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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.02.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189202051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-02
- Tag1892-02-05
- Monat1892-02
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.02.1892
- Autor
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1892. Nr. 29. 42. Jahrgang. — Freitag, den 5. Februar Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich Geschäfts-AMM für Hchidsrf, Müh, Bernsdorf, Kisdorf, Ä. Cgidien, Hcinriihsort, Morien»» n. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie oie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. ZwKUgsversLeigerlMg. Die im Grundbuche auf den Namen des Gutsbesitzers Karl Friedrich Vogel eingetragenen Grundstücke, als: 1. das 3 Acker 33 Q. R. umfassende, mit 297,45 Steuereinheiten belegte, aus Wohnhaus mit Stallgebäuden und Scheune, Garten, Feld und Wiese bestehende und auf 20 000 Mark — Pf. geschätzte Grundstück Fol. 223 des Grundbuchs, Nr. 74 L des Brandkatasters und Nr. 425 des Flur buchs für Bernsdorf nebst dem auf dem nämlichen Grundbuchsfolium eingetragenen, nach dem Gut achten des hierzu gehörten bergmännischen Sachverständigen aber mut maßlich wertlosen Rechte zum Abbau von Steinkohlen und sonstigen, dem Regalbergbaue nicht unterliegenden Mineralien an verschiedenen, in der Flur Bernsdorf gelegenen Grundstücken im Fläche: inhalte von zusammen 575 Acker 18 Q.-R. und der in der Scheune befindlichen Dreschmaschine im Taxwerte von 200M. —. 2. das 7 Acker 155 Q -R. umfassende, mit 100,is St.-E. belegte und auf 8250 Mark —. geschätzte Feldgrundstück Fol. 183 des Grundbuchs nnd Nr. 445, 446 und 447 des Flurbuchs für Bernsdorf und 3. das 4 Acker 156 Q.-R. enthaltende, mit 73,os St.-E. belegte und auf 3600 Mark —. geschätzte Niederwald- und Feldgrundstück Fol. 244 des Grundbuchs und Nr. 835 und 837 des Flurbuchs für Bernsdorf, sollen im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 16. Februar INNS vormitttags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der S7. Februar 18NS vormitttags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Verteilungsplaus anberaumt worden. Eine Uebersicht der aus den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 21. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Ge yler. BetMNtMWlMK. . Nächsten Sonntag, den 7. Febr. dss. Is., als am Tage des Ab» schiedes von Lichtenstein, findet früh um 7 und 8 Uhr Geläute der Kirchenglocken statt. Hohndorf, den 4. Februar 1892. Der Kirchenvorstand. P. Riedel, U. äo8. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 3. Februar. Die Deklaration, betr. die teilweise Verlänger ung des zwischen dem Deutschen Reiche und Spanien unter dem 12. Juli 1883 abgeschlossenen Handels vertrags wird in erster und zweiter Lesung ange nommen. Hierauf begründet Graf Dönhoff-Fried rich sie in (kons.) den bereits anfangs v. I. gemein sam mit den Abgg. Graf v. Douglas, Gehlert, Lutz, Menzer und Graf von Moltke eingebrachten Entwurf eines Heimstättengesetzes für das Deutsche Reich. Er Wies auf die heutige Lage des Bauernstandes und die schweren Lasten hin, die derselbe zu tragen habe und betonte die Notwendigkeit für eine Seßhaftmachung desselben Sorge ju tragen, wenn er als sichere Grund lage des Staates erhalten bleiben solle. Abg. von Ba r (frcis.): Der Gedanke, daß Jedermann ein eigenes Heim besitzen solle, sei gewiß sympathisch, aber die poetische Schilderung eines glücklichen Familienlebens in einem solchen Heim dürfe eine gründliche Prüfung der Vorlage nicht überflüssig erscheinen lassen. Das amerikanische Heim- stättengesctz habe eine Verschuldung der Farmer nicht verhindert und es habe auch nicht zur Folge, daß die Farm in der Familie bleibe. Nach dem hier vorge legten Entwürfe dürfe der Besitz nicht verpfändet, aber er könne verkauft werden. Damit verfehle der Entwurf seinen Zweck oder er werde umgangen, in dem sich der Verkäufer das Verkaufsrecht vorbehält. Durch die alleinige Zulassung von Amortisations- Hypotheken werde dem Besitzer der Kredit verteuert. Der Entwurf überlasse der Landesgesetzgebung zu viel. Es sei gewiß gut gemeint, aber er zerstöre das Gefühl der Verantwortlichkeit im Bauernstände. Abg. Graf Ballest rem (Zentr.) erklärt, daß das Zentrum dem Entwurf sympathisch gegenüber stehe und beantragt Verweisung desselben an eine 21er Kommission. (Beifall rechts.) Abg. Gamp (Rp.) erklärt die Zustimmung zu dem Grundgedanken des Entwurfs. Durch Lohn erhöhung werde die ökonomische Lage der Arbeiter dauernd nicht verbessert, da die Lohnerhöhungen auch Preissteigerungen im Gefolge haben. Die Lage werde aber verbessert, wenn man die Arbeiter wenig stens in Bezug auf die Wohnungen von dem Preis fluktuationen unabhängig macht. Die Eisenbahnver waltungen sollten einmal den Versuch machen, für die Arbeiter ihrer Werkstätten Kolonien zu begründen. Wünschenswert wäre es, wenn man dem Arbeiter das Recht gebe, den kapitalisierten Betrag seiner Jnvali- ditätS- und Altersrente zu beanspruchen, wenn er sich damit eine Heimstätte sichern wollte. Dasselbe Ver fahren empfehle sich hinsichtlich der Pensionen der kleinen Beamten. Damit würde man vielen Tau senden die Schaffung eines eigenen Heims ermög lichen. (Beifall.) Abg. v. Bennigsen (nl.) stimmt der Kom missionsberatung des Entwurfs zu. Dieselbe deute Vieles nur an, was einer weiteren Ausführung be dürfe, wenn die gewünschte Wirkung erreicht werden solle. Wenn man hänfig bas römische Recht für die Lage der Landwirtschaft verantwortlich mache, so übersehe man, daß dieses Recht den Bauer vielfach erst in seinen Besitz gebracht habe. Die Erhaltung der Landwirtschaft sei selbstverständlich nötig, schon inr Interesse der Wehrhaftigkeit unseres Vaterlandes. Ein Heimstättengesetz werde ganz verschiedenartig in den einzelnen deutschen Staaten wirken. Deshalb verlegten ja wohl die Antragsteller die Ausführung des Gesetzes zum großen Teil in die Landesgesetzgeb ung. Durch eine Beförderung der Seßhaftmachung werde dem Zuzug nach den Städten Einhalt gethan und ein Gesetz, das diese Aufgabe erfülle, werde segensreich wirken. Der Entwurf sei noch nicht un fertig. Aber auf der Grundlage desselben lasse sich etwas Gutes erzielen (Beifall). Abg. Menzer (kons.) giebt die Verbesserungs fähigkeil des Entwurfs zu. Derselbe stehe aber hin sichtlich dessen, was er bezwecke, auf den Boden der kaiserlichen Botschaft von 1881. Welches Recht sei so mit uns geboren, als das auf den Besitz der Mutter Erde? Der Entwurf werde auch ein wirk ungsvolles Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemo kratie sein. Abg. Liebermann von Sonnenberg: Daß die Sozialdemokraten und die Freisinnigen prinzipiell Gegner des Entwurfs seien, sei natürlich, denn ein Heimstättengesetz setze der Heimatslosigkeit einen Damm entgegen. Die Freisinnige Zeitung habe ge meint, der Entwurf bringe für uns etwas ganz Fremdartiges. Vielleicht sei der, der das geschrieben, selbst ein fremdartiger Herr. Wir Deutschen seien ein seßhaftes Volk. Lassen wir uns unsere Gesetze nicht von unstäten Fremden machen. Mit diesem Heimstättengesetz werde mehr genützt, als mit dem sozialdemokratischen Zukunftsstaat, der nie komme. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten). Da machen Sie doch einen praktischen Versuch damit, Vielleicht weist man Ihnen einen Teil der Lüneburger Haide an, wo Sie das Land ackern und Handwerk treiben können. Da sind Sie geschützt vor feindlichen Ueber- fällen rc. Die äußeren Bedingungen zum Schutze Ihres Versuchs sind vorhanden. Florieren Sie, dann reservieren Sie mir auch ein Plätzchen. (Heiterkeit). Aber Sie hüten sich vorsichtig vor solchen Versuchen. Der Grund und Boden, den unsere Altvordern müh sam dem Urwald abgewannen, den sie im Schweiße ihres Angesichts urbar machten, und den sie mit ihrem Blute gegen allerlei Feinde verteidigten, sei heute ein wanderndes Gut geworden und man könne den Augenblick abmessen, in dem wir vollständig bei den Juden zur Miete wohnen, wenn nicht Einhalt geschaffen werde. Abg. Jordan (freis.): Gewährt der Ent wurf die Möglichkeit zur Erwerbung einer Heim stätte, so ließe sich darüber reden. An wirtschaft lichen Arbeitern werde kein Mangel sein, wenn man sie gut lohne. Bei dem Umsichgreifen des Fidei- kommißbesitzes werde die Zeit kommen, da es über haupt kein Land mehr zu kaufen gebe. Abg. Schippel (soz.): Das christlich-ger manische Recht, das man auf der Rechten vertrete, sei nichts als eine Uebervorteilung der Bauern zu Gunsten der feudalen Gutsherren. Das amerikan ische Heimstättengesetz bezweckte lediglich eine Prämiierung der Ansiedelungen. Der Entwurf, wie er vorliege, nütze gar nichts und sei nur für denPapier- korb gut. Nachdem noch Graf Douglas (kons.) für den Antrag eingetreten, wird derselbe an eine 21er Kommission verwiesen. Morgen Nachtragsetat, Postkonventionen,Justizetat. Tagesgeschichte. *— In dem zum Vermögen der Spar- und Kreditbank, eingetragene Genossenschaft mit unbe schränkter Haftpflicht in Glauchau eröffneten Konkurse hat der Konkursverwalter die Vorschußberechnung auf gestellt, aus welcher ersichtlich ist, wieviel zur Deck ung des in der Bilanz bezeichneten Fehlbetrags von 740,OM Mark jeder Genosse vorschußweise beizutragen hat. Diese Berechnung ist auf der Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Glauchau zur Einsicht der Be teiligten niedergelegt. Zur Erklärung über die Be rechnung soll Dienstag, den 16. Febr. 1892, vorm. 9 Uhr im Theaterlokale zu Glauchau Termin abge halten werden und werden die Mitglieder der Ge nossenschaft, deren Vorstand und Äufsichtsrat, der Konkursverwalter und der Gläubigerausfchuß hiermit geladen, in diesem Termine zu erscheinen und etwaige Einwendungen vorzubringen. Das Gericht wird über solche entscheiden und die Berechnung vollstreckbar erklären. *— Ein ganz gefährlicher, um die jetzige Jahres zeit aber ebenso seltener Frühlingsbote wurde gestern im nahen Hainholze bei Hohenstein von dem Waldarbeiter Boßler in Hüttengrund gefangen. Es war dies ein großes Exemplar einer Kreuzotter. Die selbe ist noch lebend in dessen Besitz.
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