Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Grosse internationale Ausstellung von Uhren aller Art, Maschinen und Hilfswerkzeugen der Uhrmacherei, Fournituren etc.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bevorstehende Massnahmen gegen das Hausirunwesen und den Geschäftsbetrieb der sog. Detailreisenden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- ArtikelZum neuen Jahr 1
- ArtikelGrosse internationale Ausstellung von Uhren aller Art, Maschinen ... 2
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 2
- ArtikelBevorstehende Massnahmen gegen das Hausirunwesen und den ... 2
- ArtikelJapanisches 3
- ArtikelEine alte Streitfrage über den Grahamgang 4
- ArtikelGeorg Graham 6
- ArtikelDer internationale Kongress für Zeitmesskunde (Fortsetzung) 6
- ArtikelUnsere Werkzeuge 7
- ArtikelBriefwechsel 8
- ArtikelVereinsnachrichten 8
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 8
- ArtikelHumor 8
- ArtikelVerschiedenes 9
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 9
- ArtikelAnzeigen 9
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
-
-
-
-
-
-
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
-
9
-
10
-
11
-
12
-
13
-
14
-
15
-
16
-
17
-
18
-
19
-
20
-
21
-
22
-
23
-
24
-
25
-
26
-
27
-
28
-
29
-
30
-
31
-
32
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 2 — Grosse internationale Ausstellung von Uhren aller Art, Maschinen und Hilfswerkzeugen der Uhrmacherei, Fournituren etc. Bei Gelegenheit des VI. Verbandstages des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher, welcher in den Tagen des 23., 24. und 25. August 1891 in der „Oentralhalle“ zu Leipzig abgehalten wird, beabsichtigt der Verein selbständiger Uhrmacher Leipzigs eine grosse Ausstellung zu veranstalten, die folgende Abtheilungen umfasst: I. Taschenuhren jeder Art, in allen Fabrikationsgraden und Ausstattungen, komplizirte Uhren, Taschenchronometer. II. Grosse Uhren, Thurm- uhren, Regulateure, Stand- und Wanduhren, Musikwerke etc. Einzelne Gehäuse, Werke und Einzeltheile; Seechronometer. III. Maschinen und Werk zeuge zu Fabrikationszwecken und zur Reparatur dienend. IV. A. Merkwürdige, antike und seltene Uhren und zu Zeitmesszwecken dienende Instrumente. B. Selbstgefertigte eigenartige Uhren und Uhrtheile. V. Selbstgefertigte Hilfswerkzeuge. VI. Fachliteratur der Gegenwart und Vergangenheit, Zeichnungen. VII. Lehrlings arbeiten. VIII. Uhrmachersehulen: Schüler arbeiten der Deutschen Uhrmacherschule. Die Abtheilungen I—III und bez. VI sind hauptsächlich zur Beschickung für Produzenten und Handelshäuser bestimmt, um den Konsumenten ihre Waaren vorzuführen und ihre Leistungen zu zeigen. Dieselben können von Ausstellern und Fabrikanten aller Länder beschickt werden. — Die anderen Abtheilungen sollen mehr oder weniger den Charakter belehrender Schaustellungen annehmen und kann in denselben Jedermann, Prinzipale sowohl als Gehilfen, ausstellen. In der Abtheilung VII können ausschliesslich Arbeiten von Lehrlingen, deren Prinzipale Mitglieder des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher sind, ausgestellt werden. Nach Maassgabe der Leistungen wird eine Prämiirung der besten Arbeiten seitens des Central-Verbands-Vorstandes in Aussicht gestellt. Die Ausstellung selbst wird im Kaisersaale der Centralhalle abgehalten. Die entstehenden Kosten für Platzmiethe, Transport, Aus- und Einpacken, Versicherung etc. etc. haben die Aussteller zu tragen; mit Ausnahme der Abtheilungen IV bis VIII, denen die Platzmiethe erlassen ist. Die Anmeldungen zur Beschickung der Ausstellung sind bis 1. März 1891 an den Vorsitzenden des Leipziger Uhrmacher-Vereins, Herrn Franz Weise, Leipzig, Petersstrasse, zu richten, welcher zu jeder weiteren Auskunft bereit ist. Bei der eminenten Bedeutung, welche die Stadt Leipzig nicht allein als Centralpunkt des deutschen Uhrenhandels, sondern auch infolge ihrer günstigen geographischen Lage einnimmt, steht ein ganz bedeutender Besuch von Uhrmachern zum Verbandstage zu erwarten, und verspricht diese Ausstellung schon aus diesem Grunde sowohl für Produzenten als Konsumenten zu einer lohnenden zu werden, und laden wir zu recht reger Betheiligung ein. Wir ersuchen höfl. die in- und ausländische Fachpresse, desgl. die deutsche Tagespresse um Weiterverbreitung obiger Bekanntmachung. Der Vorstand des Uhnnachervereins Leipzig. Deutsche ü hrmacherschule. Danksagung. Die Firma M. Bloeh in Berlin hat zur Ablösung der Neujahrsgratulationen an ihre Kunden der Uhrmachersehule in Glashütte Mk. 50,— übersandt, deren Empfang hiermit dankend bestätigt Glashütte i. Sachsen, am 22. Dezember 1890. L. Strass er, Direktor. Bevorstehende Maassnahmen gegen das Hausirunwesen und den Geschäftsbetrieb der sog. Detailreisenden. Nach § 44 der Reichs-Gewerbe-Ordnung ist es bekanntlich Demjenigen, welcher ein stehendes Gewerbe betreibt, gestattet, auch ausserhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen Nieder lassung persönlich oder durch in seinem Dienste stehende Rei sende für dieZwecke seines Gewerbebetriebes Waaren aufzukaufen und Bestellungen auf Waaren zu suchen. Neben anderen Be stimmungen ist in dem erwähnten Paragraphen auch die ent halten, dass von den Waaren, auf welche Bestellungen gesucht werden, nur Proben und Muster mitgeführt werden dürfen. Diese Bestimmung haben sich viele umherziehende Händler (sog. Hausirer) zu Nutze gemacht, indem sie, von Haus zu Haus gehend, zunächst Proben ihrer Waaren vorzeigen und scheinbar Bestellungen hierauf suchen, letztere aber alsbald, in der Regel noch an demselben Tage, von den nach dem Orte in grösseren Massen bereits mitgebrachten Waaren ausführen. Hierdurch werden nicht nur die Bestimmungen in den §§ 55 flg. der Ge werbe-Ordnung, wolche für den Gewerbebetrieb im Umherziehen (Hausirgewerbe) den Besitz eines sog. Wandergewerbescheins vorschreiben, umgangen, sondern es entziehen sich die Betreffen den auch den für diesen Gewerbebetrieb in fast allen Bundes staaten bestehenden, zum Theil recht hohen Steuern. Die Klagen, die von den sesshaften Gewerbetreibenden hier über geführt worden sind und geführt werden, sind alt, und die Reichsregierung hat wiederholt Schritte gethan, um diesen Klagen abzuhelfen. So war in dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, aus dem Jahre 1882, welcher zu dem Gesetze vom 1. Juli 1883 geführt hat, in dem von dem Umfange der Befugnisse der Handlungsreisenden han delnden Artikel 7 (§ 44 Abs. 3) die Bestimmung vorgesehen, dass das Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waaren der angebotenen Art keine Ver wendung finden, sobald dasselbe ausserhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung geschehe den Vorschriften der §§ 55 flg. der Gewerbeordnung (Gewerbebetrieb im Umherziehen) unterliegen solle. Damit sollte ausgesprochener Maassen diese Art von Gewerbebetrieb, welcher sich bei Aufsuchung von Waren bestellungen nicht auf Gewerbetreibende beschränkt, sondern an das grosse Publikum sich wendet und hausirmässig betrieben wird, den Beschränkungen der §§ 55 flg. der Gewerbe-Ordnung unterworfen und anderseits der rechtmässige Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden, wie ihn auch die Handelsverträge im Auge haben, in seinem Ansehen wieder gehoben werden. Der Reichs tag hatte indessen der von den verbündeten Regierungen vor geschlagenen Fassung des § 44 Abs. 3 die Zustimmung nicht erlheilt, so dass der Geschäftsbetrieb der sog. Detailreisen den nur den in §§ 44 und 44a der Gewerbe-Ordnung genannten Beschränkungen unterliegt. Inzwischen sind die Klagen, welche schon vor Erlass des Gesetzes vom 1. Juli 1883 über jene Art des Geschäftsbetriebes erhoben wurden, in verstärktem Maasse laut geworden. In wiederholten Petitionen von Handelskammern und anderen kaufmännischen Korporationen, von Central-Ver bänden, Innungen und Vereinen, sowie von einzelnen Kaufleuten ist auf die Belästigungen, die dem grossen Publikum durch das Aufsuchen von Bestellungen seitens aller möglichen Handlungs reisenden erwachsen, und namentlich auf die empfindliche Kon kurrenz, die dem Ge werbtreibenden mit Ladengeschäft dadurch bereitet wird, hingewiesen und eine Regelung im Sinne der Ge setzesvorlage vom Jahre 1882 verlangt worden. Der Reichskanzler scheint dieses Verlangen an sich für ge rechtfertigt zu halten und hat die Bundesregierungen um eine Aeusserung darüber ersucht, ob für die nochmalige Vor lage eines entsprechenden Gesetz-Entwurfs ein Bedürfniss besteht. Dabei ist darauf hingewiesen worden, dass bei den Be rathungen eines etwa vorzulegenden Gesetz - Entwurfs über das Verbot des Detailreisens voraussichtlich die Verhältnisse des gesammten Hausirgewerbes von neuem einer Erörterung werden unterzogen werden, zumal in den oben erwähnten Petitionen neben dem Verbote des Detailreisens eine möglichst weitgehende Einschränkung des Gewerbebetriebes im Umher- zieben, vielfach sogar das gänzliche Verbot dieser Art des Ge werbebetriebes verlangt wird. Deshalb hat sich der Reichs-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht