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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 08.03.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-03-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189203082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920308
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-03
- Tag1892-03-08
- Monat1892-03
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 08.03.1892
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—. ——— Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GcMts-AMlM für Hshibirf, Wlih, Kenners, R»s^>rf, Ä. Eßibikii, Kkiirichsort, Miriti»» «.Mise». Anrtsblatt ffir den Stadtrat zn Lichtensteirr. — —- ——— .——-— —— — . 42» Jahrgang. -—— — — Nr. 56. Dienstag, den 8. März 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends sür den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie oie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespattene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. GekMMtMKchlMg. Vom diesjährigen Reichsgesetzblatt sind die Nummern 12 und 13 eingegangen und zu jedermanns Einsicht für die nächsten 14 Tage in hiesiger Natsexpedition ausgelegt worden. Dieselben enthalten: Nr. 1998. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Rachtigs zumReichs- haushalts-Etat für das Etatsjahr 1891/92 und die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung der Marine. Nr. 1999. Gesetz, betreffend die Vereinsthaler österreichischen Gepräges. Lichtenstein, am 7. März 1892. Des Rat zu Lichteustei« Fröhlich. MlMNLMKchNW^ den Erlaß von Arbeitsordnungen betreffend. Nach ß 134a der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 ist für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, inner halb 4 Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1892) oder nach Er öffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen. Ueber den Inhalt der Arbeitsordnung geben die Aß 134b und 134e, über die Form der Errichtung ZZ 134ä ff. nähere Vorschriften. Die vor Inkrafttreten des Gesetzes erlassenen Arbeitsordnungen find dem Gesetze entsprechend abzuändern. Die Arbeitsordnung, sowie jeder Nachtrag ist unter Mitteilung der seilender Arbeiter geäußerten Bedenken, soweit die Aeußerungen schriftlich oder zu Protokoll erfolgt sind, binnen 3 Tagen nach dem Erlaß in zwei Ausfertigungen unter Beifügung der Erklärung, daß und in welcher Weise die Arbeiter gehört worden sind, der unteren Verwaltungsbehörde einzureichen. Arbeitsordnungen und Nachträge dazu, die nicht vorschriftsmäßig erlassen sind oder deren Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft, sind auf An ordnung der unteren Verwaltungsbehörde durch gesetzmäßige Arbeitsordnungen zu ersetzen oder den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abzuändern. Wer eine Fabrik betreibt, für die eine Arbeitsordnung nicht besteht, oder wer der endgiltigeu Anordnung der Behörde wegen Ersetzung oder Abänderung der Arbeitsordnung nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 300 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Indem die Königliche Amtshauptmannschaft die beteiligten Fabrikbesitzer ihres Bezirks auf diese Bestimmungen aufmerksam macht, hat sie gleichzeitig zur Ver meidung der Umstände, die aus der Beanstandung von Bestimmungen der Arbeits ordnungen erwachsen könnten, anheimzugeben, die Arbeitsordnungen baldthunlichst aufzustellen beziehentlich abzuändern und mit den erforderlichen Nachweisen vor ihrer Drucklegung bei der Königlichen Amtshauptmannschast einzureichen. Für die Aufstellung der Arbeitsordnungen können die Schriften von Robert Platz, Ratgeber für den Entwurf von Arbeitsordnungen (Berlin, Robert Oppenheim, Preis 1,50 M.), Lil'. von Rüdiger, Wegweiser zur Aufstellung von Arbeitsord nungen (Berlin, Carl Heymann, Preis 2 M.) zum Anhalt genommen werden. Die Herren Bürgermeister zu Callnberg und Ernstthal, sowie die Herren Gemeindevorstände werden veranlaßt, die beteiligten Fabrikbesitzer auf diese Bes kanntmachung noch besonders hinzuweifen. Glauchau, den 1. März 1892. Königliche Amtshaupimanvfchaft. Dr. Rumpelt. P. Deutscher Reichst a g. Sitzung vom 5. März. Das Hau« ist wieder spärlich besetzt. Präsident v. Levetzsw stellt in Aussicht, einige Tage die Sitzungen ausfallen zu lassen, damit die Abgeordneten Gelegenheit haben, ihre Geschäfte zu besorgen. Die Beratung des Etats des auswärtigen Amtes wird bei den Forderungen für Kolonialzwecke fort gesetzt. Für Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels und zum Schutze der deutschen In teressen in Ostafrika find 2,500,000 Mk. eingestellt. Dieser Fonds, welchem die Rückeinnahmen an Ver kaufserlösen wieder zufließen, ist übertragbar. Abg. Dr. Bamberger (freis.): Je länger die Kolonialpolitik daure, desto mehr würden seine Freunde in der Gegnerschaft gegen dieselbe bestärkt. Aber sie müßten sich jetzt damit abfinden. Zu stürmischen Debatten liege also kein Anlaß vor. Seine Freunde beschränkten sichauf das bescheidene Verlangen, daß man für Ostafrika mit Ist» Millionen aus kommen möge. Ostafrika habe fortgesetzt Enttäusch ungen bereitet. So sei auch jetzt das Wißmannsche Dampfer-Unternehmen ins Wasser gefallen, das bei einem fröhlichen Mahle in der Hansastadt beschlossen worden war. Von den Männern, die früher als die Stützen unserer Kolonialunternehmungen gepriesen wurden, sei nur noch einer im Kolonialdienst, Dr. Peters. Emin Pascha sei verschwunden unter Um ständen, die beweisen, wie wenig geeignet er für den Kolonialdienst gewesen. Die Ersetzung Wißmanns durch v. Soden sei für die heutige maßvolle Kolonial politik ein ganz gerechtfertigter Zug. Herr v. Soden scheine ein durchaus gemäßigter Mann zu sein. Der Nutzen, den uns Ostafrika bringe, stehe in gar keinem Verhältnis zu den dafür gebrachten Opfern. Wie verschwindend sei unser Export nach Osten im Ver hältnis zu Deutschlands Gesamt-Handel. Die Ein nahmen Ostafrikas beruhten auf dem Zoll und da habe uns England einen Streich gespielt, indem es Sansibar zum Freihafen erklärte. Deutschland wende viel mehr für Ostafrika auf, als das reiche England. Reichskanzler Graf v. Caprivi: Wißmann stehe noch heute im Dienste des Reiche«, er werde hoffentlich früher oder später wieder im Kolonialdienst thätig sein. Herr v. Soden sei seit Monaten der Gegenstand heftiger Angriffe des Herrn Eugen Wolff gewesen. Wolff sei aus Ostafrika ausgewiesen worden, aber nicht durch Herrn v. Soden, durch ihn (Reichskanzler). Die Berechtigung zur Ausweisung sei zweifellos. Die Frage der Rätlichkeit sei nach eingehender Erwägung bejaht worden. Die Kolonie sei noch jung und sie befinde sich in der Reconvales- cenz und diese müsse geschont werden. Die Kolonie könnte durch einen begabten Mann, wie es Herr Wolff zu sein scheine, und in dessen Stellung, schwer geschädigt werden. Die Schlachtenbummler hätten ja nichts geschadet, ob aber Kolonialbnmmler nichts schaden würden, möchte er nicht sagen. Herr Wolff habe anfangs mit einem gewissen Wohlwollen berichtet, bis die erste Niederlage kam. Da habe er angefangen, sich in übertriebenen pessimistischen Be richten zu ergehen. Die pessimistischen Nachrichten des Herrn Wolff hätten natürlich eine gewisse Beun ruhigung hervorgerufen, die sich indeß bald als völlig grundlos erwiesen habe. Daß Unzufriedenheit in Ostafrika herrsche, sei erklärlich. Die Araber seien unzufrieden, weil sie sich nicht in die neuen Verhält nisse gern fügten, die jungen Deutschen, die dorthin gekommen seien, um Abenteuer zu erleben, seien un zufrieden, weil die Regierung Abenteuer zu vermeiden sucht. Aufs Unangenehmste berühre die persönliche Art, in der Herr Wolff Herrn v. Soden angreife. Er habe ihn als einen geizigen Mann hingestellt, der für sich Gewinn und Wohlleben erstrebe. Herr v. Soden sei von Haus aus so gestellt, um jeden Augenblick den Reichsdienst quittieren zu können. Er setze zu im Reichskolonialdienst. Er sei der beste und gewissen hafteste Beamte. (Bravo.) Der Reichskanzler verliest sodann den neuesten Bericht v. Soden's, wonach von einer allgemeinen Empörung keine Rede sein könne. Es kämen Raub züge einzelner Stämme vor, auf welche dieselben ein natürliches Recht zu haben glaubten. Es handle sich dabei aber immer nur um Episoden, wie sie jede koloniale Entwickelung mit sich bringt. Das zu ver folgende System sei: allmähliches Vorrücken vonSta- tionen von der Küste aus und Anlegung von Kara wanenstraßen. Als Reichskanzler halte er sich ver pflichtet, dem Wohle des Ganzen den Einzelnen nach zusetzen. (Beifall.) Abg. Graf Arnim (Reichsp.) tritt den Aus führungen Bamberger's hinsichtlich der bisherigen materiellen Ergebnisse unser Kolonialpolitik, speziell in Ostafrika, entgegen. Man befinde sich noch immer in den Anfängen. Heute sei die Exportziffer noch gering, aber sie werde sich in wenigen Jahren steigern. Die Linke halte durch ihre pessimistischen Darstel lungen die Verhältnisse unserer Schutzgebiete und deren Entwickelung auf. Was die Verwaltung an lange, so dürfe dieselbe nicht zu scharf sein. An die Stelle der jetzigen Schutztruppe werde es sich in Zu kunft vielleicht empfehlen, eine Polzeitruppe zu setzen und Weiße dafür anzuwerben. Dr. Peters würde wahrscheinlich wieder eine größere Aufgabe über nehmen, als er jetzt habe. Die Wißmavn'sche Dampferexpedition sei eine Privatangelegenheit, die der Reichstag nicht berühre. Tie Meinung Bsm- berger's über die Kolonialpolitik werde im Lande nicht geteilt. Abg. Graf Hoensbroeg (Zentr.) spricht seine Anerkennung über den Schutz aus, den die Regier ung den Missionen zu Teil werden lasse. Die Missionare, das werde jetzt allgemein anerkannt, seien die Pioniere der Kultur. Bedauerlich sei, daß es einzelnen katholischen Missionen noch immer unmög lich gemacht sei, sich in Deutschland selbst niederzü- lassen. Redner wendet sich ferner gegen die Schuaps- einfuhr in den Kolonien. Geh. Rat Kayser: Die Kaiserliche Regier ung stimme hinsichtlich der Notwendigkeit des Schutzes der Missionen und der Beschränkung der Branut- weineinfuhr vollständig überein. Es geschehe auch alles, um der Branntweinpest, die bis jetzt in Ost afrika noch nicht herrsche, den Eingang daselbst abzu schneiden. Von einer Invasion unseres Gebietes durch englische Missionare, welche behauptet worden, sei der Regierung nichts bekannt. Der ostafrikanische Handel sei keineswegs geringfügig und er sei im steten Steigen begriffen. Abg. Dr. Hammacher (nat.-lib.) wendet sich gleichfalls gegen die Unterschätzung der wirtschaftlichen Bedeutung unseres ostafrikanischen Schutzgebietes und warnt vor einer Herabsetzung der eingestellten Summe. Abg. Dr. Barth (freis) erklärt die Ausweis ung Wolff's für prinzipiell bedenklich. Wolff's Kritik möge wenig objektiv gewesen sein, rötlich sei seine Ausweisung keinesfalls gewesen. Man habe ihn da mit zu einem bekannten Manne gemacht und er sei heute wahrscheinlich unbequemer als er gewesen wäre, wenn man ihn in Ruhe gelassen hätte. Man sei heute viel zu empfindlich gegenüber der Kritik. WaS die wirschaftlichen Ergebnisse anlange, so sei die Kul tur exotischer Nutzpflanzen sehr prekär. Seine Freunde hätten der Kolonialpolitik von jeher ske, tisch gegen übergestanden und betrachteten das als einen Ehrentitel.
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