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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.10.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-10-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189210139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18921013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18921013
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-10
- Tag1892-10-13
- Monat1892-10
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.10.1892
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Wochen- und NachrichMatt ! zugleich GeMK-AMiM flr Huhndorf, Ködlitz, Kcrnsdorf, Msdorf, Ä. Cgidicn, Hrinrichsort, Marien«» u. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. ——— —————— 42. IaHrgaug. - ———-- .———— — —-——— Nr. 239. Donnerstag, den 13. Oktober 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — >, Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene ' Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. ZwMgsversLeißeruyg. Das im Grundbuch« auf den Namen des Maurers Friedrich Ernst Schle- fiager eingetragene Grundstück, Wohnhaus und Garten, Nr. 70a des Flurbuchs, Nr. 134V des Brandkatasters, Folium 375 des Grundbuchs für St. Egidieu, Flächeninhalt 5 s Ar, mit 94,es Steuereinheiten, geschätzt auf 9950 M., soll an Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der IS. November 18S2, vormittags 10 Uhr als MmneldetermiN, ferner der SZ. Dezember 18S2, vormittags 10 Uhr als Berfteigerungstermi», sowie Mitteilungen aus der öffentl. Stadtverordnetensitzung zu Lichtenstein vom 11. Okt. 1892. Anwesend: die Herren Stadtrat Götze, Stadt verordnetenvorsteher Baumeister Hedrich und das Kollegium bisaufeinMitglied,welches entschuldigt war. Eröffnung der Sitzung: ^48 Uhr. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird eine Anfrage bezügl. der Zahl der städtischen Braulose gestellt und in welchen Kassen dieselben verrechnet worden seien. Man beschließt, diesbezüglich eine Auf klärung von feiten des Rates zu erbitten. *) Eine weitere Anfrage fand gleichfalls die ge wünschte Beantwortung. Zur Tagesordnung übergehend, lag als 1. Punkt Beschlußfassung in Wasserangelegenheiten betreffend zur Beratung vor. Herr Stadlkassierer Mehnert hatte verschiedene Fragen gestellt in Bezug der Erhebung des Wasser zinses. Nach längerer und eingehender Debatte tritt man den hierüber gefaßten Ratsbeschlüssen bei. Hin sichtlich der Erhebung des Wasserzinses von der Gas anstalt ist man allerdings geteilter Ansicht und nach längerem Aussprechen über diesen Gegenstand wird beschlossen, in der Gasanstalt sofort eine Wasseruhr zur Kontrolle aufzustellen. Auch in allen anderen Fragen, welche die Wasserangelegenheit berührten, stellte man sich teils einstimmig, teils mit Majorität auf Seiten der stadträtlichen Beschlüsse. 2. Beschlußfassung über Ankauf von Areal zu Straßenverbreiterungen. a. Auf Ansuchen der Herren Schuhmachermeister Adler und Schlossermetster Martin in der Badergasse, das bei ihrem Bau liegen gelassene Areal mit 5 Mk. pro Quadratmeter zu entschädigen, tritt man eben falls dem Ratsbeschluß bei und genehmigte betreffendes Ansuchen. Es handelte sich in beiden Fällen um je 8, mithin um 16 Quadratmeter Areal. b. Bezüglich des Grundstücksverkaufsanerbietens der Frau verw. Winter in Callnberg zur Verbreiter ung des Schafbrückenweges zum Preise von 2 Mk. 50 Pf. für den Quadratmeter tritt man gleichfalls genehmigend dem Ratsbeschluß bei, nach welchem das fragliche Areal angekauft werden soll. Die in Frage kommenden ca. 150 Quadratmeter würden eine Aus gabe von ca. 5—600 Mk. erfordern. Sollte der anzukaufende Platz jetzt oder auch später einmal bebaut werden, dann müßte selbstredend der betreffende Bauherr den entfallenden Betrag der Stadtgemeinde Lichtenstein wieder zurückerftatten. 3. Beschlußfassung, das Bachgerinne betreffend. Der Verschlag des Herrn Stadtrat Fankhänel, noch in diesem Jahre ca. 30—33 Meter Gerinne des hiesigen Baches fortzuführen, fand in Anbetracht der vorliegenden Notwendigkeit die allseitige Genehmigung des Kollegiums. 4. Geschäftliche Mitteilungen. Bei den in letzter Stadtverordnetensitzung zur Richtigsprechung vorlicgen- *) Anmerkung. Zu obiger Anfrage ersucht uns der Herr Natsvorstand die Berichtigung anzufügen, daß, wie jederzeit durch Nachfrage in der hiesigen Kassenexpedition in Erfahrung gebracht werden konnte, die Zahlung auf die 2 der Stadtgemeinde gehörigen Braugerechtigkeiten mit 800 M. in der Stadtkassenrechnung und auf die 7 der Schulgemeinde gehörigen Braugerechtigkeiten mit 2800 M. in der Schul kassenrechnung in Einnahme stehen. der 13. Dezember I8S2, vormittags 10 Uhr als Termin zu Berkündung des Berteilungsplaus anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grunstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Aumeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Glauchau, am 10. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. Strauß. den städtischen Rechnungen waren von feiten des Kollegiums einige Fragen an den Rat ergangen, um Aufklärung mehrerer Punkte in denselben. Der nun heute vom Rat vorliegende Bescheid fand bis auf einen Punkt befriedigende Beantwortung. Bezüglich der Erklärung über die gefundenen Mängel bei der Gasanstaltsrechnung war man nicht zufriedengestellt und wünschte nähere Untersuchung dieser Angelegenheit. Ferner lag von Herrn Lokalrichter Schmidt ein Schreiben vor, nach welchem derselbe für die Prüfung der Sparkassenrechnung, da dies außerordentliche Mühen erfordere, um Erhöhung seines jetzt 120 Mk. betragenden Honorars bittet. Der Rat hat auf dieses Gesuch hin beschlossen, dasselbe zu genehmigen und das Honorar von 120 auf 150 Mark zu erhöhen. Das Kollegium beschließt, das vorliegende Ge such dem Sparkassenausschuß zur Begutachtung vvr- zulegen. Schluß der Sitzung: ^10 Uhr. Tsgesgefchichte. — Nach einer ergangenen Verordnung des Königl. Sächs. Ministerium des Innern ist diesem zur Kenntnis gekommen, daß in Fabriken und Werk stätten mit den sogenannten Putzlappen, Putzfäden und dergl. nicht immer mit genügender Vorsicht umgegangen wird. Diese zum Reinigen und Putzen von Maschinen und Transmissionen verwendeten Materialien werden durch den Gebrauch nach und nach mit Oel getränkt, sowie mit ganz kleinen Eisen splitterchen vermischt und sie besitzen in diesem Zu stand im höchsten Grade die Eigenschaft der Selbst entzündung. Anstatt nun dieselben in metallenen, steinernen oder feuersicheren Behältern gehörig zu bergen, werden sie häufig nach dem Gebrauche in durchaus ungenügender Weise aufbewahrt, ja sogar innerhalb der Gebäude in freiliegenden Haufen an gesammelt und es sind hierbei nachgewiesener Maßen durch Selbstentzündung im In- und Auslande schon vielfach erhebliche Schadenfeuer verursacht worden. Das Königl. Ministerium macht daher die betref fenden Gewerbetreibenden auf obiges aufmerksam und ermahnt dringend, sich schon im eigenen Interesse eines solchen unvorsichtigen Gebührens zu enthalten, vielmehr alle öl- und fettgetränkten Putzlappen und dergleichen lediglich in metallenen, steinernen oder sonst feuersicheren Behältnissen aufzubewahren, die selben auch, ebenso wie den gesamten Kehricht, all täglich mindestens einmal aus den Fabrik- und Werkstattsgebäuden völlig zu entfernen und nach feuersicheren Orten außerhalb derselben zu bringen. Dabei ist auch auf die Bestimmung in Z 367 unter des Reichsstrafgesetzbuches hingewiesen worden, wonach derjenige, welcher Waren, Materialien oder andere Vorräte, welche sich leicht von selbst entzün den oder leicht Feuer fangen, an Orten oder in Behältnissen ausbewahrt, wo ihre Entzündung ge fährlich werden kann, oder derjenige, welcher Stoffe, die nicht ohne Gefahr einer Entzündung bei einander liegen können, ohne Absonderung aufbetvahrt — natürlich ganz abgesehen von etwaigen weiteren vermögensrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen seines Verhaltens — schon an sich mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft wird. — Die Verhandlungen des Sächsischen Ge meindetages am 8. und 9. Juli d. I. in Freiberg sind nach stenographischen Niederschriften gedruckt erschienen und von dem Vorstand des Sächsischen Gemeindetages herausgegeben worden. Die 120 Seiten starke Schrift enthält u. a. die Präsenzliste, die Eröffnungsreden, den Wortlaut der bei dem letzten Gemeindetage gehaltenen Vorträge (des Herrn Stadt baurat Klette-Dresden über „Straßenbefestigung", des Herrn Bürgermeister Dr. Ebeling-Meerane über „die Vormundschaft in der Hand von Gemeinde organen", des Herrn Professor Dr. Loening-Halle über „Verwaltungsgerichtsbarkeit", des Herrn Bürger meister Dr. v. Woydt-Schneeberg und Kassenrevisor Meinhold-Freiberg über „Revision der Kassen- und Rechnungsführung"), sowie die Debatten, welche sich an die Vorträge angeschlossen haben. — Im Hinblick auf die Bekämpfung des Bettel wesens und der Vagabondagc im Leipziger Kreise hat das Ministerium seiner Meinung dahin Ausdruck ge geben, daß es die Errichtung von Naturalverpfleg ungsstationen für wünschenswert halte, gleichwohl aber davon absieht, diese Stationen auf dem Wege der Gesetzgebung anzuordnen. — Zu der in L e i p z i g beabsichtigt gewesenen Ermordung eines Briefträgers bringen die „N. Lpz. Nachr." noch folgende Einzelheiten: Am Mittwoch abend gegen 5 Uhr sprach auf dem Augustusplatze ein junger Mann einen Geldbriefträger an und frug ihn, ob er die Pctersstraße in seinem Distrikt habe. Als der Briefträger dies bejahte, sagte der junge Mensch, er heiße Carl Pietzsch und wohne Peters- straße 10, III. Da er am folgenden Morgen früh mit der Bahn abreisen müsse, solle der Briefträger mit einem Geldbriefe, den er erwarte, nur ja recht zeitig, vielleicht schon halb 9 Uhr vormittags zu ihm kommen. Der Briefträger hatte denn auch folgenden Tages, als Donnerstag, einen Geldbrief an die be zeichnete Adresse zu bestellen. Im Hause Peters- straße 10 angelangt, kam ihm von Wissell in der Hausflur entgegen und bat ihn um den Brief, da er es, wie gesagt, sehr eilig habe. Der Briefträger erklärte, er wisse ja gar nicht, ob er der wirkliche Adressat sei, er könne ihm den Brief nur in der Wohnung nach Feststellung seiner Person durch die Wirtsleute aushändigen. Daraufhin entfernte sich von Wissell eilends aus dem Hause. Der Briefträger, dem dies Verhalten natürlich auffiel, machte der Post, diese der Polizei Meldung. Nun fand sich als Verschluß des Geldbriefes an Pietzsch eine neunzackige Krone. Als man auf der Post nach anderen der gleichen Briefen suchte, fand sich wirklich noch am Donnerstag einer mit ebensolcher Krone an Ernst Ehrich, Querstraße 3, vor. Sofort eilten Polizeibe amte nach der Wohnung. Der saubere Vogel, der übrigens erst seit dem Vormittage des Donnerstag dort wohnte, war jedoch gerade ausgeflogen. Er hatte mit einem riesigen neuen Koffer den er in der Pctersstraße gekauft hatte, seinen Einzug gehalten. Beim Ankäufe hatte er, wie sofort festgestellt ward, geäußert, das Mittelfach brauche er nicht, und so war es zurückbehalten worden. Natürlich I Denn um die Leiche des Ermordeten in dem Koffer einzusargen, bedurfte er keiner Einlage, sie war nur störend. Nun begann bei Post und Polizei, da über die Ab sicht des Menschen noch kaum ein Zweifel obwalten W
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