Sächsische Elbzeitung : 08.12.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1936
- Monat1936-12
- Tag1936-12-08
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- Sächsische Elbzeitung : 08.12.1936
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Sächsische Elbzeitung Tageblatt für die '->c Soäyijchc Elbzc.iuuu ciuyäli Vic o iu I l i ch c u Bckonulnmchuugcn dcs Bürger- -ueijlers zu Bod Sliouvou, des HoupizoIIoiuis Bad Schandau und des Fiuouzoims Seouw. H c i m o l z e i! u u g jür Bad'Schandau niit sciucu Orislcileu Oslrau uud popeuoip und die riousgeiueuideu Alicudorj, Goßdor; inn Stvyliuühlc, .-uiemgicp. ^uae>, .«rippcu, Lichlcuyoni, -MUleluüor;, Porjchdorj, Proben, ptolhiuouusdorj unl Plan, Reinyordlsdorj, Schuiiika, Lcyöuo, Wollcrsdorj, Weudischsähre. Tuuck uud Bcrlog: Sächjijchc Elözeiiuiig, Alma Hickc, Inh. WoUcr Hieke, Bad Schandau, Zouleujlr. I3t. Fernsprecher 22. Postjchccklonio: Dresden Nr. 33 327. -.«emeinvegirolonlo: Bad Schandau Nr. 12. GcjchäiZszcU: wvchcniagS 1-8-1« Uhr. Sächsische Schweiz Die Sächsische Elbzeiwug erschein! au jedem Wocheuiog uachminaps i Uhr. Bczngsprciö: memaUich frei Haus 1.85 !Ü2A. '.cinschl. Bvleugeld), fiir Selbsi- obhoier mvnallich H, !Ü2A., durch die Posl 2.M IliNl. zuzügl. Bestellgeld. Einzel- uummcr U> :>iPs., mu Jllnslrierlcr 15 :)tPs. Nick)'.crschcinen einzelner Nuniinern und Beilagen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörung usw. berechtig! die Bezieher uicht zur Kürzung des Bezugspreises oder zum 'Anspruch aus Lieferung der Leitung. Anzeigenpreise: Der Maum von I nun Höhe und I«i nun Breite kostet 7 NPs., im Tcxncil l mm.sXche und UU mm Breite 22,5 :1tPs. Eriuäßigie Grundpreise, Nach lasse und Bcilagengebiihren lt. Auzcigenpreisliste. Ersüllnngsvri: Bad Schandau. Ständige Wochenbeilagen: „Unterhaltung unt> Wissen" - „L)as Unterhaltungsblatt" „Aum Wochenende" - Illustrierte Sonntagsbeilage: „Das Leben im Bild" Nr. 286 Bad Schandau, Dienstag den 8. Dezember 1SS6 80. Jahrgang Oer Mor-jude In E h n r in der Schweiz wird in diesen Tagen der Mordprozcß Frankfurter zur Verhandlung kommen. Jüdische und marxistische Kreise des Auslandes sind seit Wochen bemüht, eine Atmosphäre zu schaffen, um den jüdischen Mörder als Helden erscheinen zu lasse», wobei mau sich allerdings hütet, den Schleier darüber zu lüften, der die Hiutcrmänucr und Drahtzieher dieser gemeinen Bluttat «och immer verdeckt. Das Opfer dieses infamen Mordes wurde damals, am 4. Februar, der Leiter der Landcsgruppe Schweiz der NSDAP. Wilhelm Gnstloff, gegen den von marxistischer, kommnnistischcr und jüdischer Seite seit Monaten eine wüste Hetze in Szene gesetzt war. Schon im September des vorhergcgangenen Jahres war in einer sozialdemokratischen Interpellation im Schweizer Parlament die Ausweisung Gnstloffs mit der Begrün dung nationalsozialistischer Umtriebe in der Schweiz ge fordert, vom Schweizer Bundesrat aber mit dem Hinweis abgelehnt, das; nichts gegen Gustloff Vorlage, was eiue solche Maßnahme irgendwie begründete. Die hinter dieser Interpellation sich verbergende systematische Hetze jener internationalen jüdischen Kreise wurde aber durch diese Entscheiduug nur noch mehr aus gestachelt und spitzte sich immer mehr zn einem Kessel treiben gegen Gustlofs und die von ihm geleitete Landes- grnppe zu. Es war ganz unverkennbar, daß damit auf die schweizerischen Behörden ein politischer Druck ausgeübt werden sollte, während man andererseits damit rechnete, daß sich dadurch eine Atmosphäre entwickeln müßte, die entweder zu einem politischen Zwischenfall oder eben zu einer solchen Bluttat steigern würde, wie sie dann am 4. Februar die Welt erlebte. Wenn man gehofft hatte, daß diese schändliche Mord tat des jugoslawischen Inden David Frankfnrter die ver- antwortlichcn Kreise im Ausland zu der Uebcrzeugnng kommen lassen würde, nunmehr endlich dem gefährlichen Treiben jüdisch-marxistischer Kräfte entgcgcnzuarbeiten, dann sah man sich bitter enttäuscht. Unter dem Einfluß emer vom iuteruationaleu jüdischen Kapitalismus aus- gehaltenen Presse wurde es möglich, daß dieser gemein« Mord ciues unreife», haßerfüllte» Jude» gleichsam mit der Gloriole ciues politische» Märtyrers umgebe» u»d als erfolgreiche Kampfha»dlu»g gegen den verhaßten deut schen Nationalsozialismus dargestcllt wurde. Es ist begreiflich, daß die mit der Aufklärung dieser Mordtat betrauten schweizerischen Behörden einen außer ordentlich schwierigen Stand hatten. Ihrem Bemühen, ein fach die Tat als solche zu bcurleilen und aufzuklären, welche Kreise sie veranlaßt nnd gefördert haben, wurden von den beteiligten nnd interessierten internationalen Kreisen die größten Schwierigkeiten bereitet. Es wurde versucht, alle Spuren zu verwische» oder sie i» eine falsche Richtung zu lenken. Daß man im übrigen trotz der furcht- baren Folgen dieser Bluttat nicht davor zurückschente, die Person des Ermordeten in den Schmutz zu ziehen nnd so- . gar gegen die Witwe Gnstloffs Mordanschläge anzu- drohen, kennzeichnet hinreichend Motive und Hintermän ner, die Träger, Urheber und somit Verantwortliche dieses gemeinen Mordes sind. Man mnß leider befürchten, daß der Mord des Inden Frankfurter nicht die Sühne findet, die allein hierfür in Frage kommen kann. Hinter Frankfurter stehe» die ganzen Feinde des Nationalsozialismus und damit das jüdische internationale Kapital, das nichts unterlassen Hai, um Frankfurter ein politisches Alibi zu verschaffen. Man Hal einen ungeheuren Apparat anfgeboten, um durch Stim mungsmache in der Oeffentlichkeit die Schuldfragc zu ver schieben und Gesichtspunkte in den Vordergrund zu stellen, die für die Beurteilung des Falles nicht herangczogcu werden dürften. Wilhelm Gustlofs, ein treuer Sohu seines Volkes und mutiger Kämpfer für den Nationalsozialismus, ist ein Opfer jüdisch-marxistischer Hetze geworden. In seinem Beileidstelegramm an die Witwe Gustlosfs Hal damals der Reichskanzler nnd Führer mit Recht der „tiefen Em pörung und Bewegung der ganzen Nation" Ausdruck ge geben. Denn jeder deutsche Volksgenosse empfand, daß hin ter depi Juden Franifurter das ganze internationale Judentum, der gesamte internationale Marxismns stand. Man muß sich nur der Presseäußerungen dieser Kreise aus damaliger Zeil erinnern, um zu wissen, daß nicht Bedauern sondern fanatische Genugtuung bei Juda uud seineu Freunde» darüber herrschte, daß der Kugel eines der Ihri gen ein wackerer Vertreter des verhaßten Nationalsozialis mus zum Opfer gefalle» war. Ma« Hal im Auslaud oft die Behandlung der Juden- frage in Deutschland kritisiert, ohne daß man sich je die Mühe gemacht hätte, zn untersuchen, welche Gründe dafür maßgebend gewesen sind. Heute, nachdem man auch in an- l deren Ländern die enge Berbindnng von Bolschewismus ! nnd WelljndenNun erkonnl hm, komm! mein Von mehr nnd mehr zn der Ucberzengnng, dos; Tculschlond durch dlulige Towpser die Böller Vorüber aufgeklärt hol, welche Gefoh- rcu sich hinter dem inlernolionolcn Judentum für den Frieden der Welt verbergen. Und wenn man in diesen Togen den Beschluß der Sowjets erfuhr, dos; tätiger Anli- semitismus mit dem Tode bestraft würde, weuu mou ferner weiß, doß die grausame Mosscnobschlochlnng spanischer , Nationalisten auf die Anweisungen des Jude» Rosenberg zurückgiug, dann wird mau verstehen, das; auch der Mordprozeß Frankfurter unter dem Gesichtspunkt beurteilt werde» muß, das; auf der Anklagebank in Ehnr nicht der Jude Frankfurter als Person, sondern als Vertreter und Beauftragter des internationalen jüdischen Marxismus sitzt. Die Kugel Frankfurters mordete deu deutsche» Natio nalsozialisten Gustloff, sic traf aber zugleich alle nationalen Kräfte der nach Freiheit ringenden Völker. Oer jüdische Mörder Gustloffs vor den Richtern Am Mittwoch, dem 9. Dezember, beginnt vor dem höchsten Strafgericht deS KantonS Graubünden in Ehur der Prozeß gegen den Juden David Frankfnrter, der am Abend deS 4. Februar 1936 in DavoS den LandcSgrnp- s penleitcr Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gnstloff, meuch lerisch ermordete. Für die Verhandlungen sind vier Tage vorgesehen. Die Anklage lautet auf Mord uud stützt sich auf den 8 88 j des Strafgesetzbuches des Kantous Graubünden vom j 8. Juli 1861. Dieser Paragraph bestraft wegen Mordes denjenigen, der die widerrechtliche Tötung eines anderen i mit Vorbedacht ausgeführt hat. Dieses Verbreche» wurde früher mit dein Tode bestraft. Heute ist die Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus umgcwaudelt. Beim Vor- ! liegen „ganz besonderer Mildcrungsgründe" beträgt die , Mindcststrafe 15 bis 25 Jahre Zuchthaus. Eine Bcrufuug ! gegen das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht zulässig, dagegen können Beschwerden über Formverlctzungeu im Rekurs- bzw. Kassationswcge vorgebracht werden. Im Gegensatz znm deutschen Strafrecht ist nach dem des Kantons Graubünden die Zivilklage zugclnsscn. Frau Gustloff hat von diesem Recht in einem bcwundcrungS- würdigen nnd mutigen Entschlusse Gebrauch gemacht, uni der Bcrlcttmdungölampagne und den schamlosen Vcr- drchungsvcrsnchcn der bolschewistischen nnd jüdische» An stifter und Hintermänner cntgcgenzutrctcn. Ihre Prozeßverireter sind der schweizerische Anwalt Dr. A. Ursprung ans Zürzach sowie Prof. Grimm-Essen. Der des vorsätzlichen Mordes angeklagte David Frank furter wird von dem Züricher Rechtsanwalt Dr. Curti verteidigt. Die jüdischen Anwälte de Moro-Giafferi (Pa ris) und de Vries (Amsterdam), die in aller Oeffentlichkeit erklärten, das Weltjudentum Plaue, deu Prozeß gegen den Mörder Frankfurter als eine Propagandaaktiou gegen > Deutschland anfzuziehen, und die sonnt einen aufschluß reichen Einblick in die Hintergründe der Tat tnn ließen, sind nicht zngclassen worden. Das Verbrechen des Juden Der Anklage liegt folgender Tatbestand zugrunde: Am Abend deS 4. Februar 1936, kurz vor 8 Uhr, erschien der Jude David Frankfurter, der seit 1934 in Beru Me- oiziu studiert, in der Wohnung des ihm völlig unbekann te» LnndeSgruppcttleitcrö Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gnstloff, in DavoS und verlangte den LandeSgruppen- , leiter zn sprechen. Ohne Argwohn führte Frau Gnstloff Frantsnrter in das Wartezimmer. Als Gnstloff das Zim mer betrat, streckte ihn der Jude mit vier Nevolvcrschüssen nieder. j Jü der ersten Verwirrung gelang es ihm, zu entkom men. Frankfurter, der sich für seine Tat deu Kanton Graubünden ausgesucht halte, iu dem die Todesstrafe ab- ; geschafft ist, stellte sich der Polizei und gab bei den- ersten ! Vernehmung zu, das; er mit der Mordabsichi nach Davos gekommen sei. Nach dem Beweggrund gefragt, gab er zur Ter Führer uud Reichskouzler Hot der Frau Luise P ries iu K i e l aus Anlaß der Boll.-ndung ihres 10». Lebensjahres ein persönliches Glückwunschschreiben uud eine Ehrengabe zugcheu lassen. * Der Führer des ArbcilsgoueS Ostpreußen iw Reichsorbciis- dicnst, Gcneralarbcitsführer Albert Kran sc, ist nach längerer schwerer Krankheit in Nürnberg gestorben. * Wie das Blatt der belgischen Rcr-Bcwcgung meldet, wurde aus den Rex-Führer Degrelle ein Mordanschlag verübt. Als er nach einer Kundgebung in Hal bei Brüssel das Anto bestieg, wurde auf ihn ein Rcvolverschuß abgegeben. Die Kugel ging dicht über den Kopf Degrelles hinweg. * Der französische Außenminister Dclbos Halle am Montag . eine Unterredung mit dem türkischen Botschafter, die sich onschei- ! nend wieder auf die etwas gespannte Lage im Sandschak Alexon- 1 drctte bezog. Antwort: „Ich Hobe die Tot begangen, weil ich Jud« bin!" Vorgeschichte und Hintergründe Die Beurteilung der Tot, die in der ganzen Knltnr- Welt tiefsten Absehen anslöste, ist alleinige Sache des schweizerischen Gerichts, dessen Spruch die deutsche Ocssent- lichkeit mit Vertrauen erwartet. Trotz aller Hcrausforde- rnngen wird sic cs mit peinlichster Gewissenhaftigkeit nach wie vor vermeiden, sich in das schwebende Verfahren ein- znmischcn. Mit Genugtuung stellt sie auch fest, daß die schweizerische Regierung durch das Verbot des Ludwig Eohnscheu Machwerkes „Mord in Davos", das ein bisher beispielloser einziger Erprcssungsvcrsnch ist, Richter und Oeffentlichkeit in der Schweiz vor diesem jüdischen Ein mischungsversuch bewahrt hat. Leider ist dieser Versuch nicht der einzige geblieben. Er ist vielmehr der Höhepnnkt eines geradezu ungeheuerlichen Verlcumdnngsfeldzuges, der vor dem 4. Februar 1936 die Mordtat systematisch vorbereitet hat, die er nach dem Morde in eine Schuld des Ermordeten umzufälschcn bemüht ist. Diese verlogene Hetze, die am Vorabend des Mordprozesses David Frank furter mit crueuter Wucht eiugcsetzt hat, zurückzuweisen, ist eine Pflicht, die nicht nur die Wahrheit, sondern auch der Opfertod Wilhelm Gnstloffs gebieterisch verlangt, der sein Leben getreu dem Gebote seines Führers für die Ver besserung der Beziehungen zwischen seinem Vaterlands nnd seiner Wahlheimat, der Schweiz, hingab. Die Hetze gegen Deutschland Jil der ausgezeichneten Schrift „Der Fall Gustloff" hat Wolfgang Dicwcrge fast ausschließlich durch Schwei zer Meldungen den schlüssigen Nachweis nicht nur der übelsten politischen Brunnenvergiftnng, sondern auch der bewußten Mordhctze gegen den Laudesgruppcnleiter Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gnstloff, erbracht. Es fehlt an Raum, das hieb- und stichfeste Material in ge schichtlicher Folge aufzusührcu, doch seien einige unumstöß- liche Tatsache», die auch i» dem Mordprozeß ci»e Rolle spiele» werde», festgchalte». Seit Jahre» wird das nene Deutschland planmäßig beschimpft, verleumdet und verspottet, werde« sciuc ur- eigensten Angelegenheiten in einem großen Teil der Schweizer Presse in einer Form behandelt, die zwangs läufig eine Atmosphäre deö Hasses gegen Deutschland und die Deutschen in der Schweiz, die sich nach verbrieftem Recht zu ihren staatsbürgerlichen Pflichten als Ncichö- dcntsche bekannten, erzeugen mnßte. Unbestreitbar ist ferner die bewußte Fehde ge gen den L a n d c s g r n p p e n l e i t e r, die in der offenen Aufforderung zur Gewalt uud znm Mord aus klang; aber ebenso unbestritten ist die Feststellung Schwei zer Behörden, das; Wilhelm Gustloff, der seit fast 29 Jah ren in der Schweiz seine zweite und geliebte Heimat ge- snnden hatte, niemals die Gesetze des Gastlandes miß achtet oder verletzt, sich in schweizerische Angelegenheiten genlischt oder irgend etwas getan hätte, Ivas den Inter essen seiner Wahlheimat zuwider gewesen wäre. Im Ge genteil! Er war ein aufrechter Deutscher, der sei« Vater land und seinen Führer über alles liebte, und der nichts anderes kannte, als ihnen zu dienen. Konnte er das besser, als das; er dem Friedensivillen seines Führers, den Ge boten seines Stellvertreters, Rudolf Heß, und den Grund sätzen seines Gauleiters Bohle folgte, deren erster heißt: „Befolge die Gesetze des Landes, dessen Gast du bist!" Hinter der Mordhctze stand, auch das kann gesagt werden, ohne daß damit in das schwebende Verfahren eingegriffen wird, das Weltjudentum, das heute den von ihm gedun genen Mörder mit dem Hinweis auf politische Maßnah- meu in Dentschland zu entlasten sucht, und das sich nicht entblödct, durch bezahlte jüdische Literaten „Visionen" und „Tränme" als die Triebfedern der Mordtat auszu- gebcn. Es sind die gleichen „Visionen", die in Spanien entsetzlichste Wirklichkeit geworden sind. Diese zn beseiti gen, sollte die freie Schweiz dem neuen Deutschland die Hand reichen, dann wäre der Tod Wilhelm Gustloffs die Erfüllung seines Lebenszieles.
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