustrie“, Jonas Zeier, auf. Fräulein N. erhob Anspruch auf 40 Mk. für im Monat Dezember geleistete Ueberstunden. Die Klägerin, die bereits im vierten Jahre bei der Firma tätig war und es zuletzt auf ein Gehalt von 85 Mk. gebracht hatte, war schon im November von 8 Uhr morgens bis 7 2 9 Uhr nachts tätig. Im Dezember wurde im Geschäft des Beklagten sogar bis 1 Uhr gearbeitet, so dass die Klägerin täglich erst frühmorgens gegen 2 Uhr die entfernt liegende elterliche Wohnung erreichte. Zwar hatte der Chef geäussert, wer nicht so lange bleiben will, der kann früher gehen, aber niemand wagte aus naheliegenden Gründen den Anfang zu machen, und so wollte sich die Klägerin auch nicht aus- seliliessem Hoffte sie doch auch im stillen, für ihre aufreibende, Tag und Macht geleistete Arbeit zu Weihnachten angemessen belohnt zu werden Diese Belohnung bestand aber schliesslich in einem Weihnachtsgeschenk von 15 Mk. nach einer Tätigkeit im vierten Jahre. Für die auffallende Tatsache, dass spgar das Lehrmädchen mehr erhielt (20 Mk.), hatte der Beklagte auch eine Erklärung. Die Klägerin bekam nur 15 Mk., zur Strafe, weil sie einen Tag krank geworden war. — Trotz eifriger Bemühungen der Kaufmannsrichter, den Beklagten zu veranlassen, der Klägerin vergleichsweise etwas zu geben lehnte der Prinzipal rundweg ab, weil „sonst die anderen auch damit kommen wurden . Das Kaufmannsgericht entschied, dass es leider nicht in der Lage sei, der Klägerin vom rechtlichen Standpunkt etwas zuzusprechen. Eine Ab machung, dass Ueberstunden zu zahlen seien, sei nicht getroffen worden und eine Usance in bezug auf Zahlung von Ueberstunden bestehe bei Handlungs gehilfen nicht. Das Gericht bedaure es lebhaft, dass es die Klägerin ab- weisen müsse, da ihr vom moralischen Standpunkte wohl etwas zuzusprechen sei. Wenn auch in den Weihnachtsmonaten länger gearbeitet zu werden pflege, so habe doch die Beklagte den Rahmen der Beschäftigszeit bedeutend überschritten. § 100q. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag tritt für folgende Neufassung des § 100q ein: „Die Innung darf ihre Mitglieder 1D j u s ^ tzung ihrer Waren oder Leistungen nur insoweit beschränken und überwachen, als es ihr überlassen ist, für gleichwertige Waren oder Leistungen Mindestpreise oder Lohnsätze festzustellen. Derartige Beschlüsse unterliegen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde kann veranlassen, dass bei Innungen, deren Bezirk sich über mehrere Ge meinden erstreckt, die Festsetzung für jede Gemeinde gesondert erfolgt.“ Regelung des Ausverkanfswesens. Die Handwerkskammer Berlin nahm folgende Resolution einstimmig an: „Die Handwerkskammer zu Berlin beschliesst in ihrer ausserordentlichen Vollversammlung vom 6. Januar 1910 den Vorstand zu beauftragen, bei dem Herrn Oberpräsidenten den Erlass' folgender Bestimmungen zu erwirken: 1. Zu § 7 des Gesetzes gegen den un lauteren Wettbewerb: Bei der Ankündigung jeder Art von Ausverkäufen ist mindestens 14 Tage vorher eine Anzeige über den Grund des Ausverkaufes j ow Zeitpunkt , seines . Beginnes bei der Ortspolizeibehörde zu erstatten und 8 Tage vor Beginn ein Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren einzu reichen. 2. Zu §9 des Gesetzes: In jedem Geschäft ist innerhalb eines Jahres nur zweimal ein Sonderverkauf, Inventur- oder Saisonausverkauf zu lässig; die Dauer desselben darf 14 Tage nicht überschreiten. Die Ausver käufe dürfen nur in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Februar und vom 1 Juli bis 15. August stattflnden.“ Von Uhren. Ein häufig vorkommender Uebelstand bei Weokeruhren ist es, dass man beim Zubettgehen vergisst, Streiohhölzer auf den Nachttisch zu stellen. Mit diesem Satz beginnt der „Wegweiser“ eine Beschreibung von Weckuhren. Arme Wecker, denen alles in die Schuhe geschoben wird Wir empfehlen als guten Rat: Sei beim Zubettgehen nicht schläfrig, sondern denke daran, dass dein Wecker oft vergisst, die Streichhölzer auf den Tisch zu stellen. Handelskammer Kottweil. Dem vorläufigen Jahresbericht für das Jahr 1910 entnehmen wir folgende Ausführungen: In der Uhre nin dustrie war die Beschäftigung erheblich besser als im Vorjahre. Es gilt dies sowohl für den inländischen Markt, der besonders gegen den Schluss des Jahres anzog, wie für den Export. Bei diesem besserte sich vor allem der so ausser ordentlich wichtige englische Absatz, wenn hier auch die Unsicherheit der politischen Verhältnisse eine volle Entfaltung des Geschäfts hinderte. Auch lie Niederlande, Russland, Südamerika, erschienen wieder mit grösseren Be stellungen, ebenso die Vereinigten Staaten von Amerika, bei denen allerdings vielleicht neben der Besserung ihrer allgemeinen wirtschaftlichen Lage auch die Furcht vor einer Zollerhöhung steigernd auf die Einfuhr einwirkte. Der neue Tarif brachte dann tatsächlich nur für einen kleinen Teil der Uhren eine Erhöhung; dafür enthält er jedoch eine besondere Bestimmung über die Kenn- Zeichnung der eingeführten Uhren als nichtamerikanisches Fabrikat durch Anbringung des Namens des Ursprunglandes auf dem Zifferblatt; diese Be stimmung bedeutet eine neue Schererei für den deutschen Fabrikanten; dass sie ausserdem auch den Absatz deutscher Uhren in Amerika zugunsten des amerikanischen Konkurrenzfabrikats schmälern wird, ist jedenfalls nicht un möglich. Ostasien gewann zwar seine frühere Aufnahmefähigkeit noch nicht wieder immerhin trat es wieder als Käufer auf, nachdem es in den Jahren- vorher fast ganz versagt hatte. Bei einer langen Reihe von Ländern sind wie zum grossen Teil schon früher, schwere Klagen über die Hinderung des Exports durch die Zollverhältnisse zu führen. Italien ist infolge der prohibitiven Ver zollung der Platinen denjenigen Firmen, die nicht eigene Werkstätten zur Herstellung dieser und anderer Teile im Lande haben, ganz verschlossen. -fi °!!‘® rreioh :Ungarn infolge der Entwicklung von Filialfabriken Schwarz- walder Firmen die alte Bedeutung für unseren ührenexport schon seit längerer Zeit verloren hat, ist bekannt. Neue Schwierigkeiten eutstanden im Geschäft nach Frankreich, indem die französische Zollverwaltung einzelnen Tarifbestimmungen eine andere Auslegung als bisher gab. Dazu wird nun noch eine beträcht liche gesetzliche Erhöhung des Zolls für einen grossen Teil der von Deutsch land zur Einfuhr nach Frankreich gelangenden Uhren kommen, wobei auch die neue Fassung des Tarifs wieder manche Unklarheiten enthält, die voraus sichtlich zu Unregelmässigkeiten in der Verzollung und unangenehmen Ueber- raschungen für den Importeur führen werden; bekanntlich ist die französische Zollverwaltung mit hohen Strafen auch bei offenbar nicht böswilligen Un korrektheiten in der Deklaration schnell bei der Hand. Eine gewisse Er bitterung erregt in der Industrie die Zollerhöhung, die der Vertrag mit Portugal bringt. Man fragt sich, ob es nicht besser wäre, das Risiko eines vollständigen Verlustes des portugiesischen Absatzes durch einen Zollkrieg auf sich zu nehmen anstatt auch diesen Vertrag aus Furcht vor grösserem als das kleinere Uebel durchgehen zu lassen und so die Reichsregierung in ihrer Neigung, Handels verträge auf Kosten der Industrie abzuschliessen, zu bestärken. Das Geschäft nach der Türkei leidet unter der grossen Rechtsunsicherheit in diesem Lande. — Dem Umfang der Beschäftigung entsprachen die Verkaufspreise durchaus nicht; sie blieben auf dem niedrigen Stande, auf den sie die vollständige Auflösung der Konvention im Mai 1908 gebracht hatte. Für die billigeren btapelartikel sind sie um 10 Proz. niedriger, als sie jemals in den früheren
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