Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Fach-Ausstellung am Verbandstage zu Leipzig (Fortsetzung)
- Autor
- Hormann, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einige Winke über Geschäftskäufe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- ArtikelCentral-Verband 381
- ArtikelVI. Verbandstag des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher ... 382
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 383
- ArtikelDie Fach-Ausstellung am Verbandstage zu Leipzig (Fortsetzung) 384
- ArtikelEinige Winke über Geschäftskäufe 386
- ArtikelVereinsnachrichten 387
- ArtikelVerschiedenes 388
- ArtikelVom Büchertisch 388
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 388
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 389
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 389
- ArtikelAnzeigen 389
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 386 — ■ : Das ausgestellte Transportpendel, D.R.-P. Nr. 49318, von welchem wir umstehend eine Abbildung bringen, zeigt, wie sich mit wenig Mitteln die Vorzüge eines Transportpendels er- neichen lassen. Auch dieses System beruht auf der Theilbarkeit des Pendels und zwar ist dasselbe bei p mittelst einer Muffe’ durch Anschrauben der Schraube u auf das innigste wie ein festes Ganze mit einander verbunden. Zum Zweck des Ver- sendens oder Transportes eines Regulators wird der untere Theil durch Lösen der Schraube u in der Muffe p entfernt, während der obere Theil am Werke verbleibt. Das Austreten der ver bleibenden oberen Pendelstange aus der Gabel wird durch einen quer durch den Tragstuhl gezogenen Messingdraht h verhindert, während das Aushängen des Pendelhakens k aus der Aufhän- gungsfeder ein unter der Gabel angebrachtes Sehraubenklöbchen n verhütet. Gegen Bruch wird die Aufhängungsfeder durch den Man telkloben i geschützt; ein Verbiegen der Tonfeder oder des Hammers erscheint ausgeschlossen. Ferner ist es gleichgültig, ob das Pendel am Tragstuhl oder am Werk seinen Aufhängungs punkt findet, da die Einrichtung auf beide Fälle anwendbar ist. Das Zeigerpendel D. R.-P. Nr. 56591. Das Reguliren des Ganges von Regulateuren wird bekannt lich durch Auf- resp. Niederschrauben der Pendellinse bewirkt. Diese bewegt sich nur in den seltensten Fällen mit der gehörigen Sicherheit auf der Pendelstange, die einen gleichmässigen Gang gewährleistet. Nach dem Transport einer solchen Uhr ergeben sich nicht vereinzelt grössere oder geringere Abweichungen. Nur zu wenig hat man es in der Hand, die Wirkung der Drehungen beim Schrauben der Pendellinse genau abzumessen, zumal bei der Ungleichheit der Gewinde, und oft erst nach vielem Probiren gelangt man dahin, die Uhr annähernd richtig zu reguliren. Durch das aufgestellte Zeigerpendel glaubt der Aussteller diese Uebelstände zu beseitigen, die Pendelscheibe ist fast mit der Pendelstange zusammengeschraubt und findet die Verlegung des Schwerpunktes innerhalb der Pendelscheibe mittels eines Exzenters durch Drehung eines Zeigers von aussen statt. Eine ausführliche Beschreibung dieser Kon struktion wurde in Nr. 17 des laufenden Jahrganges dieses Journals veröffentlicht. Von den ausgestellten Thurmuhren nennen wir zunächst eine von der Firma 0. F. Rochlitz, Inhaber H. Ernst, Berlin, im kleinen Saal ausgestellte, sich im Gang befindliche grosse 8 Tage-Thurmuhr mit Stundenschlagwerk. Das Gestelle der selben, in welchem die Werkachsen ruhten, bestand aus Guss eisen und war mit Zapfenlagern von Bronze versehen; sämmt- liche Räder dagegen mit Ausnahme der Sperr- und Aufzugräder waren in Bronze ausgeführt. Nach der uns gemachten Mittheilung, besteht diese sich als durchaus zäh und der geringsten Abnutzung unterworfene Legirung aus 88 Theilen Kupfer, 11 Theile Zinn, 1 Theil Phosphorbraun. Die Radzähne waren ohne Ausnahme gefräst, die Triebe vom besten englischen Stahl mit gehärteten und polirten Zapfen gefertigt, sowie mit harten Triebstöcken versehen, die Seiltrommeln dagegen aus Schmiedeeisen gemacht. Alle übrigen Theile als: Auslösung, Hammerhebel etc. bestanden aus Schmiedeeisen oder Stahl und waren, je nachdem sie der Abnützung ausgesetzt sind, gehärtet. Die Haupträder der Uhr hatten im Geh werk 39 cm, im Schlagwerk 47 cm Durchmesser. Die Hemmung war ein Graham-Gang mit konstanter Kraft. Jedenfalls bezweckte der Fabrikant mit dieser Konstruktion auf die Zeigertransmission und die^ Zeiger zur sicheren Führung eine möglichst grosse Kraft, hingegen auf /den Gang einen stetig gleichbleibenden Impuls, nicht mehr als hinreichend nothwendig ist, das Pendel in normalen Schwingungen zu erhalten, einwirken zu lassen. Wir bekennen uns nicht zu den Freunden dieser Konstruktion des Ganges, müssen aber diese Ausführung als sehr durchdacht und äussert gelungen bezeichnen, wie denn auch die ganze Uhr bei Vermeidung alles Ueberflüssigen den Charakter grösster Stabilität und solider Arbeit zeigte. Sicherlich ist es letzterem Umstände mit zuzuschreiben, dass diese Fabrik auf eine ziemlich 70jährige Vergangenheit zurückblicken darf. Als durchschnitt liche Jahresproduktion wurden uns gegenwärtig 130—150 grössere und kleinere Thurmuhren genannt, welche nur auf Bestellung, durch Dampfbetrieb erzeugt werden und nicht allein in Europa, sondern in allen Welttheilen die richtige Zeit verkünden. (Fortsetzung folgt.) Einige Winke üker Geschäftskäufe. Ist es besser, ein Geschäft neu zu gründen, oder ein bereits bestehendes dergleichen zu kaufen? Ein Beispiel zur Warnung. Die Gründung eines neuen Geschäftes ist jedenfalls leichter ins Werk zu setzen, als der Kauf eines bereits bestehenden, weil der Verkäufer in der Regel für die gleichzeitige Mitüberlassung seiner Kundschaft ein Aequi- valent verlangen wird. — Wie hoch dieses letztere gegriffen wird und in welchem Verhältniss dasselbe zu dem Werth der Kundschaft steht, darauf muss es ebensoviel ankommen, als darauf, ob das alte Geschäft im Ablehnungsfälle bestehen bleibt oder eingeht. Da der Inhaber eines guten Geschäftes, eines solchen, welches eine klangvolle Firma führt, vielleicht auch neben einer guten Kundschaft gewiss grössere Lieferungen auf feststehende Verträge hat, dasselbe sicherlich nicht eingehen lässt, so ist der Ankauf eines solchen Geschäftes wohl zu empfehlen, zumal wenn der Kaufpreis nicht unangemessen hoch erscheint. Aber auch dann, wenn dies nicht der Fall ist, sind noch zwei Eventualitäten ins Auge zu fassen: ist erstens der Erwerber des Geschäfts ein so gewiegter und erfahrener Kaufmann, um das alte Geschäft mit Glück fort zu führen und wird zweitens der Verkäufer des Geschäfts nicht vielleicht im Ort ein neues Geschäft in derselben Branche errichten. Im letzteren Falle wäre zu fürchten, dass der Verkäufer im neuen Geschäft seine alte Kundschaft wieder an sich zöge, im ersteren Falte wäre die Wahrscheinlichkeit nahe, dass das Renommee des Geschäfts bald verloren gehen dürfte. Wer also ein wohlrenommirtes Geschäft kauft, wird, um wenigstens der ersten Eventualität zu begegnen, so vorsichtig sein und sieh in dieser Beziehung mit dem Verkäufer kontrakt lich festsetzen, insbesondere bei namhafter Konventionalstrafe dem Verkäufer verbieten, in derselben Branche im Ort weder unter seinem, noch unter dem Namen eines Anderen wieder ein Ge schäft zu errichten. Auch mit Vorbehalten muss man sehr vorsichtig sein und dem Verkäufer an solchen nicht mehr zugestehen, als man mit Gewissheit übersehen kann. So wäre es zum Beispiel unbedenklich, jemand den Vor behalt iZuzugestehen, sein Lotterie-Geschäft vom Verkauf aus- zuschliessen, um solches fortzubetreiben oder seine Versicherungs- Agenturen nicht mit zu überlassen, bedenklich aber dürfte es zum Beispiel sein, bei der Acquisition eines Uhren- und Gold- waaren-Geschäfts dem Verkäufer den Fortbetrieb des einen, sagen wir des Goldwaaren-Verkaufes, weiter zu erlauben, oder überhaupt einen Theil des Geschäftes zu überlassen. Zu dieser Vorsicht mahnt der Umstand, weil sich der Er trag, wie zum Beispiel hier des Gold waaren- Geschäftes, wenn nicht wie bei der Lotterie oder den Versicherungen besonders Bücher darüber geführt werden, aus den allgemeinen Geschäfts büchern nicht leicht übersehen lässt und zu erwarten ist, dass sich der Verkäufer nicht den schlechtesten, sondern eher den besten Theil des Geschäftes beim Verkauf Vorbehalten wird. Als warnendes Beispiel sei der Fall angeführt, dass ein Sortimentsbuchhändler seine Buchhandlung an einen Dritten für 60000 Mk. verkauft, sich beim Verkauf aber den Musikalien handel vorbehält. — Als indes der Käufer der Handlung seine Buchhandlung, das damit verbundene Antiquariats-Geschäft und die Leihbibliothek mit Allem wie es stand und lag übernommen, dem Verkäufer auch den Musikalienhandel überlassen hatte, be merkte er leider nur zu bald, dass er fürchterlich betrogen war, denn für die schönen 60000 Mk. hatte er weder ein Grundstück noch sonst ein reelles Werthobjekt, nicht einmal eine mittel- mässige Kundschaft, denn das ganze Geschäft war ohne Musikalien fast gar nichts werth. Wie er sein Unglück im ganzen Grossen überschaute, da ward ihm klar, dass er für sein Geld einen
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