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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.06.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189206053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-06
- Tag1892-06-05
- Monat1892-06
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.06.1892
- Autor
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MsmMckMtW Wochen- und Rachnchtsblatt zugleich GeMts-Anzchtt fiir Hahndorf, Rödlih, Hrrnsdors, Ws-orf, Ä.Egidien, Hkmriiheirt, Marirnon u. Mülsen. Amtsblatt für de« Stadtrat z« Lichtenstein. — —— «rr. Jahrgang. —-— — Nr. 129. Sonntag, den 5. Juni 1892. Dieser Blatt erscheint täglich «außer Sonn« und Festtags» abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum niit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Belm Hellen Klange der Glocken Zieht Sehnsucht in unsere Brust; O Pfingstgeist! hörst du frohlocken Rings alles in jubelnder Lust? Es jubeln die Vögel auf Bäumen, Die Blume sie schmückt sich zur Zeit; Natur ist erwacht aus den Träumen, Zeigt heut' sich im buntesten Kleid. Ufingsten! Wohin unsere Augen nur blicken Zeigt sich Pfingstfest auch deine Macht; Uns erfaßt ein heimlich Entzücken Vom Geiste der Liebe entfacht. — Es winken die schwankenden Maien An des Menschen verborgendstes Haus; Zum fröhlichen Wandern im Freien Gewaltig lockt er uns hinaus. Hoch auf Bergen, tief unten im Thale An des Silberbachs glühendem Rand Hör' ich jauchzen unzählige Male: „Willkommen, o Pfingstfest im Land! —" Wie in der Natur, so im Herzen, Soll Frühling — soll Pfingsten es sein. Brennt an all' der Liebe Kerzen, Du „heil'ger Geist" kehr bei uns ein!" — Bekanntmachung. Mit dem am 30. September dss. Js. fälligen 2. Einkommensteuertermin kommt gleichzeitig ein Zuschlag zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz zur Erhebung, welcher von denjenigen Steuerpflichtigen, deren Gewerbseinkommen in Spalte 6. des Einkommensteuer katasters den Betrag von 600 Mk. übersteigt, zu erheben ist und zwar mit zwei Pfennigen von jeder Mark des darauf entfallenden Steuersatzes. Diese Beiträge können von den Beitragspflichtigen vom 7. dss. Mts. ab in hiesiger Stadtsteuereinnahme gegen besonders zu erteilende Quittung berichtigt werden. 8 ichtenstein, den 4. Juni 1892. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Auktio n. Die zum Nachlaß der Strumpfwarenhändlerin Frau Wilhelmine verw. Haase hier gehörigen Haus- und Wirtschaftsgegenstände, als: ein Sopha, mehrere Tische, Stühle, Betten, Uhren re«, sowie Warenvorräte, als: Strümpfe, Handschuhe, Iagdwesten rc. und eine große Parthie Strickgarne sollen Mittwoch, den 8. Juni dss. Js., von vormittags S Uhr ab im hiesigen Ratskellersaale meistbietend gegen sofortige Barzahlung ver steigert werden. Lichrenstein, am 31. Mai 1892. Hermann Schmidt, Lokalrichter. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 4. Juni. Wie aus einer am Kopfe unseres heutigen Blattes zu lesenden Be kanntmachung des hiesigen Stadtrats ersichtlich, kommt in diesem Jahre wiederum ein Zuschlag zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbe kammer zu Chemnitz zur Erhebung. Als Beitrags pflichtiger ist jeder selbständige Handel- und Ge werbetreibende anzusehen, welcher 3 Mk. und mehr Staatseinkommensteuer zahlt. Wir wollen nicht unterlassen, unsere geehrten Leser, welche mindestens in dieser Höhe steuern, hierdurch darauf aufmerksam zu machen und dabei denselben anheim zu geben, sich von dem Vorhandensein ihrer Beitragspflicht bei der angegebenen Zahlstelle zu überzeugen, da eine besondere Bekanntmachung der zu leistenden Beiträge an die dazu Verpflichteten nicht erfolgt. *— Auf unsere gestrige Anschlußbemerkung über den Vorschlag zur Bestrafung schwindelhafter Kon kursmacher geht uns ein Weiteres von dem beregten Einsender zu: „Zur Ergänzung meines gestrigen Vorschlages erlaube ich mir noch hinzuzufügen, daß Ihre Bemerkung allerdings eine Ausnahme machen müßte, wenn Jemand durch Unglück darnieder gekommen ist. D. h., wenn es nicht ungückliche Spekulation genannt werden kann. Es erscheint zwar hart, wenn diejenigen, welche nicht voll zahlungsfähig sind, wenigstens die Hälfte beschaffen müßten, aber es wird nicht so schwer sein, denn es giebt wenig Geschäftsleute, welche so unklug handeln und mehr als die Hälfte ihres Besitztums leichtsinnig verborgen, wenn es nicht in der Absicht geschieht, daß andere den Schaden tragen müssen, im Fall dieSpekulation nicht gelingt. Wer also nicht auf diesen Standpunkt steht, wird auch stets sein Geschäft nicht größer betreiben, als es seine Mittel erlauben und vorsichtig sein im Verborgen. Treten Verluste ein, welche nicht verschmerzt werden können, dann ist es Pflicht, rechtzeitig einen Accord zu machen, wie es jederzeit der reelle Geschäftsmann thut und wenige sind es, die über großen Verlust zu klagen haben, denn solche Accorde ver ursachen wenig Schaden im gewerblichen Leben. Aber bei schwindelhaften Konkursen, wo viel gewerbliche Artikel der verschiedensten Art um so und soviel entwertet werden, das ist es, was den Gewerbestand so sehr zum Schaden aereicht; daher sollte von Rechtswegen ein bestimmter Prozentsatz vorgeschrieben sein, damit sich jeder hütet, wegen großer Gewerbcschädigung in harte Strafe zu verfallen. — In den Hauptgottesdiensten des Pfingstfestes findet in unserer sächsischen Landeskirche die Samm lung einer Kollekte zum Besten des „Allgemeinen Kirchenfonds" statt. Der „Allgemeine KirchenfondS" ist eine im Jahre 1876 von Mitgliedern der II. ordentlichen Landessynode begründete und durch Statut vom 7. November 1884 zu einer selbständigen kirch lichen Stiftung erhobene Kasse, welche die Bestim mung hat, mit ihren Mitteln den Interessen der Landeskirche in solchen Fällen zu dienen, wo die er forderlichen Mittel aus anderen Kassen, sei es des Staates, oder der Kirchgemeinden, oder der Kirche, nicht oder nicht in hinreichendem Maße beschafft werden können. — Friedrichsgrün,2. Juni. Ein interes santes Streiflicht auf die Kultur-, insbesondere die Schulverhälinisse zur Zeit unserer Urgroßeltern wirft eine kürzlich im hiesigen Pfarrarchive aufgefundene Verfügung des damaligen Zwickauer Superinten denten Lorenz vom 10. Nov. 1817, die den Satz enthält: „Carl Gottlob Flechsig hat sich im Lesen so gezeigt, daß er wohl zum Kirchnerdienste und, wenn es nötig ist, doch nur in äußersten Fällen, zum Schulhalten gebraucht werden kann. Ich habe ihn daher dazu verpflichtet usw". Heute dürften die Lehrerexamina doch etwas schwieriger sein. — F r a n k e n b e rg , 2. Juni. Das schwere Gewitter, welches gestern mittag über unsere Gegend hinwegzog, kam trotz des bedrohlichen Aussehens über unserer Stadt selbst nur wenig zur Entladung, traf aber um so härter im westlichen Amtsbezirke auf. Die Fluren des benachbarten Dorfes Ober lichtenau wurden von einem schweren Hagelwetter betroffen und boten, als dasselbe vorüber war, ein Bild der Verwüstung. Auf den Roggenfeldern waren in weiten Strecken die Halme zu Boden geknickt und zerschlagen, die Sommersaaten schwer geschädigt, Laub und besonders Kirschen massenhaft von den Bäumen geschlagen und außerdem im Orte selbst eine Anzahl Fensterscheiben in Trümmer gegangen. An den Abhängen lagen angeschwemmte Schloßen haufen, darunter Eisstücke in Wallnußgröße. Auch die Fluren des Oberdorfes von Auerswalde wurden vom Hagelschlage teilweise sehr hart betroffen. Mehrere Gutsbesitzer sind genötigt, ihre sämtlichen Kornfelder abhauen zu lassen, da das Uebriggebliebene das Abwarten der Ernte nicht lohnen würde. Kurz nach Mittag schlug der Blitz in das Thiele'sche Bauerngehöfte, woselbst er ein Seitengebäude in Flammen setzte. Es gelang den Feuerwehren, den Brand auf dieses eine Gebäude zu beschränken. In der Nähe von Krumbach sind durch Blitzschläge drei Telegraphenstangen beschädigt worden, ohne daß jedoch an derLeitung selbst ein Schaden entstanden wäre. — Schönheide, 2. Juni. Gestern hat sich hier ein Vorfall ereignet, der als Warnung allen Denjenigen dienen mag, welche mit Hunden umzu gehen haben. Ein in einem Nachbarorte wohnender Flaschenbierhändler hat sich vor Kurzem einen neuen Zughund angeschafft. Derselbe zeigte sich gleich vom ersten Tage an bissig. Der etwa 12 Jahre alte Sohn des Bierbändlers hatte mit dem Hunde Bier fuhren zu besorgen. Dabei hatte es der Hund schon öfter versucht, den Knaben zu beißen. Eine Zeit lang hielt sich Letzterer seinen schlimmen Gefährten vom Leibe. Am vergangenen Mittwoch aber, als Knabe und Hund wiederum am Bierwagen zogen, schnappte der Hund plötzlich nach dem Gesichte des Knaben und biß ihm die Nasenspitze ab. Dieselbe wurde zwar vom Arzte wieder angeheftet, aber die Nase wird nach erfolgter Heilung doch ein verstümmeltes Ansehen behalten. — Dippoldiswalde, 2. Juni. Die gestern nachmittag über unsere Stadt und Umgegend niedergegangenen Gewitter haben mehrfach Unheil angerichtet. Im nahen Orte Reichstädt wurde eine beim Gutsbesitzer Fuchs bedienstete Magd, als sie vom Felde heimkehrte, vom Blitz getroffen und auf der Stelle getötet. Eine nebenhergehende andere Magd wurde von demselben Strahle ebenfalls ge troffen, sie kam jedoch mit dem Schrecken davon. In demselben Orte wurde um dieselbe Zeit außerdem ein Haus von einem Blitzstrahl in Brand gesetzt, so daß das Gebäude in kurzer Zeit völlig niederbrannte. Auf den Feldern und an den Bäumen ist durch den Hagel vielfach erheblicher Schaden angerichtet worden. 8 Berlin, 3. Juni. Zu der Verhaftung Ahlwardt's berichten die Abendblätter: Die Gründe für die Verhaftung sind in dem Schreiben des Staats anwalts nicht angegeben, sodaß noch nicht bekannt ist, ob sie wegen Landesverrats, Beleidigung oder Flucht verdachts erfolgte. Das Gerücht, es handle sich um den Antritt der neulich gegen Ahlwardt erkannten Gefängnisstrafe, könne nicht richtig sein, da das Urteil infolge der angemeldeten Revision noch nicht rechts kräftig geworden sei. Der Verhaftete waren eben im Begriff, sich zu einer Versammlung in die „Ton halle" zu begeben, wo er als Hauptredner auftreten wollte, als zwei Kriminalbeamten in der Wohnung erschienen und ihn verhafteten. Heute vormittag erfolgte die Ueberführung in das Untersuchungsgefäng nis zu Moabit. Hier wurde heute nachmittag 3 Uhr der Verhaftete dem Untersuchungsrichter Dr. Jung vnrgeführt. Die Parteigenossen wollen eigene Be köstigung. Diesem Zwecke soll der Ertrag der gestern veranstalteten Tellersammlung, sowie der Ertrag eines am Sonnabend zu veranstaltenden Festes dienen. 8 Berlin, 3. Juni. Zur Sache Ahlwardt erfährt die „Staatsbürgerzeitung" noch: Gestern trat eine Anzahl Personen zusammen, welche 15 000
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