Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 23.03.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189203236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-03
- Tag1892-03-23
- Monat1892-03
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 23.03.1892
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich Geslhästs-Anskizer für Mulms, Ködlih, Kkrnsdors, Wsdarf, 5 t. Egidien, Kmrilheilt, Mmienm u. MM«. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. . .— /KT. Jahrgang. - Nr. 68. Mittwoch, den 23. März 1892. Dieses Blatt erscheint täglich tautzer Sonn« und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Msbiblichck Mt»M EmMiM bis 12'». Unter dem Viehbestände des GartengutSbesitzers Friedrich Metzner in in Kuhschuappel ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Glauchau, den 21. März 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Rumpelt. Pf. Sparkassen-Expeditronstage in Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Zinsfuß für Spareinlagen 3ffg °/o. Geschäftslage der Sparkasse zu Callnberg: Montag, Donnerstag u. Sonnabend. Einlagen werden mit 3*/3°/o verzinst. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 21. März. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist dritte Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend die Gesell schaften mit beschränkter Haftung. Abg. Dr. Brömel (freis.) beantragt, den Ge setzentwurf von der Tagesordnung herabzusetzen. Gegen denselben sprächen erhebliche Bedenken und die Sache sei nicht so eilig, um sie nicht bis zur nächsten Session verschieben zu können. In der nächsten Session würden seine Freunde gern bereit sein, an der Ver besserung mitzuwirken. Staatssekretär Dr. Bosse: Etwaige Bedenken, die gegen den Gesetzentwurf sprechen könnten, seien durch die sachgemäße Beratung in der Kommission beseitigt worden. Er bitte, die Vorlage jetzt zu er ledigen. Abg. Dr. Bamberger (freis.): Mit dem dem Gesetze zu Grunde liegenden Gedanken müsse die praktische Probe gemacht werden; erweise sich das Gesetz als mangelhaft, so ließen sich die Mängel später noch jederzeit beseitigen. Er bitte, das Gesetz zu er ledigen. Abg. v. Stromb eck (Ztr.) teilt die Bedenken Brömel's, wird zwar der on bloe-Annahme, wenn dieselbe beantragt werden sollte, keinen Widerstand leisten, aber schließlich gegen das Gesetz stimmen, obgleich auch er den Grundgedanken desselben für heilsam halte. Nachdem noch Abg. v. Bahr (freis.) für Abg. v. Schenck (freis.) gegen das Gesetz gesprochen, wird der Gesetzentwurf gegen die Stimmen einiger Mitglieder der Freisinnigen und des Zentrums an genommen. ES folgt 2. Beratung des Gesetzentwurfes, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedensüb ungen einberufenen Mannschaften. (Referent Abg. Hartmann.) Z 1 der Vorlage sichert die Unter stützung den Familien aus der Reserve, Land- oder Seewehr einberufenen Mannschaften im Fall der Bedürftigkeit. Die Kommission macht die Unterstütz ung nicht von der Bedürftigkeit, sondern einfach vom Verlangen abhängig und dehnt sie auf die Familien der aus der Ersatz Reserve für die zweite oder dritte Einberufung der Mannschaften aus. Nach Z 2 der Vorlage soll die Unterstützung mindestens betragen für die Ehefrauen in den Sommermonaten 20, in den Wintermonaten 30 Pfg. täglich, für jede der sonst unterstützungsberechtigten Person 10 Pfg. täglich. Die Kommijsion setzt die tägliche Unterstützung fest für die Ehefrauen auf 30 Prozent des ortsüblichen Tagelohnes am Aufenthaltsorte des Einberufenen, für jede der sonst unterstützungsbedürftigen Personen auf 10 Prozent, mit der Maßgabe, daß der Gesamt betrag der Unterstützung 60 Prozent des Betrags des ortsüblichen Tagelohnes nicht übersteige. Nach Z 4 der Vorlage soll von den gezahlten Unterstützungen die Hälfte der Mindestbeträge der volle Betrag aus Reichsmitteln erstattet werden. Als Termin für das Inkrafttreten der Vorlage schlägt die Kommission den 1. Juli 1892 vor. Staatssekretär ».Bötticher: Die Kommis sionsvorschläge seien ja von großem Wohlwollen und von Menschenfreundlichkeit diktiert, aber sie nehmen keine Rücksicht auf die Lage der Finanzen. Nach der Regierungsvorlage würde der Reichskasse eine jährliche Belastung von 275,000 Mark erwachsen. Nach den i Kommission-Vorschlagen aber würde die Belastung auf 1ffs bis 2 Millionen gesteigert. Bei der Ueber- ' tragung der Grundsätze der Kommissionsanträge auf den Kriegsfall würde sich die Belastung aber auf Hunderte von Millionen belaufen. Abg. Hahn (kons.) verteidigt die Streichung der Voraussetzung der Bedürftigkeit für das Anrecht auf Unterstützung. Die daraus erwachsende Mehr belastung lerrage nach der Rechnung der Regierung nur 130,0^0 Mark, welcher Betrag sich noch dadurch reduzieren werde, daß ein Teil der Familien der Eingezogenen dieUnlerstützung nichtbeanspruchen werde. Abg. Singer (soz.) bedauert die Haltung der Regierung gegenüber den Kommissionsbeschlüssen. Die Kommission habe kein besonderes Wohlwollen bekundet, sondern nur ihre Pflicht gethan, als sie an Stelle der Bettelpfennige der Regierungsvorlage einen Betrag setzte, der die Familien der Einge zogenen noch einigermaßen vor Not schützt. (Vize präsident v. Ballestrem rügt den Ausdruck „Bettel pfennig" der Regierungsvorlage gegenüber.) Wenn man in Preußen 10 Millionen für einen Dombau aufwende, wenn man zur Entschädigung für bisher steuerfreie Reichsunmittelbare, für Ablösung der Stolgebühren, für Kolonialzwecke rc. Geld habe, sei es unbegreiflich, daß die Regierung hier finanzielle Bedenken anführe. Wenn ein Krieg wie der vorige mit 5 Milliarden Kriegsentschädigung ende, könne es auf ein paar Millionen nicht ankommen, um die Familien der eingezogenen Mannschaften vor Not zu schützen. Uebrigens gelte auch hier das Wort: Bange machen gilt nicht. Die Regierung werde auch hier nicht gegen den Strom schwimmen. Staatssekretär v. Bötticher: Die von der Regierung vorgeschlagensn Sätze seien seinerzeit vom Reichstage selbst als genügend anerkannt worden, inzwischen habe sich nichts ereignet, was eine solche Erweiterung, wie sie die Kommission Vorschläge, nötig mache. Von einem Almosen, das die Familien der Eingezogenen erhalten sollten, könnte keine Rede sein, es handele sich um Kompetenzen; die Mein ungsverschiedenheit bestehe lediglich über das Maß derselben. Abg. v. Schalscha (Ztr.) beantragt, daß den Unterstützungssätzen der ortsübliche Tagelohn am Wohnorte (nicht Aufenthaltsorte) des Einberufenen zu Grunde gelegt werde. Abg. Dr. Buhl (natl.) befürwortet die Kom missionsbeschlüsse und wird auch vor der dadurch entstehenden Mehrbelastung nicht zurückschrecken. Durch die Anfnahme der Voraussetzung der Bedürf tigkeit in die Vorlage gewinne es allerdings den Anschein, als handle es sich um eine Art Ärmen- unterstützung, das müsse vermieden werden. Abg. Dr. Oerterer (Ztr.): Die finanziellen Bedenken seien bereits in der Kommission eingehend erörtert worden. Die in der Vorlage enthaltenen Unterstützungssätze seien zu gering, um die Familien der Eingezogenen vor Not zu schützen. Abg. Gamp (Rp.) hat schwere Bedenken gegen die zu 8 2 von der Kommission gefaßten Beschlüsse und giebt denselben gegenüber der Regierungsvor lage den Vorzug. Durch dieses Gesetz würde das Maß der Unterstützung der Familien im Kriege präjudiziert und welche Mehrausgaben würden dann schon im Falle einer Mobilmachung erwachsen, die noch keinen Krieg im Gefolge zu haben braucht. Abg. Hinze (freis.): Wenn es an Geld fehle, könne man ja noch nachträglich etwas vom Militäretat abstreichen. Abg. v. M e y e r-Arnswalde stimmt für die Regierungsvorlage. Das Wort „auf Verlangen" sei zwecklos und was die Unterstützungssätze an lauge, so seien die der Vorlage doch nur Min destsätze. Abg. Dr. Osann (natlib.) beantragt einen neuen Paragraphen, wonach die nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährten Unterstützungen nicht ver pfändet, noch an dritte abgetreten werden können, auch keiner Art von Zwangsvollstreckung unterliegen. Die Vorlage wird unter Ablehnung des Antrags v. Schalscha und unter Annahme des Antrags Osann in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen. Die von den Abgg. Möller, Rösicke und Gen. eingebrachte Novelle zum Unfallversicherungs gesetze, welche dem Bundesrate die Befugnis giebt, die Zahl der Stellvertreter der nichtständigen Mit glieder des Reichsversicherungsamtes aus dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 6 zu er höhen, wird nach kurzer Debatte zur demnächstigen zweiten Lesung bestellt. Morgen: Wahlprüfuugen und Petitionen. TagesgefchichLe. *— Lichtenstein, 22. März. Die Lehrer und die Schulfreunde, nicht allein Deutschlands und Oesterreichs, sondern der gesamten gebildeten Welt schicken sich an, am 28. März 1892 die 300jährige Wiederkehr des Geburtstages des großen Pädagogen Amos Comenius zu feiern. Mit Recht verehren wir ihn, neben Lulher und Pestalozzi, als einen der größten Schulmänner aller Zeiten, dessen Bestrebungen, seiner Zeit weit vorauseilend, noch bis auf den heutigen Tag uns zum Vorbilde dienen. Er war es, der zuerst daraus drang, daß die M u t te r s P r a ch e zu ihrem Rechte gelange und der zuerst die Realien den Unterrichtsgegenständen einreihte. So ist er ein Reformator geworden auf dem Gebiete des Schul wesens, und deshalb gebührt ihm der Dank der Lehrerschaft und aller Schulfreunde. Auch unsere städtische Volksbibliothek besitzt 2 Exemplare „Johann Amos Comenius, ein Bild eines Schulmannes aus alter Zeit für Freunde der Schule in neuer Zeit" und können dieselben jederzeit von Interessenten an den betreffenden Bibliothekstagen entnommen werden. *— Das gestern abend im Saale des hiesigen Schützenhauses vom Meeraner Stadtorchester unter Leitung des Königl. Musikdirektor, Herrn I. Theubert, gegebene II. Abonnemeiits-Concert brachte den an wesenden Besuchern einige recht genußreiche Stunden. In welcher Weise man die Leistungen dieser Kapelle zu würdigen versteht, bezeugte wiederum von neuem der gute Besuch. Der Inhalt des Programms war ein reichhaltiger und wurde den einzelnen Nummern seitens der Zuhörer die vollste Anerkennung zu teil. Die Durchführung einiger Stücke verdient ganz be sonders volles Lob und in Erwähnung gebracht zu werden und zwar: „Gesang der Rheinnixen und Schlußfinale aus „Rheingold" von R. Wagner, welch' lieblichen Weisen die Anwesenden lauschend zuhörten, „Xu Villahs", 4. Satz a. d. Suite „Poetische Szenen" v. Godard, Große Fantasie a. d. Op. „Carmen" v. Bizöt, „Aus der Wacht" (Piston-Solo aus der Ent fernung) v. Dierig. Letzteres Solo gelangte durch seine Sicherheit und Reinheit, wie auch durch die Feinheit und Ruhe der Begleitung recht gut zum Ausdruck. Die Nummer: „Zigeunerspiele", Inter mezzo für Xylophon v. Heinemann bildete einen schönen Schluß des Concertes. Die Leistung auf diesem Holz instrumente war anerkennungswert und wurde dem Vortragenden reicher Applaus gespendet. Nach Be-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite