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Sächsische Elbzeitung : 19.10.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-193410197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19341019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19341019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1934
- Monat1934-10
- Tag1934-10-19
- Monat1934-10
- Jahr1934
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 19.10.1934
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" Der französische Außenminister Laval empfing am Don- nerstcigncichmitlag den svwjctrnssischcn Geschäftsträger Roscn- bcrg. " Zu einer ans Nom stammenden Blättermclduug über die angeblich bevorstehende Reise Lavals nach Rom verlautet in Pariser diplomatischen Kreisen, daß eine solche Reise Wohl in Aussicht genommen sei, daß sie aber erst uach den Völkcrbunds- verhandlungen über die Saarfrage, also Ende November, in Frage komme. * Vor dem Lodzer Bezirksgericht sand die Verhandlung gegen deir Anführer der Kundgebung statt, die am 18. Juni d. I. vor dem deutschen Konsulat stattfand. Der Anführer war, wie cs sich hcrausstelltc, Mitglied der polnischen kommunistischen Partei. Er heißt Rnbin David Stelter. Das Lodzer Bezirksgericht verurteilte ihn zn einem Jahr acht Monaten Gefängnis. König Alexander I war einer der wenigen Herrscher, die es verstanden hatten, mit einem Schlage allem Partei hader ein Ende zn bereiten und das faule demokratische System zu entfernen und mit seiner großen Autorität den Grundpfeiler für ein einiges Südslawien zu schaffen. Nur ihm ist es zu verdanken, daß Südslawien ein Land des Friedens und der Ordnung wurde. Unser Führer und Reichskanzler Adolf Hiller ist durch drungen von dem Wunsche, mii Südslawien in den aller besten Verhältnissen zn bteiben und aufrichtige Beziehun gen zu unterhalten. Die Reisen von angesehenen Deutschen hatten n. a. auch den Zweck, mit Ihrem Volke und Ihrem Lande bekannt zu werden, damit mit Südslawien immer engere Beziehungen hergestcllt werden können. Ls ist unser aller Wunsch, daß auch nach Deutschland möglichst viele führende Persönlichkeiten kommen, damit sie hören und sehen, wie in unserem Lande Südslawien und das südsla wische Volk geschätzt und geachtet werden. Das deutsche Volk enwfing die Nachricht von dem Attentat mit aufrichtigem Mitgefühl und tiefer Niederge schlagenheit. Als Ches der deutschen Polizei kann ich Ihnen versichern, dasz die deutschen Behörden für den Fall, daß auch nur ein Attentäter auf deutsches Gebiet fliehen sollte, alle Maßnahmen ergreifen werden, um dieses gemeine nichtswürdige Verbrechen, welches Ihnen den König und weisen Staatsmann raubte, zu enträtseln. Außerdem seien Sie versichert, daß das heutige Deutschland in seinen Gren zen niemals eine südslawische Organisation dulden wird, die an der Zerstörung Ihres autoritativen Systems arbeitet. Unser Führer Adolf Hiller wünscht im Interesse des europäischen Friedens ein starkes und einiges Südslawien. wie es von Ihrem verewigten König geschaffen wurde. Noch einmal wiederhole ich. daß der furchtbare Tod des ritterlichen Königs Alexander l. sowohl den Führer als auch das gesamte deutsche Volk tief erschüttert und aufrichtiges Mitgefühl erweckt ha! " Führende südslawische Emigranten oerhastet Wie amtlich miigeleil» wird, sind aus Ersuchen der fran zösischen Justizbehörde in Turin zwei Südslawcn verhaftet worden, und zwar der im Zusammenhang mit dem Marseil ler Rlordanschlag schon mehrfach genannte Eugen kwater- nik sowie ein Dr. Anton Pawelitsch. Bei dem letzteren soll es sich um den bekannten Führer der kroatischen Emigran ten handeln. Die beiden Verhafteten wurden eingehend verhört, leug neten aber jede Beteiligung an der Marseiller Bluttat. Sie wurden einstweilen dem Gerichtsgcfängnis von Turin zu geführt. Noch ein Verschwörer. Paris. Die von der französischen nnd südslawischen Polizei geführte Untersuchung über den Ursprung des Marseiller An schlages soll znr Feststellung eines weiteren engen Mitarbeiters des Dr. Pawelitsch geführt haben. Es handelt sich angeblich nm einen 28jährigen Glasbläser namens Mio Bzik. Er soll den Verschwörern in Ungarn die falschen Pässe übergeben haben. Die Vernehmung Malnys, mit anderen Namen Krailj, hat, wie ver lautet, keine neuen Anhaltspunkte ergeben. Men der Verschwörung bis nach Brasilien? Rio de Janeiro. Nach Zcitnngsmeldnngcn untersucht die Polizei in Sao Panlv gegenwärtig die Tätigkeit der dort seit langem bestehenden Zweigstelle der JMNO., zumal seit dem Äe- kauutwcrdcn des Anschlages von Marseille die Leitung des JMRO.-Büros verschwunden ist. Die Polizei versucht fcstzu- stclleu, ob verschiedene der im Zusammenhang mit dem Anschlag genannten Terroristen mit Personen identisch sind, die sich in Brasilien anfgehalten haben, nnd ob sonst irgendwelche Verbin dungen zn den Verschwörern bestehen. Verdächtig erscheint der Polizei besonders eine Dame mit verstümmeltem Zeigefinger, die von Sao Paulo nach Oesterreich abgereist war. Man glaubt, daß sie dieselbe Frau ist, die mit den Attcutätcrn an der Schweizer Grenze zusammentraf, da diese ebenfalls einen verstümmelten Zeigefinger gehabt habe. Südslawien und llUMn. Budapest. Ju Politischen Kreisen wird bekannt, daß die Bu dapester südslawische Gesandtschaft in üblicher diplomatischer Form gewisse Aufklärungen im Zusammenhang mit dem Marseiller Anschlag erbat, doch wird hierüber im Interesse der Untcr- snchnng keine Mitteilung gemacht. Ante Pawelitsch wollte Otto von Habsburg in Wien aus de» Thron sehen. Wien. Anläßlich der Verhaftung des Äroatenführers Ante Pawelitsch in Turin erinnert man sich hier daran, daß Pawelitsch im Jahre 1922 nach Wien kam und hier eine monar chistische Organisation gründete. Mit Gesinnungsgenossen plante er, Otto von Habsburg Putschartig als Kaiser ciuzuschcn. Spä ter war Pawelitsch in Terrorakte an der österreichisch-südslawi schen Grenze verwickelt. Im Zusammenhang mit Höllenmaschi- ueuanschlägen auf Züge wurde er viel erwähnt. Er mußte nach sechsjährigem Aufenthalt Wien verlassen. Chinesische Ausständische entwaffnet. Zahlreiche Tote. Peking. Nach Meldungen ans Kaschgar haben die chinesischen Rcgicruugstruppcu etwa 195 Kilometer von Kaschgar entfernt eine Bande chinesischer Aufständischer entwaffnet, die in der letz ten Zeit die Straße zwischen Kaschgar und Jarkand unsicher ge macht und n. a. die Expedition Sven Hedins überfallen hat. Bei den Kämpfen zwischen Rcgiernngstruppen nnd Aufständischen sind über 180 Banditen erschossen worden. Auch die Verluste der chinesischen Regicrnngstrnppen sollen bedeutend sein. Das deutsche Recht Grundlegende Rede des Reichsjustizministers Kiel, 19. Oktober. Bei der Hundertjahrfeier des Oberlandesgerichts Kie, hielt Ncichsjustizminister Dr. Gürtner eine grundlegende . Rede über die Vereinheitlichung der deutsclM Justiz. Der Minister erinnerte daran, daß der Führer und Kanzler sich in seiner allerersten Kanzlerrede vor dem Deutschen Reichs tag in eindeutiger Weise dazu bekannt habe, daß der neue Staat nur auf dem Boden einer Rechtsordnung stehen könne, daß das Recht nur von unabhängigen Richtern ge- sprachen werden könne. „Das Recht ist nicht ein Gedankengebilde oder eine Zweckmäßigkeitsregel", fuhr der Minister fort, „sondern ent- pringt im letzten Ende doch aus der unauslöschlichen Sehn- ucht nach dem gerechten Ausgleich, die in die Brust edes Menschen gelegt ist. Nach diesem Ziel wird auch der -neue Staat trachten. Daß eine derartige Umwälzung, wie wir sie erlebt ha ben, auch an den Grundlagen des Rechts rütteln muß, ist un abwendbar. Auch dazu hat der Führer bereits sein Bekennt nis abgelegt. Richt das Individuum kann Gegenstand ge setzlicher Sorge sein, sondern das Volk. Die Rechtsordnung kann nicht den Lebensbezirk eines einzelnen abgrenzen und zu schützen versuchen, sondern das Recht kann nur geschaffen und verstanden werden, als die Ausdruckssorm des Lebens des Volkes. Und wenn der einzlne nur sein« Bedeutung als Genosse des Volkes hat und haben kann, so kann auch das Recht seine Grundlage nur haben in den Rechten der Gemeinschaft. Die praktischen Folgerungen daraus sind ganz einfach zu ziehen: Die Rechtslehre ist kein Unterricht in den Kampfregcln, mit denen man die Interessen des Lebens ansficht, sondern ein Bekenntnis, eine Anschauung. Die Erziehung des juristischen Nachwuchses bezweckt nicht Vie Vermittlung rein formeller Technik oder Kunstfertig keit, sondern auch hier gilt es. eine Heranbildung des Rich ters nicht in dem luftleeren, anschauungslosen Raum der Abstraktion und der mechanischen Handhabung von Ge setzregeln zu erheischen, sondern die Heranziehung von Menschen, deren rechtausübende Tätigkeit in keiner Stunde etwas anderes ist wie das Bekenntnis zu dem gro ßen Glaubenssatz, den ich als die Grundlage der Gesamt haltung des Volkes bezeichnet habe. In gleicher Weise hat der Geist der neuen Zeit in die Rechtsprechung Eingang gefunden. Er wird sie immer mehr erfüllen, ohne daß auch nur ein Buchstabe des Gesches geändert würde. Der gleiche Geist offenbart sich auch in der gesetzgeberischen 'Arbeit des neuen Staates wie beispielsweise in dem Gesetz zur Bekämpfung der Gewohnheitsverbrecher, des Hoch- uns Landesverrats und der Korruptionsverbrechen. Die Aufgabe, die Formen des Reiches und den Apparat, den der Staat gebraucht, um Recht und Gesetz zu schöpfen, zu vereinheitlichen, stellt nur einen Teilausschnitt aus dem ganz großen Gebiet der Neugestaltung des Reiches überhauvt dar. Die Herbeiführung dieses Zieles ist heute keine politische Frage mehr und keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern sie ist die nächste Folgerung aus dem großen Gedanken des Führertums. Wo die Grundlagen des gesamten öffentlichen Lebens in- ! nerlich eins geworden sind, müssen die äußeren Formen die- s ser Entwicklung folgen. Wir haben beute Anlaß und Nei gung, aus ein Jahrhundert der deutschen Geschichte zurück zublicken. Wir haben aber auch den Wut, aus die gleiche ! Spanne Zeit vorauszublicken. Wir tun das in der stolzen ! Ueberzeugung, daß wir an einem der vornehmsten Plätze vom Schicksal berufen sind, an dem Reuaufbau des Deutschen Reiches und Volkes mitzuwirken. Wir tun es mit der ebenso s starken Zuversicht, daß wir dieses Ziel sicher und gut er- - reichen werden, weil der Kompaß, der uns leitet, ruhig, fest ! und nicht schwankend ist. In dieser stolzen Ueberzeugung und Zuversicht -üße ich das Oberlandesgericht kiel zn seinem s Ehrentag.' i Neue Bollstreckungsgrenze» Aenderung der Vorschriften. Las vom Ncichskabinctt in seiner letzten Sitzung be- sprachen« Gesetz zur Aenderung von Vorschriften über die Zwangsvollstreckung ändert in wesentlichen Punkten das bisherige Verfahren ab. Es handelt sich zunächst um di« Verlängerung der Geltungsdauer von Notvorschriften, die am 6. Mai 1933 erlassen wurden. Die Hinausschiebung der Verwendung von Zwangsvollstreckungswerten bleibt beste hen, während die Hinausschiebung der Pfändung selbst nicht mehr in dem bisherigen Umfange möglich ist. Für hypothekengläubiger ist der Zugriff auf das be wegliche Vermögen von Schuldnern eingeschränkt, die Bestimmung, wonach an die Stelle des Offenbarungs eides eine eidesstattliche Versicherung treten kann, ist auf rechterhalten. Im übrigen ist bestimmt, daß das, was der Schuldner für eine angemessene Lebensführung und einen bescheidenen haushalt braucht, nicht mehr pfändbar ist. Damit ist für die Gerichte eine neue Grundlage für die Entscheidung über die Pfändbarkeit von Vermögensständen gegeben. Ausdrücklich ist festgesetzt, daß das Rundfunkgerät nicht mehr pfändbar ist. Unpfändbar ist auch die Dienstkleidung von SA., SS. und ähnlichen Organisationen. Ueber die Gehalts- und Lohnpfändungen sind zum Teil neue Bestimmungen ergan gen. Der Lohnpfändungsschutz erstreckte sich zunächst nur auf Arbeitsverdienst und Lohn, der in einem festen Ver hältnis erworben wurde. Jetzt ist der Pfändungsschuh auf jede laufende Vergütung aus gedehnt. Bei dem Problem der Pfändung für Unterhaltsrenten ist festgesetzt, daß der Schuldner so viel behalten darf, wie er zum notwendigen Lebensunterhalt braucht. Die Möglichkeit, Laß ein Schuldner seine Arbeitskraft in einem Geschäft for mal seiner Frau oder seinem Sohn als Geschäftsinhaber zur Verfügung stellte und dann nicht mehr zu pfänden war, ist durch neue Bestimmungen aufgehoben worden. In die sem Falle kann das zuständige Gericht eine angemessene Ver gütung für die Arbeitsleistung des Schuldners in dem Ve rrieb seiner Frau oder seines Sohnes festsetzen und dieser Vergütung gegenüber die Pfändung durchführen. Auf Grund ! van Wünsck)>sn der Wirtschaft ist eine ! Senkung der absoluten Pfänvungsgrcnze von 165 auf 150 RW bei Monatseinkommen, auf 35 RM bei Wo cheneinkommen und aus 5,80 RM bei täglichem Ein kommen erfolgt. Der alte Streit, ob es sich um den Bruttoertrag oder Nettoertrag des Einkommens handelt, ist dahin geklärt, daß der Bruttoertrag in Betracht kommt. Die neuen Vor- lchriften der Zwangsvollstreckung treten am 1. November in Kraft, die Bestimmungen über die Lohn- und Gehaltsfragc aber erst ab 1. Januar 1935. Fortschritte der Verwaltunssresorm Vereinigung des Rcichssustizministeriums und des preußi schen Justizministeriums. Der Reichs«»,inister der Justiz Dr. Gürtner, der gleich zeitig mit der Führung des preußischen Justizministeriums beaustragt ist, hat mit Zustimmung des preußischen Mini sterpräsidenten Göring durch Erlaß vom 16 Oktober 1934 die Justizministerien des Reiches und Preußens mit Wirkung vom 22. Oktober 1934 zu gemeinschaftlicher Arbeit vereinigt. Die neue Behörde führt die Bezeichnung: „Der Reichs- und und preußische Justizminister." Die gesonderten Haushaltspläne der beiden Ministerien bleiben bis auf weiteres bestehen. Das beamtenrechtliche- Verhältnis der Beamten der Ministerien bleibt zunächst unberührt; jedoch sind gemäß der Verordnung vom 19. Juli 1934 die Beamten des Neichsjustizministeriums verpflichtet, auch in Angelegenheiten des preußischen Dienstes, die Be amten des preußischen Justizministeriums auch in Anyelegen- heilen des Reichsdienstes tätig zu werden. Das gleick-e gilt für die Angestellten und Arbeiter. Die Vereinigung stellt einen wichtigen Schritt zum Neu aufbau des Reiches dar. Sie macht manche bisherige Dop pelarbeit unnötig und gewährleistet die Zusammenfassung aller Kräfte zu demselben gemeinsamen Ziele, der Schaffung einer Justiz im einigen deutschen Volke. tzauptamtsleiter tzilgenseldt über das Winter- hiisswerl. Magdeburg. Hciuptcinttslcitcr H i l g c n f c l d t, der Leiter des Wiutcrhilfswcrkcs bei der Obersten Leitung der PO., erklärte in einer Unterredung mit einem Vertreter des „Mitteldeut schen" über das WiMcrhilfswcrk n. a.: Das WHW. wird eine Daucrcinrichtung des nativnalsozinlislischcn Staates bleiben. Es bestehen dafür mehrere Gründe. Selbst bei völliger Beseitigung der Arbeitslosigkeit wird einmal immer mit einer saisonmäßig bedingten Arbeitslosigkeit zn rechnen sein. Daneben wird cs noch lange Zeit trotz der organischen Sicdlungspolitik der national sozialistischen Staatssührnng in den Großstädten Volksgenossen geben, die über kein Land verfügen nnd im Falle einer vorüber gehenden Notlage sich nicht selbst ernähren können. Der entschei dende Grund für die Aufrechterhaltung des WHW. ist in dessen der ausdrückliche Wunsch des Führers, der im WHW. ein gemcinschaftSbildcndes Erzichnngswcrk, eine lebendige Form des praktischen Sozialismus erblickt. Die Namcu derjenigen Volks genossen, die jedes soziale Empfinden verloren haben und jedes Bekenntnis zur Gemeinschaft vermissen lassen, werden der Oef- fcntlichkcit milgctcilt werden. Jeder Versuch, sich am Wintcr- hilfswcrk zu vergehen, sei cs durch Sabotage oder unberechtigte Bereicherung, wird sofort dem zuständigen Gericht übergeben und in jedem Falle, wie auch im Vorjahre, mit Zuchthaus gesühnt werden. Auf alle Fälle ist mit einer besonderen WHW.-Aktion in den Wcihnachtsfeiertngcn zn rechnen. Alle in Deutschland ver tretenen internationalen Wohlfahrtsvcrcinignngcn, insbesondere die Heilsarmee, haben sich zur Mitarbeit am WHW. bereitcrklärt und sind entsprechend in das WHW. eingebaut. Ausrus des deutschen Charttasverbandes. Freiburg i. Br. Der Deutsche C h a r i t a s v c r b a n d er läßt folgenden Aufruf zum Winterhilfswcrk: Erneut hat die Rcichsrcgicrung das Winterhilfswcrk dcs dcut- schcn Volkes eröffnet. Alle, die selbst Arbeit nnd Verdienst haben, sollen sich in echter Notgcmeinschaft verbunden fühlen mit den Hilfsbedürftigen im Volke. Wie alljährlich ruft der Deutsche Charitasverband auch jetzt wieder seine Mitarbeiter nnd Freunde in Stadt nnd Land zn tatkräftiger Mitwirkung nnd opferbereiter Hilfe auf. Mögen sich alle zusammenfindcn in diesem großen Werk edler Gcmcinschaftshilfe unseres ganzen Volkes. Im Geiste Christi bringe jeder Einzelne Tag für Tag ein wirkliches Opfer, nm dadurch einem notleidenden Volksgenossen. Halt und Lebens mut zu geben. Echtes Christentum und wahre Vaterlandsliebe werden sich vor allem im hilfsbereiten Opfern bewähren. Für unsere Mitarbeit gilt das Wort der Schrift: Einer trage dcs anderen Last, so werdet Ihr das Gesetz Christi erfüllen! Festungsurteile gegen die „Baltischen Brüder" Reval, 19. Oktober. . In Wesenberg (Estland) fand der Prozeß gegen die so genannten „Baltiscl-en Brüder" statt. Die Baltische Brüder schaft ist ein Zusammenschluß von Deutsch-Balten, die die sittliche Erneuerung des Deutschbaltentums anstrebt. Die Führung der Baltischen Brüderschaft liegt in den Händen von Otto von Kursell-Bertin. Den in Wesenberg angeklag ten 27 Baltischen Brüdern wurde vorgeworfen, an einer politischen Vereinigung teilgenommen zu haben, deren Lei tung sich außerhalb Estlands befindet. Die Angeklagten ver wiesen darauf, daß es sich bei der Baltischen Brü derschaft nicht um eine politische Vereinigung handele, und die Brüderschaft sich niemals mit aktiver Politik befaßt hat. Das Streben sei immer nur dahin gegangen, eine moralische und ethische Erneuerung des Deutschbaltentums anzustrebeu. Trotzdem erhielten Dr. Haller ein Jahr Festung, Ro man von Antropoff, Ingenieur Boström, Gymnasialdirektor a. D. Musso je acht Monate Festung, Baron Pilar von Pil- chau, Ingenieur Moritz, Klavierkünstler Hans v. Schulmann j« sechs Monate Festung und Dr. Koch, Schriftleiter Peter sen, Dr. Lingen, Ingenieur Otto de Vries je vier Monate Festung. Die übrigen Angeklagten erhielten zwei Monate Festung bis auf einen, der freigesprochen wurde.
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