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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.09.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189209172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-09
- Tag1892-09-17
- Monat1892-09
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.09.1892
- Autor
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GtMts-AMM für Kohndsrf, Ködlih, Sernsdorf, Küsdorf, A. Czidien, Htinrilheart, Morienm u. Millen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. >-— — ———————————-——-—— Jahrgang. .————--—-———— — —————.——— Nr. 217. Sonnabend, den 17. September 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (anher Sonn, und Festtags, abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. -- Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekKMttmachrmg, Festsetzung des ortsüblichen Tagelohus gewöhnlicher Tage arbeiter betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen in Z 8 des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft nach Anhörung der Ge meindebehörden den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter für ihren Bezirk in der aus nachstehendem Verzeichnis ersichtlichen Weise neu fest gesetzt hat. Die neuen Sätze treten mit dem 1. Januar 1893 in Kraft und sind von diesem Tage ab allenthalben anzuwenden. Die Amtshauptmannschaften und Stadträte der Städte mit Revidierter Städteordnung werden hiermit angewiesen, diese Bekanntmachung, soweit sie den Bezirk einer jeden dieser Behörden betrifft, in ihren Amtsblättern zum Abdrucke zu bringen. Zwickau, den 23. August 1892. Königliche KreishnuptmannschafL. 2379IV. Schmiedel. Stöß. Verzeichnis der ortsüblichen Tagelöhue gewöhnlicher Tagelöhner. Behörde rc. Erwachsene Arbeiter Jugendliche Arbeiter. Kinder unter 14 Jahren. männliche weibliche männliche weibliche männliche weibliche Bezirk der Stadt: pp. Lichtenstein pp. PP. 1,60 PP. PP. 1,00 PP. PP. 0,80 PP. PP. 0,60 PP. PP. PP. pp. PP. MkaMtmachMg. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Auf Antrag der Erben des Guts- und Mühlenbesitzers Johann Hermann Dalke in Mülsen St. Jacob, sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grund stücke, als: 1. das auf Folium 21 des Grundbuchs und unter Nr. 20 des Brand- katasters für Mülsen St. Jacob eingetragene, aus den Parzellen Nr. 27, 595, 596, 597, 598, 599, 600 und 601 des dasigen Flurbuchs bestehende Handsrohngut mit einem Flächeninhalt von 11 Hektar 66,g Ar und mit 458,es Steuereinheiten belegt, yrtsgerichtlich auf 31,80« M. —. gewürdert, und 2. das auf Folium 24 des Grundbuchs und unter Nr. 23 und 24 des Brandkatasters für Mülsen St. Micheln eingetragene, aus den Par zellen Nr. 24, 39, 41, 263, 264, 265, 266 und 267 des dasigen Flurbuchs bestehende Mühlengrundstück mit einem Flächeninhalte von 7 Hektar 61,s Ar und mit 409,g4 Steuereinheiten belegt, im Tax werte von 3L,Ä«0 M —. den 27. September 1892, von vormittags 1« Uhr an, an Drt und Stelle und zwar zunächst das erstgenannte Grundstück, öffentlich um das Meistgebot versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen, sowie eine Beschreibung der Grundstücke sind aus dem am hiesigen Amtsbrete, sowie im Börngen'schen Gasthofe in Mülsen St. Jacob und im Falke'schen Gasthofe zu St. Micheln aushängenden An schläge ersichtlich. Lichtenstein, am 15. September 1892. Königliches Amtsgericht das. vr. Kluge, Asi. Polizeiverordnung, Meldepflicht in Callnberg betr. Mit Zustimmung des Stadtgemeinderats wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 12. dss. Mts. folgendes angeordnet: 1. Alle aus dem hamburgischen Staatsgebiete kommende Personen haben sich während der nächsten sechs Tage nach dem Verlassen desselben bis auf weiteres spätestens zwölf Stunden nach der Ankunft in hiesiger Stadt bei der unterzeich neten Ortspolizeibehörde unter Angabe ihrer Unterkunft zu melden und über den Tag, an welchem sie das vorgenannte Gebiet verlassen haben, auszuweisen. 2. Dasselbe gilt von allen Personen, die aus einem andern Orte eintreffen, an welchem nach einer ausdrücklichen amtlichen Veröffentlichung im „Dresdner Journal" und in der „Leipziger Zeitung" die Cholera epidemisch herrscht. 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. ev. entsprechender Haftstrafe geahndet. Callnberg, den 15. September 1892. Der Bürgermeister. Sch midt. Tagssgeschichte. *—- Lichtenstein, 16. Sept. Heute vor mittag passierte eine Zigeunertruppe unsere Stadt. *— Die Hauptkonferenz der Direktoren und Lehrer an den Volksschulen des Glauchauer Schulinspektionsbezirkes, welche Don nerstag von vormittags 9 Uhr ab im großen Saale des Kasino inGlauchau stattfand, und die von Herrn Amtshauptmann Dr. Rumpelt, sowie von Vertretern der dortigen städtischen Kollegien besucht war, begann mit einem gemeinschaftlichen Eröffnungs- gesange: „Gott mit uns und unserm Bunde". Diesem Gesänge folgte die Ansprache des Herrn Bezirks schulinspektors Schulrat Lötzsch. Derselbe begrüßte zunächst die Versammlung in herzlicher Weise, ge dachte des Personenwechsels in den letzten zwei Jahren, insbesondere der Herren Schulrat Gruhl, Amtshauptmann Merz und Amtshauptmann Dr. Rumpelt und widmete dem verstorbenen Herrn Kul tusminister Dr. von Gerber einen warmen Nachruf; zum ehrenden Gedächtnis des Heimgegangenen erhoben sich alle Teilnehmer von ihren Plätzen. Redner legte seiner Ansprache das Apostelwort Jakobus, 3. Kapitel: „Liebe Brüder, unterwinde sich nicht jedermann Lehrer zu sein, und wisset, daß wir desto mehr Urteil empfangen werden". Dieses Apostel wort sei aufzufasien 1. als einen deutlichen Hinweis auf die Wichtigkeit und Schwierigkeit unserer Arbeit; 2. als eine ernste Aufforderung an uns zur völligen Hin gabe an unsereArbeit; 3. als eine freundliche Mahnung an andere zu gerechter Beurteilung unserer Arbeit. Nach diesem nach verschiedenen Seiten hin zum Nach denken anregenden Vortrage sprach Herr Amtshaupt mann Dr. Rumpelt für die ihm gewordene herzliche Begrüßung seinen Dank aus. Er betonte, daß er die Gelegenheit als eine willkommene betrachte, um die Freude darüber aussprechen zu können, daß ihn sein Amt in eine so enge Beziehung mit der Schule und ihren Organen bringe. Wenn er diese so hoch schätze, so werde er dazu nicht nur bestimmt durch Erinner ungen an die ehemaligen eigenen Lehrer und den Dank, den er diesen schulde, sondern auch durch die Ueberzeugung von der Wichtigkeit der Schule für unsere sozialen und politischen Verhältnisse. Unsere Zeit sei jetzt drangvoller als je. Wer heutzutage fortkommen wolle, bedürfe als tüchtiges Rüstzeug das Wissen. Noch wichtiger sei die Charakterbildung, die Erziehung. Auch diese Aufgabe falle zu einem guten Teile der Schule zu. Nicht unser Wissen werde die Kämpfe überwinden, sondern das charaktervolle Streben und die Gottesfurcht. Die Schiffer der alten Seestädte hatten einen Spruch, der ungefähr lautete: Die Schiffahrt ist notwendig, das Leben aber nicht. Was die alten Schiffer von ihrem Hand werk sagten, gilt uns allen. Es kommt nicht auf das Vorübergehende an, sondern auf die zeitliche und ewige Bestimmung in Beruf und Familie. Die Schule hat dazu mitzuhelfen, daß wir den Kämpfen der Zukunft ruhig entgegensetzen können. Wenn die Schule diese Pflicht gewissenhaft erfüllt, dann gebührt ihr Dank, denn sie macht sich um das allgemeine Wohl verdient. Nach diesen Worten des Dankes teilte Herr Bezirksschulinspektor Dr. Lötzsch mit, daß an ihn der Wunsch gerichtet worden sei, es möge Se. Exzellenz der Herr Kultusminister von Seydewitz im Namen der Versammlung telegraphisch begrüßt werden. Die Versammlung erklärte sich durch Er heben von den Plätzen mit diesem Vorschläge ein verstanden. Hierauf brachten Lehrer der Glauchauer Kollegien und der Konferenz Glauchau-Land, unter Direktion des Herrn Kantor und Musikdirektor Finsterbusch, eine Motette von dem verstorbenen Leipziger Thomaskantor Rust: Psalm 128: „Wohl dem, der den Herrn fürchtet" zu Gehör. Der aus einigen 30Herren bestehende Chor sang die mancherlei Schwierigkeiten bietende Komposition sehr anerkennens wert. — Die nächste Nummer der Tagesordnung bildete der Iftsstündige Vortrag des Herrn Schul direktor Rother-Meerane über das Thema: „Uebee Zeitgeist und Erziehung". Der Gedankengang war ungefähr folgender: Im Eingänge wurde dargethan, daß der Zeitgeist ft der Mode zu vergleichen sei und aus der im Mei chen liegenden Abneigung gegen Uniformität entspring und durch den Nachahmungs betrieb in weitere Kft.se dringe. Die Gegenwart zeige zwar mancherlei Gutes und ein Optimist, der recht auf die Suche gehe, könne vielleicht gar zu dem Ausrufe gelangen, es fein eine Lust in diesem Jahr hundert zu leben, allem hinter dem Lichte, das unsere Zeit erhellt, trage der Zeitgeist denn doch starke Schatten auf und es fei nötig, daß alle Erziehungs faktoren, nämlich der Staat, die Kirche, die Familie und die Schule, das Ihre thun, um herrschenden Schäden entgegenzutreten. Herr Schulrat Lötzsch sprach dem Herrn Schuldirektor Rother für den Vor trag den Dank der Zuhörer aus und schlug vor, im Hinblick auf die Kürze der Zeit von der auf der Tagesordnung angekündigten Besprechung entweder gänzlich abzusehcn oder dieselbe nur kurz zu halten. Die Versammlung entschied sich dafür, keine Besprech ung folgen zu lassen. Hinsichtlich der in Aussicht
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