Sächsische Elbzeitung : 15.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191705159
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19170515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19170515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-15
- Monat1917-05
- Jahr1917
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- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 15.05.1917
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Fernsprecher Nr. 22. :Dic „Sächsische Elbzeitmig" erschcintDIcnStan, Domicrs- tag »nd Sonnabend. Die Ausgabe dcS Blattes erfolgt tagS vorher nachm. 5 Uhr. Abonnements-Preis viertel- -jährlich 1.75 Mk., 2,nonntlici> 1.20 Mk., 1 monatlich 60 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle kniscrlich. Postanstalten, Postboten, sowie die ZeltnngSträgcr nehmen stet» Bestellungen auf die „Sächsische Elbzeitmig" an. Sonnabends: „Illustriertes Unterhaltungsblatt". 5iiUi^c MitW. Amtsblatt fir Sas KöABEc AmtsMt, SiS RiiiWt SiVlzsiiunI M dm Ztedtmt zu öAsdm, smie für dm SiadlUMkindttSt z» HobHm. Tel.-Adr.: Elbzeitung Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag», Mittwochs und Freitags bi» spätestens vormittags 9 Uhr anfzngcbcu. Lokalpreis für die 5 gespaltene Pctitzcile oder deren Nanni 15 Pfg., bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Uebereiukttuft). „Eingesandt" und „Reklame* 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage: „Unterhaltungoblatt". Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mlttelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwlh, Proffen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Im Falle IMerer Gewalt Ulriks oder lonstiger irgendwelcher ElSrungen de» Betriebe« der Heilung, der Lleleranlen oder der VetörderungSelnrlchlungen) bat der Begeher keinen Anspruch aus Lleserung oder Nachlielerung der Heilung oder aus Rlillzahlung de« Bezugspreise». Insera tcn-A n n a hm est e llen: In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zankcnstrakc 154; in Dresden und Leipzig: die Annoncen-BttreauS von Haascnstcin L Vogler, Jnvalidcudank und Rudolf Mosse; iu Frankfurt a. M.: G. L. Daube «e Eo. Nr. 58 Bad Lchandau,. Dienstag, den 15. Mai 1917' 61. Jahrgang. Erhebung von Kurtaxe betr. Nachstehend bringen wir die aus Vorschlag unseres Badeverwaltungsausschusseo und nach Gehör der Stadtverordneten von unserem Natslrollegium beschlossenen „Neuen Bestimmungen Uber die Erhebung von Kurtaxe in der Badestadt Schandau" mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, das; diese Bestimmungen nach der Vorschrift in ihrem 8 6 sm 13. Mai 1817 in Unstt treten. Schandau, den 14. Mai 1917. Der Stadtrat. Neue Bestimmungen über die Erhebung von Kurtaxe in der Badestadt Schandau, Auf Grund von 8 21 des Sächsischen Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen von Behörden der inneren Verwaltung und von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, vom 30. April 1900 wird folgendes bestimmt: 8 1. Von sämtlichen Fremden, die sich in der Zeit vom 15. Mai bis 10. September In der Stadt Schandau zur Kur oder zur Erholung oder ohne wirkliche Beschäftigung und nicht wegen amtlicher oder gewerblicher Geschäfte aufhalten, ist zur teilweisen Deckung des Aufwands der hier für Kurzwccke getroffenen Einrichtungen und Ver anstaltungen, wie Unterhaltung des Lesezimmers im städtischen Kurhause, der Kurmusik, der Spazierwege, der Ruhebänke, Wegweiser und dergl. ein Beitrag (Kurtaxe) zu entrichten, der für die Dauer des Aufenthaltes nach folgenden Sähen erhoben wird: Die Kurtaxe beträgt: l. bis zu 2 Wochen 1. für jede einzelstehende Person 5 Mark, 2. für Familien, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenlcbcn a) für den Familien-Vorstand 5 Mark, 5) für jedes weitere erwachsene Familienmitglied je 3 „ c) für Kinder von 0—15 Jahren und für Dienstboten je 1 „ II. über 2 Wochen und auf die ganze Kurzeit 1. für jede einzelstehende Person 10 Mark, 2. für Familien, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben u) für den Familien-Vorstand 10 Mark, d) für jedes weitere erwachsene Familienmitglied je 8 „ o) für Kinder von 6—15 Jahren und für Dienstboten je 3 „ Bei einem Aufenthalte bis zu 3 (drei) Tagen ist keine Kurtaxe zu entrichten. Doch werden bei längerem Aufenthalte die ersten drei Tage auf die oben angegebenen, für die Festsetzung der Kurtaxe maszgebenden Aufenthaltszeiten mit angerechnet. Bei Erhebung der Beiträge wird ein als Empfangsbescheinigung dienender Ausweis (Kurkarte) ausgehändigt, auf dem der bezahlte Betrag und die Dauer der Gültigkeit angegeben sind. Praktizierenden Aerztcn und deren Haushaltangchörigen (Ehefrauen, unselbstständigen Kindern und Dienstboten), die iu Schandau Kuraufenthalt nehmen, wird eine Freikarte ausgestellt. 8 2. Die Kurkarte berechtigt zum Gebrauch der Eisenquelle, zur Benutzung des Lese zimmers, der Musik- und Gescllschaftssälc des städtischen Kurhauses, der Spazierwege — der letzteren aber ebenfalls nur insoweit, als sie nicht bei besonderen Veranstaltungen für den freien Verkehr gesperrt werden — und zum Besuche der Kurkonzcrtc, sowie des Pflanzeugartens des Gcbirgsvcrcins für die Sächsische Schweiz und ist für eine Nachprüfung stets bereit zu halten. 8 3. Die Kurtaxe wird gegen Aushändigung der Kurkarte vom Stadtrate durch einen Boten eingehoben. . Die Beitreibung rückständiger Kurtaxe geschieht in derselben Weise wie diejenige rückständiger Gemeindeanlagcu. 8 4. Alle hier ankommenden Fremden sind durch ihre Mietgeber bis spätestens vor mittags 11 Uhr des nächstfolgenden Tages (zu vergl. 8 9 des Regulativs, die polizeiliche An- und Abmeldung der Einwohner und Fremden in der Stadt Schandau betreffend) unter genauer Angabe der Personenzahl und der in Aussicht genommenen Aufenthalts dauer durch die vorgeschriebenen Anmeldezettel im Polzci-Amtszimmer des Stadtrates anzumelden. Erstreckt sich der Aufenthalt auf einen längeren Zeitraum, als ursprünglich beabsichtigt war, so hat der Mietgeber die wirkliche Aufenthaltsdauer mindestens 36 Stunden vor der Abreise des Fremden in dem genannten Polizei-Amtszimmer anzuzeigen. Mietgeber, von denen die ihnen obliegenden Anmeldungen überhaupt nicht oder nicht rechtszeitig oder nicht gehörig bewirkt werden, unterliegen der polizeilichen Bestrafung nach Maszgabe des obengenannten Melde-Regulativs der Stadt Schandau und haben außerdem den zehnfachen Betrag der der Stadtkasse entzogenen Kurtaxe zu bezahlen. 8 5. Etwaige Beschwerden und Wünsche wegen der Kurtaxe sind mündlich oder schriftlich beim Stadtrate anzubringcn. 8 6- Diese Bestimmungen treten am 15. Mai 1917 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte wird das Regulativ, den Bade- und Fremdenverkehr in Schandau betreffend, vom 8. Februar 1882 aufgehoben. Schandau, am 10. Mai 1917. Der Stadtrat. (L>. 8.)Dr. Voigt, Bürgermeister. Handel mit Apfel- und Birnenwein. Nachstehende Berichtigung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 10. Mat 1917. 4205 II ö Vlu Ministerium des Innern. 2233 Berichtigung. In unserer Bekanntmachung vom 3. April 1917 (Reichsanzeiger Nr. 83 vom 7. April 1917) muff es in 8 1 unter o statt: im Ausschank . 1 Fl. M. 0,80 in Flaschen zu mindestens I Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben, anderenfalls zum Ein standspreis zu vergüten) >/, „ 0,80 heißen wie folgt: im Ausschank M. 0,80 in Flaschen zu mindestens l Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben, anderenfalls zum Ein standspreis zu vergüten) 1 Fl. „ 0,80 Berlin, den 7. Mai 1917. Kriegsgescllfchaft filr Weinobst-Elnkauf und -Verteilung, G. m. b. H. Härtel. Lebensmittel betr. Es gelangen zur Abgabe: Dienstag, den 15. Mai, — bei Werner, Basteiplatz. Aus blaue Lebensmittelmarke Nr. 11 ent fallen je 3 Stück — Bezirks-Eierkarte bis 13. Mai abzugeben — das Stück kostet 30 Psg. Es können diesmal alle Inhaber von Lebensmittelkarten Eier erhalten. Der Verkauf findet vormittag 9—12 Uhr für die Häuser Nr. 151—264, nachmittag 2—5 „ „ „ „ „ 1 — 150 statt, Nestbestände werden nach 5 Uhr sreihändig verkauft. Mittwoch, den 16. Mai, Mangar-ine — bei Graefe, Haase, Klemm, Knüpfet, Köckritz, Konsumverein, Marti», Müller, Pfau, auf blaue Lebensmittelmarke Nr. 12 und Abgabe der Landessettmarke I) — 80 Gramm, Preis M. 2— das Pfund — Listeneinzeichnung Dienstag. — Freitag, den 18. Mai, Knisgaauppk — in allen vorerwähnten Geschäften — Listeneinzeichnung Dienstag — aus blaue Lebensmittelmarke Nr. 13 150 Gramm, Preis 66 Pfg. das Pfund. Schandau, den 14. Alai 1917. Der Stadtrat. Volksküche. Die Ausgabe der Speisemarken für die nächsten Wochen erfolgt Mittwoch, den 16. Mai, für die Häuser Nr. 151—264 vormittags 8 — 12 Uhr, „ „ „ „ 1—150 nachmittags 2— 6 „ im Wcrncrschen Grundstück, Bastciplatz. Für 6 Speiscmarken sind 180 Psg. zu zahlen und 2 Fleischmarkcn abzugeben. Schandau, 14. Mai 1917. Volksküche der Stadt Schandau. ÄW im «MckskN, KÄNn AWini! Wie uns von befreundeter, gut unterrichteter Seite mitgeteilt wird, herrscht in den angrenzenden böhmischen Bezirken teilweise große Beunruhigung über die politische Lage zwischen Deutschland und Oesterreich, ist doch unter der Bevölkerung die wahnwitzige Idee verbreitet worden, Deutschland beab sichtige, an Oesterreich den Krieg zu erklären!d Es wäre darüber zu lachen, wenn diese Rederei nicht eine zu gefährliche Tragweite hätte! Es ist natürlich, daß solche, die nicht auf politischer Höhe stehen und nicht gut unterrichtet sind über die Lage, durch derartige Gerüchte wankelmütig werden; ganz besonders sind es die Grenz bewohner, die da zuerst anfangen, zu verzagen, wenn auch nicht die geringste Ursache oorliegt. All diesen wollen wir hiermit sagen, daß das Freundschaftsverhältnis zwischen den Bundes brüdern das denkbar beste ist, das Band, welches durch diesen uns aufgezwungenen Krieg mit Blut beider Nationen fester gekittet wurde, ist unzerreißbar. Es ist selbstverständlich, daß unsere Feinde keine Ge meinheit scheuen, uns unsere Freunde zu entfremden. Das tritt auch durch diesen neuen, echt englischen „Trick" so öffentlich zutage, daß wir es für notwendig halten, hier sestzustellen, daß dies Lügenpack — nachdem ihm der herzlose Aushungerungsplan vorbeigelungen! — nun mehr aus diese hundsgemeine Art versucht, Zwiespalt zu säen zwischen den Mittelmächten, um dann die Verbündeten als einzelne Feinde erdrosseln zu können. Dies würde ihnen ohne Zweifel gelingen, denn nur durch feste Eintracht und gutes Einvernehmen war es den Zentralmächten iu diesen drei Jahren möglich, die hungrigen Wölfe ringsum abzuhaltcu von ihren bis dahin friedlich lebenden, redlich schaffenden Einwohnern. Also deshalb, liebe Bundessreunde, hört nicht aus solche Redereien, weist diese Ansichten weit von Euch und laßt solche Miesmacher festnehmen, denn es sind Schufte, die für ein Judaslohn Verderbnis herausbeschwören wollen über die Mittelmächte! Haltet auch Ihr wacker durch, wie es die deutschen Verbündeten in Treue tun, und nicht allzu fern wird der siegreiche Frieden sein! n. RM.
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