Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- ArtikelCentral-Verband 233
- ArtikelDie Tagesordnung des VI. Verbandstages in Leipzig 234
- ArtikelWillkommen in Leipzig 234
- ArtikelGewerbliche Verbände 235
- ArtikelDer Erwerb der juristischen Person für unseren Verband 236
- ArtikelKorporationsrechte für den Central-Verband der deutschen ... 237
- ArtikelZum Verbandstage 238
- ArtikelDie Verhandlungen in Halberstadt, die Schule und der Herr ... 239
- ArtikelAnleitung, die Reparatur einer Taschenuhr möglichst schnell und ... 239
- ArtikelBriefwechsel 240
- ArtikelSprechsaal 240
- ArtikelVereinsnachrichten 241
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 245
- ArtikelVerschiedenes 245
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 245
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 245
- ArtikelAnzeigen 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 244 — übernimmt Koll. Web er-Goldberg als Alterspräsident den Vorsitz und wird zur Wahl eines Vorsitzenden geschritten. Koll. Kneifei wird per Ak klamation einstimmig zum Vorsitzenden gewählt, derselbe nimmt die Wahl an und dankt der Versammlung für das Vertrauen. Nachdem Koll. Kneifei den Vorsitz wieder übernommen, wird die weitere Wahl des Vorstandes per Akklamation vollzogen und wurden gewählt zum stellvertretenden Vorsitzenden Koll. Hertzog-Görlitz, I. Schriftführer Beckmann-Trachenberg, II. Schriftführer Butschek-Breslau, als Beisitzer die Kollegen Beekmann-Bawitsch, Orth-Liegnitz und Beyer-Hirschberg Nunmehr verliest der Vorsitzende die provisorische Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über Mittel und Wege, um den Beruf der Uhr- macherei wieder zu heben. 2. Beschlussfassung über Gründung eines Provinzialverbandes der Uhr macher für die Provinzen Schlesien und Posen. 3. Festsetzung eines Statuts für den Provinzialverband. 4. Wahl eiiies Vorstandes für den Provinzialverband. 5. Diverse Anträge und Besprechungen. Die Tagesordnung wird angenommen und erhält Koll. Hartmann zum I. Punkt das Wort: „Meine Herren Kollegen! Das Uhrmachergewerbe besteht, wie Sie wissen, im Grossen und Ganzen aus dem Uhrenverkauf und der Uhren reparatur. Wir können getrennt weder von dem einen noch dem ändern leben und unsere Geschäftsspesen decken. Trotz der bedeutenden Fähigkeiten welche die Uhrmaeherkunst von seinen Vertretern verlangt, befindet sie sich unverdientermaassen immer nur in einem bescheidenen Gesichtskreis dem Laien gegenüber. Sie alle werden in den letzten Jahren die Wahrnehmung gemacht haben, dass trotz aller Mühen und Opfer unser Verkaufsgeschäft im Rückgänge begiiffen ist, auch die Freudigkeit an unserm Reparaturgeschäft wesentlich nachgelassen und an pekuniärem Erfolg eingebüsst hat. Leider sind die uns zur Reparatur überbraehten Uhren meistens Produkte einer billigen Massenfabrikation, die von Händlern, die weder Uhrmacher sind noch eine blasse Idee von der Beschaffenheit einer Uhr besitzen, in die Welt geschleudert werden. — Wer trägt nun die Schuld an diesen Thatsachen? — Es ist nicht zu leugnen, und das werden die hier anwesenden älteren Kollegen bestätigen können, dass, solange der Uhrenverkauf in den Händen des sachverständigen Uhrmachers allein lag, die Klagen über schlechte Uhren nie so gröss waren, wie es heute leider der Fall ist. Dem Uhrmacher ist es Ehrensache, dem Publikum nur solche Uhrwerke zu verkaufen die wenn auch theuer, zufriedenstellende Dienste leisten. Jetzt sehen wir die Uhr als Waare in den Schaufenstern der Krämer, Galanterie - Geschäfte, Barbier-, Abzahlungsgeschäfte und im Hausirhandel üppig vertreten. Unsere Grossisten, welche mehr oder weniger alle ihr Emporkommen in erster Reihe den Uhrmachern zu verdanken haben, waren und sind es, die mit ihrer Hilfsbereitschaft und mit ihrer Sucht, so schnell als möglich Geld zusammen zu bringen, diese Konkurrenten haben erstehen und gross ziehen helfen. Dieses Thema wird Koll. Berger so freundlich sein, Uns noch näher zu beleuchten und Vorschläge machen, wie wir Abhilfe schaffen können. Ich werde Sie bitten, mir gestatten zu wollen, Vorschläge zu machen, wie wir uns den Abzahlungsgeschäften und dem Hausir- handel gegenüber zu verhalten haben. Diese beiden zweifelhaften Errungen schaften unserer modernen Kultur müssen bekämpft werden und zwar mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln. — In erster Reihe gehört hierher die Beseitigung der jetzt zu Recht bestehenden Klauseln des sogenannten Mieths-Verträges. Mit dem Augenblick, wo die Rechtsgültigkeit der Paragraphen dieses mustergültigen Kaufvertrages fällt, ist das Abzahlungs geschäft mitten ins Herz getroffen. Das Risiko, einen Waaren-Wueher auch ohne solch famoses Deckmäntelchen weiter zu betreiben, wäre dann diesen Leuten denn doch zu gross und nicht mehr lohnend. Setzen wir hier alle unsere vereinte Kraft daran, den Gesetzgeber von der Nothwendigkeit, dass diese Ausgeburten der Gewerbefreiheit beseitigt werden müssen, zu überzeugen. Und wir stehen nicht allein im Kampfe gegen diese Auswüchse. In der Handwerker-Konferenz, welche am 16. Juni d. J. vor Vertretern der Regierung in Berlin getagt hat, standen auch diese Fragen auf der Tagesordnung und erst vor wenigen Tagen habe ich einen Artikel in der „Sehles. Zeitung“ ge funden, der wörtlich lautet: „Abzahlungsgeschäfte Anlässlich der für den nächsten deutschen Juristentag in Aussicht genommenen Tagesordnung ist wieder die Frage der gesetzlichen Regelung dor Abzahlungsgeschäfte einer umfassenden Öffentlichen Erörterung unterzogen worden. In der Schlesischen Zeitung ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass mit der jetzigen Einrichtung der Abzahlungsgeschäfte die ver schiedensten Missstände verbunden sind. Dazu sind namentlich die in den Abzahlnngs-Kontrakten enthaltenen Klauseln des Eigenthumsvorbehalts und des Verfalls der ganzen gezahlten Summe bei dem Ausbleiben auch nur einer Rate zu rechnen. Es sind auch regierungsseitig die Nachtheile nicht verkannt worden, welche hierdurch weiteren Bevölkerungsseniehten zugefügt werden, und schon seit längerer Zeit ist deshalb die Aufmerksamkeit der Regierungen auf diese Frage gelenkt. Im Verlaufe des Jahres 1889 war bei *rf lnZ - e ^liegieiungen eine Enquöte über diese Missstände und über die Abhülfemittel veranstaltet worden, welche ergeben hatte, dass in der That hier ein Feld vorlag, auf dem man mit gesetzgeberischen Maassnahmen Vor gehen könnte. Andererseits hat sich herausgestellt, dass die Abzahlungs geschäfte vielfach, namentlich beim Ankauf kleinerer Maschinen durch weniger bemittelte Leute zu deren Arbeitsgebrauch, einem vorhandenen Bedürfnisse entsprechen und dass deshalb ihre Existenz nicht gefährdet werden dürfe. Dieser Umstand macht die Behandlung der Frage zu einer äusserst schwierigen und zeitraubenden. Wie die „Berliner Politischen Nachrichten“ wissen wollen soll die Lösung derselben indessen für eine nicht mehr ferne Zeit bevorstehen Aber nehmen Sie, meine Herren Kollegen, nun nicht etwa an, dass unser Ihun deshalb hier übrig und überflüssig sei. Erst recht müssen wir mit unseren Wünschen nach möglichst baldiger und auch gründlicher Be seitigung der Abzahlungsgeschäfte rufen. In dem Artikel, welchen ich soeben vorgelesen habe, heisst es unter anderen: Anderseits hat sieh herausgestellt dass die Abzahlungsgeschäfte vielfach, namentlich beim Ankauf kleineret Maschinen durch weniger bemittelte Leute zu deren Arbeitsgebrauch einem vorhandenen Bedürfnisse entsprechen und dass deshalb ihre Existenz nicht gefährdet werden, dürfe. Sind wir auf der Hut und sorgen wir dafür, dass nicht etwa auch die Uhren als nothwendige kleine Maschinen dem Ab zahlungsgeschäft als Wucherartikel erhalten bleibt. Eine Petition der Uhr machet ganz Deutschlands wegen Beseitigung des jetzt bestehenden Mieths- finden^ 6S mUSS zun ^ c ^ 8 ^ a ^ s Mittel gegen das Abzahlungsgeschäft Anwendung Nun komme ich auf den Hausirhandel mit Uhren zu sprechen Diese würdige Schwester des Abzahlungsgeschäftes und holdes Kind der schonen Gewerbefreiheit ist uns nur zum Theil gefährlich und zwar nur dann wenn wir die Hände ruhig im Schooss liegen lassen und zusehen, wie das Gesetz von diesem Kinde umgangen wird. Was den Hausirhandel mit laschenuhren anbetrifft, so gemessen wir vor vielen anderen Gewerbe treibenden einen grossen Schutz dadurch, dass uns ein Gesetz zur Seite steht, welches das Hausiren mit Taschenuhren einfach verbietet. Es wird Ihnen, meine Herren Kollegen, nicht unbekannt sein, dass ein derartiges Gesetz vom 1. Juli 1883 existirt, doch wenn Sie mir es gestatten, lese ich Ihnen dieses Gesetz vor, welches wörtlich heisst: • tt' 1 ?' 11 -’ § 42a - Gegenstände, welche von dem Verkauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, dürfen auch innerhalb des Gemeinde bezirks, des Wohnorts oder der gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Strassen, Plätzen oder an anderen öffent lichen Orten nicht_ feilgeboten oder zum Wiederverkauf angekauft werden. A bs. 2, Ziff. 3 sagt: Ausgeschlossen vom Ankauf oder heilbieten im Umherziehen sind Gold- und Silberwaaren, Bruchgold und Bruchsilber sowie Taschenuhren. Dieses Gesetz, so wichtig es für uns ist, so wenig wird es von vielen beachtet, und deshalb mache ich hier den Vorschlag, den Wortlaut desselben in uns und Ihnen zu Gebote stehenden Tageszeitungen mindestens einmal im Monat zu veröffentlichen und womöglich Prämien auszusetzen für solche Fälle, wo gegen dieses Gesetz trotzdem mit Taschenuhren hausirt und solches zur Anzeige gebracht wird. Denn das Gesetz bestimmt ferner unter Tit. X § 148 7a: Strafbestimmungen: Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer dem § 56 Abs. 2, Ziff. 1 bis 5 zuwider handelt. Das Bekanntmachen dieses Gesetzes würde zunächst zur Folge haben, dass die Leute, welche jetzt trotz des Gesetzes ruhig weiter hausiren, merken, dass man ihnen auf die Finger sieht und nicht länger gesonnen ist, keinen Gebrauch dayon zu machen. Aber wir müssen noch mehr zu erreichen suchen, und zwar auf dem Wege durch den Gesetzgeber mittels Petition dahin zu gelangen, dass dieses Hausirgesetz auch auf alle anderen Uhren ausgedehnt wird und Anwendung findet Und hier meine Herren sind Sie es, welche in der Provinz, auf dem Lande und in den kleineren Städten am meisten zu leiden haben. Mit Wecker-, Wand- und Regulator-Uhren ziehen Merkurs verkom mene Jünger von Haus zu Haus und machen Ihnen empfindliche Konkurrenz. Schliessen wir uns alle innig zusammen zu einem grossen Provinzial-Verband, denken und trachten Sie mit uns vereint nur darnach, wie uns Verkauf und Arbeit wieder lohnender gestaltet werden kann. Greifen wir alle bestehenden Uebel vereint mit fester Hand und offenem Blick an und es wird uns wieder zufliessen, was wir zum Theil verloren haben, Freudigkeit an unserm Geschäft, uns zum Segen, dem Publikum zum Nutzen; erstreben wir doch nur das* was auch dem Gesetzgeber willkommen sein muss, gesunde Verhältnisse und gesunde Fortentwickelung unsers Kunst-Gewerbes. (Fortsetzung folgt.) Thüringer Verband. Die diesjährige Verbandsversammlung, welche in Altenburg am 13. Juli abgehalten wurde, war nur schwach besucht. Nach Eröffnung der Versamm lung und nach Verlesen des Protokolls erstattete Vorsitzender Schumann- Altenburg Bericht über die zwei verflossenen Verbandsjahre, aus welchem hervorzuheben ist, dass die im vorigen Jahre in Gera abzuhaltende Versamm lung in Anbetracht der dort herrschenden Streiks ausfiel und da die Ver bandskasse ziemlich erschöpft war und um Kosten zu vermeiden, die Ver sammlung in diesem Jahr in Altenburg abgehalten wurde. Ferner gedachte Vorsitzender des am 1. Mai vorigen Jahres heimgegangenen treuen Mitgliedes des Thüringer Verbandes Herrn Carl Recke,' dessen Andenken die An wesenden durch Erheben von den Sitzen ehrten. Die Rechnungsablage ergab einen Baarbestand von 18,90 Mk. und wurden Kassabuch und Belege von den Kollegen Illg.en und Prell-Gera für richtig befunden. Die Prüfungs kommission des Verbandes hatte den drei Prüflingen: 1. Günther aus Alten burg für Anfertigung einer 8stein. Oylinder-Remontoiruhr (Rohwerk), 2. Nau mann aus Treben für Anfertigung einer 8 stein. Cylinderuhr aus Rohmaterial und 3. Zumkeller aus Merane für Anfertigung einer Anker - Remontoiruhr (Rohwerk) das Diplom des Central-Verbandes zuerkannt. Wegen des bevor stehenden Central-Verbandstages entspannen sieh längere Debatten und wurda besonders betont, mit dahin zu wirken, dass sich nur Innungen bilden möchten, welche^ allerdings Pflichten, hingegen auch Rechte hätten, welche durch blosse Vereinigung nicht zu erlangen sind. Die Vorstandswahl fand ihre Erledigung durch Wiederwahl des bis herigen Vorstandes. Als nächster Verbandstagsort wird Gera gewählt. Nach. (Fortsetzung in der 2. Beilage.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder