Naunhofer Nachrichten : 10.08.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190408105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19040810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19040810
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-08
- Tag1904-08-10
- Monat1904-08
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- Naunhofer Nachrichten : 10.08.1904
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Naunhofer Nachrichten Die Naunhofer Nachrichten erscheine., jeden Dien-tag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag S Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: vormittags 11 Uhr am Tage d«S Erscheinens 15. Jahrgang Mittwoch, den 10. August 1904 Nr. 96 ein AnkSn-isunge« r Für Inserenten der Amt-Hauptmann- schäft Grimma 10 Pf,, di« fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für AuSwLrttg« 12 Pfg. Bet Wiederholungen Rabatt. er für Alter und Invalidität selbst etwas er übrigen. Den Versicherungsbeitrag empfindet er als eine lästige Steuer. Dazu kommt, daß wenn der Geschäftsmann verstirbt, das, was er selbst im Geschäft oder sonstwie er spart hat, im Todesfälle seinen Hinterbliebenen ganz verbleibt, während der ReichSverficher- ungSanstalt gegenüber nur ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Ver storbenen gezahlten Beiträge besteht. Weiterhin kommt in Betracht, daß die Rente für JnvaliditätS- und Altersversicherung für jemand, der fick in besseren Verhältnissen als ein gewöhnlicher Lohnarbeiter befunden hat, als wenig ausreichend angesehen werden kann. Die im Jahre 1902 gezahlten Renten betrugen durchschnittlich für Invalidität 148 und für Altersversorgung jährlich 149 Mk. und zwar einschließlich des Betrages des Reichs von 50 Mk. Selbst wenn ein Hand werksmeister sich in der höchsten zulässigen Lohnklasse (mehr als 1150 Mk. Jahresein kommen) versichern wollte mit einem Wochen beitrag von 72 Pfg., würde die Rente schwerlich 300 Mk. erreichen. Es ist daher verständlich, daß vor einiger Zeit die Dort munder Handelskammer sich entschieden gegen die Zwang-Versicherung des Handwerk» aus gesprochen hat. Dazu kommt endlich die Unsicherheit de» Bezuges. Zwar die Alters rente kann nicht zweifelhaft sein bei Nachweis eine» Lebensalters von 70 Jahren. Sehr streitig ober kann sein das Vorhandensein der Invalidität gerade beim Handwerksmeister. Die Invalidenrente soll beginnen, wenn „Ver- lust der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist." Das ist bei einem einfachen Lohnarbeiter, der körperliche Arbeiten zu verrichten hat, leicht festzustellen. Ein Handwerksmeister, besten körperliche Kräfte nicht mehr aus reichen, um selbst mit Hand anzulegen, kann gleichwohl erwerbsfähig bleiben, wenn er imstande ist, seine Gesellen anzuleiten, die Arbeiten unter, ihnen zu verteilen, mit den Kunden zu verhandeln, Buch und Rechnung zu führen und dergleichen. Alles in allem steht zu befürchten, daß die Handwerker an dem Geschenk der ZwangSverficherung kaum eine reine Freude erleben würden. schein. Für die Aufbewahrung und den Hinterlegungsschein ist nichts weiter zu zahlen. Das Testament kann von jedem deutschen Amtsgerichte oder Notar errichtet werden. Es ist aber zu empfehlen, bei dem Gerichte des Wohnorts zu testieren. Denn diese» er hält von jedem Todesfälle eine standesamtliche Anzeige, worauf es nachsieht, ob ein Testament da ist. Es hält auch Nachfrage bei den Gerichten, in deren Bezirken der Erdlaster während der letzten zehn Jahre gewohnt hat, bei anderen nicht. Der Hinterlegungsschein erieichtert das Auffinden des Testaments. Daher muß man ihn so aufheben, daß er nach dem Tode leicht gefunden wird. Das Testament kann seinem ganzen Inhalte nach dem Richter oder Notar diktiert werden. Es ist aber auch zulässig, eine offene oder ver schlossene Schrift zu dem Protokolle zu geben. Bet umfänglicheren Verfügungen ist aber anzuraten, diese Schrift nicht ohne rechts kundigen Rat abzufassen. KriegSrat in Peterhof statt. Die Loge wird auch in Petersburg sehr ernst beurteilt. Es wird dort geleugnet, daß Rußland wegen der Durchfahrt der Schiffe der Freiwilligen Flotte durch die Dardanellen unterhandelt; man sagt, die Durchfahrt werde auch ohne der türkischen Zustimmung erfolgen. Der , Motin" meldet aus Petersburg: Es wird versichert, daß 200000 Japaner unter Kuroki bei Liaojang mit den Truppen de» Generals Kuropatkin in einen Kampf verwickelt seien. Die Schlacht soll über den Ausgang des Feldzuges (?) entscheiden. Ueber den Stand der Dinge um Port Arthur ist es nicht möglich, auch nur einiger maßen glaubwürdige Auskunft zu erhalten. Die Nachrichten, die vorltegen, enthüllen sich selbst dem trübsten Blick ohne weiteres als Lügenmeldungen. Der erste Sturm auf Port Arthur. Wie bisher nur in Erzählungen von Flüchtlingen mehr aber minder glaubwürdig an die Außenwelt drang, bestätigt jetzt ein amtlicher Bericht des Kommandanten von Port Arthur: Die Japaner haben Ende Juli drei Tage lang die Werke der Festung bestürmt, sind aber mit großen Verlusten ab gewiesen worden. Petersburg, 8. August. Nach den Meldungen, die in Anschantschan eingegangen sind, betrugen die japanischen Streitkräfte, die an dem Sturm auf Port Arthur teil- nahmen, 50000 Mann. Der Angriff wurde glänzend zurückgeschlogen, die Japaner ver loren 14 000, die Russen 1500 Mann. Der Angreifer kam nicht näher als sieben Werst an die Festunh heran. Zur See wurden zwei japanische Kreuzer bedeutend beschädigt. Selbstmord des Generals Stöffel? Tokio, 8. August. Die Mannschaft einer in Tschifu etngetroffenen Dschunke be richtet aus Port Arthur, General Stöffel habe Selbstmord begangen. Die russischen Truppen bereiten sich offenbar zur Uebergabe vor; sie beantworten daS japanische Feuer nicht mehr. Mit zwei Beiblätter«: Illustrierte- SometagSblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Selten »lle 11 Tas«. Ve-u«»prei» r Frei in» Han» durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährl'ch. Frei inS Hau» durch die Post Mk. 1.80 vierteljähr tich. Rundschau — Invaliden- und Unfallrente. Nach einer Entscheidung des Reichsver- sicherungsamts kann nicht die Invalidenrente neben der Unfallrente gewährt werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch die Unfallfolgen und durch sonstige Schäden herbeigeführt worden ist, und diese bei der Unfallent- schädigung berücksichtigt worden find. — Gesetzentwurf betr. WohuungS- pflege. Der preußische Entwurf eine» Ge setzes der Wohnungsverhältniffe nebst Be gründung enthält 6 Artikel. Artikel 1 um faßt die Bestimmungen über Baugelände und Straßenkostenbeiträge, Artikel 2 Bebauung der Grundstücke, Artikel 3 Bau- und Grund abgaben und Besteuerung, Artikel 4 Be nutzung der Gebäude, Artikel 5 WohuungS- aufficht und Artikel 6 Schluß- und Ueber- gangsbestimmungen. — Zum Internationale« Kongreß in Amsterdam wurde von den Breslauer Genoffen Bernstein und von den Leipziger Genoffen Kautsky und Pollender delegirt. Die Dresdner Genossen wählten Kaden. — Lehrergehälter in Preußen. Die Meldung, daß seitens der preußischen UnterrichtSoerwaltung Erhebungen über den finanziellen Effekt der Erhöhung de» Grund gehaltes und der Alterszulagen für Volks schullehrer um bestimmte Beträge angestellt werden, trifft zu. Diese Erhebungen stehen in ursächlichem Zusammenhänge mit einem Ersuchen, das die Unterricht-kommtsfiou de» Abgeordnetenhauses an die Staatsregierung anläßlich de» ihr überwiesenen zweiten Teil» des SchulantragS Dr. Hackenberg, Dr. van Heydebrandt und Freiherr von Zcdlitz ge richtet hat. Auf Antrag deS letztgenannt«» Abgeordneten hat diese Kommission, um eine sichere Unterlage für ihre Beschlußfassung zu erhalten, die StaatSregteruug um Auskunft über die Mehrausgaben ersucht, die durch die Erhöhung des MindestgrundgehaltS auf 1060, 1100 und 1200 Mark und ent sprechende Erhöhung der DtenstalterSzulagen erwachsen würden. Auf Grund der erbetenen Daten soll dann nach dem Wtederzusammen- »ritt des Landtages über diesen Teil de» erwähnten Antrages Beschluß gefaßt werden. — Berlin. Die „Deutsche Tage-ztg." widmete König Georg von Sachsen an läßlich dessen 72. Geburtstages einen Artikel, in dem es heißt: ,,S» ist wohl kaum ein sächsischer Fürst vor der Thronbesteigung so verkannt worden, wie er. Man zieh ihn konfessioneller Engherzigkeit, partikularistischer Gesinnung, stolzer Unnahbarkeit, kurz, man machte aus ihm so ziemlich das Gegenteil drffen, was sein Heimgegangener, allerwärtS beliebter und begeistert verehrter Bruder war. Wie bald und wie gründlich sind aber diese falschen Anschauungen geschwunden. Mau hat sich jetzt allgemein überzeugt, wie ernst es der König mit seinen Herrscherpflichten nimmt, mit welcher Liebe er an seinem Volke hängt, wie er nichts anderes denkt und sinnt, als Sachsens Glück und Sachsen» Frieden zu fördern. Es muß dem greisen, edlen und ernsten Monarchen eine besondere Befriedigung gewähren, wenn er sich an seinem Geburtstage sagen kann, daß et, ohne irgend wie der Volkstümlichkeitshascherei Zu geständnisse gemacht zu haben, seinem Volte innerlich näher gekommen ist, lediglich durch die Treue seiner Pflichterfüllung, durch die schlichte Aufrichtigkeit seines Wesens, und durch den edlen Grundzug seiner gesamten Persönlichkeit/' — Breslau. Die Dürre wird immer größer, der Wassermangel macht sich immer mehr bemerkbar. Vom Sonnabend werden wieder mehrere Feldbrände gemeldet, die zum Teil erheblichen Schaden anrichteten. — Auf dem Marsche vom Truppenübungsplatze Neu hammer ist ein Soldat des oberschlefischen Feld-Arttllerie-Reg. Nr. 67 an Hitzschlag er krankt und bald darauf verstorben. — Altenburg. Wenn da» Herzogtum Altenburg in diesem Sommer auch von aus gedehnten Hagelwettern verschont geblieben ist, so find doch iu einzelnen Fluren die Hagel schäden ärger gewesen als in manchen frühere» Jahren. In den an der sächsischen Grenze Bom Kriegsschauplatz in Oftafien. Unter dem Vorsitz des Zaren fand DaS gerichtliche und notarielle Testament. Wer vor dem Tode sein Haus bestellen will, hat die Wahl, ob er sein Testament vor dem Gerichte oder einem Notar zu Protokoll geben oder seinen letzten Willen eigenhändig niederschreiben will. Wenn e» sich um nicht ganz einfache letztwtlltge Ver fügungen handelt, so ist die Zuziehung eines juristische« Beraters sehr anzuempfehlen. Die erbrechtlichen Bestimmungen des Bürger lichen Gesetzbuches sind nicht gar so einfach. Mancher, der ohne rechtskundigen Rat sein Testament abfaßt und glaubt, nach seinem Tode werde alles in schönster Ordnung sein, richtet nur Unheil an und sät Zwietracht unter seine Hinterbliebenen. Deshalb soll man den Gang zum Amtsgericht oder zum Notar nicht scheuen. Die Kosten find ver hältnismäßig gering. Die Gerichtsgebühren betragen je nach dem Werte der Erbschaft 10 bi» 50 Mark, sie können bei geringfügigem Vermögen de» Erblasser» auf 2 M. ermäßigt werden. Wer vom Stadtrate rin Armuts zeugnis erhält, kann sich auf dem AmtSge- richte auch zur Testamentserrichtung da» Armenrecht bewilligen lassen. Für jede- Testament sind außerdem 5 Mark Stempel-' steuer zu zahlen. Im Falle der Bewilligung de» ArmrnrechteS kommt die Stempelsteuer in Wegfall. Das richterliche und das notarielle Testament werden amtlich aufbe wahrt in einem feuersicheren Schranke. Der Erblasser erhält darüber einen HinterlegungS- Zwangsverftcherung deS Handwerks. In den Handwerkerkreisen dauert die Agitation für die Ausdehnung der obliga torischen Alters- und Invalidenversicherung auf das Handwerk fort. In der Hauptsache wird diese ^Agitation von etlichen Theore tikern und Beamten von Versicherungsan stalten betrieben, während in den Kreisen des praktischen Handwerks noch sehr kühle Zurückhaltung gegenüber dieser Forderung be obachtet oder entschiedener Widerspruch er hoben wird. Auch wir glauben, daß die Handwerker alle Veranlassung haben, die Frage gründlich zu prüfen. Aber wir können die Befürchtung nicht unterdrücken, daß die Versicherung nur neue Belastungen des Hand werks ohne entsprechenden Nutzen herbei führen würde. Der Gnwdgedanke der 1891 eingeführten JnvaliditätS- wrd Altersversicherung war, solchen Personen für ihre Zukunft im Alter und im Falle der Invalidität eine gewisse Hilfe zu sichern, von denen man nach ihrer Lebensstellung annehmen muß, daß e» ihnen schwer fällt, selbständig zu werden oder über- Haupt in Verhältnisse zu kommen, unter denen sie ohne Zwang der Gesetzgebung etwa« für die Zukunft erübrigen können. Deshalb wurde auch der VerficherungSzwang beispiels weise bei Betriebsbeawten, Handlungsgehilfen, Lehrern und Erziehern auf Personen be schränkt. deren Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt. Mit diesem Grundgedanken in Einklang steht die Bestimmung, wonach weiblichen Personen, die eine Ehe eingehen, die Hälfte der für sie erstatteten Beitrage zurückerstattet wird. Die Novelle von 1899 hat auch Hand werksmeistern, die als Gesellen nicht im Ver sicherung-Verhältnis gestanden haben, gestattet, freiwillig in die Versicherung einzutreten, wenn sie ,nicht regelmäßig mehr als zwei versicherungSpflichttge Lohnarbeiter be schäftigen". Allerdings ist dies dann nur zugelaffen, wenn die Betreffenden das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da die Versicherungsbeiträge nicht nach dem Lebensalter bei Beginn der Versicherung ab gestuft find, so würden ohne solche Be stimmung diejenigen, die schon als ver- sicherunqSpflichttge Lehrlinge oder Gesellen vom 16. Lebensjahre an Beiträge gezahlt haben, allzusehr im Nacht-il sein. Trotz jener Erleichterungen ist von der freiwilligen Versicherung, die unter derselben Voraus setzung auch allen anderen Betrieb-unter- nehmern und ebenso Betriebsbeamten, Hand lungsgehilfen usw. mit 2000 bis 3000 Mk. gestattet ist, von keiner Seite ein irgendwie nennenswerter Gebrauch gemocht werden. Wie au» der dem Reichstag mitgetetlten Nachweisungen hervorgeht, sind im Jahre 1902 nur 6635 Quittungskarten für Selbst- Versicherung abgelicfert worden gegenüber 9,888,435 Quittungskarten für Zwangsver sicherung. Es spielt ja dabei mit, daß mancher, dem die Versicherung Segen bringen würde, sie unterläßt, weil er nicht darauf aufmerksam gemacht ist. Aber da die frei willige Fortsetzung de» Versicherung-Ver hältnisses schon seit 1891 besteht, so läßt sich dieser minimale Gebrauch der freiwilligen Versicherung sicherlich nicht allein auf Un kenntnis der bezüglichen Gesetzesbestimmungen in den betreffenden Kreisen zurückführen. Offenbar hat man erkannt, daß für selb ständige Personen diese Versicherung nicht vorteilhaft ist. Wer immer selbständig ein Geschäft betreibt, braucht sein Geld zum Be triebe desselben. Je «ehr er in die Lage kommt, seine Bezüge bar bezahlen zu können, desto besser für ihn. Je mehr sich das Ge schäft vorteilhaft erweitert, desto «her kann Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Grotzsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend Verlag und Drmk: Gü«z L Eule, Naunhof Redaktion: Robert GSnz, Renmhof. keiner krkLItunk, LnIiaUeiiilk von scksrlen solche lkei^ Vrüne». Irmpk- äusiciNIllcr, klvile», ür>>ncn ! mellxe^kke»,
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