Sächsische Elbzeitung : 06.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-193209069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19320906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19320906
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-06
- Monat1932-09
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- Sächsische Elbzeitung : 06.09.1932
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Sächsische Elbzeitung Tageblatt für die Enthüll die amttichcn Bekanntmachungen für dcn Stadlrat, das Aintsgcrichi, das Hwiptzollamt Bad Schandau und das Finanzamt Sebnitz. — Bankkonto: Stadtbauk Bad Schandau Nr. 12. — Postscheckkonto: Dresden 33 327. Fernspr.: Bad Schandau Nr. 22. — Drahtanschrift: Elbzcitung Bad Schandau. Erscheint läßlich nachmittags 5, Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Bezugspreis: srci Haus monatlich 1,85 RN!. (cinschl. Trägcrgcldl, sür Selbst «bholcr monatlich l,65 NM., durch die Post 2,Ott NM. zuzügl. Bestellgeld. — Einzelnummer 10, mit Illustrierter 15 Psg. — Bei Produktionsvcrtcucrungcn, Erhöhungen der Löhne und Malcrialicnprcisc behalten wir uns das Recht der Nachsorderung vor Sächsische Schweiz Tagcszennng sür die Landgemeinden Altcndors, Kleingießhübel, Klcinhcnncrs- dors, Krippen, Lichlcnhatn, Mittelndors, Ostrau, Porschdors, Postclwitz, Prossen, Rathmaunsdors, Reinhardtsdors, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischsühre, sowie sür das Gcsamtgcbicl der Sächsischen Schweiz. Druck uud Verlag: Sächsische Elbzcituug Alma Hieke, Inh. Walter Hieke. Verantwortlich: Erich Iuckcl. Anzeigenpreis (in RM.): Die 7gcspaltcuc 3:5 mm breite Pctitzcile 20 Psg., sür auswärtige Auftraggeber 25 Psg., 85 mm breite Reklamczcilc 80 Psg. Tabel larischer Satz nach besonderem Tarif. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt. Anzeigenannahme für in- und ausländische Zeitungen. Ständige Wochenbeilagen: und Misten", „ „Das Leben im Bild" Hl 2 „Nie Hrau und ihre Welt", Illustrierte Sonntagsbeilage: L JUchterscheincu einzelner Nummern insolgc höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung berechtigt nicht zur Bezugspreiskürzung oder zum Anspruch aus Liescrung der Zeitung Ar. 209 Bad Schandau, Dienstag, den 6. September 1932 26. Jahrgang Verordnung zur Belebung der Wirtschaft Steuer- und Beschästigungsscheine — Ermäßigte Bürgersteuer verlängert Berlin, 6. September. Reichspräsident von Hindenburg Hal am Montag In Reudeck die Notverordnung unterzeichnet, die das Wirk- schastsprogramm der Reichsregierung enthält. Sie trägt den Titel: „Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft" und gliedert sich in folgende vier Teile: 1. Waßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft, 2. Sozialpolitische Massnahmen, 3. kreditpolitifche Maßnahmen, 4. Finanzpolitische Maßnahmen. Dazu kommt dann noch die zweite Verordnung, die nicht vom Reichspräsidenten, sondern von der Reichsregierung erlaßen wird. Sie enthält vor allem die Regelung der tarif politischen Fragen und hat mehr den Charakter einer Durch führungsverordnung zu den Ermächtigungen, die der Reichs präsident der Reichsregierung in seiner Verordnung gibt. Amtlich wird zu dieser Notverordnung unter anderem folgendes mitgcteilt: Die bisherigen Erfahrungen haben ergeben, daß eine noch so große Ausweitung der öffentlichen Aufträge für sich allein niemals ein solches Maß an Arbeit schaffen kann, wie es zur wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erforder lich ist. Reben eine Erweiterung des Programms für öffentliche Arbeiten, dessen Bedeutung durch die Maßnahmen der Regierung durchaus anerkannt wird, müssen deshalb wirksame Maßregeln zur Belebung der Privatwirtschaft treten. Die Regierung trifft diese Maßnahmen, weil sie überzeugt ist, daß die Privatwirtschaft noch immer den besten weg sür eine rationelle Befriedigung der wirt schaftlichen Bedürfnisse der Menschen darstellt und daß es deshalb daraus ankommt, die in ihr schlummernden Kräfte zu wecken. Die Lebenshaltung und die Konsumkraft der breiten Schichten der Bevölkerung sind infolge der Deflation tief ge sunken. Diese Entwicklung läßt sich wirksam nur bekämpfen durch eine grundlegende Besserung der Lage des Arbeits marktes. Die Verordnung gewährt deshalb der Wirtschaft nur dort Erleichterungen, wo eine unmittelbare Belebung der Produktion und damit des Arbcilsmarktcs mit Sicherheit zu erwarten ist. hieraus erwächst der Privatwirtschast die Verpflichtung, alles zu tun, um zunächst dcn Pro- duktionsapparal sür die zu erwartenden Ansgaben in stand zu sehen. Sic muß sich dieser Verpflichtung bewußt sein nnd danach handeln. Bei der jetzigen Wirtschafts lage gilt cs, dcn nach Erreichnng des Tiefstandes der Krise zu erwartenden natürlichen Aufschwung der Wirt- schast vorzubercitcn. hierzu dient zunächst das umfangreiche Programm zur Vornahme öffentlicher Arbeiten das mit der neuen Verordnung verbunden ist. Der Oeffcnt- lichkeit ist nicht genügend bekannt, daß die ursprünglich hier für vorgesehenen Mittel inzwischen sehr erheblich erhöht wor- oen sind. Es kann auf einen Gesamtaufwand der öffentlichen Stellen für solche Zwecke von nahezu Milliarden RM. in den nächsten Monaten gerechnet werden. Diesem von den öffentlichen Aufträgen ausgehenden An trieb der Volkswirtschaft wird nun auf breiter Grundlage ein für die Privatwirtschaft bestimmter Antrieb hinzugefügt. BefchWgnngsprämie — Steuererleichterungen Die Beschästigungsprämie, zu der sich die Regierung trotz mancher Bedenken entschlossen hat, wird insbeson dere den kleineren und mittleren Betrieben, die verhält nismäßig zahlreiche Arbeiter beschäftigen, zugute kom men. Sic bietet einen starken Antrieb auf erweiterte Einführung der Kurzarbeit. Sie wird weiter eine billi gere Kostenberechnung ermögtichen, damit Preissteige rungen vorbeugen und die Verbreiterung des Absatzes fördern. Die Beschäftigungsprämie allein würde sich nicht ausreickzenv srrswirken können, solange die Unternehmer mit ständig stei genden Verlusten arbeiten müssen. Lie vorgesehenen Steuer erleichterungen, die sich nicht auf Einkommens- und Ver mögenssteuern, sondern ausschließlich auf unmittelbar auf der' Produktion ruhende Steuern beziehen, sollen die Vor aussetzungen dafür ictmffen helfen, den Umfang der Produk tion zu erhöhen und die Arbeitsgelegenheiten dadurch zu ver mehren. Die Beseitigung der Beförderunassteuer für ein Jahr wird sich in voller höhe in zusätzlichen Aufträgen der Reichsbahn cutswirken. Die Milderung der U m s a tz st e u e r wird nur deshalb gewähr:, weil diese Steuer nur diejenigen trifft die Umsätze machen und dadurch die Erzeugung för dern. Die Herabsetzung der Grundsteuer soll in erster Reihe dazu dienen, die finanziellen Voraussetzungen für die Wie derherstellung der seit Jahren stark vernachlässigten städ tischen und ländlichen Gebäude zu schaffen. Es muß er wartet werden, daß die frei gewordenen Beträge diesem Zwecke zugeführt werden. Von der Privatwirtschaft wird erwartet, daß sie durch Vergebung von Reparaturaufträgen. Durchführung privater und öffentlicher Arbeiten und sonstige zusätzliche Produktion die Arbeitsmöglichkeiten bald und erheblich steigert. Dazu bedarf sie in den meisten Fällen neuer zusätzlicher Kredite. Die Unterlage hierfür bieten die Steuergutscheinc. Diese werden deshalb zum Lombard bei der Reichsbank zuge lassen. Sie werden darüber hinaus aber auch als Unterlage für zusätzlichen Diskontkredit bei den Banken und bei der Reichsbank dienen. Ferner werden sie an den Börsen gehan delt werden. Der Hilse sür dcn gewerblichen Wittel st and dienen auch die Bestimmungen der Verordnung, nach denen erhebliche Beträge für langfristige Kredite an mittlere nnd kleinere Betriebe sowie für gewerbliche Kreditgenossenschaften nnd Konsumgenossenschaften, die das Depositengeschäft betreiben, zur Verfügung gestellt werden. Für die Landwirtschaft wird die Notverordnung in doppelter Hinsicht erleichternd ' wirken. Der unmittelbaren Entlastung dient die Ausgabe : von Steuergutscheinen in höhe von 40 v. h. des Steuer- ! betrages bei der Grundsteuer und die Aufhebung der Um satzsteuer für pasteurisierte Milch. Darüber hinaus hat die Rcichsregierung grundsätzlich die Anwendung von Kontingenten zur Entlastung des deutschen Marktes von übermäßiger landwirtschaftlicher Einfuhr beschlossen. Ferner wird auf eine fühlbare Ermäßigung der Zinslasten hingearbeitet. Dies gilt nicht nur für den Personal- son- i dern auch für den Realkredit. Diese Maßnahmen müssen ! schnell in Gang kommen, da gegenwärtig 60 Prozent des > Kleinbesitzes, 70 Prozent des Mittelbesitzes und 80 Prozent ! des Großbesitzes ihre Zinsen nicht mehr aus dem Betriebs- : reinertrag zahlen können, sie vielmehr aus der Substanz ! leisten. Für eilige Leser. * Wie in parlamcMarischen Kreisen verlaute:, hat Prä sident Göring die Absicht, den Reichstag siir kommenden Montag den 12. September cinzubernscu. Ans der Tages ordnung würde die Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregicrnng stehen. * Der Reichskanzler empsing am Montag in Anwesenheit des Ncichswchrministers die Bundesführer nnd andere Mit glieder des Stahlhelm. An den Empsang schloß sich ein Frühstück an. Die von: Saargebiet zum 13. Ncichssrontsol- datentag nach Berlin entsandten Mitglieder des Stahlhelm wurden nm 16 Uhr in der Reichskanzlei dem Reichskanzler vorgcstcllt. * Der Reichspräsident hat dein Leiter des Sicmcnskon- zerns uud Präsidenten des Verwaltuugsrats der Deutschen Rcichsbahngescllschaft, Dr. Karl Friedrich v. Siemens zu seinen: 60. Geburtstage in einen: herzlichen Schreiben seine Glückwünsche ausgesprochen. Anch der Reichskanzler sandte ihn: telegraphisch seine Wünsche. * Im Haag wurde am Montag die diesjährige Jahres versammlung der Föderation Acronautiguc Internationale nach Ansprache des holländischen Verkchrsministers sowie des Vorsitzenden der Federation, des Fürsten Bibcsku, durch den Prinzgemahl Heinri ch eröffnet. * Nach Meldung des Pariser „Journal" aus Sao Paulo sollen etwa 3000 Mann Bnndesstreitkräfte, die im staate Rio Graüdc do Sul gemeutert habe::, mit dcu Aufständischen in Sao Pcnilo gemeinsame Sache machen. Die in der Verordnung zusammengefaßten Waßnahmen stellen den Anfang einer umfassenden, auf Verminderung der Arbeitslosigkeit gerichteten Wirtschaftspolitik dar. Sie werden in gerechter und insbesondere die sozialen Gesichts punkte sorgfältig berücksichtigender Weise durchgeführl wer den. Sie bedürfen deshalb zahlreicher Durchführungsbe stimmungen, bei deren Beratung den beteiligten Kreisen, namentlich Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Gelegenheit zur Mitarbeit gegeben wird. Zu den einzelnen Abschnitten der Verordnung wird in der amtlichen Verlautbarung u. a. folgendes bemerkt: Entlastung der Wirtschaft Eine Entlastung, und zwar insbesondere auf der Pro- ouktionsstufe, ist für die Wirtschaft unbedingt erforderlich. Eine sofortige Herabsetzung von Steuern ist' aber bei den noch immer sinkenden EinnalFnen und bei dem gegenwärti gen Stande der Arbeitslosigkeit nicht möglich, da die öffent lichen Kassen einen sofortigen weiteren erheblichen Ausfall nicht vertragen würden. Ein Ausgleich zwischen den Inter essen der öffentlichen Hand und denen der Wirtschaft war er forderlich. Dieser Ausgleich wurde durch das System der Steuergutscheine gefunden. Solche Sleuergulscheine erisält jeder, der in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum Oktober 1933 gewisse Steuern zahlt. Sie können in den wahren 1934 bis 1938 in einem noch näher zu erläuternden Umfang für Reichssteuern in Zahlung gegeben werden. Gleichzeitig bieten sie aber mit sofortiger Wirkung — und darin liegt das Entschei- dende — geeignete Kreditunterlagen für neue Geschäfte. Als Maßstäbe für die Aushändigung von Steuergutschei nen sind besonders produktionshemmende Belastungen ge wählt worden, die Umsatzsteuer und die Nealsteuern (Grund steuer und Gewerbesteuer). Steuergutscheine sollen in Höhe von 40 Prozent in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. Sep tember 1933 füllig gewordener und entrichteter Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer gegeben werden. Wer also in der fraglichen Zeit 1000 NM. Umsatzsteuer, 200 NM. Grundsteuer und 400 RM. Gewerbesteuer zahlt, bekommt 640 NM. Steuergutschcine. Ist ein Steuerpflichtiger in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Ausgabe eines Steucr- gutscheines entsteht, mit Steuern im Rückstand, so kann die Finanzknfsc den auszugebenden Steuergutschein zurückbe halten und als Sicherheit i. S. der Nrichsabgabcnordnung behandeln. Das wird z. B. dann in Frage kommen, wenn jemand non 1200 NM. Umsatzsteuer, die er an sich zu zahlen hat, nur 150 RM. bezahlt. Denn die Voraussetzung für die Aushändigung von Steucrgutscheinen muß im allgemeinen sein, daß die fülligen Steuern fristgemüß richtig entrichtet werden. Näheres werden hierüber die Durchführungsbestim mungen ergeben. G e w e r b e st e u e r n sind die vom stehenden Gewerbe erhobenen Steuern: die Steuer vom Wanderlager und Wan dergewerbe scheiden aus. Grundsteuern sind die Steuern, die vom Grundbesitz in Form einer einheitlichen Steuer oder in Form einer eigentlichen Grundsteuer oder Hausstcucr erhoben werden. Neben diesen drei Steuern (Umsatzsteuer Grundsteuer, Gewerbesteuer) tritt als vierter Maßstab die B e f ö r d e r n n g s st e u e r hinzu. Die Beför- derungssteuer ist im gegenwärtigen Etat mit rund 208 Mil lionen NM. eingestellt. Nach den Ergebnissen der vergan genen Monate ist aber mit einem Aufkommen von nicht viel mehr als 170 Millionen NM. zu rechnen. In dieser Höhe wird die Reichsbahn aber durch die Aushändigung der Stcucrgutscheine in die Lage versetzt, Aufträge zu vergeben. Entsprechende Vereinbarungen sind mit der Reichsbahn ge troffen. Was das technische Verfahren anlangt, so werden die Steuergutscheine von der Finanzkasse des Finanzamtes, das für die Besteuerung des Steuerpflich tigen nach dem Umsatzsteuergesetz zuständig ist, oder, wenn er zwar keine Umsatzsteuer, aber Grundsteuer zu zahlen hat, von der Finanzka'sse seines Wohnsitzamtes oder des Finanz amtes der Geschäftsleitung auf Antrag des Steuer pflichtigen ausgegeben. Der Antrag muß bis zum 31. Mürz 1934 gestellt sein. Soweit den Finanzümtern die Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nicht oblieat — das ist z. B. in Preußen der Fall —, haben
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