Erzgebirgischer Volksfreund : 22.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193207229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19320722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19320722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-22
- Monat1932-07
- Jahr1932
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 22.07.1932
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Schn««berg, Schwarztnbtrg und Sohanng«org«ns»adt. der StadtrSt« tn Srünhaln, Löbnitz, N«ustadi«l und Schneibrrg, d«r Finanzamt» tn Aue und Schwarzenberg. E» werden außerdem v»dsf«ntlichtr Srdanntmachungen der StadtrSt« zu Au« und Schwarzenberg. Verlag L. M. Särlner, Aue, Sachse«. Annlpnchn: «<« »t «ad »L Utznltz Almi««) 440. Schänd«, 1» Schvarimd«, a»1» Vradlaaschrlst, »alafna^ «msachsm. Nr. 171. Freitag, den 22. Juli 1S32. 88. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Wegen Instandsetzungsarbeiten wird di« Staatsstraße Annaberg—Schneeberg zwischen Schwarzenberg und Neuwelt (km 21,6 und 22,72) für den gesamten Durchgangsverkehr vom 25. Juli 1932 ab auf die Dauer von etwa 14 Tagen gesperrt. Der gesamte Verkehr wird auf die neue Staatsstraße (Dia- gonalstraße) verwiesen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 giff. 10 des Reichs- strafgesetzbuchs in Verbindung mit 8 50 Abs. 2 der Verord nung über Kraftfahrzeugverkehr vom 10. Mai 1932 (RGBl. S. 201) bestraft. ' Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 21. Juli 1932. Das im Grundbuche für Lauter Matt 1078 auf den Namen der Frau Paula Erna vhl. Süß geb. Bochmann in Lauter i. Erzgeb. eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 16. September 1932, vormittags 9 Uhr im der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 8,1 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 12 625 NM. geschätzt. Die Brand- Versicherungssumme beträgt 8600 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18.3.1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt in Lauter an der Auer Straße, besteht aus Wohngebäude und Hof sowie Garten und trägt die Ortsl.-Nr. 70 L Abt.ä. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins ¬ besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück« sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 2. November 1932 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Anspruchs des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzsn. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Dersieigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 43/31 Schwarzenberg, den 16. Juli 1932. Das Amtsgericht. Arbeitnehmerzählung. Für die am 1. August ds. Is. stattfindende Zählung der gewerblichen Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte, auch der im Handelsgewerbe Beschäftigten, sowie der Hausarbeiter) werden den Unternehmern zählpflichtiger Betriebe Zählbogen zugestellt. Dies« sind nach dem Stande vom 1. August 1932 vollstän dig und genau auszufüllen und bis spätestens den 5. August 1932 im Stadthaus — Gewerbeamt, Zimmer Nr. 61 — bzw. an die Verwaltungsstelle Neuwelt abzugeben. In diesem Jahre sind wiederum neben den sonst üblichen I Angaben auch solche über die Zahl der verheirateten, sowie der I verwitweten und geschiedenen weiblichen Angestellten und Ar beitnehmerinnen ay der hierfür bezeichneten Stelle zu machen. Auf diese Angaben wird besonderer Wert gelegt. Im übrigen wird auf genaueste Beachtung der auf der Rückseite der Zähl- bogen ersichtlichen Erläuterungen hingewiesen. Gleichzeitig mit dieser Zählung findet eine solche für die Schwerkriegsbeschädigten statt. Alle gewerblichen Betriebe, die in der Regel 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, erhal ten mit dem Arbettnehmerzählbogen einen Anmeldeschein, der ebenfalls genau auszufüllen und mit dem Arbeitnehmerzähl bogen bis spätestens zum 5. August ds. Is. im Stadthaus —- Gewerbeamt, Zimmer Nr. 61 — bzw. in der Verwaltungsstelle Neuwelt abzugeben ist. Die Betriebe, denen ein Zählbogen oder Anmeldeschein bis zum 1. August ds. Is. nickt zugestellt sein sollte, sind ver pflichtet, einen solchen im Stadthaus — Gewerbeamt, Zimmer Nr. 61 — bzw. in der Verwaltungsstelle Neuwelt abzuholen. Schwarzenberg, 19. Juli 1932. Der Rat der Stadt, Gewerbeamt. Jahrmarkt in Aeuslü-lel am 24. und 2». Iult 1SL2. Ein Herrenfahrrad ist als gefunden abgegeben worden. Aue, 22. Juli 1932. Rat der Stadt, Polizeiamt. Glatte Durchführung -er Preuhenaktton erst und den wo der wenige Wochen vergangen sind, seitdem das Zentrum sein Führer Brüning byzantinische Lobeshymnen auf Reichspräsidenten von Hindenburg anstimmten. Jetzt, Beschimpfungen. * Natürlich darf auch die Bayrische Volkspartei dabei nicht fehlen, die unter der Führung des Staatsrats Schäffer jedes politische Augenmaß verloren hat. Daß die bayrische Regie rung beim Staatsgerichtshof eine Feststellungsklage erhoben hat,' ist ein lächerliches Nachspiel. Die badische Staatsregie rung hat sich diesem Vorgehen angeschlossen. In den weite- sten Kreisen dieser beiden Länder wird aber das einseitige, von rein parteipolitischen Erwägungen diktierte Vorgehen der Regierungen mißbilligt. Es muß immer wieder daran er innert werden, daß die geschäftsführende Münchner Regie rung, die nur aus Mitgliedern einer Minderheitsgruppe, nämlich der Bayrischen Volksvartek besteht, nicht die politische Aktivlegitimation zur Durchführung bedeutsamer politischer Handlungen besitzt. * Die Presse der demokratischen Berliner Verlagshäuser hat zu den Vorgängen des Mittwoch immer noch keine sichere Ein- stellung gefunden. Deutlich ist das Bestreben erkennbar, die Fühlung nicht ganz abreißen zu lassen. Reichskanzler v. Papen wird beschworen, doch ja fein säuberlich mit dem Knaben Absalom zu verfahren, es also in Preußen bei der Einsetzung kommissarischer Minister bewenden zu lassen und ja nicht an ein Revirement in der bewährten „republikanischen" Be amtenschaft zu denken. Herr v. Papen und der stellv. Staats- kommissar Dr. Bracht fassen ihre Aufgabe glücklicherweise nicht so pflaumenweich auf. Sie haben schon am ersten Tage ihrer neuen Tätigkeit eine Anzahl der schlimmsten Parteibuchbe amten beurlaubt oder entlassen. Dies ist ein Akt der Höflich keit, denn es kann den Herren schließlich doch nicht zugemutet werden, unter einem völlig anderen politischen Kurs weiter- hin an verantwortlicher Stelle Dienst zu tun. Don den In habern der großen Futterplätze ist u. a. der Oberpräsident Noske in Hannover vorläufig noch auf seinem Posten be- lassen worden. Zwischen die kleineren Götter, z. B. die Land räte, ist der eiserne Besen noch nicht gefahren. Herr Bracht wird hoffentlich auch dort bald und gründlich aufräumen. Er sollte sich vor Augen halten, daß die Roten ganz anders ver fahren wären, wenn die Reichsregierung dem von ihnen ge planten Putsch nicht zuvorgekommen wäre. * Seimannsberg, MaZor Gnke und ein Reichsbannermann verhaftet. DtrN«, 2L I«N. Ker^ewäNg» «ömwandeur d« Schutzpolizei, Polizeioberst H« imannsbera, Polizeimajor Enke und da« Mitglied des Reichsbanners Tarlsbergh wurden heute früh in Haft genommen wegen dringende« Tatverdachts einer Zuwiderhandlung gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932. Die Verhaftete« wurden in die MilitSrärrestanstalt nach Moabit gebracht. Hindenburg etwas tut, was den schäbigen Interessen Partei zuwiderzulaufen scheint, ist er der Gegenstand frecher Die Geschüftsübergabe. Berlin, 21. Juli. Der Stellvertreter des Reichskommis sars für Preußen, Dr. Bracht, übernahm heute nachmittag die Geschäfte im preußischen Staatsministerium. Dann ver handelte er mit den Staatsministern Schreiber, Steiger und mit deren in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staats- sekretären mit dem Ergebnis, daß die Geschäfte des preußi schen Ministeriums für Handel und Gewerbe nunmehr an den mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatssekretärs be auftragten Bankenkommissar Dr. Ern st, und des preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an Staatssekretär Musse hl morgen früh übergeben werden. Die in Aussicht genommene Unterredung mit Staatsminister Hirtsiefer konnte nicht stattfinden. Es wird aber angenommen, daß die Geschäftsübergabe des preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt morgen vormittag ohne Schwierigkeiten vor sich gehen wird. Die Herren Schreiber und Steiger haben erklärt, daß sie die laufenden Geschäfte der von ihnen bisher geleiteten Ministerien nicht mehr führen werden. Heute mittag um 12 Uhr fand die erste preußische Kabi- nettssitzung unter Leitung des Herrn v. Papen sstatt. In- Haber des Ministerpräsidiums, das den Namen „Staatsmini sterium" führt, ist Reickskanzler v. Papen, die Aemter des Innenministers, sowie des Staatssekretärs des Staatsmini, steriums (bisher Dr. Weißmann) hat Dr. Bracht inne. Der neue Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, Poten, ist 1881 geboren, war Offizier im 8. Ulanen-Regi- ment in Gumbinnen und Stallupönen und später zum Ge neralstab kommandiert. 1920 kam er zur Schutzpolizei und hatte im Ministerium des Innern die Organisationsfragen der Schutzpolizei zu bearbeiten. Als Oberstleutnant und Oberst führte er die Gruppe West, um schließlich 1980 die Leitung der höheren Polizeischule in Eiche zu übernehmen. Die Antwort -es Reichskanzlers an Braun. Berlin, 21. Juli. Reichskanzler v. Papen hat an den Ministerpräsidenten a. D. Otto Braun folgendes Schreiben gerichtet: Auf Ihr gestriges Schreiben beehre 'ich mich zu erwi- oern, daß Ihre Enthebung vom Amte des preußischen Minister- Präsidenten aufgrund des Artikels 1 der Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffent lichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preu ßen, erfolgt ist. Bei der vorübergehenden militärischen Be setzung des Amtsgebäudes des preußischen Staatsministeriums handelte es sich um eine Maßnahme des Militärbefehlshabers, auf den die vollziehende Gewalt übertragen worden ist. Die genannten Verordnungen des Reichspräsidenten sind auf grund des Artikels 48, Absatz I und II, der Reichsverfassung erlassen worden. Die Gründe für die von ihnen beanstandeten Maßnahmen habe ich gestern der Oeffentlichkeit bekanntgegeben. Berlin, 22. Juli. „Die rote Fahne" ist auf fünf Tage verboten worden. Berlin, 21. Juli Das Erscheinen des „Acht-Uhr- Abendblattes" ist für die Zeit vom 22. bis 25. Juli verboten worben. Die Gründe für das Verbot liegen in einer Karrikatur, die den Reichskanzler an einer besetzten Tafel darstellt, Wein trinkend und dabei Notverordnungen herausgebend. In Berliner politischen Kreisen wird besonderer Nach- druck auf die Tatsache gelegt, -aß die PrrMpdpqg de- Ma- nahmezustandes und die Absetzung der bisherigen preußischen Regierung im ganzen Lande völlig ruhig ausgenommen wor den ist. Trotz der parteipolitischen Verhetzung in einem Teil der Presse ist in der Bevölkerung von Erregung so gut wie nichts zu bemerken, selbst in Berlin nicht. Auffällig ist, daß die Zentrumsblättcr eine noch demagogischere Sprache führen als die sozialdemokratischen und staatsparteilichen Zeitungen. Was die „Germania" sich am Donnerstag geleistet hat, be deutet eine starke Zumutung an die Langmut der Reichs regierung. Der Vergleich der vom höchsten staatspolitischen Verantwortungsgefühl diktierten Maßnahmen des Reichspräsi denten mit südamerikanischen Zuständen ist eine unerhörte Beleidigung Hindenburgs und der Regierung. Gerade diese Presse muß immer wieder daran erinnert werden, daß Verbot -er Aufforderung zum Generalflreik Berlin, 21. Juli. Der Militärbefehlshaber für Groß-Berlin und die Provinz Brandenburg hat folgende Ver ordnung erlassen: 1. Auf Grund der Verordnung des Reichs präsidenten vom 20. Juli 1932 verbiete ich jegliche Art der Aufforderunb zum Generalstreik durch Wort oder Schrift einschließlich der Herstellung und Verbreitung von Druckschriften, die derartige Aufforderungen enthalten. 2. Zu widerhandlungen werden gemäß 8 3 der obigen Verordnung des Reichspräsidenten bestraft. 3. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. * KPD.-Betriebsratsversammlung verboten. Berlin, 21. Juli. Eine hier von der Kommunistischen Partei für heute abend für alle Betriebsräte ohne Unterschied der Organisationszugehörigkeit angesetzte Betriebsräte. Vollversammlung, bei der das Thema „Belagerungs zustand in Berlin und die Aufgaben der Betriebsbelegschaften" behandelt werden sollte, ist auf Anordnung des Wehrkreis kommandos verboten worden. Altona, 21. Juni. Eine für heute angesetzte Kundge bung der Kommunisten tn der Ausstellungshalle, in der der Landtagsabgeordnete Schubert über die blutigen Vor fälle am letzten Sonntag sprechen wollte, ist wegen Gefährdung der Sicherheit polizeilich verboten worden. Die Sütt-erung. , , Berlin, 21. Juli. Amtlich wird mitgeteili: Auf Grund des 8 8 der Verordnung betreffend die einstweilige Versetzung der unmittelbaren Staatsbeamten in den Ruhestand vom 26. Febura'r 1919 werden unter Gewäh rung des gesetzlichen Wartegeldes sofort einstweilen in den Ruhestand versetzt: In denMinisterien: der Staatssekretär im Ministe- rium des Innern, Dr. Abegg, der Ministerialdirektor im Ministerium des Innern, Dr. Badt, der Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Staudinger, der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Domä nen und Forsten, Krüger (bereits mitgeteilt, E. D.); die Oberpräsidenten der Provinz Niederschlesien, Staatsminister a. D. Lüdemann, der Provinz Sachsen, Dr. Falck, der Provinz Schleswig-Holstein, Kürbis, der Provinz Hessen-Nassau, Haas; die Regierungspräsidenten Dr. Fitzner in Frankfurt a./O., Simons in Liegnitz, Weber in Mägde- bürg, v. Harnack in Merseburg, Dr. Herbst in' Lüneburg, Dr. Amelunxen in Münster i./W.; die Polizeipräsidenten Titze in Königsberg i./Pr., Dietrich in Kiel, Bauknecht in Köln, FrüngeI in Elbing, Schöbel in Hagen i./W., Hohenstein in Kas sel, Ossowski in Oppeln, Egger st edt in Altona; die Polizeidirektoren Polizeipräsident Mai in Wilhemshaven und Dr. Thiemann in Schneidemühl.
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