Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.08.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189108188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18910818
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18910818
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1891
- Monat1891-08
- Tag1891-08-18
- Monat1891-08
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- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.08.1891
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früher Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GtWfts-AMiser fiir Hohndorf, Mich, Keriisdorf, Küsdirf, §t.Egj-icn, Kkimilheslt, Marikiinu». MAsc«. Älnrtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. ——— —— — 41. Jahrgang. —— " Nr. 190. Dienstag, den 18. August ^91. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die Mergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekarmtmachurrg, die hiesige» Schieftfeste betreffend. Folgende, für die Schießfeste der hiesigen Schützengesellschaft in Kraft be stehende Anordnungen weiden hiermit anderweit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 1-, Der Betrieb der Schankmirtschaft in Schankzelten und dergl. ist nur denen gestattet, welchen hierzu von der unterzeichneten Polizeibehörde Erlaubnis erteilt worden ist. 2-, Das Aufstellen von Schankbuden, Verkaufsstellen usw. außerhalb des Schieß platzes ist verboten. 3., Das Musizieren in den Schankzelten ist spätestens nachts 12 Uhr, das Feilhalten, Ausschänken und Schaustellen spätestens nachts 2 Uhr zu schließen und es müssen sämtliche Buden und Zelte, auch der Schießplatz selbst, nachts 2 Uhr vom Publikum geräumt sein. 4., Aller Branntweinschank auf dem Schießplätze außerhalb der berechtigten Schankstätten ist bei Strafe verboten, ebenso das Schreien beim Anpreisen von Waren. 5., Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Lichtenstein, den 13. August 1891. Der Rat zu Lichtenstein. In Vertretung: G.-Rat Lamprecht. Bekanntmachung. Im heurigen Jahre soll wiederum ein Schulfest und zwar am Sedantage veranstaltet werden. Bei unsrer Schülerzahl von nahezu tausend machen sich hierzu nicht unbeträchtliche Mittel erforderlich. Es soll daher zu deren Be schaffung eine Sammlung veranstaltet werden. Wir richten an alle Eltern und Kinderfreunde die herzliche Bitte, durch freiwillige Gaben unsern Kindern zu einem fröhlichen Feste zu verhelfen und dadurch zugleich eine würdige Feier des Sedantages herbeizuführen. Lichtenstein, den 14. August 1891. Der Rat zu Lichtenstein. In Vertretung: Beyerlein. — Auktions-Widerruf. Die auf Dienstag, den 18. d. M. anberaumte Auktion auf dem Höhlfelde findet nicht statt. Fürstl. Reutverwaltung Lichtenstein, den 15. August 1891. v. Uslar-Gleichen. Regenzeit gemerkt haben. Die Staare machen bereit« die nötigen Reiseübungen, ebenso die Schwalben und die „Drohnenschlacht" hat sehr zeitig begonnen. Auch aus dem Thun der Spinnen, aus dem spärlichen Alt weibersommer usw. will mau auf eine miserable Herbst witterung schließen. Es ist ein reiner Jammer! Da werden wir Städter ja recht viel Gelegenheit haben, im Zimmer zu sitzen und bei der Tischlampe — die schon jetzt in den Blättern besungen wird, von weiteren Wetter-Klageliedern Kenntnis nehmen. — Dem im Bureau des Landeskulturrats zu sammengestellten Bericht über den Saatenstand im Königreich Sachsen Ende Juli entnehmen wir folgende allgemeine Uebersicht: Die Ungunst der Witterung in der Berichtsperiode war allenthalben gleich groß; es waren im Monat 22 bis 29 mehr oder minder stark verregnet? Tage und zahlreiche Gewitter zu verzeichnen, wobei gleichzeitig die Temperatur starken Schwankungen unterworfen war, so daß dieselbe in Reitzenhain mit der Monatsminimaltemperatur von nur 4,0 Grad bis auf 25,2 Grad Wärme stieg und anderseits in Leipzig mit dem höchsten Wärmegrad von 31,2 auf 9,6 Grad zurückgiug. Unter dieser Un gunst der LÜitterung hatte in erster Linie die Heu ernte zu leiden; dieselbe zog sich in vielen Bezirken wochenlang hin und es konnte das Heu nur mit mehr oder weniger Schaden geborgen werden. In den Niederungen der Lausitz ist außerdem viel Heu weggeschwemmt worden. Ebenso verzögerten die ungünstigen Witteiungsverhältnisse die Weiterent wickelung der Halmfrüchte, so daß deren Reife um 8—14 Tage gegen normale Jahre zurückgeblieben ist. Außerdem verursachten die zahlreichen und zuin Teil heftigen Niederschläge starkes Lager in allen Halmfrüchten und vielfach Lohe im Weizen und teilweise auch im Hafer, Gemenge .:nd in den Erb sen. Ganz besonders haben aber Kartoffeln und zum großen Teil euch Rüben durch die Näße ge litten. Auf nassen Feldern faulen erstere bereits stark im Boden und die Ernte in dieser Frucht ist, wenn nicht bald trockenes Wetter emtritt, in Menge und Güte stark gefährdet. Abgesehen von diesen Erscheinungen hat sich aber der Stand sämtlicher Halmfrüchte gebessert und besonders die Sommer früchte lassen eine schöne Ernte erwarten. D' RapZernte ergab, wi§ nicht o^ers ru stand, g-rinaeu Ertraa. Ad'" »E" lkichkm Heizen, Gerste und Hafer a meist gut bis ausgezeichnet ist der zw' DageSgefchichte. *— Bezüglich der Königlichen Zivilliste in Sachsen, schreibt Sachsens Elbgau-Presse, ist Z 22 der Verfassungsurkunde maßgebend, woselbst folgendes bestimmt ist: „Der'König bezieht jährlich eine mit den Ständen auf die Dauer seiner Regierung verabschiedete Summe aus den Staatskassen, als Zivilliste, zu seiner freien Disposition. Diese Summe ist als Aequivalent für die den Staats kassen, auf die jedesmalige Regierungszeit des Königs, überwiesenen Nutzungen des Königlichen Domänengnts zu betrachten. Es kann als wesentliches Bedürfnis zur Er haltung der Würde der Krone zu keiner Zeit und auf keine Weise mit Schulden belastet werden. Von der Zivilliste werden bestritten: die Schatullen gelder des Königs und seiner Gemahlin, die Unterhalt- ungs- und Erziehungskosten seiner Kinder, die Gehalte aller Königlichen Hofbeamten und Diener, die Pensionen derselben sowie ihrer Witwen und Kinder, der gesamte Aufwand für die Hofhaltung, den Stall, die Hofjagd, den katholischen nnd evangelischen Hosgottesdienst, die Hof- kavelle und Hoftheater, die Unterhaltungskosten der dem König verbleibenden Schlösser, Paläste, Hofgebäude und Gärten, endlich alle nicht besonders erwähnte ordentliche oder außerordentliche Hofausgaben, deren Bestreitung nicht ausdrücklich auf das Staatsbudget gewiesen ist." Aus diejen Bestimmungen ersieht man zunächst, daß die Zivilliste nicht von den Steuerzahlern be zahlt wird, indem dieselbe vielmehr nur eine Gegen leistung dafür ist, daß der König die Nutzung Seines Domänenguts den Staatskassen überlassen hat. Bekanntermaßen betragen die Nutzungen ungefähr das Doppelte von dem, was die Zivilliste ausmacht. Außerdem erhält der König die Zivilliste zur Be streitung ganz bestimmter und sehr umfänglicher Ausgaben, die mit der unentbehrlichen Hofhaltung in näherer oder entfernterer Beziehung stehen, und die Zivilliste wohl voll absorbieren. Würden diese Ausgaben nicht aus der Zivilliste bestritten, so müßten sie ans den Staatshaushalt übernommen werden. Die Verfassungsurkunde regelt die Rechten und Pflichten des Königs, der Staatsregierung und der Staatsbürger; wie die Staatsbürger darüber wachen, daß ihnen die gewährleisteten Rechte nicht verkürzt werden, so haben sie auch ihre in der Verfassung festgestellten Verpflichtungen gegen die Regierung und das Staatsoberhaupt zu erfüllen und anzuer kennen ; es kann daher in Sachsen die Einrichtung Per Zivilliste, wie sie besteht, wohl nur Derjenige ernstlich angreifen, der keine Kenntnis von dem hat, was in der Verfassungsurkunde steht. — Einen regnerischen Herbst wünscht dieses Jahr wohl Keiner und doch wollen viele Landlente und Bienenzüchter alle Anzeichen für die Fortdauer der i glieder zur auf dem über ei' X andern k und der Grummetnachwuchs, so daß zu erhoffen steht, daß dieselben den Ausfall der Heuernte decken werden. Die Obsternte ist besonders in Birnen und Aepfeln außerordentlich reichlich. — Trotz der zahlreichen und oft heftigen Gewitter blieb Sachsen auch im verflossenen Monate von verheerenden Hagelwettern, wie sie anderwärts so vernichtend auftraten, verschont. Nur die Umgegend von Rötha wurde am 23. Juli von einem starken Hagelschlag betroffen, der die Ernte zum Teil gänzlich ver nichtete. m ^hr Sorgfalt beim Hineinlegen von Postfachen in Briefkästen! Unter dieser Ueberschrift wird geschrieben: Mancher, welcher die Erfahrung gemacht, daß Postkarten von ihm nicht an das Ziel ihrer Bestimmung gelangt sind, glaubt dafür die Postverwaltung verantwortlich machen zu müssen, u Sachen selbst in den Briefkasten gesteckt hat. Aber er selbst ist lediglich schuldiger Teil, mehrjährigen Aufenthaltes in Gelegenheit gehabt, zu sorglos viele Personen beim Einlegen -d'e Briefkästen verfahren. Briefe re. in den Einwurfsöffnungen es für einen Unberufenen leicht heranszuziehen und sich anzueignen. N-sit^-c^rortige Sendungen in unrechtmäßigen Kj'tz gelangen, wer mag es wissen. Auch die fEe man instruieren, genau darauf zu die Briefe beim Einstecken in den Kasten herabfallen und nicht oben hängen bleiben. 800jährige LäÄ' des N d-s hübsche Medaille zur A wurde auf Veranlasiuna Prinzen Georg wirken' Sächsisch-Böhmische vom Vereine an°
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