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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gründung einer Einbruchshilfskasse durch den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelDie Gründung einer Einbruchshilfskasse durch den Zentralverband ... 82
- ArtikelGeschäftsordnung der Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes ... 84
- ArtikelXV. Konferenz der Fachverbände 84
- ArtikelDie Gründung des Provinzialverbandes schlesischer Uhrmacher 85
- ArtikelAus der Werkstatt 87
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 88
- ArtikelRatschläge für Klagen gegen Geschäftsbetriebe mit minderjährigem ... 89
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 90
- ArtikelVerschiedenes 92
- ArtikelKonkursnachrichten 94
- ArtikelVom Büchertisch 94
- ArtikelPatentbericht 95
- ArtikelBriefkasten 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 95
- ArtikelInserate 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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82 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 6. und versteigern liess. Auf Grund der Anklage der Uhrmacher zwangsinnung Düsseldorf wurden die Inhaber der beiden Firmen nach dreistündiger Verhandlung, während welcher die unlauteren Machinationen in das rechte Licht gerückt wurden, zu je 500 Mk. Geldstrafe bezw. 100 Tagen Gefängnis verurteilt. In der Urteils begründung wird besonders betont, dass die Angeklagten durch ihre Schwindeleien das Publikum sowie die reellen Geschäftsleute schwer geschädigt haben. Hier müssen wir auch noch ein anderes Vorkommnis er wähnen. Von verschiedenen Seiten gehen uns Ausschnitte aus dem Katalog eines Hamburger Fahrradhauses zu. Dort sind Glashütter Uhren abgebildet und genau beschrieben. Wir haben festgestellt, dass eine direkte Lieferung nicht stattgefunden hat. Auf welche Art und Weise aber das Versandhaus in den Besitz der Uhren gekommen ist, werden wir bald ermittelt haben, und erfolgt an dieser Stelle weiterer Bericht über diese Angelegenheit. Der Fabrikarbeiter Louis Zimmermann in Kahla i. Sa. ver sucht, Preislisten von Grossisten zu erlangen. Herr Kollege Ernst Meinhold, dort, ist bereit, Auskunft zu geben. Papierkorbofferten. Die unter dieser Rubrik in Nr. 4 er wähnte Firma B. Tannenbaum, Berlin, Furniturenhandlung, hat sich bereit erklärt, nicht wieder offene Preislisten zu versenden. Wir bitten unsere verehrten Mitglieder, hiervon Notiz zu nehmen. Die Firma Septimus Dittrich, Leipzig, versendet offene Preis listen. Mit dieser Firma haben wir uns schon früher befasst; sie hat inzwischen Konkurs angemeldet. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Aug. Heckei, Vorsitzender. Die Gründung einer Einbruchshilfskasse durcli den Zentral verband der Deutschen Uhrmacher. I°hl noch nie hat eine öffentliche Anfrage des Zentral verbandsvorstandes so reges Interesse gefunden, wie unser Aufruf in der ersten Februarnummer. Dem Vorstande gingen ausser den Fragekarten eine grosse Anzahl von Zuschriften zu, die ihn zu dem Vorhaben beglückwünschten und ein volles Gelingen wünschten. Die rege Teilnahme an der auf gerollten Frage ermunterte uns, einen Schritt weiter zu tun und an die Gründung einer Hilfskasse für Einbruchsdiebstähle heran zutreten. Was wir in dem ersten Artikel aussprachen, ist durch die eingegangenen Aeusserungen bestätigt worden. Dem Uhrmacher wird es immer schwerer gemacht, sein Eigentum gegen Dieb stahl zu versichern. Bei den Abschlüssen, die in neuerer Zeit noch zustande kommen, ist das Risiko für die Gesellschaft so vermindert, dass fast keine Gefahr für einen grösseren Verlust vorhanden ist. Alle die Geschäfte aber, die keine starken Siche rungen anbringen können, werden von der Aufnahme aus geschlossen. Aber auch die Kollegen, die nun wirklich versichert sind und ihre höhe Prämie bezahlen, haben keineswegs die Sicherheit, dass ihnen ein entstandener Schaden voll ersetzt wird. In fast allen Fällen wird die Gesellschaft einen Grund finden, der sie nach den Versicherungsbedingungen berechtigt, nur einen Teil des Schadens zu decken. So wurde uns eine Police zur Verfügung gestellt, in der unter anderem die Versicherung davon abhängig gemacht wurde, dass der Versicherte hinter dem Laden schlafe. Wie würde sich die Gesellschaft stellen, wenn vielleicht um 12 Uhr nachts ein Einbruch verübt wird und der Laden inhaber erst um 1 Uhr von einem Vereinsfeste nach Hause käme? Die Gesellschaft würde wahrscheinlich eine Entschädigung über haupt ablehnen oder nur einen kleinen Teilbetrag (aus Kulanz gegen den Versicherten!) zahlen, weil eben eine besonders ver einbarte Bestimmung des Versicherungsvertrages nicht erfüllt wurde. Sehr häufig ist die Versicherung auch daran gebunden, dass ein Hund des Nachts den Laden bewacht. Was aber dann, wenn der Hund am Tage stirbt und in der folgenden Nacht wird eingebrochen? So gibt es in jedem Versicherungsverträge Bestimmungen, die recht harmlos aussehen, die sich aber später ajs bequeme Hintertür für die Versicherungsgesellschaft erweisen. Es ist deshalb heute immer noch eine recht zweifelhafte Sicher heit, die durch eine Versicherung gegen Einbruch geboten wird. Dazu kommt, dass der Abschluss einer Versicherung auf längere Zeit bei den hohen Prämien (bis 10 pro Tausend) beinahe einem Einbruch gleichkommt. Ein Einbruch kann nun aber bei jedem erfolgen, mag er auch noch so gute Sicherungen vorgesehen haben. Ein Einbruch kann die Fortführung eines Geschäfts in Frage stellen, wenn nicht von irgendeiner Seite Hilfe kommt. Es hat demnach jeder der Beteiligten ein sehr lebhaftes Interesse daran, die Frage zu erwägen, ob nicht auf irgendeine Weise dem Unglück des einzelnen zu wehren ist. In unserem ersten Aufsatze glaubten wir diese Frage mit Ja beantworten zu können, wenn — sich unter den Berufsgenossen^ genügendes Interesse und Verständnis findet! Diese eine Bedingung ist aber nicht zu umgehen! Unsere Mitglieder haben es selbst in der Hand, ob sie sich gegen einen Einbruch schützen wollen oder nicht. Wie es den Anschein hat, ist der Wille dazu da! Gehen wir nun aber selbst näher auf die Gründung ein und prüfen wir die Bedenken, die geltend gemacht werden. Schon in dem ersten Aufsatze sagten wir, dass sich unsere Hilfskasse zunächst auf keine Reserven stützen könne, sondern, dass sie nur auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen sei. Wir haben es auch klar und deutlich gesagt, dass wir keine Ver sicherungsgesellschaft gründen wollen, sondern nur eine Hilfs kasse, die nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel eine Schadensbeihilfe gewährt. Die Kasse wird ferner desto leistungsfähiger sein, je mehr Interesse und Verständnis sie findet. Legen wir also nochmals fest: Die Hilfskasse wird in den ersten 10 Jahren wohl nicht in der Lage sein, den vollen Schaden zu decken, dazu reichen selbstverständlich die Beiträge nicht aus, da eben kein Reservefonds vorhanden ist und sich dieser erst in einer Reihe von Jahren ruhiger Entwicklung ansammeln kann. Um von vornherein aber eine bestimmte Summe zur Verfügung zu haben, trifft die zum Schluss abgedruekte Geschäftsordnung die Bestimmung, dass im ersten Jahre der Versicherungsdauer eine Schadensbeihilfe nicht gewährt werden kann. Diese Be stimmung halten wir für notwendig, und findet man sie auch bei anderen Versicherungszweigen. Würden der Kasse also sofort 400 Mitglieder mit einem Versicherungswerte von 5 Millionen Mark beitreten, so hätte die Kasse am Schluss des Jahres eine Summe von 5000 Mk. plus Eintrittsgeldern von 2000 Mk., also 7000 Mk. zur Verfügung. Hierzu kämen die Beiträge für das zweite Jahr mit 5000 Mk., so dass also im zweiten Jahre sofort für Schadens beihilfen ein Kapital von 12000 Mk. zur Verfügung stände. Das ist freilich nicht viel, wenn man mit grossen Schäden rechnen muss. Immerhin muss man aber bedenken, dass damit angefangen wird, und dass sieh mit 12000 Mk. doch schon einige Schäden erheblich mindern lassen. Ganz grosse Schäden treten ver hältnismässig sehr selten ein. Die Zeitungsnachrichten über Ein brüche melden allerdings stets mindestens einige Tausend Mark, obwohl sich in Wirklichkeit der Schaden erheblich niedriger stellt. Die häufigsten Schäden entstehen durch Einschlagen der Schaufensterscheiben, und da mag es gleich gesagt sein, dass mancher unserer Kollegen eine unglaubliche Sorglosigkeit an den Tag legt. Darüber aber noch später. Die angenommene Mitgliederzahl von 400 dürfte sich in der tolge bald verdoppeln. Manch einer zögert heute noch, um erst abzuwarten, ob aus der Sache auch etwas wird! (Der Gold schmiedeverband hatte bei der Gründung der Kasse ungefähr 150 Mitglieder, heute, nach 3 Jahren zählt die Kasse über 800 Mit glieder.) Die später eintretenden Mitglieder werden aber auch mit Recht ein höheres Eintrittsgeld zahlen müssen, weil schon ein bestimmtes Kapital angesammelt worden ist. In der Geschäfts ordnung sind (für das zweite Jahr) 10 Mk. Eintrittsgeld vor-
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