Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 27/28.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1903 - 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141340Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141340Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141340Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1903
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neujahrs-Betrachtung
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 27/28.1903/04 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- ArtikelAn unsere Leser! 1
- ArtikelSchulsammlung 2
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 2
- ArtikelNeujahrs-Betrachtung 3
- ArtikelStylisirte Seitenschrauben für moderne Regulateure und ... 4
- ArtikelUnser Meisterwappen 5
- ArtikelAnkergang mit Spindel-Steigrad 6
- ArtikelElektrische Uhr von David Perret 7
- ArtikelBericht über das vierundzwanzigste Schuljahr der Deutschen ... 8
- ArtikelDie Uhrenfabrikation in der Hofmark Fürth I 8
- ArtikelAus der Werkstatt 10
- ArtikelSprechsaal 11
- ArtikelEin sonderbarer Leitungsfehler in einer Klingel-Anlage 12
- ArtikelPariserroth 13
- ArtikelVermischtes 13
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 14
- ArtikelBrief-Kasten 15
- ArtikelPatent-Nachrichten 16
- ArtikelRäthsel-Ecke 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 137
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 213
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 233
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 253
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 273
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 291
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 361
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 377
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 393
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 409
- ZeitschriftenteilJg. 28.1904 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- BandBand 27/28.1903/04 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 1 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 3 Savonette-Repetiruhr, Nr. 2816, Rep.-Nr. 81684 F, Werth 400 Mark“ in lleringsdorf gestohlen worden sei. Diese Mittheilung hätte, wie das Kammer gericht in seinem Erkenntnisse ausführt, das Leihamt bei der Prüfung der Ver dächtigkeit des Verpfänders nicht unberücksichtigt lassen dürfen. Es wäre ein Leichtes, bezüglich der genau beschriebenen Gegenstände, insbesondere .Uhren, auf Grund der Beschreibungen des Polizeiblattes ein Verzeichniß zu führen. Dieses wäre mit geringem Zeitaufwand auf dem Laufenden zu erhalten, und auf Grund desselben in ganz kurzer Zeit eine Kontrolle der zum Versatz allgebotenen Gegenstände vorzunehmen. Wäre ein solches Verzeichnis vor handen gewesen, so hätte der Beamte des Leihamtes, der täglich mit Uhren zu tluin hat, die zum Versatz angebotene Uhr als die im Polizeiblatt als gestohlen angegebene erkennen, den Verpfänder als verdächtige Person im Sinne des § 7 des Reglements behandeln müssen und von ihm die Uhr demnach nicht als Pfand annehmen dürfen. Ist die Annahme dennoch geschehen, so muß die Uhr an den Kläger herausgegeben werden und zwar, nach § 20 des Reglements, ohne daß die Erstattung des Darlehns verlangt werden kann. Linen ungünstigen Bescheid hat dagegen leider die sehr rührige Uhrmacher-Innung der Grafschaft Glatz von der Oberstaats anwaltschaft am Kammergericht zu Berlin erhalten. Sie hatte das Ersuchen gestellt, gegen die „American Jewelry Co. in Berlin“, die wir an dieser Stelle schon früher beleuchtet haben, wegen Ver anstaltung unerlaubter Ausspielungen vorzugehen, was aus dem Grunde von den Behörden abgelehnt wird, weil der Zufall bei dem Geschäftsbetriebe der „American Jewelry Co.“ keinen nennenswerthen Antheil habe. Die genannte Firma verspricht Demjenigen Vortheile, der bei Freunden und Bekannten eine gewisse Anzahl von Gegen ständen zu billigen Preisen absetzt. Das mag nun allerdings weniger vom Zufall, als von der Gewandtheit Derjenigen abhängen, die auf die in Aussicht gestellten Vortheile spekuliren. Es fragt sich aber, ob nicht doch ein Anhaltspunkt zum Einschreiten insofern gegeben ist, als das Weiterverkäufen von Taschenuhren, Gold- und Silber- waaren in der geschilderten Weise einem Hausiren mit diesen Gegenständen, das bekanntlich nach § 56 der Gewerbe-Ordnung ver boten ist, mindestens sehr nahe kommt. Vielleicht läßt sich auf diesem Untergründe von neuem der Versuch machen, gegen die Firma als Anstifterin dieses Hausirwesens vorzugehen. Zeugen würden hierzu allerdings nöthig sein. — Einen erfreulicheren Ausgang nahm eine Gerichtsverhandlung gegen den Kaufmann A. Kurze und Genossen in Berlin, der in Inseraten „SO Gegenstände für 2,50 M.“ anbot und jedem hundertsten Besteller eine „Gold-Remontoiruhr“ gratis verhieß. Hier wurde der § 280 des Strafgesetzbuches, der das unerlaubte Veranstalten von Ausspielungen verbietet, mit Erfolg zur Anwendung gebracht. Die Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurtheilt. Unsere Leser werden oft Veranlassung haben, in ähnlichen Fällen ebenfalls die Hilfe des Gerichtes in Anspruch zu nehmen, da die Unsitte derartiger Prämien- ertheilungen sich immer mehr ausbreitet. — In unserer No. 22 vom 15. November brachten wir einen aus' fiihrlichen Artikel über das Thema: „Kann ein gemietheter Raum ein öffentlicher Ort sein?“ Eine Beschwerde des Hern Kollegen Jarchov in Neustadt (Holstein) wegen der Abhaltung einer Taschenuhren-Versteigerung in dem Raume eines Vergnügungslokals war seiner Zeit vom Landgerichts präsidenten in Kiel abgelehnt worden, mit der Motivirung, daß der Versteigerer den Saal der betr. Gastwirthschaft für den Tag der Versteigerung gemiethet habe und der Raum daher kein öffent licher gewesen sei. An der Hand eines Gutachtens unseres Syndikus, des Herrn Rechtsanwalts Henschel, gaben wir der abweichenden Auffassung Raum, daß die Oeffentlichkeit eines Raumes durch seine Miethung an sich nicht aufgehoben werde, wenn der Raum nach wie vor der Oeffentlichkeit frei gegeben bleibt. Wir riethen Herrn Jarchov zu einer entsprechend begründeten Beschwerde und können zu unserer Ireude heute berichten, daß der Herr Oberlandesgerichts- Präsident in Kiel der Beschwerde stattgegeben und angeordnet hat, daß dem Gerichtsvollzieher, der die in Rede stehende Versteigerung vornahm, „entsprechende Vorhaltung“ gemacht wurde. — Auf die Firma W. Schäfer, Buchhandlung in Berlin, Schöne- bergerstr. 2, mit der wir uns schon früher beschäftigt haben, müssen wir infolge neuerlicher Beschwerden wieder zurückkommen. Durch einen Reisenden, Namens Schneider, läßt sie in der Nähe von Saar brücken in Kasernen Uhren, Ringe, Armbänder und dergleichen Dinge absetzen. Wir empfehlen, die Firma und ihren Reisenden in allen Betretungsfällen unter Bezugnahme auf das Verbot des Hausirens mit Taschenuhren, Gold- und Silberwaaren. sowie des Verbotes, Nicht-Wiederverkäufer ohne ausdrückliche Einladung mit Waaren zu besuchen, den Amtsgerichten zur weiteren Veranlassung zu em pfehlen. Kosten erwachsen daraus nicht. — In der Nummer 23 vom 1. Dezember waren wir genöthigt gewesen, auf den Kontraktbruch von Gehilfen einzugehen und als warnendes Exempel den Namen des Gehilfen Herrn Solbinger zu nennen. Wie wir später von Herrn Kollegen Greune in Nürnberg erfahren haben, hat Herr Solbinger aber die Stelle bei dem Genannten nach einigen Tagen doch angetreten, sodaß nur ein Versäumniß, aber kein Kontraktbruch bei ihm vorlag. Wir nehmen hiervon gern Notiz. — Zum Schlüsse noch etwas Heiteres. In gewissen Aus Streuungen, die alle einer und derselben trüben Quelle entstammen, wird die wundersame Mär verbreitet, daß wir „Trödler, Kaufleute und Kommis“ zu einem „sogenannten Bunde“ vereinigten. Unsere Mitglieder und Leser, die unseren ständigen Kampf gegen die un gesunden Elemente in unserem Fache seit Jahren verfolgen, wissen am besten, was sie von diesen Ausstreuungen, die wir der wohl verdienten Lächerlichkeit hiermit preisgeben, zu halten haben. Mit Bundesgruß die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes. Berlin SW. 12, Zimmerstr. 8. Neujahrs-Betrachtung Von Carl Marfels Es giebt wohl kaum einen Zeitpunkt, der in gleichem Maße zum Nachdenken über den Zweck unseres Daseins anregt, als der Wende punkt eines Jahres. Viel stärker als sonst treten an diesem Tage an den denkenden Menschen die Fragen heran, was wohl der Zweck des ganzen Lebens ist, woher alles Bestehende stammt, welcher Art in letzter Linie die Kräfte sind, die Alles bewegen und beleben, und welchem Ziele alles Bestehende zustrebt. Der mehr oberflächlich urtheilende Mensch wird mit seiner Ant wort bald fertig sein; er wird erwidern: „Woher Alles stammt, ist ja längst wissenschaftlich festgestellt. Unser ganzes Sonnensystem war früher ein großer Gasball, der sich im Laufe der Jahrbillionen zu Weltkörpern verdichtet hat. Die Atome, aus denen diese bestehen, haben dann durch besondere Gruppirungen Kristalle, Pflanzen, Thiere, zuerst in den einfachsten Formen, dann immer komplizirter gebildet, bis als letztes Glied der Mensch in die Er scheinung trat. Wodurch das Ganze bewegt und belebt wird? Nun, doch ganz einfach durch die verschiedenen Naturkräfte! Und welchen Zweck das Ganze hat? Gar keinen! Es ist einmal so, es könnte aber auch gerade so gut ganz anders sein.“ In dieser Weise dürften in unserem realistischen Zeitalter, in dem wir es nach der Ansicht von Vielen „so herrlich weit gebracht“, wohl drei Viertel aller Menschen denken. Daß es unerklärlich und wunderbar ist, daß überhaupt jener Gasball der Urzeit existirte, daß es nicht weniger wunderbar ist, wie aus ihm sich all’ die vieltausend fältigen komplizirten Lebensformen bildeten, auf die überall unser Auge trifft, und daß es am allerwunderbarsten wäre, wenn aus der blinden, planlosen Gruppirung lebloser Atome auf einmal Leben, Empfinden und Bewußtsein entstanden wäre: dies Alles scheint der großen Menge niemals klar zu werden. Die tausend Zungen, die uns allüberall das Walten eines weisen und mächtigen Prinzips predigen, scheinen für sie umsonst zu reden; die Harmonie und Einheitlichkeit, die wir in der Welt des Kleinen und in der Welt des Großen antreffen, das göttliche Moment, das uns in der Kunst und Musik so überwältigend entgegenstürmt, scheint ihren Augen und Ohren auf ewig verschlossen zu bleiben. Und nun gar die Naturkräfte, deren Existenz und Wirken sie als so selbstverständlich betrachten und die ihnen anscheinend so vertraut sind — können sie auch nur eine einzige unserem Verständniß näher bringen? Können sie vielleicht erklären, wie es der Dampf anfängt, - den Kolben der Lokomotive zu bewegen? Wie es die Elektricität anstellt, um 40 000 Meilen in einer Sekunde zu durchlaufen? Oder können sie vielleicht erklären, wie der elektrische Strom zu. Licht oder motorischer Kraft wird? Oder wie der Magnetismus es anfängt, die Kompaßnadel zu bewegen ? Alles was sie vermögen, ist, daß sie uns erklären, wann und unter welchen Umständen etwas geschieht, nicht aber warum und wie! Daß uns unter diesen Umständen ihre Antwort auf die Frage nach dem Zwecke der Welt und des Lebens nicht befriedigen kann, ist wohl selbstverständlich. 12
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder