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Dresdner Anzeiger : 01.11.1839
- Erscheinungsdatum
- 1839-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-183911014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18391101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18391101
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1839
- Monat1839-11
- Tag1839-11-01
- Monat1839-11
- Jahr1839
- Titel
- Dresdner Anzeiger : 01.11.1839
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Abwesende unter I. und alle Aa- auf dessen Nachlaß, die übrig-n gedacht» n Dietzeschtn Vermächtnisse, Und werden der sp'uchsderechtiqte Massen und die uhr schr meistb 3) mittag 6) Nothwendige Subhastation. Ausgeklagter Schulden halber soll das Hannen Sophien verwittweter Schmiedchen zu Rhänitz zugehörige in Wilschdorfer Flur liegende Stück Feld und Wiese, die Krutzschgen genannt, an zusammen 1x Schiffel, welches mit Berücksichtigung der Abga ben von den Ortsgerichten auf 150 Thlr. raxirt wor den ist, an hiesiger Gerichtsstelle an den Meistbietenden öffent-- lich verkauft werden. Kauflustige haben sich daher längsten- g?dachten Tags bis Mittags 12 Uhr an Gerichtsstelle zu mel den und ihre Gebote mündlich oder schriftlich zu thun oder doch zum Licitiren sich anzugeben, am Tage des Termins selbst aber sich zu gewärtigen, daß, wenn ^ei ktil M 'ror n^n ist, wei 2U notn wie ser den. <lara saeli mlu vr. l)L0 5) Bekanntmachung. Einer ausgeklagten Schuld halber soll das dem Schneidermeister Johann August Weikert gehörige und zu Hintergersdorf gelegene Haus sammt Garten und Feld, welches ohne Berücksichtigung der Abgaben auf 390 Thlr. gewürdert worden ist, künftigen an Amtsstelle zu Tharandt an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Dieses, und daß die nähere Beschaffenheit des Weikertschen Grundstücks aus dem bei hiesigem Amte und iin der Erblehngerichtsschänke zu Hintergersborf aushängenden Patente zu ersehen ist, wird hiermit bekannt gemacht. Justizamt Grüllenburg zu Tharandt, den 12. October 1839. gl ka u v. r Uhr Silbert wieder 9 Uh Mt., gm 55 pr. St und zwar rüctsichllich des Giebelschen und Au'schen EoncurseS bekannte und unbekannte, im übrigen je doch nur diejenigen, welche bei den Akten ihren Per- soneü und Ansprüchen nach noch nicht gnüqend be kannt, ingleichen auch rücksichll'ch der Angelegenheiten Unter V., welche den abgeschlossenen Vergleichen noch Nicht beiqetreten, hiermit peremtorisch, bei Verlust des etwaigen Rechts auf Wiedereins.hung in vorigen Stand, unter der Verwarnung, daß außerdem der abwesende Schmieder unter I. für todt, biernächst alle, Welche an dessen Nachlaß und die übrrgen Massen und Bestände unter II. IV. und V. Ansprüche Ha den , deren für verlustig erklärt und damit von selbi gen ausgeschlossen, über diese selbst aber, beziehentlich zu Gunsten derjenigen, die das nächste Recht daran Melden und bescheinigen werden, und sonst den Rech ten nach weiter verfügt und sie den bekannten oder sich meldenden Erben und Gläubigern, auch nach Be finden als herrenloses Gut dem Staatssiskus zuge- sprochm werden sollen, statt dessen aber endlich, in Ansehung des Dietzeschen Nachlasses unter III., mit der Verwarnung, daß man Seiten Gerichts auf Si cherstellung der errichteten Vermächtnisse für diejeni gen Personen, welche sich nicht melden und ihre^ An sprüche nicht bescheinigen werden, unter Wiederaufhe bung der deshalb immittelst schon getroffenen Maßre geln, Löschung der dießfalls angemerkt.n Hypotheken und sonst nicht weiter Bedacht nehmen wird, geladen, Im Giebelschen und Au'schen Eoncurse den 25. November 1839, in allen übrigen Angelegenheiten aber den 8. Januar 1840 zu rechter Gerichtszeit gebührend hier zu erscheinen, sich anzugeben, soviel den abwesenden Schmieder be trifft, unter Darthuung der Personen-Jdentität, ihre Ansprüche zu melden und zu bescheinigen, darüber zu verfahren, zu beschließen und den 15. Februar 1840 der Jnrotulation der Akten, den 28. Marz 1840 aber der Bekanntmachung des Urthels oder Bescheids, womit wider die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr in Eontumaz verfahren werden soll, beizuwohnen. Ferner ist im Giebelschen und Au'schen Eoncurse der 10. April 1840 alS Verhörstermin anberaumt worden, und haben sich die betreffenden Gläubiger hierzu um 11 Uhr des Bormittags wiederum gebührend hier einzusinden und gütlichen Verhörs und Vergleichs, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen, oder sich über Annahme deS Vergleichs nicht deutlich erklären, als damit ein verstanden erachtet werden sollen, in Ermangelung Vergleichs aber den 23. Mai 1840 der Eröffnung der l-oestoria, womit wider die Au ßenbleibenden Mittags 12 Uhr gleichfalls in Eontu- waz verfahren werden soll, gewärtig zu seyn. Alle auswärtige Interessenten haben im hiesigen Orte wohnhafte, mit gerichtlichen, jedenfalls zur An- vahme aller Zusirtigungen hinreichenden Vollmachten nersehene Procuratoren zu bestellen. Hierüber wird diese . > , Edictal-Ladung nach Vorschrift deS Gesetzes vom 27. Octvber 1834 andurch erlassen. Dresden, am 25. Juli 1839. 1 Des König!. Sachs. Justizarrtteö allda I. Abtheilunq. Heinrich Pechmann und in dessen Stellvertretung Wilhelm Natdusius, Amts-Aktuar. 3) Nachdem sich die B.kanntmachung vom 22. lauf. Mts. im Betreff des Handarbeiter Earl Lorenz Walther von hier dadurch, daß dessen Aufenthalt be kannt worden ist, erledigt hat, so bringen wir sol ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Dresden, den 29. October 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation, von Oppel l. 4) Bei der kingetretenen kürzer« Tageszeit wird der Antonstädter Omnibuswagen vom 1. November d. I. an nicht mehr, wie zeither, früh um 7 Uhr, sondern erst um 8 Uhr seine Fahrten beginnen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 30. October 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation. von Oppel l.
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